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Titel

Durchführung von Baugrunduntersuchungen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg
Fürstenwallstr. 19/29
39104 Magdeburg

Ausführungsort

DE-39288 Burg

Frist

26.03.2015

Beschreibung

a) Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg

Fürstenwallstraße 19/20

39104 Magdeburg

Telefon 0391/5302414

Fax 0391/5302417

E-Mail: vergabestelle.wsa-md(at)wsv.bund.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 231.2-Schl./ 63 VI

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen:

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung 39288 Burg / OT Niegripp

f) Art und Umfang der Leistung Es sind jeweils rechts und links der Schleusenkammer an 3 Stellen Baugrunduntersuchungen vorzunehmen. Dies erfolgt durch 6 Bohrungen a 15 m Tiefe und 6 schwere Rammsondierungen. Die Bohrungen sind später bis auf eine Tiefe von 8m unter GOK zu verfüllen. Die restlichen 8 m sind zu einer Grundwassermessstelle auszubauen. Es ist ein geotechnischer Bericht zu erstellen.

g) Erbringen von Planungsleistungen nein

h) Aufteilung in Lose nein

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 04.05.2015 Fertigstellung der Leistungen: 05.06.2015

j) Nebenangebote zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen schriftlich über Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Höhe der Kosten: entfällt €

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind siehe a)

q) Angebotseröffnung am26.03.2015um10:00Uhr Ort Wasser- und Schifffahrtsamt Magdeburg Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bevollmächtigte und deren Vertreter

r) geforderte Sicherheiten

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften

u) Nachweise zur Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.

Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 24.04.2015

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A)

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 12110 vom 13.03.2015