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Titel

Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Gemeinde Kriftel
Frankfurter Straße 33 - 37
65830 Kriftel

Ausführungsort

DE-65830 Kriftel

Frist

30.06.2015

TED Nr.

182836-2015

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Gemeindevorstand der Gemeinde Kriftel

Frankfurter Straße 33-37

65830 Kriftel

Fax: +49 6192400476

E-Mail: sandra.baier(at)kriftel.de

Weitere Auskünfte erteilen: Havelstraße 7 A Daniela Sauer 64295 Darmstadt Fax: +49 6151975830 E-Mail: d.sauer(at)umweltplanung-gmbh.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en) Abfallentsorgung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Dienstleistungen in der Abfallentsorgung.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 65830 Krifel. NUTS-Code DE71A

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand der Vergabe ist die regelmäßige Einsammlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (Restmüll), Bioabfall, Altpapier, Sperrmüll sowie Elektrogeräten/Elektroschrott und Gartenabfällen im Holsystem und Beförderung zur Entsorgungsanlage sowie die Verwertung des Altpapiers. Gestellung der Restmüll-, Bioabfallbehälter (inkl. Behälteridentifikationssystem) und Altpapierbehälter sowie Altpapier-Depotcontainer, Bewirtschaftung einer Zentralen Abfallsammelstelle (Wertstoffhof).

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 90510000, 90511000, 90511100, 90511200, 90511300, 90511400, 90512000, 90513000 Beschreibung: Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen. Abholung von Siedlungsabfällen. Einsammeln von kommunalem Müll. Einsammeln von Hausmüll. Müllsammlung. Altpapiersammlung. Transport von Haushaltsabfällen. Behandlung und Beseitigung ungefährlicher Siedlungs- und anderer Abfälle.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

— Einsammlung von Hausmüll und hausmüllähnlichem Gewerbeabfall (Restmüll) im kommunalen Holsystem (wöchentlich: 60 l- bis 1.100 l-MGB) und Beförderung zur Entsorgungsanlage (Abschätzung Restmüllmenge 2016: rd. 1.436 Mg/a);

— Einsammlung von Bioabfall im Holsystem (wöchentlich von Mai bis einschließlich September und 14-täglich von Oktober bis einschließlich April (120 l- und 240 l-MGB) und Beförderung zur Entsorgungsanlage (Abschätzung Bioabfallmenge 2016: rd. 520 Mg/a);

— Einsammlung von Altpapier im Holsystem (120 l-, 240 l- sowie 1.100 l-MGB, 4-wöchentlich einschließlich Verwertung des Altpapiers, Altpapier wird auch über Altpapier-Depotcontainer gesammelt (Altpapiermenge 2013: Straßensammlung inkl. Depotcontainer 872 Mg, Wertstoffhof: 89 Mg);

— monatliche Einsammlung von Sperrmüll nach Anmeldung beim Entsorger und Transport zur Verwertungs-/Entsorgunganlage (Sperrmüllmenge 2013: 378 Mg);

— monatliche Einsammlung von Elektrogroßgeräten nach Anmeldung beim Entsorger und Transport zur Entsorgungsanlage (Menge 2013: Kühlgeräte: 263 Stk.; Weiße Ware: 45 Stk.; Fernsehgeräte: 363 Stk. ; PC-Monitore: 117 Stk. und Kleingeräte 4 Mg);

— Einsammlung von Weihnachtsbäumen im kommunalen Holsystem ohne Anmeldung einmal im Jahr (Menge 2013: rd. 8,6 Mg);

— Einsammlung von Gartenabfällen nach Anmeldung beim Entsorger an 6 Terminen im Jahr (je ein Termin im März, Mai, Juni, August, September und November)

— Gestellung der Restmüll-, Bioabfallbehälter (inkl. Behälteridentifikationssystem) und Altpapierbehälter sowie Altpapier-Depotcontainer;

— Leistungen im Zusammenhang mit der Bewirtschaftung einer Zentralen Abfallsammelstelle (Wertstoffhof);

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Vertragslaufzeit sechs Jahre ab dem 1.1.2016 mit einer Verlängerungsoption von einem Jahr.

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Beginn der Bauarbeiten: Beginn 1.1.2016 Abschluss 31.12.2021

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % des Brutto-Auftragswertes, maximal 100 000 EUR. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Fall der Nichterfüllung übernommener vertraglicher Verpflichtungen nach Maßgabe des § 18 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) ein Strafversprechen (Vertragsstrafe) zu vereinbaren. Näheres siehe Vergabeunterlagen.

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Arbeitsgemeinschaft in Form einer BGB-Gesellschaft oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform. Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen:

1. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung über mindestens 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden und 500.000,00 EUR für Vermögensschäden pro Versicherungsjahr.

2. Zulassung als Entsorgungsfachbetrieb, siehe Ziffer III.2.1) Nr. 6 und Ziffer III.3.1).

3. Geforderter Mindeststandard für die eingesetzten Müllsammelfahrzeuge: Euro-Abgasnorm V.

4. Vorlage von qualifizierten Informationen (Produktbeschreibung) für das verwendete Behälteridentifikationssystem.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gem. Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind innerhalb der Angebotsfrist mit dem Angebot vorzulegen, soweit sich der Auftraggeber nicht ausdrücklich anderes vorbehalten hat. Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass unvollständige Angebote von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bieter haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht ausdrücklich anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Bietergemeinschaften haben eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung vorzulegen, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein Bevollmächtigter bezeichnet wird, der die Gemeinschaft im Vergabeverfahren rechtsverbindlich vertritt. Weiterhin ist anzugeben, welche Teilleistungen von den Mitgliedern erbracht werden sollen. Die geforderten Erklärungen und Nachweise nach Ziffern III.2.1) bis III.2.3) sind - soweit einschlägig - von jedem Mitglied der Gemeinschaft zu erbringen, bei den Unterlagen nach Ziffern III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die jeweilige Teilleistung. Kommen etwaige Nachunternehmer zum Einsatz, sind die von ihnen zu erbringende Leistungen nach Art und Umfang zu benennen. Die Namen der Nachunternehmer und die Verfügbarkeit ihrer personellen und technischen Ressourcen im Falle der Auftragserteilung sind auf Verlangen des Auftraggebers gesondert nachzuweisen.

Hinweis: Mehrfachbewerbungen von Unternehmen, z. B. als Einzelbewerber und als Mitglied einer Bietergemeinschaft sind unzulässig, soweit diese zu einer vergaberechtlichen Wettbewerbsverzerrung führen.

Geforderte Erklärungen und Nachweise:

1. Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes.

2. Erklärung des Bieters gem. § 6 EG Abs. 6 lit. a) bis e) VOL/A, dass

a) über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist;

b) sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet;

c) der Bieter nachweislich keine sonstigen schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellen;

d) er seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat;

e) er im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Angaben in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit abgegeben hat.

3. Erklärung nach Maßgabe des § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A, dass weder der Bieter noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig wegen Verstoßes gegen §§ 129, 261, 263, 264 oder 334 des Strafgesetzbuches oder Art. 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung oder § 370 der Abgabenordnung i. V. m. § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisation und der Direktzahlung verurteilt worden ist.

4. Erklärung des Bieters gemäß § 97 Abs. 4 Satz 1 GWB, dass er sich bislang in Bezug auf die Vergabe vergleichbarer Leistungen gesetzestreu verhalten hat.

5. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen entsprechend der Vorgaben §§ 4 und 6 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz zur Zahlung des Mindestlohns gem. § 20 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) bzw. des Tariflohns nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Erklärung darüber, dass der Bieter nicht wegen eines Verstoßes gegen § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro belegt worden ist und damit nicht die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Auftragsvergabe nach § 19 Abs. 1 und 3 MiLoG vorliegen.

6. Vorlage der Zulassung zum Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 1 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Geschäftsjahren (2012 bis 2014), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar oder ihr ähnlich sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.

2. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist. Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, haben die Bilanzen und Bilanzauszüge des Konzerns vorzulegen.

3. Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß Ziffer III.1.4) Nummer 1 oder Erklärung darüber, dass eine solche Versicherung im Falle der Auftragserteilung zum Zeitpunkt der Leistungserbringung abgeschlossen wird. Geforderte Eignungsnachweise (gem. § 7 EG Abs. 2 VOL/A), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a. HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten drei Jahre erbrachten Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung (regelmäßige Sammlungsleistungen für einen kommunalen Auftraggeber und Betrieb Wertstoffhof) vergleichbar sind (Referenzliste), unter Angabe je Projekt/Referenz eines Ansprechpartners bei dem Auftraggeber sowie der Leistungszeit, des Leistungsortes und des Auftragswertes (auch zulässig: Auftraggebererklärungen nach Maßgabe des § 7 EG Abs. 3 lit. a) VOL/A).

2. Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Geschäftsjahren (2012 bis 2014) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen.

3. Angaben zur Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leitung und Aufsicht vorgesehenen Personals.

4. Bietererklärung über den Anteil selbst zu erbringender Leistungen sowie ggf. die Anteile von Leistungen (Art und Umfang), die von Nachunternehmern erbracht werden.

5. Vorlage einer für die Leistungserbringung geeigneten Beförderungserlaubnis der zuständigen Behörde oder Erklärung, eine solche Erlaubnis im Fall der Auftragserteilung zum Zeitpunkt des Leistungsbeginns einzuholen. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Euro-Abgasnorm V gemäß Ziffer III.1.4) Nr. 3.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Leistungen werden nur an Unternehmen vergeben, die als „Entsorgungsfachbetrieb" zertifiziert sind oder über eine vergleichbare Qualifikation verfügen bzw. die Einhaltung vergleichbarer Qualitätsstandards nachweisen können. Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Entsorgungsfachbetrieb gemäß §§ 56, 57 KrWG oder vergleichbare Zertifizierung.

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Offen

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

1. Gesamtpreis Gewichtung 90

2. Umweltfreundlichkeit/Energieeffizienz der eingesetzten Fahrzeuge für die Durchführung der Sammlungs- und Transportleistungen Gewichtung 10

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 11.01.01

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.06.2015 - 11:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 40 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Zusendung der Vergabeunterlagen gegen Einreichung/Eingang eines Verrechnungsschecks. Eine Erstattung erfolgt nicht.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 07.07.2015 - 11:00

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 15.10.2015

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Nachr. HAD-Ref. : 4855/58 nachr. V-Nr/AKZ: 11.01.01.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3; Fristenbriefkasten: Luisenplatz 2 64283 Darmstadt Deutschland Fax: +49 6151125816 / 6151126834

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß §§ 107 ff. GWB. Hinweis: Der Auftraggeber weist auf die Rechtslage des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn die Nachprüfung von Bewerbern/Bietern nicht innerhalb von 15 Tagen nach Zurückweisung einer Rüge durch den Auftraggeber beantragt wird. Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass Rügen im Sinne des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erkennen des Verstoßes, zu erheben sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 22.05.2015

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 12788 vom 28.05.2015