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Titel

Durchführung von Abwasserentsorgung und Herstellung von Schmutzwasserkanal

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Stadt Erfurt
Fischmarkt 1
99084 Erfurt

Ausführungsort

DE-99084 Erfurt

Frist

29.05.2015

Beschreibung

1) Landeshauptstadt Erfurt

Stadtverwaltung, Stadtkämmerei

Fischmarkt 1

99084 Erfurt

Telefon-Nr.0361 655-1286

Fax-Nr.0361 655-1289

E-Mail: verdingungsstelle(at)erfurt.de

2) Vergabeverfahren Vergabe-Nr. Öffentliche Ausschreibung, VOB/A ÖAB 390/2015-66

3) Art des Auftrages Ausführung von Bauleistungen

4) Ort und Art der Leistung Kanal Kühnhäuser Weg in Tiefthal

5) Umfang der Leistung LT 2 Abwasserentsorgung: Abbruch Oberflächenbefestigung Betonplatten etc. ca. 650 m²; Bodenaushub ca. 900 m³ Herstellung Schmutzwasserkanal DN 200 ca. 320 m; Baugrubenverbau ca. 2.300 m² 7 Schachtbauwerke DN 1000; 1 Absturzschacht DN 1000 mit außenliegendem Absturz Herstellung Hausanschlüsse DN 150 ca. 40 m; Gewässerquerung einschl. Wasserhaltung Bach- und Grundwasser; Straßenbau in Asphaltbauweise ca. 360 m² LT 3 Wasserversorgung (Tiefbau): Bodenaushub ca. 150 m³; Grabenverbau ca. 370 m²; 11 Montagegruben für Hausanschlüsse und provisorische Wasserleitung; Abbruch Oberflächenbefestigung Betonplatten ca. 100 m² Straßenbau in Asphaltbauweise ca. 110 m² LT 8 Straßenbau: Bodenaushub ca. 430 m³; Abbruch Oberflächenbefestigung Betonplatten ca. 340 m² Straßenbau in Asphaltbauweise ca. 400 m²; Herstellung Grundstückszufahrten in Betonpflaster ca.160 m² Einfassung Straßenoberfläche in Rundbord ca. 600 m

6) Aufteilung in Lose Nein.

7) Ausführungsfrist-, zeitraum 31.08. bis 31.12.2015

8) Nebenangebote sind zugelassen nur in Verbindung mit einem Hauptangebot.

9) Anforderung der Vergabeunterlagen Nachfolgend genannte Kontaktstelle: Name Bearbeiter Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH Herr Fischer Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Brühler Herrenberg 2a, 99092 Erfurt Telefon-Nr. 0361/224920 0361/224911 E-Mail: a.fischer(at)bjoernsen.de Der Anforderung ist eine Kopie des Einzahlungsbeleges beizufügen.

10) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe des Entgeltes Zahlungsweise 36,00 EUR inkl. Postversand + CD Überweisung Empfänger Konto-Nr. BLZ Björnsen Beratende Ingenieure Erfurt GmbH IBAN BIC DE93 8204 0000 0106 3858 00 COBADEFF820 Geldinstitut Verwendungszweck (Kassenzeichen) Commerzbank Erfurt Kanal Kühnhäuser Weg in Tiefthal Anforderung möglichst bis 29.05.2015 Versand laufend Der Versand der Vergabeunterlagen erfolgt nur, wenn

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief, Fax oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Pkt. 9) genannten Stelle angefordert wurden und

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

11) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Stadtverwaltung Erfurt, Stadtkämmerei, Verdingungsstelle - Zimmer 103, Fischmarkt 1, 99084 Erfurt

12) Angebotseröffnung am um Ort 16.06.2015 10:30 Uhr Vergabestelle, siehe Pkt. 1) Zum Eröffnungstermin sind nur Bieter und deren Bevollmächtigte zugelassen.

13) Nachweise zur Eignung mit dem Angebot Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Die Nummer ist anzugeben. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung folgende Unterlagen nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A vorzulegen: a) b) c) d) e) f) g) h) i) Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gem. § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen: Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.v. herausgegebe-nen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 Beurteilungsgruppe AK 2 ist zu erfüllen. Die entsprechenden Nachweise für die geforderte Beurteilungsgruppe AK 2 ist mit dem Angebot vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die geforderten Nachweise auch für die vorgesehenen Nachunter-nehmen abzugeben.

14) Wertungskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Niedrigster Preis

15) Zuschlagsfrist 07.08.2015

16) Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Name Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten Anschrift (Straße, Haus-Nr., PLZ, Ort) Weimarplatz 4, 99423 Weimar Telefon-Nr. Fax-Nr. 0361 3773-7254 0361 3773-9354 E-Mail: vergabekammer(at)tlvwa.thueringen.de

17) Nachprüfung des Vergabeverfahrens (§ 19 ThürVgG)

(1) Der Auftraggeber informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes. Er gibt die Information schriftlich spätestens sieben Kalendertage vor dem Vertragsabschluss ab.

(2) Beanstandet ein Bieter vor Ablauf der Frist schriftlich beim Auftraggeber die Nichteinhaltung der Vergabevorschriften und hilft der Auftraggeber der Beanstandung nicht ab, ist die Nachprüfungsbehörde durch Übersendung der vollständigen Vergabeakten zu unterrichten. Der Zuschlag darf in dem Fall nur erteilt werden, wenn die Nachprüfungsbehörde nicht innerhalb von 14 Kalendertagen nach Unterrichtung das Vergabeverfahren mit Gründen beanstandet; andernfalls hat der Auftraggeber die Auffassung der Nachprüfungsbehörde zu beachten. Die Frist beginnt am Tag nach dem Eingang der Unterrichtung. Ein Anspruch des Bieters auf Tätigwerden der Nachprüfungsbehörde besteht nicht.

(3) Zuständige Nachprüfungsbehörde: Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 250 - Vergabekammer, Vergabeangelegenheiten, Weimarplatz 4, 99423 Weimar, Tel. 0361 3773-7254, Fax 0361 3773-9354, E-Mail: vergabekammer(at)tlvwa.thueringen.de.

(4) Die Absätze 1 und 2 finden keine Anwendung, wenn der voraussichtliche Gesamtauftragswert bei Bauleistungen 150.000 Euro (ohne Umsatzsteuer), bei Leistungen und Lieferungen 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) nicht übersteigt.

(5) Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten (Gebühren und Auslagen) zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Das Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG) vom 23. September 2005 (GVBl. S. 325) in der jeweils geltenden Fassung, findet Anwendung. Die Höhe der Gebühren bestimmt sich nach dem personellen und sachlichen Aufwand der Nachprüfungsbehörde unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Bedeutung des Gegenstands der Nachprüfung. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1.000 Euro nicht überschreiten. Ergibt die Nachprüfung, dass ein Bieter zu Recht das Vergabeverfahren beanstandet hat, sind keine Kosten zu seinen Lasten zu erheben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 12727 vom 19.05.2015