Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Einrichten von Grundwassermessstellen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Aschaffenburg
Dalbergstraße 15
63739 Aschaffenburg

Ausführungsort

DE-63739 Aschaffenburg

Frist

26.04.2016

Beschreibung

a) Stadt Aschaffenburg

Dalbergstraße 15

63739 Aschaffenburg

b) Vergabeverfahren: öffentlichen Ausschreibung nach VOL/A

c) Art der Leistung: Durchführen von Bohrarbeiten / Sondierungen / Pumpversuchen / Baggerschürfen und Einrichten von Grundwassermessstellen 12 Bohrungen, Tiefe 10,0 m bis 30,0 m, gesamt ca. 190 lfdm 12 DPH Sondierungen, Tiefe 10,0 m bis 20,0 m, gesamt ca. 150 lfdm 4 Pumpversuche, Q ca. 1,0 bis 20,0 l/s 3 Baggerschürfe bis 4,0 m 4 Grundwassermessstellen DN 125, Tiefe 10,0 m bis 20,0 m, gesamt ca. 60 lfdm Kampfmittelfreigabe der Aufschlusspunkte

d) Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.

e) Die Ausschreibungsunterlagen können bei der Stadt Aschaffenburg, Tiefbauamt, Dalberg-straße 15, 63739 Aschaffenburg angefordert werden; Vermerk „Durchführen von Tiefbau-arbeiten zur Baugrunduntersuchung“. Die Gebühr beträgt 10,00 EUR und ist zahlbar nur durch Überweisung (Sparkasse Aschaffenburg, IBAN: DE07 7955 0000 0000 0107 51). Die Gebühr wird nicht erstattet. Ab dem 11.04.2016 werden die Unterlagen verschickt. Die Abholung ist nur nach vorheriger Absprache möglich (Tel. 06021/330-1274, Fax 330-721, E-Mail: tiefbauamt(at)aschaffenburg.de).

f) Abgabetermin: Dienstag, 26.04.2016, 24.00 Uhr

g) Die Angebote sind bis zum Abgabetermin beim städt. Bauordnungsamt, Dalbergstr.15, 63739 Aschaffenburg, Rathaus, 5. Stock, Zi.-Nr. 502, Tel. 06021/330-1250, verschlossen abzugeben und deutlich als Angebot „Durchführen von Tiefbauarbeiten zur Baugrundunter-suchung“ zu kennzeichnen.

h) Zuschlagsfrist: 24.05.2016

i) Nachprüfstelle: VOB-Stelle der Regierung von Unterfranken, Peterplatz 9, 97070 Würzburg. STADT ASCHAFFENBURG

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 14860 vom 06.04.2016