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Titel Ausführungsort Frist
Durchführung von Schachtsanierung DE-60347 27.05.2015
Verrichtung von Bohrpfahlgründung DE-17389 27.05.2015
Untersuchungen des Phyto- und Zooplanktons in schleswigholsteinischen Seen, 2015 DE-24220 27.05.2015
Erdarbeiten und Straßenbauarbeiten, Verlegung mit Spülbohrverfahren DE-09113 27.05.2015
Untersuchungen des Phytound Zooplanktons DE-24103 27.05.2015
Herstellen eines Erdwärmesondenfeldes DE-04275 27.05.2015
Durchführung von Bodenfunktionsbewertung DE-40225 27.05.2015
Erstellung eines Gutachtens DE-35394 26.05.2015
▼ Beratung und vertieften Kenntnissen im Bereich Geoinformatik, Geoprocessing und GIS-Systemdesign CH-3003 26.05.2015
Titel
Beratung und vertieften Kenntnissen im Bereich Geoinformatik, Geoprocessing und GIS-Systemdesign
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)
Auftraggeber
Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Fellerstraße 21
3003 Bern
Ausführungsort
CH-3003 Schweiz- Bern
Frist
26.05.2015
TED Nr.
137066-2015
Beschreibung
Abschnitt I:
I.1) Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL)
Fellerstraße 21
3003 Bern
SCHWEIZ
Weitere Auskünfte erteilen: Internet: www.simap.ch/shabforms/servlet/Search
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) Öffentliche Ausschreibungen Fellerstraße 21 Kontaktstelle(n): Projekt (1529) 570 IT-Partner für GIS-Entwicklungen (Geoprocessing-Systeme) für die Jahre 2015-2017 3003 Bern Schweiz E-Mail: beschaffung.wtobbl.admin.ch
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3) Haupttätigkeit(en)
I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1) Beschreibung
II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: (1529) 570 IT-Partner für GIS-Entwicklungen (Geoprocessing-Systeme) für die Jahre 2015-2017.
II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 7 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hauptsächlich bei swisstopo in Wabern. NUTS-Code
II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Swisstopo benötigt in den Jahren 2015 bis 2017 ergänzend zum bestehenden Team einen externen IT-Partner mit vertieften Kenntnissen im Bereich Geoinformatik, Geoprocessing und GIS-Systemdesign, um eigenentwickelte Prototypen von swisstopo zur Produktionsreife zu bringen. Benötigt werden diese Leistungen eines Dritten, der zwei qualifizierte und erfahrene Geoinformatiker/Softwareingenieure (Kompetenzstufe S3 Senior oder S4 Expert gemäss Swiss ICT 2012) anbieten und verfügbar machen kann, die auf die vielfältigen Arbeiten und Anforderungen bei der Entwicklung eines neuen Systems in der kartografischen Produktionskette flexibel und zielorientiert reagieren, und in jeder Aufgabe die Herausforderung sehen, sie qualitativ hochstehend und vereinbarungsgemäß wie effizient zu erfüllen.
II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 72000000 Beschreibung: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung.
II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja
II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:
II.2.2) Angaben zu Optionen
II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Beginn der Bauarbeiten:
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Bedingungen für den Auftrag
III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Keine.
III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Zahlungsbedingungen: Die Bedingungen werden im Einzelvertrag definiert. Abweichende bzw. ergänzende Vereinbarung vorbehalten, gilt: a) Bei Leistungen nach Aufwand mit Kostendach: Die Firma stellt monatlich Rechnung. Sie legt der Rechnung die jeweiligen genehmigten Rapporte bei. swisstopo leistet die Zahlung, sofern es die Leistungsrapporte genehmigt hat b) Bei Leistungen zu einem vereinbarten Festpreis: Die Firma stellt nach Genehmigung sämtlicher Rapporte/des Schlussrapports/des Schlussberichts Rechnung. Die Bundesverwaltung fördert die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung). Deshalb soll die Fakturierung an die Bundesverwaltung in der Regel als E-Rechnung erfolgen. Informationen zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite (Webseite VE/bei BBL: www.bbl.admin.ch/org/02766/index.html. Einzubeziehende Kosten: Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF, SFr.), exklusive MwSt. auszuweisen:
— Stundenansatz für Arbeitsstunden pro angebotene Rolle,
— Gesamtpreis pro Angebot (Stundenansatz x Anzahl Arbeitsstunden). In diesen Preisen müssen sämtliche Nebenkosten (im Besonderen Spesen (auch Reise), Versicherungen, Sozialversicherungskosten /-beiträge, administrativer Aufwand etc.) inbegriffen sein. Reisezeit gilt dabei nicht als Arbeitszeit.
III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Sind zugelassen. Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, die die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Generelle Teilnahmebedingungen: Keine. Subunternehmer: Sind zugelassen. Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf.
III.2) Teilnahmebedingungen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eignungskriterien: Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Firmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäß Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen ein Angebot in CHF zu unterbreiten. Geforderte Nachweise: Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf die Offerte eingegangen. EK01 Wirtschaftlichkeit und finanz. Leistungsfähigkeit.
Bestätigung, dass der Anbieter dem Auftraggeber vor dem Zuschlag auf Verlangen folgende Nachweise erbringt:
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als 3 Monate,
— aktueller Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als 3 Monate, (Ausländische Anbieter weisen vergleichbare aktuelle, amtliche Dokumente oder Urkunden bei). EK02 Rahmenvertrag.
Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang 9.4 des Pflichtenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. EK03 Ansprechpartner (SPOC). Bereitschaft, während der gesamten Vertragsdauer swisstopo einen geeigneten Ansprechpartner (SPOC) zur Verfügung zu stellen, welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist. (Weisen Sie die Erfüllung dieses Kriteriums mittels Name, Vorname, e-Mail und Telefonnummer des SPOC sowie dessen Stellvertreter nach). EK04 Ort der Leistungserbringung. Der Anbieter ist bereit, die geforderten Leistungen am Ort der Leistungserbringung gemäss Kap. 8.2.2 des Pflichtenhefts zu erbringen. EK05 Arbeitsverhältnis. Bestätigung, dass alle angebotenen und zum Einsatz gelangenden Personen an den Anbieter unmittelbar (Arbeitsverhältnis) nach dem Zuschlagsentscheid vertraglich gebunden sind, und dass deren Verfügbarkeit den Vorgaben der Vergabestelle (vgl. Ziff. 3.3 des Pflichtenheftes) für den geplanten Einsatz gewährleistet ist. EK06 Anzahl anzubietender Personen. Bestätigung, dass zwei Personen mit dem verlangten Profil (vgl. Ziff. 4.2 des Pflichtenheftes) angeboten werden. Die Vergabestelle behält sich vor, die unter den ZK eingeholten Angaben des Anbieters von Dritten bei denselben zu verifizieren. EK07 Verfügbarkeit der eingesetzten Personen. Der Anbieter bestätigt, dass die einzusetzenden Personen über die Auftragsdauer wie verlangt verfügbar sind. Allfällige Notwendigkeiten zur Stellung von Ersatzpersonen liegen in der Verantwortung des Anbieters. EK08 Ersatz der eingesetzten Personen. Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter eingesetzten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäß Pflichtenheft und Anhängen festgestellt, hat der Auftragnehmer diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschließend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen gemäß den vereinbarten Bedingungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Achtung: das Engagement in anderen Projekten des Anbieters gilt nicht als wichtiger Grund. Der Auftraggeber behält sich bei Leistungsstörungen im Besonderen die Wahrnehmung der ihm zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe (wie namentlich Kündigung des Rahmenvertrages, Kündigung eines einzelnen Auftragsverhältnisses, Wandelung, Nachbesserung oder Minderung bei werkvertraglichen Leistungen) in jedem Fall vor. EK09 Sprachennachweis.
Nachweis, dass die angebotenen Personen über folgende Mindestanforderungen verfügt:
— D Muttersprache, oder
— fliessendes Deutsch (mündlich wie schriftlich) sowie mindestens 2-jähriger Arbeits- oder Sprachaufenthalt im deutschsprachigen Raum, oder
— Sprachdiplom auf Niveau C1 gemäss Europäischen Sprachenportfolio (ESP). Nachweis erfolgt mittels CV/Diplome/Zertifizierungen der angebotenen Personen. EK10 Leistungsbeurteilung. Akzeptanz, dass sowohl die Leistungen des Anbieters im Falle eines Zuschlages, als auch die Leistungen aller zum Einsatz gelangenden MA in ihren jeweiligen Vorhaben bewertet werden (siehe Ziffer 4.4 des Rahmenvertrags). EK11 Spesen. Akzeptieren, dass grundsätzlich keine Spesen ausbezahlt werden und kein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird. EK12 Befähigungsnachweis.
Nachweis, dass die beiden angebotenen Personen über folgende Mindestanforderungen verfügen:
Ausbildungsnachweise:
— Kursbestätigung für ArcGIS Geoprocessing oder vergleichbare Technologien der Geodatenverarbeitung und ...
— Informatiker mit Abschluss auf Tertiärer Stufe in Kombination mit Weiterbildung in GIS oder ...
— universitärer Abschluss mit Vertiefung oder Weiterbildung in Informatik und GIS.
Nachweis erfolgt mittels CV/Diplome/Zertifizierungen der angebotenen Personen. EK13 BKB-Formular. Bitte legen Sie die ausgefüllte und unterschriebene Erklärung des Anbieters „Einhaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsschutzbestimmungen sowie der Lohngleichheit von Frau und Mann“ bei. EK14 AGB Bund. Akzeptanz der Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe 20.10.2010) sowie der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für Informatikdienstleistungen (Ausgabe 20.10.2010).
III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit
III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1) Verfahrensart
IV.1.1) Verfahrensart Offen
IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
IV.2) Zuschlagskriterien
IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind
IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3) Verwaltungsangaben
IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: (1529) 570
IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 26.05.2015 - 23:59
IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch Frankreich
IV.3.7) Bindefrist des Angebots
IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag:
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
VI.3) Zusätzliche Angaben
Teilangebote sind nicht zugelassen. Voraussetzungen für nicht dem WTO-Abkommen angehörende Länder: Keine. Geschäftsbedingungen: Geschäftsabwicklung gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes für: - Werkverträge im Informatikbereich und die Pflege von Individualsoftware (Ausgabe Oktober 2010) – Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010) Abrufbar unter www.bbl.admin.ch – Rubrik Dokumentation – AGB. Verhandlungen: Bleiben vorbehalten. Die Vergabestelle führt keine Preisverhandlungsrunden durch. Nur falls besondere Umstände wie die Klärung oder Konkretisierung der Anforderungen es erfordern und die Vergabestelle mit der Einladung zu allfälligen Verhandlungen es ausnahmsweise ausdrücklich zulässt, erhalten die Anbieter Gelegenheit die Preise anzupassen. Verfahrensgrundsätze: Der Auftraggeber vergibt öffentliche Aufträge für Leistungen in der Schweiz nur an Anbietende, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer/innen sowie die Lohngleichheit für Mann und Frau gewährleisten. Wird die Leistung im Ausland erbracht, so hat der/die Anbietende zumindest die Einhaltung der Kernübereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation nach Anhang 2a VöB zu gewährleisten. Das Selbstdeklarationsblatt der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) „Selbstdeklaration der Anbieterin bzw. des Anbieters betreffend die Einhaltung von sozialen Mindestvorschriften“ ist unterzeichnet dem Angebot beizulegen. Sonstige Angaben: Vorbehalten bleiben die Beschaffungsreife des Projektes sowie die Verfügbarkeit der Kredite. Die Vergabestelle wird gestützt auf den ausgeschriebenen Leistungsgegenstand jeweils nach ihrem Bedarf Leistungen bei der Firma beziehen bzw. abrufen. Der Bezug bzw. Abruf erfolgt jeweils gestützt auf Einladung der Vergabestelle hin anhand eines ihrerseits akzeptierten Angebotes der Firma. Die Vergabebehörde behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen. Internet: www.simap.ch
Rechtsmittelbelehrung: Gegen diese Publikation kann gemäß Art. 30 BöB innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Publikation und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Liefertermin/Bemerkungen: —.
Schlusstermin/Bemerkungen: Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend.
a) Bei Abgabe an der Loge des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Loge (7:30-12:00 und 13:00-16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen.
b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel).
c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per Fax (Fax Nr. gemäß Ziff. 1.2 vorstehend) an die Auftraggeberin zu senden. Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurück gesandt.
Nationale Referenz-Publikation: Simap vom 16.4.2015, Dok. 863893. Gewünschter Termin für schriftliche Fragen bis: 4.5.2015. Bedingungen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik „Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschließend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.04.2015
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 12463 vom 23.04.2015