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Titel

Durchführung von technischen Analysen oder Beratung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

GEWOBAG AG auch für PB und WB Zentraler Einkauf
Alt-Moabit 101 A
10559 Berlin

Ausführungsort

DE-10559 Berlin

Frist

30.03.2015

TED Nr.

81596-2015

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) GEWOBAG Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin

Alt-Moabit 101 A

Zu Händen von: Frau Janine C. Möller

10559 Berlin

DEUTSCHLAND

Fax: +49 3047081560

E-Mail: j.moeller(at)gewobag.de

Internet: www.gewobag.de

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.3) Haupttätigkeit(en) Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: GEWOBAG 034-15 Werkvertrag - über Managementleistungen zur Durchführung von Trinkwasserbeprobungen gemäß Trinkwasserverordnung.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12 Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Berlin. NUTS-Code DE300

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung

II.1.4) Angaben zur Rahmenvereinbarung Several operators Laufzeit der Rahmenvereinbarung Laufzeit in Jahren: 3

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Gegenstand dieser Ausschreibung sind Dienstleistungen im Rahmen von regelmäßigen Legionellenbeprobungen von Trinkwasseranlagen. Hierzu gehört im Wesentlichen das eigenständige terminliche Management der Beprobung und Untersuchung, Erstellen von Risikoanalysen und technische Beratung, Kommunikation mit dem Auftraggeber, Gesundheitsämtern und Mietern sowie das Management von externe Dienstleistern für die durchführen von verfahrenstechnischen und kurzfristigen Maßnahmen zur Legionellenbekämpfung.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71621000, 71800000, 79411000, 79418000 Beschreibung: Technische Analysen oder Beratung. Beratung in den Bereichen Wasserversorgung und Abfälle. Allgemeine Managementberatung. Beschaffungsberatung.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose

Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Siehe Objektliste gemäß Aufforderung zur Angebotsabgabe.

II.2.2) Information about options Options: yes Beschreibung der Optionen: Eine Verlängerung des Vertrages ist nur einvernehmlich durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien möglich, welche ausdrücklich auf diesen Vertrag Bezug nehmen muss.

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Beginn der Bauarbeiten: Beginn 01.07.2015 Abschluss 31.12.2018

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Nachweis einer gültigen Haftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen (jeweils jährlich 2-fach maximiert) spätestens 10 Kalendertage nach Erteilung des Zuschlags, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung:

-für Personen-/Sachschäden: EUR 2,5 Mio. pro Schadensfall und Person

- für alle sonstigen Schäden: EUR 500.000 EUR pro Schadensfall.

III.1.1) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Siehe Vergabeunterlagen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft im Original unterzeichnete Erklärung (Formblatt "Anlage 3" ist vollständig auszufüllen) abzugeben,

- dass im Fall der Zuschlagserteilung auf ihr Angebot/Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft gebildet wird,

- in der alle Mitglieder der Bietergemeinschaft und der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft benannt sind,

- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und

- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Des Weiteren ist anzugeben, aus welchen Gründen die Bietergemeinschaft gebildet worden ist.

III.1.3) Sonstige besondere Bedingungen: Als Qualifikationsnachweis kommen insbesondere eine

— Nachweis (der Angebotsunterlage beizulegen): Bescheinigung oder ein Zertifikat über eine Schulung nach VDI 60238 oder ein Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zu Probenahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen in Betracht. Gefährdungsanalysen nach diesem Vertrag dürfen nur durch folgende Stellen ausgeführt werden:

— Gemäß DIN ISO 17020 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene

— Nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001 zugelassene Untersuchungsstellen

— Planungs- und Ingenieurbüros

— Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach AVBWasserV).

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Siehe vergabeunterlagen, Aufforderung zur Angebotsabgabe.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bietererklärung zur wirtschaftlichen und zur technischen Leistungsfähigkeit Die GEWOBAG wird auf Basis der nachfolgend geforderten Angaben eine Prüfung der wirtschaftlichen und technischen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter durchführen und diese bewerten. Erzielt ein Bieter bei der Eignungsprüfung nicht die erforderlichen Voraussetzungen, wird er vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Bieter muss mit seinem Angebot mindestens drei wertungsfähige Referenzen und davon eine Referenz von einem Wohnungsunternehmen mit mindestens 3.000 Wohneinheiten. Führt der Bieter diesen Nachweis mit seinem Angebot nicht, wird er zwingend vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

6.3.1 Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit Bei der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit werden Angaben auf den innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2012 bis 2014) durchschnittlich erwirtschafteten Gesamtumsatz (netto) und den Nettojahresumsatz auf den mit vergleichbaren Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren (2012 bis 2014) durchschnittlich erwirtschafteten Umsatz (netto) aufgeführt.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 6.3.2 Technische Leistungsfähigkeit Die GEWOBAG wird die technische Leistungsfähigkeit anhand der folgenden Abfragen

— zu den durchschnittlich für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren beschäftigten Mitarbeiter

— Eignungskriterien: Nachunternehmer, Anforderungen an Arbeitskräfte

— zu den Referenzen prüfen und bewerten.

6.3.2.1 Angaben über die jahresdurchschnittliche Anzahl für vergleichbare Leistungen eingesetzter festangestellter Mitarbeiter innerhalb der letzten drei Geschäftsjahre (Vollzeit)

6.3.2.2 Eignungskriterien/ Nachunternehmer, Anforderungen an Arbeitskräfte

Die nach dem zukünftig zu schließenden Vertrag geschuldeten Probenahmen und Laboruntersuchungen dürfen ausschließlich durch hierfür zugelassene Untersuchungsstellen im Sinne von § 14 Abs. 6 TrinkwV in Verbindung mit § 15 Abs. 4 TrinkwV als Nachunternehmer des AN durchgeführt werden. Die von dem AN geschuldete Festlegung der Probenahmestellen darf nur durch hygienisch-technisch kompetentes Personal (z. B. technische Inspektionsstellen, Fachplaner oder Installateurbetriebe) mit nachgewiesener, einschlägiger Qualifikation erfolgen. Als Qualifikationsnachweis kommen insbesondere eine

— Nachweis (der Angebotsunterlage beizulegen): Bescheinigung oder ein Zertifikat über eine Schulung nach VDI 60238 oder ein Nachweis einer DVGW-Schulung speziell zu Probenahmen zur systemischen Untersuchung auf Legionellen in Trinkwasser-Installationen in Betracht. Gefährdungsanalysen nach diesem Vertrag dürfen nur durch folgende Stellen ausgeführt werden:

— Gemäß DIN ISO 17020 akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene

— Nach Trinkwasserverordnung akkreditierte und nach § 15 Absatz 4 TrinkwV 2001 zugelassene Untersuchungsstellen

— Planungs- und Ingenieurbüros

— Handwerksbetriebe des Installationshandwerks (Vertrags-Installationsunternehmen nach AVBWasserV)

6.3.2.3 Referenzen Mit den Referenzen werden die Branchenerfahrung und die auftragsspezifische Erfahrung der Unternehmen überprüft. Die Bieter müssen mit ihrem Angebot mindestens drei wertungsfähige Referenzleistungen nachweisen. Weisen die Bieter nicht mindestens drei wertungsfähige Referenzleistungen nach, wird ihr Angebot vom weiteren Vergabeverfahren nicht gewertet ausgeschlossen. Pro Bieter/pro Bietergemeinschaft werden minimal 3 Referenzen gewertet. Unzulässig ist es, die in unterschiedlichen Projekten erbrachten Leistungen zu einer Projektreferenz zusammenzufügen. Die Mehrfachbenennung einer Referenz ist nicht zulässig. Um der GEWOBAG die Überprüfung der Vergleichbarkeit der Projektreferenz mit den anstehenden Leistungen zu ermöglichen, sind die Referenztabellen in diesem Formblatt „Aufforderung zur Angebotabgabe“ vollständig auszufüllen. Aus Sicht der GEWOBAG sind die zur Eintragung der Referenzen vorgegebenen und zwingend auszufüllenden Tabellen zum Nachweis dieses Aspektes der Eignung ausreichend. Eine Projektreferenz ist insbesondere nur dann wertungsfähig, wenn sie die folgenden Mindestbedingungen erfüllt:

— Bezeichnung und kurze Beschreibung des Projekts

— Leistungserbringung in der Wohnungswirtschaft

— Anzahl der Wohnungseinheiten des Auftraggebers

— Angabe des Namens und der Adresse des Auftraggebers (AG) sowie Benennung des Ansprechpartners beim AG

— Zeitraum der Leistungserbringung Mehrfachnutzungen für weitere Referenzen sind mit den folgenden Formblättern möglich. Der Bieter/ die Bietergemeinschaft erklärt sich mit Benennung der Referenz damit einverstanden, dass die GEWOBAG Erkundigungen über dieses Projekt bei dem Referenzauftraggeber einholt.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Offen

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: GEWOBAG 021-15

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 30.03.2015 - 10:00 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 10.04.2015 - 10:00

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.06.2015

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 10.04.2015 - 10:00 Ort: Gewobag, Alt Moabit 101 A, 10559 Berlin

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Ein Versand der Angebotsunterlagen in Papierform ist nicht vorgesehen. Der Versand der Angebotsunterlagen erfolgt auf die Bewerbung des Bieters ausschließlich per E-Mail. Eine Angebotsabgabe ist ausschließlich in Papierform vorgesehen und zulässig. Eine elektronische Abgabe ist nicht vorgesehen. 1.) ACHTUNG: Nachweis der Entlohnung nach den Vorgaben des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) und insbesondere des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) vom 08. Juli 2010 ( i.d.F v. 17.06.2012 ). Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG ), ab dessen Geltung. Die GEWOBAG wird den Zuschlag nur auf ein Angebot erteilen, das auf der Basis einer Entlohnung der Mitarbeiter nach den Vorgaben des AEntG kalkuliert wurde und insbesondere die Vorgaben des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 08. Juli 2010 ( i.d.F v. 17.06.2012 ) einhält. Der Nachweis, dass eine Entlohnung nach diesen Vorgaben erfolgt, ist mittels einer von einem vereidigten Buchprüfer, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt stammenden und von diesem unterzeichneten Bescheinigung mit Angebotsabgabe zu erbringen. Die Bescheinigung darf bei Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe nicht älter als 6 Monate sein, muss für den Bieter bzw. jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorliegen und für jeden Leistungsbereich (Gebäudereinigung, Grünpflege und Winterdienst) jeweils mindestens Aussagen zu folgenden Sachverhalten enthalten:

Mindestvoraussetzungen:

— gezahlte Löhne für sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter

— gezahlte Löhne für geringfügig beschäftigte Mitarbeiter

— Anzahl eingesetzte sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter auf Vollzeitbasis

— Anzahl eingesetzte geringfügig beschäftigte Mitarbeiter auf Vollzeitbasis

— Ermittlung des Stundenverrechnungssatzes pro Mitarbeiter pro Stunde, sowie kalkulierte Einsatzzahlen/ Gesamtstunden/Jahr Der AG behält sich vor, diese Bescheinigung auch von den zum Einsatz in dem Projekt der GEWOBAG vorgesehenen Subunternehmern des Bieters/der Bietergemeinschaft bzw. den Leiharbeitsfirmen zu verlangen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Deutschland Telefon: +49 3090138316 Fax: +49 3090137613

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 02.03.2015

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 12056 vom 09.03.2015