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Titel

Weiterentwicklung der „Naturschutzqualifizierung für Landnutzer“

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL)
Archivstraße 1
01097 Dresden

Ausführungsort

DE-01097 Dresden

Frist

29.08.2016

TED Nr.

251458-2016

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) Referat 11/Vergabestelle

Archivstraße 1

01097 Dresden

Fax: +49 3515646929

Telefon: +49 3515646923

E-Mail: Vergabe(at)smul.sachsen.de

Internet: www.smul.sachsen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.evergabe.de/unterlagen Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Koordinierungsstelle Naturschutzqualifizierung für Landnutzer. Referenznummer der Bekanntmachung: SMUL-11-047/2016

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 75131000

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Zur Unterstützung bei der Durchführung und Weiterentwicklung der „Naturschutzqualifizierung für Landnutzer“ soll eine „Koordinierungsstelle Naturschutzqualifizierung für Landnutzer“ eingerichtet werden, die als Schnittstelle zwischen Naturschutzqualifizierern und verfahrensbeteiligten Behörden fungiert.

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 75131000

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DED21 Hauptort der Ausführung: Sachsen, DE.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Das SMUL sieht einen großen Bedarf, Landnutzer im Freistaat Sachsen dahingehend zu qualifizieren, schutzgutbezogenes Wissen über ökologische Zusammenhänge, naturschutzkonforme Bewirtschaftungsweisen und den Wert der Biologischen Vielfalt zu erlangen und sie somit zu naturschutzkonformem Handeln, ggf. unter Nutzung vorhandener Fördermöglichkeiten (RL AuK / 2015 und RL NE / 2014) anzuregen. Um den erkannten Qualifizierungsbedarf zu decken, bietet das SMUL über den EPLR und die RL NE/2014 den Fördergegenstand C.1 – Qualifizierung Naturschutz für Landnutzer" an. In 22 Qualifizierungsgebieten in ganz Sachsen werden Naturschutzqualifizierer gefördert, um im Auftrag des SMUL Landnutzer entsprechend konkreten fachlichen Vorgaben gezielt zu qualifizieren. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen die eingesetzten Naturschutzqualifizierer eine zentrale Ansprech- und Koordinierungsstelle, die sich um die Beantwortung ihrer Probleme und Fragen kümmert, neue Informationen gleichmäßig an alle verteilt, Schulungen organisiert und durchführt, regelmäßige Erfahrungsaustausche durchführt, sie bei der praktischen Arbeit betreut, begleitet und sie in der Öffentlichkeitsarbeit unterstützt. Die Aufgaben der Koordinierungsstelle umfasst folgende Leistungsbestandteile. Leistungsbestandteil 1: Organisation und Durchführung von Schulungsveranstaltungen für die Naturschutzqualifizierer- pro Jahr sind zwei ganztägige (jeweils 6 bis 10 Stunden) durchzuführen. Leistungsbestandteil 2: Gewährleistung eines regelmäßigen Erfahrungsaustausches der Naturschutzqualifizierer und verfahrensbeteiligten Naturschutzfachbehörden – voraussichtlich einmal jährlich ist durch die Koordinierungsstelle ein ganztägiger (jeweils 6 bis 10 Stunden) Erfahrungsaustausch zwischen den beteiligten Naturschutzfachbehörden, dem Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft und den Naturschutzqualifizierern zu organisieren und vorzubereiten. Leistungsbestandteil 3: Sicherstellung eines einheitlichen Informationsstandes der Naturschutzqualifizierer insbesondere hinsichtlich Verfahrensfragen und Änderungen an Förderprogrammen einschließlich Datenbereitstellung. Leistungsbestandteil 4: Klärung von Anfragen der Naturschutzqualifizierer zum Verfahren der Naturschutzqualifizierung und zur Umsetzung der Förderrichtlinien AuK/2015 und NE/2014 sowie Betreuung/Begleitung der Naturschutzqualifizierer in der Praxis. Erste Hilfe beim Umgang mit den Formatvorlagen zum Nachweis der Qualifizierungsleistungen. Leistungsbestandteil 5: Mitwirkung bei der Evaluierung der Naturschutzqualifizierung für Landnutzer und jährlicher Sachbericht. Leistungsbestandteil 6: Öffentlichkeitsarbeit für die Naturschutzqualifizierung. Leistungsbestandteil 7 a (nur in 2018): Detailliertes Konzept für konkrete Öffentlichkeitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der gesamtbetrieblichen Naturschutzqualifizierung. Leistungsbestandteil 7 b (ab 2018 jährlich): Unterstützung der Betriebe bei der Durchführung öffentlichkeitswirksamer Aktionen und/oder Erstellung von Materialien zur gesamtbetrieblichen Naturschutzqualifizierung. Es werden ausschließlich die Leistungen vergütet, die im jeweiligen Vertragsjahr tatsächlich angefallen und erbracht worden sind. Es werden nur Angebote berücksichtigt, bei denen die Gesamtangebotssumme einen Gesamtwert von 146 000 EUR brutto (für den Zeitraum der Leistungserbringung vom 1.10.2016 bis 31.5.2019) nicht überschreitet. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession Ende: 31.05.2019 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung und endet am 31.5.2019. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die einseitige Option ein, den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen jeweils um ein Jahr bis längstens 31.5.2023 zu verlängern. Im Übrigen wird auf Ziffer V. Nummer 2.2 der Leistungsbeschreibung verwiesen.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber die einseitige Option ein, den Vertrag zu den vereinbarten Konditionen jeweils um ein Jahr bis längstens 31.5.2023 zu verlängern. Im Übrigen wird auf Ziffer V. Nummer 2.2 der Leistungsbeschreibung verwiesen. Die Ausübung der Verlängerungsoption durch den Auftraggeber ist dem Auftragnehmer schriftlich spätestens 3 Monate vor Ablauf des Vertrages anzuzeigen.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja Projektnummer oder -referenz: ELER (Technische Hilfe), AF-Ident-Nr.: 992015000901THE.

II.2.14) Zusätzliche Angaben Das Angebot muss unterschrieben dem SMUL vollständig schriftlich in deutscher Sprache auf dem Postweg oder persönlich gegen Empfangsbekenntnis in einem verschlossenen Umschlag unter Verwendung des beigefügten roten Aufklebers bis zum 29.8.2016, 12:00 Uhr zugehen. Eine Angebotsabgabe in elektronischer Form oder per Fax / E-Mail ist nicht zugelassen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Selbsterklärung Formblatt ist den Vergabeunterlagen beigefügt.

(1) Der Bieter / das bietende Unternehmen erklärt, dass weder er noch Personen, deren Verhalten dem Unternehmen nach Absatz 3 zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232 und 233 des Strafgesetzbuchs (Menschenhandel) oder § 233a des Strafgesetzbuchs (Förderung des Menschenhandels).

(2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.

(3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung d. Geschäftsführung oder d. sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung

(4) Der Bieter erklärt, dass er nicht nach — § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz; — § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 EUR belegt worden ist. Sofern eine Geldbuße verhängt wurde, ist der Bußgeldbescheid als Kopie beizulegen. Der Bieter / das bietende Unternehmen erklärt, dass er im Falle des Zuschlages den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die im Rahmen des Auftrages in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind, ein Arbeitsentgelt mindestens in Höhe des Mindestlohns nach Mindestlohngesetz spätestens am letzten Bankarbeitstag (Frankfurt am Main) des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde, bezahlt. Der Bieter / das bietende Unternehmen erklärt, dass — er den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist, — gegen ihn kein Insolvenzverfahren oder ein Zwangsvollstreckungsverfahren anhängig oder beantragt ist oder die Eröffnung mangels Masse abgelehnt ist, — er sich nicht in Liquidation befindet. Der Betrieb ist Mitglied folgender Berufsgenossenschaft(en): Bezeichnung ....... Mitgliedsnummer ....... Bei Bietergemeinschaften ist von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft die Selbsterklärung unterschrieben und ausgefüllt vorzulegen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Siehe III.1.1).

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Das Angebot muss zu jedem der nachfolgend aufgeführten Buchstaben eine Erklärung/Nachweis über das Vorliegen der Voraussetzung beinhalten, wobei Eigenerklärungen zugelassen sind: a) Nachweis(e) (z. B. Zeugnis in Kopie) Fachhochschulabschluss im Bereich „Agrarwirtschaft“ oder „Landschaftspflege“ oder vergleichbar b) Geeignete Referenz(en) (Eigenerklärungen sind zulässig) über vergleichbare Dienstleistungen der letzten 3 Jahre unter Angabe des Erbringungszeitpunkts und des Empfängers der Leistung. Als vergleichbare Leistungen können nur solche angesehen werden, bei denen folgende Fähigkeiten und Kenntnisse im Rahmen des Auftrages zu erbringen waren:

aa) Verhandlungsführung sowie Moderationstätigkeiten

bb) Beratungstätigkeiten in den Bereichen — Förderverfahren/-gegenstände/ der RL NE/2014 und RL AUK/2015 oder vergleichbar; — Naturschutz- und Landwirtschaftsförderung (insbes. AUK) – landesfinanzierte und ELER-kofinanzierte Maßnahmen) oder vergleichbar; — Antragstellung auf Direktzahlungen und Agrarförderungen oder vergleichbar; — Freilandökologie und Landwirtschaft.

cc) Zusammenarbeit mit Behörden oder Akteuren im Bereich des Naturschutzes und der Landwirtschaft (Verbände, Vereine etc.) oder vergleichbar

dd) Nutzung Microsoft-Office-Pakets / Access Die Erfüllung der Kriterien zur Vergleichbarkeit nach aa) bis cc) ist jeweils durch schriftliche Eigenerklärung darzulegen, wobei zu benennen ist, in welchem Umfang die Kriterien im Auftrag angewendet wurden. Die Erklärung sollte pro Doppelbuchstaben eine A4-Seite nicht übersteigen. Bei Bietergemeinschaften sind die geforderten Angaben, Erklärungen/Nachweise, Unterlagen von der Bietergemeinschaft in der Gesamtheit vorzulegen.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Beruf angeben:

III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Bietergemeinschaften müssen im Angebot alle Mitglieder namentlich mit Angaben zur jeweiligen Person sowie ein Mitglied als bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages benennen. Die Vollmacht des von der Bietergemeinschaft bevollmächtigen Vertreters ist von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft zu unterzeichnen und dem Angebot beizufügen. Die Mitglieder haften gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch (§ 421 BGB). Ein Mitglied der Bietergemeinschaft darf nicht Mitglied einer weiteren Bietergemeinschaft sein, die ein konkurrierendes Angebot einreicht. Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft darf nicht als Einzelanbieter ein konkurrierendes Angebot einreichen oder umgekehrt. Alle weiteren Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge Tag: 29.08.2016 Ortszeit: 12:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots Das Angebot muss gültig bleiben bis: 30.12.2016

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 30.08.2016 Ortszeit: 10:00 Ort: Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL), Referat 11/Vergabestelle, Archivstraße 1, 01097 Dresden. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) gemeinsam am 30.8.2016 durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2 Leipzig 04107 Deutschland Telefon: +49 3419773800 E-Mail: vergabekammer(at)lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049 Internet: www.lds.sachsen.de

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vorschrift des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet wie folgt: Abs. 1 Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Abs. 2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, dass ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Abs. 3 Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nummer 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) Archivstraße 1 Dresden 01097 Deutschland Telefon: +49 3515642116 E-Mail: Sven.Grosse(at)smul.sachsen.de Fax: +49 3515642119 Internet: www.smul.sachsen.de

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 19.07.2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 15822 vom 22.07.2016