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Titel

Kartierung ländlicher Gebiete

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR (GMSH)
Gartenstr. 6
24103 Kiel

Ausführungsort

DE-24103 Kiel

Frist

15.01.2016

TED Nr.

411574-2015

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, vertreten durch die Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

Gartenstraße 6

24103 Kiel

Fax: +49 4315991465

E-Mail: florian.seelig(at)gmsh.de

Internet: www.gmsh.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Monitoring zur Erfüllung der Berichtspflichten zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Schleswig-Holstein. NUTS-Code DEF DEF0B DEF0D

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Das LLUR hat unter Einbeziehung von Natura 2000-Gebieten, Naturschutzgebieten, Eigentumsflächen der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, der Schrobach-Stiftung sowie von Biotopverdachtsflächen in den Kreisen Rensburg-Eckernförde und Segeberg eine Prüfkulisse von rd. 71 607 ha zusammengefasst. In dieser Prüfkulisse sind vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel die FFH-Lebensraumtypen (LRT), alle ehemals als Kontakt- und Übergangsbiotope bezeichneten LRT-Entwicklungsflächen (i. d.R. gesetzlich geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG i. V. m. § 21 LNatSchG) sowie das arten- und strukturreiche Dauergrünland als potentielles Novellierungsbiotop des Anhangs 1 FFH Richtlinie [alle zusammen = Wertflächen] zu kartieren und vertiefend mit Biotopbogen zu erfassen. Die innerhalb der Prüfkulisse vorkommenden Wertflächen mit einer geschätzten Gesamtfläche von ca. 57 286 ha sind lagegenau auf Basis der mitgelieferten DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern im Maßstab 1:5.000 kartografisch zu erfassen und den entsprechenden § Biotopen, LRT bzw. dem arten- und strukturreichen Dauergrünland zuzuordnen. Die Wertflächen sind mit definierten Informationen in einer Access-Datenbank zu beschreiben und mit kennzeichnenden Pflanzenarten zu belegen. Außerhalb der FFH-Gebietskulisse werden die LRT erstmalig erfasst. Es soll also festgestellt werden, welcher LRT mit signifikantem Vorkommen kommt auf welcher Fläche vor. Optional wird der Erhaltungszustand der LRT bewertet. Die Bieter werden daher aufgefordert für beide Varianten (mit Bewertung und ohne Bewertung des Erhaltungszustandes) ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für die aus älteren Kartierungen bekannten LRT-Vorkommen innerhalb der FFH-Gebietskulisse. Im Gegensatz zu den außerhalb liegenden Vorkommen sind diese jedoch bereits bekannt und es geht hier nur um eine Bestätigung, ggf. Änderung des LRTs und seiner aktuellen flächigen Ausdehnung. Korrekturen in der Ausdehnung sollen nur in eindeutigen Fällen vorgenommen werden. Auf den 61 im Rahmen des bundesweiten FFH-Monitoringprogramms in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg festgelegten Stichprobeflächen werden die bestehenden Daten ebenfalls überprüft und bestätigt oder ggf. geändert fortgeschrieben. Die Überprüfung schließt hier aber über das LRT-Vorkommen ja/nein und die Flächenausdehnung hinaus auch die qualitative Bewertung des Erhaltungszustandes ein. Die 61 Stichprobeflächen sind im Rahmen des FFH-Monitorings der LRT nach den Bewertungsschemata des Bundes im Erhaltungszustand erneut zu bewerten. Eine Bewertung des Erhaltungszustands der LRT außerhalb dieser Stichproben ist lediglich optional vorgesehen. Für ausgewählte LRT-Vorkommen sind in weitaus geringerem Umfang weitere Monitoring-Stichprobeflächen abzugrenzen und erstmals zu bewerten. Die Ergebnisse des Stichprobenmonitorings sind in eine bereitgestellte gesonderte Datenbank des BfN einzugeben. Die Abgrenzung der Flächen innerhalb der Prüfkulisse, die nicht Wertfläche sind und deshalb nicht mit Detaildaten und Biotopbogen versehen werden (= Nichtwertflächen), erfolgt ebenfalls auf der Basis mitgelieferter DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den jeweils aktuell verfügbaren Luftbildern unter alleiniger Zuordnung der Biotoptypen (dreistelliger Code) ohne weitere Beschreibung. Die LRT sowie die als Entwicklungsflächen zu erfassenden § Biotope (ehemals einschließlich des arten- und strukturreichen Dauergrünlandes) sind der Liste der Biotoptypen und Wertbiotope in der Anlage und Kapitel 15 der ebenfalls als Anlage beigefügten Kartieranleitung zu entnehmen. Die Kleingewässer, die vollständig innerhalb der landwirtschaftlichen Nutzflächen liegen und alle Knicks sind nicht Gegenstand der Kartierung, selbst wenn diese Flächen Bestandteil der Prüfkulisse sein sollten. Hingegen sollen innerhalb der Prüfkulisse gelegene Kleingewässer außerhalb oder am Rande von landwirtschaftlichen Nutzflächen, bzw. innerhalb oder am Rande von hier zu kartierenden Wertflächen (z. B. von Wäldern, Mooren, Heiden und Binnendünengebieten) ebenfalls kartiert werden. Da 2014 im Rahmen der Biotopkartierung die Wertgrünlandflächen einschließlich der hier eingelagerten Binnendünen, Quellen und Sümpfe sowie dazugehöriger FFH-LRT innerhalb einer hierfür festgelegten Prüfkulisse kartiert wurden, erfolgt nunmehr schwerpunktmäßig die Erfassung landwirtschaftlich nicht genutzter Biotoptypen wie z. B. Wälder, Moore, Heiden, naturnahe Fließgewässer und Seen außerhalb der WRRL-Kulisse, um den Informationsstand über vorkommende LRT, deren Entwicklungsflächen und Habitaträume von Arten in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Segeberg zu vervollständigen und den Berichtspflichten nach Art. 17 der FFH-Richtlinie sowie der entsprechenden Vorschriften der Vogelschutzrichtlinie Folge zu leisten. Ausschlussflächen (beispielsweise geschlossene Bebauung, militärische Liegenschaften) sollen bei der Kartierung nicht berücksichtigt werden. Flächen der Prüfkulisse und der Ausschlusskulisse sind als Abgrenzungen auf der DTK5 (inkl. Nutzungsgrenzen) und den aktuellen Luftbildern die Kartiergrundlage für die Geländeerfassung. Der Raum, der weder Prüfkulisse noch Ausschlusskulisse ist (= Graukulisse), wird vorbehaltlich der Deckung durch die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel als weiterer potenzieller Kartierraum zum Einzelpreis (je ha Fläche) zur Kartierung zusätzlicher Wertflächen beauftragt. Im Einzelnen gliedert sich der Gesamtauftrag in folgende 4 Lose. Die Reihenfolge spiegelt nicht die Priorität der Bearbeitung oder der Vergabe wider.

Los 5.1: Rendsburg-Eckernförde Nord;

Los 5.2: Rendsburg-Eckernförde Süd;

Los 9.1: Segeberg West;

Los 9.2: Segeberg Ost.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200, 71222100 Beschreibung: Kartierung ländlicher Gebiete. Kartierung städtischer Gebiete.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: ja

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.03.2016 Abschluss 30.11.2019

Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Beschreibung Rendsburg-Eckernförde Nord

1) Kurze Beschreibung

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 71222100

3) Menge oder Umfang 18 050 ha.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen

Los-Nr: 2 Beschreibung Rendsburg-Eckernförde Süd

1) Kurze Beschreibung

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 71222100

3) Menge oder Umfang 23 437 ha.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen

Los-Nr: 3 Beschreibung Segeberg West

1) Kurze Beschreibung

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 71222100

3) Menge oder Umfang 15 075 ha.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen

Los-Nr: 4 Beschreibung Segeberg Ost

1) Kurze Beschreibung

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71222200 71222100

3) Menge oder Umfang 15 045.

4) Abweichung von der Vertragslaufzeit oder vom Beginn bzw. Ende des Auftrags

5) Zusätzliche Angaben zu den Losen

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die unter III.2) genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen. Hierbei sind Hauptauftragnehmer und Unterauftragnehmer mit den jeweiligen Teilaufträgen zu benennen. Bietergemeinschaften haben gesondert zu erklären, dass sie gesamtschuldnerisch haften.

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz Schleswig-Holstein erforderlichen Verpflichtungserklärungen mi Einreichung des Angebots abgeben. (§ 8 Abs. 1 TTG). Die Verpflichtungserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen:

— Erklärung, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen.

— Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 lit. a bis g VOL/A vorliegen.

2. Kennblatt des Unternehmens mit Angabe des Firmennamens, der Rechtsform, der Anschrift, des Ansprechpartners für den Zeitraum des Vergabeverfahrens, einschl. der Telefon- und Telefaxnummer, E-Mailadresse, der Umsatzsteueridentifikationsnummer und der Bankverbindung.

3. Eigenerklärung, dass ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister keine negativen Eintragungen enthält.

Hinweis: Die GMSH wird vor der beabsichtigten Zuschlagserteilung einen Gewerbezentralregisterauszug einholen.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

4. Eigenerklärung, ob im Falle eines Auftrages der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Hinweis: Im Fall der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern wird die GMSH vor Zuschlagserteilung die entsprechende Verpflichtungserklärung vom Nachunternehmer anfordern. Diese ist dann binnen 6 Tagen der GMSH zu übersenden.

5. Eigenerklärung über maximal 5 Referenzen der in den letzten 3 Geschäftsjahren (2013-2015) erbrachten und im Umfang vergleichbaren Leistungen bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist (Monitoring zur FFH- und Vogelschutzrichtlinie), für öffentliche oder private Auftraggeber, unter Angabe von Name des Auftraggebers, Leistungsumfang, Auftragssumme, Dauer des Vertrages, Ansprechpartner beim Auftraggeber, Telefonnummer und E-Mailadresse.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 6. Eigenerklärung über die namentliche Nennung und Darstellung der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des Personals mit persönlichen Referenzen, das im Auftragsfall zum Einsatz kommt.

a) abgeschlossene Hochschul- oder vergleichbare Fachhochschulausbildung mit vegetationskundlichem Schwerpunkt

b) qualitativer Nachweis botanischer Artenkenntnis.

c) praktische, mehrjährige Erfahrungen (mindestens 3 Jahre) in der Kartierung gesetzlich geschützter Biotope und FFH-LRT innerhalb von Wäldern und des Offenlandes des die Kartierung durchführenden Personals.

d) Nachweis, dass spezielle Kenntnisse über die unterschiedlichen Ausprägungstypen der einzelnen LRT und § Biotope in Norddeutschland vorhanden sind.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Offen

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ZB-U0-15-1031000-4121.7

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 15.01.2016 - 07:30

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 29.02.2016

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

1. E-Vergabe: Informationen erhalten Sie unter Internet: www.e-vergabe.gmsh.de Bei der Registrierung auf unserer e- Vergabeplattform fällt einmalig eine Registrierungsgebühr in Höhe von 36 EUR an. Für dieses und alle weiteren Vergabeverfahren entstehen für Sie dann keine weiteren Kosten mehr.

2. Abforderung der Unterlagen Die Ausschreibungsunterlagen können nur über die e-Vergabeplattform abgefordert werden.

3. Fragen zur Ausschreibung Alle Fragen zur Ausschreibung sind ausschließlich in schriftlicher Form bis spätestens Montag, den 4.1.2016 an die GMSH, z. Hd. Herrn Florian Seelig – Org.Z. 4121.7 (E-Mail: florian.seelig(at)gmsh.de oder Fax: +49 4315991465) zu richten. Für alle registrierten Bewerber der E-Vergabe können Fragen auch über das E-Vergabesystem eingereicht werden. Alle Fragen und Antworten zur Ausschreibung werden in einem Frage- Antwortkatalog erfasst, der frühestens nach dem Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen (Bewerbungsschluss) per Fax an alle Bewerber versendet wird. Die abschließende Fassung des Frage-Antwortkataloges wird nach dem Fristende für die Einreichung von Fragen, spätestens jedoch 6 Tage vor Angebotsschluss an alle Bewerber per Fax versendet.

4. Präqualifikation Zum Nachweis der unternehmensbezogenen Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit kann die Bescheinigung der Eintragung in die PQ-VOL-Datenbank (www.pq-vol.de) vorgelegt werden. Darüberhinausgehend geforderte Unterlagen sind zusätzlich vorzulegen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Schleswig-Holstein Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Deutschland Telefon: +49 4319884702 Fax: +49 4319884640

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es handelt sich um eine Dienstleistung/Lieferung gemäß § 3 EG Abs. 1 VOL/A. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert. Voraussetzung für ein Nachprüfungsverfahren ist, dass der Verstoß gegenüber der Vergabestelle gerügt wird. Ein Bieter kann seine Nichtberücksichtigung im Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer überprüfen lassen. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat (§ 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB), (…)

— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Nach Ablauf dieser Frist ist gegen diese Entscheidung kein Rechtsmittel mehr möglich.

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Gartenstraße 6 24103 Kiel Deutschland E-Mail: florian.seelig(at)gmsh.de Telefon: +49 4315991479 Fax: +49 4315991465

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17.11.2015

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 14041 vom 23.11.2015