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Titel

Erstellung von Brutvogelkartierung ÖFS-Flächen 2016 (36 Lose)

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Lieferauftrag (VOL)

Auftraggeber

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen
Leibnizstr. 10
45659 Recklinghausen

Ausführungsort

DE-45659 Recklinghausen

Frist

22.03.2016

Beschreibung

1. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW

Leibnizstraße 10

45659 Recklinghausen

Telefon-Nummer +49 2361/305-3007

Telefax-Nummer +49 2361/305-3268

E-Mail: vergabestelle(at)lanuv.nrw.de

2. Art der Vergabe Öffentliche Ausschreibung gemäß § 3 Abs. 1 VOL/A.

3. Bezeichnung der den Zuschlag erteilenden Stelle wie Ziffer 1.

4. Bezeichnung der Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind wie Ziffer 1.

5. Form der Angebote Postalisch.

6. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung Brutvogelkartierung ÖFS-Flächen 2016 (36 Lose) Die Ökologische Flächenstichprobe (ÖFS) ist Teil des Biodiversitätsmonitorings des Landes NRW, das seit 1997 auf jährlich wechselnden Stichproben durch qualifizierte Kartierer im Gelände durchgeführt wird. In NRW existieren insgesamt 220 ÖFS-Flächen von jeweils 100 Hektar Größe, wovon 191 landesweit zufällig verteilt sind. Bei den verbleibenden 29 handelt es sich um sogenannte Referenzflächen in Naturschutzvorrang- Gebieten. Die Kartier-Ergebnisse der 191 Stichprobenflächen werden für gesamt NRW hochgerechnet und als statistisch, repräsentative Landeswerte für EU-, Bundes- und Landesberichterstattungen verwendet. Die 29 Referenzflächen werden als Vergleichsflächen den Stichprobenflächen bei landesweiten Aus- und Bewertungen gegenübergestellt werden.

Im Jahr 2016 sind nach einem festgelegten Arbeitsplan 36 Untersuchungsflächen ornithologisch durch externe Auftragnehmer zu kartieren. Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Brutvogelkartierung auf Wildnisflächen 2016 (11 Lose)

Im Jahr 2012 wurden im Staatswald von Nordrhein-Westfalen insgesamt 8338 ha Waldfläche als sogenannte Wildnisflächen vom Kabinett verabschiedet. Bei diesen Wäldern handelt es sich vornehmlich um Buchen-, im Flachland teilweise auch um Eichenwälder mit einer Mindestgröße von 5 ha. Die Wälder sind im Kern älter als 120 Jahre.

Im Jahr 2016 werden von insgesamt 32 Monitoring- Wildnisflächen elf Flächen zur Kartierung vergeben. Die Brutvögel werden mit der Methode der „Revierkartierung“ erfasst. Es werden alle Arten erfasst. Um Vergleiche mit Wäldern der Normallandschaft vor-nehmen zu können, wird die Methode der ÖFS vollständig übernommen. Leistungsort: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW, Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen Ergänzende/Abweichende Angaben zum Leistungsort: Die Hauptleistungsorte sind insgesamt 47 verschiedene Brutvogel-Kartiergebiete in NRW.

7. ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose Die Vergabe wird in Lose aufgeteilt. Angebote sind einzureichen für ein oder mehrere Lose..

Los Nr.: 1 Bezeichnung: 1/ÖFS-001 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Raesfeld, Hamminkeln/Homer Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 2 Bezeichnung: 2/ ÖFS-014 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Lienen / Kattenvenne Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 3 Bezeichnung: 3/ ÖFS-017 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Lengerich /Ringel, Warpenberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 4 Bezeichnung: 4/ ÖFS-019 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Warendorf /Groß-Dütting Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 5 Bezeichnung: 5/ ÖFS-029 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Harsewinkel, Versmold/ Osthols Venn Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 6 Bezeichnung: 6/ ÖFS-038 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Hamm/Lippeaue-Stockum Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 7 Bezeichnung: 7/ÖFS-043 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Jülich/ Kirchberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 8 Bezeichnung: 8/ ÖFS-065 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Herscheid /Ebbefeld Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 9 Bezeichnung: 9/ ÖFS-067 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Aachen /Lintert Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 10 Bezeichnung: 10/ ÖFS-070 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Bensberg /Schwiegelshohn Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 11 Bezeichnung: 11/ ÖFS-076 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Netphen /Helgersdorf Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 12 Bezeichnung: 12/ ÖFS-086 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Siegen/Rothenberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 13 Bezeichnung: 13/ ÖFS-089 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Lemgo/Luherheide Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 14 Bezeichnung: 14/ ÖFS-091 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Eslohe/ Reisterberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 15 Bezeichnung: 15/ ÖFS-093 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Lüdenscheid/Gevelndorf Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 16 Bezeichnung: 16/ ÖFS-105 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Rosendahl /Nohnenberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 17 Bezeichnung: 17/ ÖFS-114 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Kall/ Karolinenhof Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 18 Bezeichnung: 18/ ÖFS-119 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Euskirchen /Heider Berg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 19 Bezeichnung: 19/ ÖFS-126 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Münster /Rösteberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 20 Bezeichnung: 20/ ÖFS-128 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Langenberg /Bertling Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 21 Bezeichnung: 21/ ÖFS-142 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Viersen /Klosterhof Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 22 Bezeichnung: 22/ ÖFS-144 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Hüllhorst /Siekfeld Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 23 Bezeichnung: 23/ ÖFS-152 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Gangelt /Stahe Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 24 Bezeichnung: 24/ ÖFS-155 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Rüthen /Schlagfeld Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 25 Bezeichnung: 25/ ÖFS-168 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Köln / Nippes Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 26 Bezeichnung: 26/ ÖFS-169 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Köln, Pulheim /Chorbusch Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 27 Bezeichnung: 27/ ÖFS-174 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Lünen/ Niederaden Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 28 Bezeichnung: 28/ ÖFS-179 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Essen, Gelsenkirchen/ Heßler Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 29 Bezeichnung: 29/ ÖFS-186 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Köln /Strunden Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 30 Bezeichnung: 30/ ÖFS-189 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Niederkassel, Wesseling/ Burg Lülsdorf Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 31 Bezeichnung: 31/ ÖFS-190 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Niederkassel /Uckendorf Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 32 Bezeichnung: 32/ ÖFS-191 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Bonn/Lengsdorf Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 33 Bezeichnung: 33/ ÖRF-014 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Kerpen /Kerpener Bruch Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 34 Bezeichnung: 34/ ÖRF-022 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Medebach / Medelon Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 35 Bezeichnung: 35/ ÖRF-029 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Schleiden/Kermeter-Hellberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 36 Bezeichnung: 36/ ÖRF-035 Beschreibung: Im Jahr 2016 nachfolgend aufgeführte Untersuchungsflächen ornithologisch zu kartieren: Gemeinde/Kreis: Beverungen /Mühlenberg Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird. Menge oder Umfang: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 37 Bezeichnung: 37/ ÖWG-002 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Arnsberg-Warstein / Dickeberg Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 38 Bezeichnung: 38/ ÖWG-004 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Schmallenberg/Rehsiepen Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 39 Bezeichnung: 39/ ÖWG-008 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Bad Lippspringe /Messerkerl Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 40 Bezeichnung: 40/ ÖWG-011 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Borchen/Etteler Ort Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 41 Bezeichnung: 41/ ÖWG-013 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Bad Wuennenberg /Rothebusch Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 42 Bezeichnung: 42/ ÖWG-015 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Netphen /Ederkopf Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 43 Bezeichnung: 43/ ÖWG-017 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Pulheim_Frechen/Königsdorf Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 44 Bezeichnung: 44/ ÖWG-018 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Bonn Schönwaldhaus Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 45 Bezeichnung: 45/ ÖWG-019 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Köln /Am Sandweg Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 46 Bezeichnung: 46/ ÖWG-021 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Kleve Geldenberg Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

Los Nr.: 47 Bezeichnung: 47/ ÖWG-030 Beschreibung: Gemeinde/Gebiet: Schermbeck /Daemmer Wald Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Menge oder Umfang: Bei der Brutvogelkartierung in der ÖFS wird die Revierkartierungsmethode angewendet. Das „Methoden- Handbuch“ für die Erfassung aller Brutvögel in Deutschland, herausgegeben vom DDA 2005, enthält artspezifische Kartier- Hinweise, die insbesondere bei schwierig zu erfassenden Arten hilfreich sind (SÜDBECK, P. et al. (Hrsg., 2005). Weitere Vorgaben regelt eine eigene Kartieranleitung im Rahmen des Biodiversitätsmonito-rings: Erfassung der Brutreviere aller Vogelarten entsprechend der Kartieranleitung, die rechtzeitig zu Beginn der Brutvogel- Kartierungen aktualisiert im Internet zur Verfü-gung gestellt wird.

8. g g f . Z u l a s s u n g v o n N e b e n a n g e b o t e n Nebenangebote werden nicht zugelassen.

9. etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist Leistungsbeginn: Zeitnah nach Zuschlagserteilung Leistungsende: 15.09.2016 (Dieses trifft für Teil 1 und Teil 2 zu).

10. Bezeichung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes abgibt Bezeichnung Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Postanschrift Leibnizstraße 10, 45659 Recklinghausen Telefon-Nummer +49 2361/305-3007 Telefax-Nummer +49 2361/305-3268 E-Mail: vergabestelle(at)lanuv.nrw.de Vergabemarktplatz NRW Zu den unter Internet: www.evergabe.nrw.de genannten Nutzungsbedingungen können die Vergabeunterlagen kostenlos heruntergeladen und Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden.

11. Schlusstermin für die Anforderung von Vergabeunterlagen oder Einsicht in die Vergabeunterlagen Anforderung der Vergabeunterlagen bis: 22.03.2016 Auskunftserteilung über Vergabeunterlagen bis: 16.03.2016.

12. Ablauf der Angebotsfrist 22.03.2016 10:00 Uhr.

13. Ablauf der Bindefrist 08.04.2016.

14. Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und Zahlungsweise.

15. Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen Keine Kautionen oder Sicherheiten im engeren Sinn, jedoch sind dem Angebot:

a.) unterschriebener Angebotsvordruck (Vordruck VOL 7 ) Hinweis: Fehlt dieser Vordruck bzw. ist er nicht unterschrieben, so gilt das Angebot als nicht ab-gegeben und muss vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Eine Nachreichung ist nicht möglich!

b.) ausgefüllte(s) Leistungsverzeichnis(se)

c.) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f) ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft

d.) Unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 5i); ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft

e.) Vollständig ausgefüllter und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen. zwingend beizufügen. Nur soweit zutreffend(!) ist noch das ausgefüllte und unterschriebene Formblatt „Bieterge-meinschaftserklärung“ beizufügen.

16. Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind Die Zahlungsbedingungen ergeben sich aus den Ausschreibungsbestimmungen. Ergänzende Regelungen finden sich in den Vertragsbedingungen. Gemäß den Ausschreibungs-/Vertragsbedingungen:

4.1 Preis je Los Die im Angebot enthaltenen Preise sind als Festpreise anzubieten und decken alle Funktionalitäten und Bestandteile der angebotenen Preise und Leistungen ab. Alle anfallenden (Neben-)Kosten wie z. B. Fracht-/Transport-, Personal-, Lohn-, Ma-terial-, Betriebsstoffund Versicherungskosten, sowie Sach- und Reisekostenauf-wand, Spesen, etc. müssen in den Festpreisen enthalten sein. Kosten, die nicht im Angebot ausgewiesen sind, werden nicht erstattet.

4.2 Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung Die Schlussrechnung ist dem Auftraggeber nach Erklärung der Abnahme (vgl. § 13 VOL-Vordruck 8a) vorzulegen. Wird die Abnahme nicht ausdrücklich erklärt und er-folgt kein Widerspruch, gilt die Abnahme einen Monat nach vollständiger Lieferung / Erbringung der Leistung als erklärt. Wird die Schlussrechnung bereits mit der vollständigen Lieferung / Erbringung der Leistung übergeben, so beginnt die Zahlungsfrist erst nach Erklärung der Abnahme bzw. dessen Fiktion. Die Zahlungsfrist beträgt grundsätzlich 30 Tage netto. Hat der Bieter einen Skonto-abzug eingeräumt, so hat der Auftraggeber die Wahl, ob er den Skontoabzug und das damit verbundene verkürzte Zahlungsziel in Anspruch nimmt. Ergänzend hierzu wird auf die §§ 15 und 17 VOL-Vordruck 8a verwiesen. Wird ein Skonto-Rabatt eingeräumt, ist dieser im Leistungsverzeichnis einzutragen.

3.6 Skontoabzug Der Bieter muss angeben, ob er einen Skontoabzug einräumt. Falls er einen Skontoabzug ermöglicht, trägt er die Höhe des Skontoabzugs und das Zahlungsziel in das Leistungsverzeichnis ein. Bei einer Skonto-Gewährung von mindestens 14 Tagen wird dieser bei der Wer-tung des Angebots/der Angebote berücksichtigt. Bei einer Skonto-Gewährung und einem angebotenen Zahlungsziel von weniger als 14 Tagen, wird dieser bei der Wertungsphase nicht berücksichtigt. Erhält ein Angebot, bei dem Skonto in der Wertungsphase wegen kürzerer Fristen nicht berücksichtigt wurde, den Zuschlag, so wird Skonto bei der Zahlung in An-spruch genommen, wenn die Skontofrist eingehalten werden kann.

4.3 Rückzahlung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bereits gezahlte und bei der Schlussabrechnung nicht anerkannte Beträge an den Auftraggeber zurückzuzahlen. Der Auftraggeber hat das Recht, gezahlte Beträge ganz oder teilweise zurückzufordern, wenn der Auftragnehmer mit den zu erbringenden Leistungen in Verzug gerät. Sofern nach Leistung der Schlusszahlung durch den Auftraggeber Unstimmigkeiten in den Abrechnungsunterlagen festgestellt werden, hat der Auftragnehmer dem Auftrag¬geber unverzüglich etwa zu viel gezahlte Beträge einschließlich der darin enthaltenen Umsatzsteuer zu erstatten. Sind Beträge zurückzuzahlen, hat der Auftragnehmer vom Empfang der Zahlung an die aus dem zurückzuzahlenden Betrag - abzüglich der darin enthaltenen Umsatzsteuer – gezogenen Nutzungen herauszugeben. Das sind i. d. R. ersparte Schuldzinsen bei debitorisch geführten Geschäfts-/Kontokorrent- Konten. Diese werden zur gegenseitigen Vereinfachung mit 3 v.H. über dem Basiszinssatz des § 247 BGB angenommen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Der Auftragnehmer kann sich nicht auf den etwaigen Wegfall der Bereicherung gemäß § 818 Abs. 3 BGB berufen. Die Abtretung einer Forderung des Auftragnehmers aus dem abzuschließenden Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen rechtswirksam. Der Auftragnehmer hat die Abtretungsanzeige dem Auftraggeber vorzulegen. Wenn und soweit sich das Verfahren aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, gegenüber dem zu Beginn der Vertragsdurchführung gemeinschaftlich festgelegten Terminplan verzögert, werden die Vertragspartner zum Ausgleich der bei dem Auftragnehmer entstehenden wirtschaftlichen Belastung angemessene Regelung treffen. Gleiches gilt im Falle von zusätzlichen oder geänderten Leistungen.

5. Abschlags-/Zwischenzahlung je Los Es sind keine Teil-/Zwischenzahlungen vorgesehen.

17. Mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung Persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer:

- Vordruck VOL 5b (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit) auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie alle eingebundenen Subunternehmen (Mit dem Angebot vorzulegen) Vordruck VOL 5b (Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit) auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft sowie alle eingebundenen Subunternehmen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

- Aussagekräftige Darstellung und/oder Nachweis je Brutvogelkartierer bzgl. der Durchführung mindestens einer Brutvogelkartierung auf einem großflächigen Untersuchungsgebiet (>= 50 ha) der Methode der Revierkartierung – auf einem gesonderten Beiblatt (Mit dem Angebot vorzulegen) Aussagekräftige Darstellung und/oder Nachweis je Brutvogelkartierer bzgl. der Durchführung mindestens einer Brutvogelkartierung auf einem großflächigen Untersuchungsgebiet (>= 50 ha) der Methode der Revierkartierung – auf einem gesonderten Beiblatt Technische Leistungsfähigkeit:

- Anzahl Brutvogelkartierer (auf einem gesonderten Blatt) (Mit dem Angebot vorzulegen) Der Bieter hat auf einem gesonderten Beiblatt aufzulisten, wie viele Brutvogelkartierer er zur Verfügung stellen wird mit einer Zuordnung zu den angebotenen Losen

- Vollständige Namensangabe je Brutvogelkartier, welcher später auch die Auf-tragsabwicklung des angebotenen Loses übernehmen wird. (Mit dem Angebot vorzulegen) Vollständige Namensangabe je Brutvogelkartier, welcher später auch die Auf-tragsabwicklung des angebotenen Loses übernehmen wird.

Sonstige Nachweise:

- Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung (Mit dem Angebot vorzulegen) ausgefülltes und unterschriebenes Formblatt „Bietergemeinschaftserklärung.

18. Mit dem Angebot vorzulegende Eigenerklärungen zur Auftragsdurchführung Bedingungen an die Auftragsausführung:

- Angebotsschreiben (Vordruck VOL 7) (Mit dem Angebot vorzulegen)

- Firmen-Fragenkatalog (Mit dem Angebot vorzulegen) Vollständig ausgefüllter und unterschriebene Firmen-Fragenkatalog, ggf. auch für die anderen Mitgliedern der Bietergemeinschaft und alle Subunternehmen

- Vordruck VOL 5f (Mit dem Angebot vorzulegen) Unterschriebene Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG - NRW) (Vordruck VOL 5f

- Vordruck VOL 5i (Mit dem Angebot vorzulegen)

f.) Unterschriebene Verpflichtungserklärung nach § 19 TVgG – NRW zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie (Vordruck VOL 5i); ggf. auch für alle Subunternehmen/allen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft

- ausgefüllte(s) Leistungsverzeichnis(se) (Mit dem Angebot vorzulegen).

19. Angabe der Zuschlagskriterien Wertungsmethode: Niedrigster Preis.

20. Berücksichtigung von Werkstätten für behinderte Menschen und Blindenwerkstätten Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.

21. Sonstiges Teilnahmebedingungen Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur persönlichen Lage zu überprüfen: Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit (Vordruck VOL 5b) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zur technischen Leistungsfähigkeit zu überprüfen:

a) Der Bieter hat auf einem gesonderten Beiblatt aufzulisten, wie viele Brutvogelkartierer er zur Verfügung stellen wird mit einer Zuordnung zu den angebotenen Losen.

b) Vollständige Namensangabe je Brutvogelkartier, welcher später auch die Auf-tragsabwicklung des angebotenen Loses übernehmen wird. (Im Fall der Zuschlagserteilung ist der Auftragnehmer verpflichtet, die je Los vorgestellte(n) Person(en) für die ausgeschriebene Leistung einzusetzen. Soweit andere als die im Angebot benannten Personen eingesetzt wer-den sollen, ist dies mit dem Auftraggeber rechtzeitig im Voraus abzu-stimmen. Werden – ohne Zustimmung des Auftraggebers - andere als die benannten Personen in der Bearbeitung eingesetzt, kann dies einen außeror-dentlichen Kündigungsgrund darstellen.

c) Aussagekräftige Darstellung und/oder Nachweis je Brutvogelkartierer bzgl. der Durchführung mindestens einer Brutvogelkartierung auf einem großflächigen Untersuchungsgebiet (>= 50 ha) der Methode der Revierkartierung – auf einem gesonderten Beiblatt. Bekanntmachungs-ID: CXS7YY7YYMV

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 14668 vom 09.03.2016