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Titel

Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landratsamt Kitzingen – Kommunale Abfallwirtschaft
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

Ausführungsort

DE-97318 Kitzingen

Frist

12.02.2016

TED Nr.

17150-2016

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landratsamt Kitzingen – Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstraße 4

97318 Kitzingen

Fax: +49 9321-928-1299

Internet: www.abfallwelt.de

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Landratsamt Kitzingen – Sachgebiet 21 Vergabestelle / Finanzen Kaiserstraße 4 97318 Kitzingen Deutschland

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen im Landkreis Kitzingen.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Kitzingen. NUTS-Code DE268

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen für die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen im Landkreis Kitzingen ab dem 1.1.2017 neu zu vergeben. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:

Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier.

Los 2: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Sperrabfall.

Los 3: Übernahme, Beförderung und Vermarktung von Altmetall.

Los 4: Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 gemäß ElektroG.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000 Beschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen für die Sammlung, Beförderung und Verwertung von Siedlungsabfällen im Landkreis Kitzingen ab dem 1.1.2017 neu zu vergeben. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:

Los 1: Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier.

— Sammlung und Beförderung von Restabfall im Holsystem ca. 9 950 Mg/a;

— Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Holsystem ca. 9 750 Mg/a;

— Sammlung und Beförderung von Altpapier im Holsystem ca. 6 500 Mg/a;

— Übernahme und Beförderung von Altpapier von den Wertstoffsammelstellen (WSS) des Bringsystems ca. 330 Mg/a;

— Gestellung der Sammelcontainer (5 m Umleercontainer) für das Hol- und Bringsystem ca.102 Behälter (ca. 55 für Restabfall und Papierabfuhr + 47 an Wertstoffsammelstellen);

— Auslieferung der Restabfall- und Grüngutsäcke ca. 3 500 Stk./a Restabfallsäcke (70 Ltr.) und ca. 400 Stk./a Grüngutsäcke (120 Ltr.);

— Durchführung Behälteränderungsdienst für Sammelbehälter (MGB 60 bis 1 100) des Holsystems ca. 3 000 Stk./a;

— Ausrüstung aller benötigten Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr;

— Ausrüstung eines Sammelfahrzeugs des AN mit einem Störstoffdetektionssystem für die Bioabfallabfuhr;

— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 25 km (Luftlinie) von der Landkreisgrenze.

Los 2: Sammlung, Beförderung und Verwertung von Sperrabfall;

— Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Holsystem ca. 1 350 Mg/a;

— Sammlung und Beförderung sperriger Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Bildschirme, Monitore und TV-Geräte der Gruppe 3 ElektroG (unabhängig von ihrer Größe) im Holsystem ca. 210 Mg/a;

— Sortierung Sperrabfall (Abfälle zur Verwertung / Abfälle zur Beseitigung) ca. 1 350 Mg/a;

— Verwertung anteilige Sperrabfallmengen ca. 740 Mg/a;

— Transport anteilige Sperrabfallmengen zur Beseitigungsanlage ca. 610 Mg/a.

Los 3: Übernahme, Beförderung und Vermarktung von Altmetall.

— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 13 Stk. MGB 1.100 Liter und ca. 23 Stk. Umleerbehälter 5 m );

— Übernahme und Abfuhr des Altmetalls an den Wertstoffsammelstellen ca. 120 Mg/a;

— Vermarktung des Altmetalls ca. 120 Mg/a.

Los 4: Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 gemäß ElektroG.

— Gestellung von Sammelbehältern (Gitterboxen oder vergleichbar – ADR-konforme Behältnisse) zur Sammlung von E-Altgeräten ca. 59 Stück;

— Übernahme, Austausch und Abfuhr der Sammelbehälter (Gitterboxen oder vergleichbar) von den Wertstoffsammelstellen (monatliche Abholung zzgl. Sonderleerungen).

Lose 1 bis 4: Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Option Vertragsverlängerungen:

— für Lose 1 und 2 gilt:

(1) Die Vertragsdauer kann als Option einmalig um 2 Jahre verlängert werden.

(2) Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der o. g. Option automatisch, wenn nicht bis spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf die schriftliche Kündigung des AG vorliegt. Ausschlaggebend ist der Tag des Eingangs der Kündigung beim AN.

— für Lose 3 und 4 gilt:

(1) Die Vertragsdauer kann als Option zweimalig um jeweils 1 Jahr verlängert werden.

(2) Der Vertrag verlängert sich im Rahmen der o. g. Option automatisch, wenn nicht bis spätestens 12 Monate vor Vertragsablauf die schriftliche Kündigung des AG vorliegt. Ausschlaggebend ist der Tag des Eingangs der Kündigung beim AN.

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.01.2017 Abschluss 31.12.2021

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Beschreibung Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier im Landkreis Kitzingen

1) Kurze Beschreibung Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall und Altpapier ab dem 1.1.2017 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag einmalig um 2 Jahre verlängert werden.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000

3) Menge oder Umfang Gegenstand dieser Ausschreibung / Leistungsbeschreibung sind folgende Leistungen:

— Sammlung und Beförderung von Restabfall im Holsystem ca. 9 950 Mg/a;

— Sammlung und Beförderung von Bioabfall im Holsystem ca. 9 750 Mg/a;

— Sammlung und Beförderung von Altpapier im Holsystem ca. 6 500 Mg/a;

— Übernahme und Beförderung von Altpapier von den Wertstoffsammelstellen (WSS) des Bringsystems ca. 330 Mg/a;

— Gestellung der Sammelcontainer (5 m Umleercontainer) für das Hol- und Bringsystem ca. 102 Behälter (ca. 55 für Restabfall und Papierabfuhr + 47 an Wertstoffsammelstellen);

— Auslieferung der Restabfall- und Grüngutsäcke ca. 3 500 Stk./a Restabfallsäcke (70 Ltr.) und ca. 400 Stk./a Grüngutsäcke (120 Ltr.);

— Durchführung Behälteränderungsdienst für Sammelbehälter (MGB 60 bis 1 100) des Holsystems ca. 3 000 Stk./a;

— Ausrüstung aller benötigten Sammelfahrzeuge des AN mit einem Identifikationssystem für die Rest- und Bioabfallabfuhr;

— Ausrüstung eines Sammelfahrzeugs des AN mit einem Störstoffdetektionssystem für die Bioabfallabfuhr;

— Vorhalten einer Niederlassung / eines Betriebshofs innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 25 km (Luftlinie) von der Landkreisgrenze. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 01.01.2017 Abschluss 31.12.2021

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen — -> siehe Vergabeunterlagen.

Los-Nr: 2 Beschreibung Sammlung, Beförderung und Verwertung von Sperrabfall im Landkreis Kitzingen

1) Kurze Beschreibung Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Sammlung und Beförderung des Sperrabfalls, der sperrigen Elektro- und Elektronikaltgeräte und von Bildschirmen, Monitoren und TV-Geräten der Gruppe 3 ElektroG im Holsystem sowie die Verwertung/Beseitigung der Sperrabfallmengen ab dem 1.1.2017 für eine Dauer von zunächst 5 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag einmalig um 2 Jahre verlängert werden.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000

3) Menge oder Umfang Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:

— Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Holsystem ca. 1 350 Mg/a;

— Sammlung und Beförderung sperriger Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie Bildschirme, Monitore und TV-Geräte der Gruppe 3 ElektroG (unabhängig von ihrer Größe) im Holsystem ca. 210 Mg/a;

— Sortierung Sperrabfall (Abfälle zur Verwertung / Abfälle zur Beseitigung) ca. 1 350 Mg/a;

— Verwertung anteilige Sperrabfallmengen ca. 740 Mg/a;

— Transport anteilige Sperrabfallmengen zur Beseitigungsanlage ca. 610 Mg/a. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 01.01.2017 Abschluss 31.12.2021

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen — -> siehe Vergabeunterlagen.

Los-Nr: 3 Beschreibung Übernahme, Beförderung und Vermarktung von Altmetall im Landkreis Kitzingen

1) Kurze Beschreibung Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Übernahme, Beförderung und Vermarktung von Altmetall ab dem 1.1.2017 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000

3) Menge oder Umfang Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:

— Gestellung der Sammelbehälter für das Bringsystem (ca. 13 Stk. MGB 1 100 Liter und ca. 23 Stk. Umleerbehälter 5 m );

— Übernahme und Abfuhr des Altmetalls an den Wertstoffsammelstellen ca. 120 Mg/a;

— Vermarktung des Altmetalls ca. 120 Mg/a. Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 01.01.2017 Abschluss 31.12.2019

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen — -> siehe Vergabeunterlagen.

Los-Nr: 4 Beschreibung Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 ElektroG – im Landkreis Kitzingen

1) Kurze Beschreibung Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die erforderlichen Leistungen zur Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppe 5 ElektroG ab dem 1.1.2017 für eine Dauer von zunächst 3 Jahren auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Optional kann der Vertrag zweimalig um jeweils ein Jahr verlängert werden.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90500000

3) Menge oder Umfang Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:

— Gestellung von Sammelbehältern (Gitterboxen oder vergleichbar – ADR-konforme Behältnisse) zur Sammlung von E-Altgeräten ca. 59 Stück;

— Übernahme, Austausch und Abfuhr der Sammelbehälter (Gitterboxen oder vergleichbar) von den Wertstoffsammelstellen (monatliche Abholung zzgl. Sonderleerungen). Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind, hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann und Änderungen in den Mengen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise führen.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags Beginn 01.01.2017 Abschluss 31.12.2019

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen — siehe Vergabeunterlagen.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

(1) Der AN ist verpflichtet, dem AG innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über:

— Los 1: 3,0 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer);

— Los 2: 5,0 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer);

— Los 3: 5,0 % der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer);

— Los 4: keine Sicherheit; vorzulegen.

(2) Die beauftragte Leistung bemisst sich nach der Summe der Kosten und Erlöse über die gesamte Vertragslaufzeit ohne Verlängerungsoptionen. Die Kosten und Erlöse sind nicht miteinander zu verrechnen, sondern die Beträge ohne Berücksichtigung des Vorzeichens zu addieren.

(3) Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind

— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG;

— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs;

— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge;

— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge;

— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;

— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;

— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.

(4) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B.

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

(1) Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.

(2) Für sämtliche vom AN zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der AN vom AG ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt der AN dem AG eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet. — weiteres siehe Vergabeunterlagen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen. Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die zu übertragenden Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen. Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (synonyme Bezeichnung: Subunternehmer oder Unterauftragnehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren. Es gelten die Regelungen gemäß Teil A, Ziffer 7 „Nachunternehmer“ der Vergabeunterlagen. — weiteres siehe Vergabeunterlagen.

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: — siehe Vergabeunterlagen.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.

— Für Unternehmen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, die gewerblich tätig sind: Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung, für Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft ein vergleichbarer Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).

— Schriftliche Erklärung des Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).

— Schriftliche Erklärung des Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).

— Schriftliche Erklärung des Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z. B.

— wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB),

— wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO),

— wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO),

— rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen:

o Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),

o Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),

o Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),

o kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),

o Geldwäsche (§ 261 StGB),

o Bestechung (§ 334 StGB),

o Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),

o Diebstahl (§ 242 StGB),

o Unterschlagung (§ 246 StGB),

o Erpressung (§ 253 StGB),

o Betrug (§ 263 StGB),

o Subventionsbetrug (§ 264 StGB),

o Kreditbetrug (§ 265b StGB),

o Untreue (§ 266 StGB),

o Urkundenfälschung (§ 267 StGB),

o Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),

o Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),

o Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),

o Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),

o Brandstiftung (§ 306 StGB),

o Baugefährdung (§ 319 StGB),

o Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),

o unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),

o Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),

o Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO), die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.

— Schriftliche Erklärung des Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht:

— gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden bin/sind oder

— § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens 2 500 Euro belegt worden bin/sind;

— Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen);

— Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen);

— Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit er der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegt (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen);

— Schriftliche Erklärung des Bieters zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor. Schriftliche Erklärung des Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen).

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Eignung des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A die nachfolgend genannten Unterlagen vom Bieter / den Mitgliedern der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nachunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese entsprechende Nachweise für die zu erbringenden Leistungen auf Anforderung der Vergabestelle vor der Auftragsvergabe vorzulegen. Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Eignung durch Vorlage gleichwertiger Belege, die vom Auftraggeber für geeignet erachtet werden, nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen. Weiter behält er sich die Nachforderung von Unterlagen vor.

Los 1: Angabe von jeweils mindestens zwei vergleichbaren Referenzprojekt für:

— die Sammlung und Beförderung von Restabfall, Bioabfall oder Altpapier im Holsystem unter Einsatz eines Behälteridentifikationssystems mit mindestens 15 000 Sammelbehältern;

— Durchführung des Behälteränderungsdienstes mit Ausrüstung der Sammelbehälter für ein Behälteridentifikationssystem, in den letzten 5 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammlung und Transport (Beförderung) von Rest- und Bioabfall und Altpapier spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und die Transporte des Rest- und Bioabfalls und Altpapiers ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 6 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung / eines Betriebshofes zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 25 km (Luftlinie) von der Landkreisgrenze (vgl. Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung. Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

a) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung der Sammlung von Rest- und Bioabfall und Altpapier im Holsystem:

— Allgemeine Durchführung der Sammlung;

— Abfuhr in den schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen und Stichstraßen (mit und ohne Wendehammer);

— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter;

— Behälteridentifikationssystem;

— Störstoffdetektionssystem.

b) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung der Abfuhr von Altpapier im Bringsystem.

c) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung des Behälteränderungsdienstes. Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.

Los 2: Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für:

— Sammlung und Beförderung von Sperrabfall im Holsystem in den letzten 5 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammeln und Transport (Befördern) von Sperrabfall sowie von Elektro- und Elektronikaltgeräten spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und die Transporte (Beförderung) des Sperrabfalls und der Elektro- und Elektronikaltgeräte ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 6 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung zur Vorhaltung einer Niederlassung / eines Betriebshofes zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit innerhalb der Landkreisgrenzen bzw. in einer maximalen Entfernung von 25 km (Luftlinie) von der Landkreisgrenze (vgl. Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung. Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

a) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung der Sperrabfallsammlung:

— Allgemeine Durchführung der Sammlung;

— ggf. Angaben zur getrennten Abfuhr von Sperrabfall zur Verwertung / Beseitigung;

— ggf. Angaben zur Sortierung der Sperrabfälle;

— Angaben zur Sammlung der Elektro- und Elektronikaltgeräte;

— Abfuhr in den schwerzugänglichen Straßen, Wegen, Einzelbebauungen und Stichstraßen (mit und ohne Wendehammer);

— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter. Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.

Los 3: Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für:

— Übernahme, Beförderung und ggf. Vermarktung von an Wertstoffhöfen, Sammelstellen etc. erfassten Abfällen in den letzten 5 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leissungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Sammlung und Transporte (Beförderung) von Altmetallen sowie das Handel und Makeln und ggf. Lagern oder Behandeln von Altmetallen (Metallschrott) spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Sammlung und die Transporte (Beförderung) von Altmetallen ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung. Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

a) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung der Übernahme, Beförderung und Vermarktung von Altmetall:

— Allgemeine Durchführung der Sammlung;

— Vermarktungskonzept;

— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter. Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.

Los 4: Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für:

— die Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten oder anderen gefährlichen Abfällen in den letzten 5 Jahren, bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Angabe der Anzahl der in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Berufs- bzw. Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass für die Leistungen Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten spätestens zum Leistungsbeginn die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen (siehe auch Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des Bieters, dass er für die Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der / des Unternehmen/s mit Angaben über Konzernzugehörigkeit, Größe und die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung. Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

a) Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Durchführung der Übernahme und Beförderung von Elektro- und Elektronikaltgeräten:

— Allgemeine Durchführung der Sammlung;

— Abfuhr bei schlechter Witterung und im Winter. Verbindliche Angabe der Anzahl der Personen / Beschäftigten, die speziell für die Leistungsausführung erforderlich sind bzw. eingesetzt werden (inkl. Urlaubs- und Krankheitsvertretung) sowie Angabe der Anzahl an Fahrzeugen inkl. Ersatzfahrzeuge, die für die Leistungsausführung eingesetzt werden. Die Vergabestelle behält sich vor, zu den vorgenannten Erklärungen zusätzliche Erläuterungen und Belege anzufordern.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Offen

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 20859 LK-KT 2017

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 12.02.2016 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 40 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen sind bei der unter Ziffer I.1) dieser Bekanntmachung benannten Kontaktstelle gegen Zahlung von 40 EUR per Verrechnungsscheck, bzw. per Überweisung auf nachfolgend genanntes Konto und einer schriftlichen Anforderung zu erhalten. Eine gesonderte Rechnung wird nicht ausgestellt. Die Versendung der Unterlagen erfolgt nach Eingang des Verrechnungsschecks bzw. der Überweisung (bzw. Vorlage Kopie Überweisungsträger). Eine Rückerstattung des Betrages ist nicht möglich. Bankverbindung: Sparkasse Mainfranken Würzburg, IBAN: DE37 7905 0000 0042 0690 54, BIC: BYLADEM1SWU, Überweisungstext: Ausschreibung abfallwirtschaftliche Dienstleistungen Die Anforderung der Vergabeunterlagen muss enthalten:

— Name und Adresse des Interessenten (Versandadresse für die Vergabeunterlagen),

— Ansprechpartner,

— Telefonnummer und Faxnummer des Ansprechpartners. Die Vergabeunterlagen können alternativ zu den Bedingungen des bayerischen Staatsanzeigers ab dem 20.1.2016 online unter nachfolgendem Link (Stichwortsuche „Landkreis Kitzingen“) heruntergeladen werden. Internet: www.staatsanzeiger-eservices.de

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 29.02.2016 - 10:00

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote r Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.03.2016

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt die Vergabestelle im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann sie diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. — weiteres siehe Vergabeunterlagen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Nordbayern – Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern(at)reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981-53-1277 Fax: +49 981-53-1837

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln. Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 258 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) geändert worden ist), insbesondere:

§ 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage.

§ 101b Unwirksamkeit:

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe.

§ 107 Einleitung, Antrag:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabe-verfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 14.01.2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 14315 vom 20.01.2016