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Titel Ausführungsort Frist
Erstellung von Lärmkartierung 2017 für den Ballungsraum DE-10179 23.05.2016
Planung und Bauüberwachung von Gefahrenabwehrmaßnahmen DE-39122 23.05.2016
Sanierung von Hochwasserschutzdeich DE-84034 23.05.2016
FFH-Stichprobenmonitoring Schmetterlinge 2016 bis 2017 DE-76185 23.05.2016
▼ Analyse der Breitbandabdeckung auf der Grundlage der Breitbandatlanten des Bundes DE-06779 23.05.2016
Durchführung von gutachterlichen Untersuchung/Recherche DE-40476 23.05.2016
FFH-Stichprobenmonitoring der Schmetterlinge DE-76185 23.05.2016
Durchführung von ökologischen Grundlagenplanungen DE-02957 23.05.2016
Durchführung von 16 Tiefensondierungen DE-60486 23.05.2016
Kampfmittelsondierung für BZ 7 Zentralstellwerk Gbf Roßlau DE-60486 23.05.2016
Titel
Analyse der Breitbandabdeckung auf der Grundlage der Breitbandatlanten des Bundes
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Ausführungsort
DE-06779 Tornau vor der Heide
Frist
23.05.2016
Beschreibung
a) Stadt Raguhn-Jeßnitz
Amtierende Bürgermeisterin
Rathausstraße 16
06779 Raguhn- Jeßnitz
Tel.: 034906 41221
Fax: 034906 20319
E-Mail: constance.maedchen-voetigraguhn-jessnitz.de
b) Eine Analyse der Breitbandabdeckung auf der Grundlage der Breitbandatlanten des Bundes und des Landes hat ergeben, dass ein Bedarf an NGA-Breitbanddiensten mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/sec im Gebiet (siehe Anlage) besteht.
c) Auf der Grundlage der „Leitlinien der EU für die Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit dem schnellen Breitbandausbau“ (2013/C 25/01) vom 26.01.2013, hier Rd.Nr. (78) b), sind private Investoren bezüglich einer vorhandenen und/oder geplanten Versorgung von Hochleistungs-Breitbanddiensten (NGA-Breitbanddienste) zu konsultieren.
d) Bevor Fördermittel eingesetzt werden, hat die öffentliche Hand gemäß Rd. Nr. 78 b) der o. g. EU-Leitlinien zu ermitteln, ob private Investoren einen eigenwirtschaftlichen und flächendeckenden Ausbau eines NGANetzes zur Versorgung mit NGA-Breitbanddiensten im Gebiet (siehe Anlage) in naher Zukunft vorsehen. Für den Begriff „nahe Zukunft“ ist in diesem Zusammenhang nach den o. g. EU-Leitlinien, Rd. Nr. 63, ein Zeitraum von drei Jahren anzusetzen. Innerhalb von 12 Monaten müssen nach den o. g. EU-Leitlinien, Fußnote Nr.80, erhebliche Fortschritte in der Projektumsetzung erfolgen. Die Stadt Raguhn-Jeßnitz bittet daher potenzielle Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze mitzuteilen,
- ob sie derzeit zu marktüblichen Bedingungen NGA-Breitbanddienste über ein NGA-Breitbandnetz mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 30 Mbit/s oder mehr im Gebiet anbieten oder
- ob sie ohne finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand, in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen ein NGA-Breitbandnetz für NGA-Breitbanddienste mit einer Downloadgeschwindigkeit von mind. 30 Mbit/s oder mehr im Gebiet aufbauen oder
- ob sie ohne finanzielle Beteiligung der öffentlichen Hand in den kommenden drei Jahren zu marktüblichen Bedingungen ein NGA-konformes FTTB-Breitbandnetz mit einer symmetrischen Übertragungsgeschwindigkeit von mind. 100 Mbit/s in den in der Anlage genannten Gewerbegebieten aufbauen. Sofern durch private Investoren ein Netzausbau vorgesehen ist, haben diese konkrete und belastbare Angaben sowie detaillierte Planungen vorzulegen.
e) Die Angaben müssen folgende Details enthalten:
- verbindliche Angaben zum technischen Konzept inkl. Übertragungstechnologie, zur technischen Zulassung und zur Netzplanung inkl. Backbone-Anbindung und sofern Teilgebiete erschlossen werden, eine geografische, straßenzuggenaue Abgrenzung,
- Angaben zur Verfügbarkeitsgarantie,
- reale Übertragungsrate von mind. 30 MBit/s im Gebiet (symmetrisch für gewerblichen Bedarf),
- reale Download-Übertragungsrate von mind. 30 Mbit/s für ausschließlich privaten Endnutzerkreis und viel höhere Upload-Übertragungsrate als in Netzen der Breitbandgrundversorgung,
- reale symmetrische Übertragungsrate von mind. 100 Mbit/s für die in der Anlage benannten Gewerbegebiete,
- marktkonformer Endkundenpreis,
- Belege für eine adäquate Finanzierung oder vergleichbare Nachweise,
- Projekt- und Zeitplan, insbesondere eine Definition von Meilensteinen in Zeitabständen von nicht länger als 6 Monaten (vgl. EU-Leitlinien, Rd. Nr. 65, FN 80),
- eine verbindliche Bestätigung, dass eine Breitbandinfrastruktur aufgebaut ist bzw. innerhalb naher Zukunft aufgebaut wird, die zu einer wesentlichen Verbesserung der Breitbandversorgung im Gebiet bzw. in den genannten Teilgebieten (siehe Anlage) führt. Gemäß EU-Leitlinien, Rd. Nr. 65/FN 80, beabsichtigt die öffentliche Hand (Stadt Raguhn-Jeßnitz) den geplanten eigenwirtschaftlichen Netzausbau durch den Netzbetreiber in einer vertraglichen Vereinbarung niederzulegen. Kommt der private Investor den selbstgesetzten Meilensteinen nicht nach, kann die Gemeinde mit der Auswahl des Netzbetreibers fortfahren (vgl. EU-Leitlinien, Rd. Nr. 65, FN 80).
f) Das Ergebnis der Marktkonsultation wird auf dem zentralen Onlineportal: Internet: www.breitbandausschreibungen.de veröffentlicht. Die erbetenen Angaben und Anlagen sind für das Gebiet bzw. für Teilgebiete schriftlich bis zum 23.05.2016 (zwei Monate nach Veröffentlichung unter Internet: www.breitbandausschreibungen.de) an untenstehende Adresse zu richten. Zusätzlich kann die Meldung direkt über das zentrale Onlineportal: Internet: www.breitbandausschreibungen.de abgegeben werden. Ansprechpartner: Stadt Raguhn- Jeßnitz Amtierende Bürgermeisterin Frau C. Mädchen- Vötig Rathausstraße 16 06779 Raguhn- Jeßnitz Tel.: 034906 41221 Fax: 034906 20319 E-Mail: constance.maedchen-voetigraguhn-jessnitz.de
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 14761 vom 22.03.2016