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Titel

Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen

Vergabeverfahren

Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Göttinger Entsorgungsbetriebe
Rudolf-Wissell-Str. 5
37079 Göttingen

Ausführungsort

DE-37079 Göttingen

Frist

22.12.2016

TED Nr.

402802-2016

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Göttinger Entsorgungsbetriebe

DE 115 303 707

Rudolf-Wissell-Str. 5

Göttingen 37079

Deutschland

Kontaktstelle(n): Zentrale Vergabestelle – Zimmer 102

Telefon: +49 551400-2310

Fax: +49 551400-3201

NUTS-Code: DE915

E-Mail: vergabestelle(at)goettingen.de

Internet: www.geb-goettingen.de

Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.rib.de

I.2) Gemeinsame Beschaffung

I.3) Kommunikation

Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: www.vergabe.rib.de Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.vergabe.rib.de Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen Im Rahmen der elektronischen Kommunikation ist die Verwendung von Instrumenten und Vorrichtungen erforderlich, die nicht allgemein verfügbar sind. Ein uneingeschränkter und vollständiger direkter Zugang zu diesen Instrumenten und Vorrichtungen ist gebührenfrei möglich unter: www.vergabe.rib.de

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde

I.5) Haupttätigkeit(en): Umwelt

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags:

Verwertung von Bioabfällen aus der Stadt Göttingen (1.3.2017 – 28.2.2018). Referenznummer der Bekanntmachung: 225_2016

II.1.2) CPV-Code Hauptteil: 90510000

II.1.3) Art des Auftrags: Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung:

Übernahme, Transport, und Verwertung von Bioabfällen der Stadt Göttingen im Zeitraum vom 1.3.2017 – 28.2.2018, längstens bis zum 28.2.2019 (zweimalige Verlängerungsoption).

II.1.5) Geschätzter Gesamtwert

II.1.6) Angaben zu den Losen: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s): 90510000

II.2.3) Erfüllungsort

NUTS-Code: DE915 Hauptort der Ausführung: Bioenergiezentrum (BEZ) am Standort Entsorgungszentrum Königsbühl, Königsbühl 98, 37079 Göttingen. Der AG behält sich vor, die Übergabestelle innerhalb des Stadtgebietes zu wechseln.

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung:

Der Jahresgang von erfassten Bioabfällen beträgt im Mittel etwa 8 500 Tonnen, wobei es hier zu betriebsbedingten und insbesondere saisonalen Schwankungen kommen kann. Die Abholung der zu verwertenden Bioabfälle ist von Montag bis Freitag sowie an Samstagen mit Biotonnenabfuhr (Nachholtage) vorzunehmen.

II.2.5) Zuschlagskriterien

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt

II.2.7) Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession

Beginn: 01.03.2017 Ende: 28.02.2018 Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Beschreibung der Verlängerungen: Es besteht eine zweimalige Option des AG auf Vertragsverlängerung um jeweils ein halbes Jahr. Die Vertragsverlängerung muss dem AN gegenüber spätestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich erklärt werden.

II.2.10) Angaben über Varianten/Alternativangebote

Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.11) Angaben zu Optionen

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Sehen Sie Ziff. II.2.7) der Auftragsbekanntmachung.

II.2.12) Angaben zu elektronischen Katalogen

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben

Ziff. II.2.5) – Bonus für eine Vergärung:

Der AG möchte die Vergärung von Bioabfällen fördern, da die energetische und anschließend stoffliche Verwertung Ressourcen schont und positive Effekte auf die CO2-Bilanz hat. Diesen Umweltvorteil wird der AG preislich bewerten (Bonus bis zu 15 EUR/t in Abhängigkeit des prozentualen Anteils des Vergärungsanteils).

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Teilnahmebedingungen

III.1.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister

Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

— Handels- bzw. Berufregisterauszug (nicht älter als 12 Monate zum Termin der Angebotsöffnung);

— Unbedenklichkeitsbescheinigungen des zuständigen Finanzamtes sowie der Sozialversicherungen und der zuständigen Berufsgenossenschaft. Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (§§ 48 Abs. 3, 50 VgV). Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Alternativ zu den unter vorgenannten Eigenerklärungen kann auch die Bescheinigung der Eintragung in eine PQ-VOL-Datenbank vorgelegt oder die entsprechende Zertifikatsnummer angegeben werden. Die vorgenannten Erklärungen werden zur Feststellung der Unternehmenseignung herangezogen. Im Geltungsbereich des GWB versichert der Bieter mit diesen Erklärungen, dass fakultative bzw. zwingende Ausschlussgründe im Sinne der §§ 123, 124 GWB nicht vorliegen. Sollte einer der dort genannten Erklärungen nicht zutreffen, kann zur Vermeidung eines Unternehmensausschlusses der Nachweis einer Selbstreinigung gemäß § 125 GWB geführt werden. Als ausreichende Belege werden von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Unternehmens ausgestellte Bescheinigungen anerkannt. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Darüber hinaus wird auf die Regelungen in § 48 Absatz 6 VgV hingewiesen. Die Vergabestelle fordert einem Auftragswert von mehr als 30 000 EUR brutto vor der Zuschlagserteilung von dem Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zwingend einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a der Gewerbeordnung beim Bundesamt für Justiz an.

III.1.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise unbedingt einzureichen:

— Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der mit der vorliegenden Aufgabenstellung vergleichbaren Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren.

— Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für die vom Vertrag umfassten Tätigkeiten, einschließlich einer darauf bezogenen Umwelthaftpflichtversicherung (UHV), mit einer Deckungssumme von mindestens 1 000 000 EUR.

— Nachweis einer Umweltschadenversicherung (USV) nach Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mindestens 2 000 000 EUR.

— Selbsterklärung, dass sich der Anbieter derzeit nicht in einem Insolvenzverfahren befindet.

Ausländische Bieter haben gleichwertige Nachweise des Herkunftslandes in deutscher Sprache beizubringen. Der Auftraggeber akzeptiert zum vorläufigen Nachweis der Eignung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission vom 5.1.2016 zur Einführung des Standardformulars für die Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung. Erforderlich sind diejenigen Angaben, die den vorgenannten Nachweisen inhaltlich entsprechen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Unterlagen/die EEE auch für diese abzugeben. Näheres Sehen Sie unter https://ec.europa.eu/growth/tools-databases/espd/filter?lang=de

III.1.3) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien: Mit diesem Angebot sind folgende Nachweise (Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen) unbedingt einzureichen:

— Zertifizierung zum Entsorgungsfachbetrieb für die vom Bieter selbst durchgeführte Tätigkeit (bspw. Handeln, Befördern, Behandeln, Verwerten) für den Abfallschlüssel 20 03 01 (gemischte Siedlungsabfälle, getrennt erfasste Bioabfälle.

— Gütesicherung für mindestens ein Kompost- oder Gärprodukt durch eine vom RAL oder vergleichbaren Einrichtungen anerkannte Gütegemeinschaft, beispielsweise: Bescheinigung nach § 11 Abs. 3 BioAbfV oder Verleihungsurkunde der Bundesgütegemeinschaft Kompost. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein.

— für Unterauftragnehmer, welche Transporte übernehmen sollen: Nachweis für die Zulässigkeit von Abfalltransporten (z. B. Efb-Zertifikat für die Tätigkeit „Befördern“, Anzeige gemäß § 53 KrWG oder Transportgenehmigung.

Nachweise für die Verwertung von Bioabfällen:

— Referenzen über vergleichbare Leistungen.

— Angaben zur Behandlungsanlage,Nennung der Anlage; bei mehreren Anlagen jeweils mit Angabe der Mengenanteile, Angabe, für welche Kapazität die Behandlungsanlage genehmigt ist, Angabe des Durchsatzes der letzten drei Kalenderjahre, Angabe der im Leistungszeitraum bereits fest kontrahierten Mengen.

— Technische Beschreibung der vorgesehenen Behandlung.

III.1.5) Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen

III.2) Bedingungen für den Auftrag

III.2.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Beruf angeben: III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags Die Regelungen zur Tariftreue (siehe Ziff. 1.2 des Dokuments 231 „Vereinbarung Tariftreue NTVergG“) werden Vertragsbestandteil und gelten entsprechend für sämtliche Unter- bzw. Nachauftragnehmer. Soweit Unterauftragnehmer und/oder Verleihunternehmen Leistungen innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbringen, ist den eingesetzten Unterauftragnehmern/Verleihunternehmen vor Zuschlagserteilung die Erklärung nach § 4 Abs. 1 NTVergG abzuverlangen und der AG vorzulegen. Im Fall der Auftragserteilung besteht damit die Verpflichtung, die in seinem Unternehmen mit der Ausführung der ausgeschriebene Dienstleistung beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein Entgelt in Höhe von mindestens 8,84 EUR brutto pro Stunde zu zahlen. Dies gilt auch für den Einsatz von Unterauftragnehmern/verleihunternehmen. Diese Erklärung bezieht sich ausdrücklich nur auf Leistungen zur Auftragsausführung, welche innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland erbracht werden.

III.2.3) Für die Ausführung des Auftrags verantwortliches Personal

Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.4) Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

Tag: 22.12.2016 Ortszeit: 10:00

IV.2.3) Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch

IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 31.01.2017

IV.2.7) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Tag: 22.12.2016 Ortszeit: 10:00 Ort: Stadt Göttingen, Zentrale Vergabestelle -Zimmer 102-, Hiroshimaplatz 1-4, 37083 Göttingen. Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotseröffnung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags: Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen

VI.3) Zusätzliche Angaben

Die Vergabeunterlagen werden allen Interessenten unter www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung des Bewerbers wird nicht verlangt; ist jedoch jederzeit möglich (§ 41 VGV) und bietet den Vorteil, automatisch über relevante Änderungen an den Vergabeunterlagen sowie über angebotsrelevante Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert zu werden. Ohne Registrierung steht der Bewerber in der Pflicht, sich eigenverantwortlich um entsprechende Bewerberinformationen zu kümmern, um sich nicht der Gefahr auszusetzen, ggfls. im weiteren Verlauf des Vergabeverfahren ausgeschlossen zu werden. Auf der Online-Plattform sind die Unterlagen bis zum 21.12.2016 abrufbar. Papierunterlagen können bis zum 14.12.2016 gegen ein Entgelt in Höhe von 25 EUR angefordert werden. Eine GAEB-Datei steht bei elektronischer Angebotsabgabe zur Verfügung. Die Angebote sind bei schriftlicher Angebotsabgabe mit der Kennung „225_2016 Bioabfall GEB“ zu versehen und sind in einem verschlossenen Behältnis, nicht anonym, bei der unter Ziff. I.1) genannten Kontaktstelle einzureichen. Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-mail ist nicht zulässig.

1) Zu IV.2.6) Bindefrist des Angebots: Verzögert sich die Zuschlagserteilung wegen eines Nachprüfungsverfahrens, erklären sich die Bieter mit Angabe des Angebots ausdrücklich damit einverstanden, sich bis vier Wochen nach Rechtskraft des letztinstanzlichen Beschlusses an ihr abgegebenes Angebot zu binden. Beteiligte an einem Nachprüfungsverfahren, deren Angebot nicht für den Zuschlag in Betracht kommt, werden auf Wunsch aus der Bindefrist entlassen. Gleiches gilt für alle Bieter unter den Voraussetzungen der §§ 313 und 314 BGB.

2) Verwendung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Jede Weitergabe an Dritte und Veröffentlichung (auch auszugsweise) sowie jede kommerzielle Verwendung ist ohne die ausdrückliche schriftliche vorherige Zustimmung der Vergabestelle nicht erlaubt. Bei Verzicht auf eine Angebotsabgabe sind alle Vergabeunterlagen zu vernichten.

3) Aufwendungen des Bieters im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens, insbesondere für die Angebotserstellung werden nicht vergütet. Mit der Angebotsabgabe erklärt sich der Bieter mit dieser Regelung einverstanden.

4) Fragen zu den Vergabeunterlagen oder Auskünfte zu diesem Vergabeverfahren im Allgemeinen können bis 14.12.2016 10:00 Uhr per Post, per E-Mail (vergabestelle@goettingen.de) oder mittels Fax an die genannte Ansprechpartnerin gestellt werden und werden schriftlich in einem Fragen- und Antwortkatalog eingestellt. Später eingehende Fragen werden nicht berücksichtigt. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der Bewerber/Bieter.

5) Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagenentsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von der Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB).

6) Nebenangebote sind nicht zugelassen. Eine Aufteilung in Lose ist nicht vorgesehen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Betreffend die Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet wie folgt: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): § 160 Einleitung, Antrag:

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: Tag: 11.11.2016

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 17130 vom 17.11.2016