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Titel

Durchführung von Photogrammetrischen Dienstleistungen

Vergabeverfahren

Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landeshauptstadt München
Roßmarkt 3
80331 München

Ausführungsort

DE-80331 München

Frist

13.12.2016

TED Nr.

399018-2016

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Landeshauptstadt München – Kommunalreferat

Roßmarkt 3

München 80331

Deutschland

Kontaktstelle(n): Landeshauptstadt München – Kommunalreferat – Recht und Verwaltung – Zentrale Dienste – Submissionsbüro

Telefon: +49 89233-20523

Fax: +49 89233-98920523

NUTS-Code: DE212

E-Mail: submissionen.kom(at)muenchen.de

Internet: www.muenchen.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en): Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Photogrammetrische Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes der Landeshauptstadt München. Referenznummer der Bekanntmachung: 2016-005

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 71355100

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die photogrammetrische Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes der Landeshauptstadt München. Dieser umfasst ca. 31 146 analoge Bilder und wird aus Gründen der Transportsicherheit und Verfügbarkeit in 2 Chargen digitalisiert. Zielsetzung der hier behandelten Leistung ist es, den Luftbildbestand der Landeshauptstadt München photogrammetrisch so digitalisieren zu lassen, dass die Voraussetzungen für eine befliegungsweise Aerotriangulation und Mosaikierung erfüllt sind. Die Auftraggeberin liefert das Bildmaterial in zwei Chargen à ca. 15 500 Bilder an den Auftragnehmer zum Scan an. Der Auftragnehmer hat unter anderem die ehemaligen DIN-Normen 18740-1 sowie 18740-2, soweit sie hier einschlägig sind, einzuhalten. Die gescannten Luftbilder müssen messtechnischen Anforderungen genügen und für photogrammetrische Auswertungen geeignet sein (Einzelheiten: siehe Leistungsbeschreibung § 2).

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s)

II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: DE212 Hauptort der Ausführung: Ort der Scanarbeiten ist die Betriebsstätte des Auftragnehmers. Nähere, zwingende Voraussetzungen zum Ort der Scanarbeiten sind der Leistungsbeschreibung Ziffer 2.2.1 zu entnehmen.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Gegenstand dieser Ausschreibung ist die photogrammetrische Digitalisierung des historischen Luftbildbestandes der Landeshauptstadt München. Dieser umfasst ca. 31 146 analoge Bilder und wird aus Gründen der Transportsicherheit und Verfügbarkeit in 2 Chargen digitalisiert. Zielsetzung der hier behandelten Leistung ist es, den Luftbildbestand der Landeshauptstadt München photogrammetrisch so digitalisieren zu lassen, dass die Voraussetzungen für eine befliegungsweise Aerotriangulation und Mosaikierung erfüllt sind. Die Auftraggeberin liefert das Bildmaterial in zwei Chargen à ca. 15 500 Bilder an den Auftragnehmer zum Scan an. Der Auftragnehmer hat unter anderem die ehemaligen DIN-Normen 18740-1 sowie 18740-2, soweit sie hier einschlägig sind, einzuhalten. Die gescannten Luftbilder müssen messtechnischen Anforderungen genügen und für photogrammetrische Auswertungen geeignet sein (Einzelheiten: siehe Leistungsbeschreibung § 2). Sämtliche zu scannende Luftbilder müssen mit einem photogrammetrischen Scanner fachgerecht digitalisiert werden. Ein photogrammetrischer Scanner im Sinne dieser Ausschreibung ist ein Bildscanner (siehe DIN 18716-2), der für die Analog/Digital-Wandlung (A/D-Wandlung) von Messbildern (siehe DIN 18716-1) geeignet ist und die nachfolgenden Anforderungen erfüllt. Der photogrammetrische Scanner muss transparente Bilder des Formates von mindestens 25 cm x 25 cm einschließlich der Rahmenmarken (siehe DIN 18716-1) verarbeiten können. Der photogrammetrische Scanner muss auch für den Einsatz von Rollfilmen geeignet sein und über einen entsprechenden Aufsatz verfügen. Die Scannerkoordinaten dürfen um höchstens 10 µm von ihrem Sollwert abweichen. Die Standardabweichung der Scannerkoordinaten darf 3 µm nicht überschreiten. Der maximale Energieverbrauch je Luftbild der Größe 25 cm x 25 cm mit einer geometrischen Auflösung von 14 Mikrometer und 8 Bit Farbtiefe je Pixel unter Wahrung der Anforderungen an ein gescanntes Luftbild darf 100 Wattstunden nicht übersteigen. Sämtliche Luftbilder einer Befliegung müssen mit demselben Scanner digitalisiert werden. Die Aufteilung der Luftbilder einer Befliegung auf mehrere Scanner ist nicht zulässig. 2 oder mehr Befliegungen dürfen gleichzeitig digitalisiert werden, wenn hierfür verschiedene Scanner und genau ein Scanner je Befliegung verwendet werden. Das Speicherformat der Digitalisate ist TIF, ohne Komprimierung. Metadaten sind je Befliegung in einer eindeutig zu identifizierenden Zusatzdatei im csv-Format abzulegen. Zum Ort des Scanvorgangs: Die Betriebsstätte des Auftragnehmers oder dessen Nachunternehmers, in der die in dieser Leistungsbeschreibung bezeichneten Scanarbeiten stattfinden, muss in einer Fahrtzeit von höchstens acht Stunden oder weniger (einfache Fahrtstrecke) mit einem Pkw (EG-Fahrzeugklasse M) von dem Dienstgebäude der Auftraggeberin aus (Hausanschrift: Blumenstraße 28b, 80331 München) erreichbar sein. Für die Berechnung der Fahrtzeit wird diejenige Zeit angesetzt, die der Internetdienst „Google Maps“ ohne Berücksichtigung der Verkehrslage für die Strecke zwischen dem Dienstgebäude und der Betriebsstätte des Auftragnehmers oder dessen Nachunternehmers ausweist, unabhängig von der tatsächlich (z. B. aufgrund der Verkehrsverhältnisse oder von Pausen) für die Fahrt benötigten Zeit. Die Luftbilder dürfen die Betriebsstätte des Auftragnehmers oder dessen Nachunternehmers nach der Anlieferung durch die Auftraggeberin nicht mehr verlassen, es sei denn, dies ist aufgrund eines Notfalls zur Abwehr von Schäden an den Luftbildern unumgänglich (z. B. Feuer). Weder ist eine Weitergabe des Luftbildmaterials zur Digitalisierung noch die Aufbewahrung an einem anderen Ort als die Betriebsstätte zulässig.

II.2.5) Zuschlagskriterien

Die nachstehenden Kriterien Preis

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Laufzeit in Monaten: 48 Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Beginn der Ausführung: spätestens 1.4.2017 Ende der Ausführung: spätestens 31.3.2021.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlagen

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Siehe Auftragsunterlagen.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 13.12.2016 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 03.02.2017

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 13.12.2016 Ortszeit: 10:00 Ort: Landeshauptstadt München – Kommunalreferat – Abteilung Recht und Verwaltung – Zentrale Dienste – Submissionsbüro; Dienstgebäude Roßmarkt 3; 80331 München – Raum 322. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Anwesenheit von Bietern ist nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 Satz 2 VgV).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

Die ausschreibende Stelle (siehe Absender) wird gegebenenfalls ergänzende Auskünfte oder sonstige Informationen (z. B. Antworten auf eingereichte Fragen, etwaig erforderliche Konkretisierungen) oder notwendige Änderungen der Vergabeunterlagen, die allen (potentiellen) Bietern in gleicher Weise zu erteilen bzw. bekannt zu geben sind, ausschließlich auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen, auf der auch die vorliegende Aufforderung zur Angebotsabgabe veröffentlicht ist (zu dieser Internetseite gelangen Sie über den Link, der auf folgender Internetseite für das vorliegende Vergabeverfahren eingerichtet ist: www.muenchen.de/rathaus/Stadtverwaltung/Kommunalreferat/immobilien/ausschreibungen.html). In diesem Fall wird die ausschreibende Stelle den oder die (potentiellen) Bieter nicht noch gesondert auf neu eingestellte Inhalte hinweisen. Es obliegt allen (potentiellen) Bietern, sich selbst während des Vergabeverfahrens regelmäßig und rechtzeitig über etwaige neu auf der Internetseite eingestellte Informationen zu dem vorliegenden Vergabeverfahren zu unterrichten und insbesondere im Falle von geänderten Vergabeunterlagen die zuletzt zur Verfügung gestellte Version zu verwenden. Bitte beachten Sie, dass Ihr Angebot unter Umständen ausgeschlossen werden muss, sofern darin Informationen nicht berücksichtigt sind oder nicht der aktuelle Stand der Vergabeunterlagen verwendet wurde, die wie vorstehend beschrieben von der ausschreibenden Stelle zur Verfügung gestellt worden sind. Die letzten Hinweise bzw. Veränderungen der Vergabeunterlagen erfolgen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39 München 80538 Deutschland Telefon: +49 8921762411 E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)reg-ob.bayern.de Fax: +49 8921762847

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach der Absendung der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße zehn Kalendertage nach Kenntnis gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Die unter Abschnitt I.1) genannte Kontaktstelle. München Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 07.11.2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 17074 vom 17.11.2016