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Titel

Abwasserentsorgung, Wasserversorgung / Tiefbauleistung, Straßenbau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Erfurt Stadtkämmerei
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Ausführungsort

DE-99084 Erfurt

Frist

12.01.2016

Beschreibung

1) Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

tel.: 0361 655-1286

fax: 0361 655-1289

E-Mail: verdingungsstelle(at)erfurt.de

2) Vergabeverfahren Vergabe-Nr. Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 002/2016-66

3) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen

4) Ort und Art der Leistung Komplexobjekt Hainichweg - Tiefbau

5) Umfang der Leistung

LT 02 Abwasserentsorgung

- Boden ausheben und entsorgen ca. 430 m3

- Flüssigboden liefern und einbauen ca. 18 m3

- Kanal Steinzeug DN 300 ca. 85 m

- Betonschacht DN 1.000 4 St

- Hausanschlüsse einschl. aller Formstücke ca. 22 St

LT 03 Wasserversorgung / Tiefbauleistung

- Boden ausheben und entsorgen ca. 40 m3

- Flüssigboden liefern und einbauen ca- 6 m3

LT 05 Gasversorgung / Tiefbauleistung

- Boden ausheben und entsorgen ca. 110 m3

- Füssigboden liefern und einbauen ca. 5 m3

- Hausanschlüsse 2 St

LT 08 Straßenbau

- Boden ausheben und entsorgen ca. 665 m3

- Asphaltbeton AC 11 DN ca. 360 m2

- Asphalttragschicht AC 32 TN ca. 360 m2

- Frostschutzschicht ca. 255 m3

- Hydraulisch gebundene Tragschicht ca. 160 m2

- Schottertragschicht ca. 50 m2

- Dränbetontragschicht ca. 310 m2

- Pflasterarbeiten Betonpflaster ca. 200 m2

- Pflasterarbeiten Natursteinpflaster ca. 180 m2

- Beton-Borde leifern und setzen ca. 270 m

- Straßenabläufe + Anschlussleitung und aller Formstücke ca. 8 St

LT 14 Allgemeinde Leistungen

- Bauwerksunterfangung mit unbewehrten Beton ca. 3 m3

6) Aufteilung in Lose Nein.

7) Ausführungsfrist-, zeitraum 18.04. bis 28.10.2016

8) Nebenangebote sind nur in Vebrindung mit einem Hauptangebot zugelassen

9) Anforderung der Vergabeunterlagen Nachfolgend genannte Kontaktstelle: Name Ingenieurbüro PROWA GmbH Frau Bachmann / Frau Willeke Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Hochheimer Straße 47, 99094 Erfurt Tel.: 0361/6701-0 0361/ 6701-213 E-Mail: info(at)prowa-erfurt.de Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.

10) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform 49,00 EUR inkl. Postversand + Datenträger Banküberweisung Empfänger: IB Prowa GmbH Konto-Nr. 1 313 949 BLZ 820 700 00 IBAN DE80 820 700 000 1313949 00 BIC DEUT DE 8EXXX Geldinstitut Deutsche Bank Erfurt Verwendungszweck (Kassenzeichen) Hochheim, Komplexobjekt Hainichweg Anforderung möglichst bis 12.01.2016 Versand laufend

Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Pkt. 9) genannten Stelle angefordert wurden und

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

11) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt

12) Angebotseröffnung am 19.01.2016 10:00 Uhr Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.

13) Nachweise zur Eignung mit dem Angebot Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Nummer ist anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A vorzulegen: a-i Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise für die geforderte Beurteilunsgruppe AK 2 sind mit dem Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunternehmen vorzulegen.

14) Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Niedrigster Preis

15) Zuschlagsfrist 18.03.2016

16) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Weimarplatz 4, 99423 Weimar tel.: 0361 3773-7254 fax: 0361 3773-9354 E-Mail: vergabekammer(at)tlvwa.thueringen.de

17) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)

(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.

(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.

(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail: vergabekammer(at)tlvwa.thueringen.de.

(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.

(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 14168 vom 11.12.2015