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Titel

FFH-Stichprobenmonitoring Schmetterlinge 2016 bis 2017

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe

Ausführungsort

DE-76185 Karlsruhe

Frist

23.05.2016

Beschreibung

a) Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Telefax: 0721/5600-1456

Tel. 0721/5600-1394

Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de

E-Mail: astrid.grauel(at)lubw.bwl.de

b) Kurztitel: FFH-Stichprobenmonitoring Schmetterlinge 2016 bis 2017

c) Fertigstellung/Lieferung bis spätestens: 10.10. 2017

1. Leistungen

1.1 Freiberufliche Leistungen Es handelt sich um Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen von Gewerbebetrieben angeboten werden.

2. Vertragsbestandteile Es werden Vertragsbestandteile in nachfolgender Reihenfolge:

- die Unterlagen (Teile A bis C).

- im Angebot gemachte Angaben des Bewerbers, sofern ihnen vom Auftraggeber nicht widersprochen wird.

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUBW - Einkaufsbedingungen , die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden können.

- die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue-und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) werden Vertragsbestandteil, die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eingesehen werden können.

- die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

3. Die Zuverlässigkeit des Bewerbers kann vor der Vergabe des Auftrags bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren abgefragt werden, die auch von einem Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb informiert werden müsste.

A 2 Leistungsumfang Der Leistungsumfang ergibt sich aus Teil B - Leistungsbeschreibung - . Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon in anderer Form gegeben hat.

A 3 Angebot Das Angebot erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen Teile A bis C und der erforderlichen Nachweise und Erklärungen. Jede Veröffentlichung der "Unterlagen" oder Weitergabe an Dritte ist - ausgenommen Nachunternehmer zum Zwecke der Auftragserledigung - ohne schriftliche Genehmigung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg untersagt. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über. Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und Naturschutz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe Das Angebot muss bis zum 23.05.2016, 15:00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zentralen Poststelle, Karlsruhe, Griesbachstr. 1 und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 - 14.30 Uhr erfolgen. Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mit einer Unterschrift zu versehen. Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg sowie eine der oben genannten Adressen anzugeben. Der innere Umschlag muss die Anschrift des Bewerbers tragen sowie folgendermaßen gekennzeichnet werden: Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 13, Frau Werner Angebot zum öffentlichen Leistungswettbewerb: Kurztitel: FFH-Stichprobenmonitoring Schmetterlinge 2016 bis 2017 Ende der Angebotsfrist: 23.05.2016 15:00 Uhr

A 4 Zuschlags- und Bindefrist Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 21.06.2016. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bewerber an sein Angebot gebunden.

A 5 Vergabe Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht. Die Öffnung der Angebote erfolgt am 24.05.2016 9:00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich. Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Bei freiberuflichen Leistungen kann an einem noch zu benennenden Zeitpunkt über die Auftragsbedingungen zur Klärung der fachlichen Kriterien verhandelt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

A 6 Preise Im Angebot sind Preise anzugeben, die bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages gelten müssen. Sie haben alle für die fachgerechte Erledigung des Auftrages notwendigen Aufgaben zu berücksichtigen. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und sonstige Nebenkosten müssen in den Angebotspreisen enthalten sein. Die Preise für die einzelnen Positionen sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Gelten für einzelne Leistungen im Normalfall abweichende Steuersätze, so ist im Angebot darauf hinzuweisen. Dem Angebotspreis ist die Lieferung frei Verwendungsstelle zugrunde zu legen.

A 7 Lieferfrist (s. auch Teil C ) Die Auftragserledigung muss innerhalb der oben genannten Fristen erfolgen. Die Fristen beginnen mit dem Erhalt aller für die Auftragserledigung notwendigen Unterlagen. Sie wer- den unterbrochen durch Zeiten, in denen eine Abwicklung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Auftragnehmer hat derartige Unterbrechungen dem Auftraggeber jeweils schriftlich nachzuweisen. Für den Verzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

A 8 Ablieferungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand Ablieferungsort ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg, 76185 Karlsruhe, Griesbachstr. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Karlsruhe, sofern beim Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

A 9 Abnahme, Verjährung, Sicherheit und Urheberrecht Die Abnahme der Leistung erfolgt erst nach Lieferung aller Gegenstände und Rückgabe der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. Sofern die Ergebnisdarstellung (Bericht, Veröffentlichung) mittels elektronischer Medien (CD, DVD o.ä.) erfolgt, garantiert der Auftragnehmer Virenfreiheit dieser Medien. Der Auftragnehmer versichert, dass durch die Nutzung des Werks weder Urheberrechte Dritter noch das Recht Dritter am eigenen Bild verletzt werden. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass

a) Zitate (§ 51 UrhG) aus bereits veröffentlichten oder erschienenen Werken nur in dem nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässigen Umfang verwendet werden und stets die Quelle (§ 63 UrhG) deutlich angegeben wird,

b) keine Änderungen (§ 62 UrhG), Entstellungen oder Beeinträchtigungen (§ 14 UrhG) eines anderen urheberrechtlich geschützten Werkes vorgenommen wurden,

c) auf Fotos oder in Filmen erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung oder unter den Voraussetzungen des § 23 KunstUrhG fotografiert oder gefilmt wurden.

A 10 Vergütung (siehe auch Teil C) Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung und Erhalt der Rechnung. Vertragsgegenstand Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der FFH-RL verpflichtet, ein Monitoring zur Überwachung des Erhaltungszustands aller FFHArten durchzuführen. Baden-Württemberg beteiligt sich am bundesweiten Stichprobenmonitoring innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region, das unter der Federführung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) entwickelt wurde. In zufällig ausgewählten Untersuchungsflächen werden Daten zu Populationszustand, Habitatqualität und Beeinträchtigung erhoben, die zur Beurteilung des Erhaltungszustands der betreffenden Art herangezogen werden (Internet: www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript_278.pdf). Für die Schmetterlingsarten des Anhangs II und IV wurden im vergangenen Berichtszeitraum Untersuchungsflächen abgegrenzt und in einem ersten Durchgang alle bewertungsrelevanten Daten erhoben. Gegenstand der Vergabe ist die erneute Erhebung von Daten zu Population, Habitatqualität und Beeinträchtigungen für die Schmetterlingsarten Callimorpha quadripunctaria, Lycaena dispar, Maculinea nausithous und Maculinea teleius in den bereits festgelegten 53 Untersuchungsflächen in den Jahren 2016 und 2017. weitere Informationen unter:Internet: www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/259568/oeff_leistungswettbewerb_ffh_stichprobenmonitoring_Schmetterlinge.pdf

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 15217 vom 20.05.2016