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Titel

FFH-Stichprobenmonitoring Reptilien 2015 bis 2017

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg
Griesbachstraße 1
76185 Karlsruhe

Ausführungsort

DE-76231 Karlsruhe Stadtkreis

Frist

25.02.2015

Beschreibung

A Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz

(bei Zuschlagserteilung = Baden-Württemberg

Auftraggeber) Postfach 10 01 63

76231 Karlsruhe

Telefax: 0721/5600-1456

Internet: www.lubw.baden-wuerttemberg.de

Abt. 2, Ref. 25, Tel. 0721/5600-1471

E-Mail: sandra.schweizer(at)lubw.bwl.de

Fertigstellung/Lieferung bis spätestens: 27.02.2017

A 1 Allgemeines

1. Leistungen

1.1 Freiberufliche Leistungen

Es handelt sich um Leistungen, die im Rahmen einer freiberuflichen Tätigkeit oder im Wettbewerb mit freiberuflich Tätigen von Gewerbebetrieben angeboten werden.

2. Vertragsbestandteile

Es werden Vertragsbestandteile in nachfolgender Reihenfolge:

- die Unterlagen (Teile A bis C).

- im Angebot gemachte Angaben des Bewerbers, sofern ihnen vom Auftraggeber nicht widersprochen wird.

- die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LUBW - Einkaufsbedingungen , die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de eingesehen werden können.

- die Besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue-und Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) werden Vertragsbestandteil, die bei Bedarf angefordert oder im Internet unter www.lubw.baden-wuerttemberg.de (Allgemeine Geschäftsbedingungen) eingesehen werden können.

- die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

3. Die Zuverlässigkeit des Bewerbers kann vor der Vergabe des Auftrags bei der Melde- und Informationsstelle für Vergabesperren abgefragt werden, die auch von einem Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb informiert werden müsste.

A 2 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang ergibt sich aus Teil B - Leistungsbeschreibung - . Enthalten die Unterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, darauf hinzuweisen, auch wenn er den Hinweis schon in anderer Form gegeben hat.

A 3 Angebot

Das Angebot erfolgt durch Einreichung der vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen Teile A bis C und der erforderlichen Nachweise und Erklärungen. Jede Veröffentlichung der "Unterlagen" oder Weitergabe an Dritte ist - ausgenommen Nachunternehmer zum Zwecke der Auftragserledigung - ohne schriftliche Genehmigung der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg untersagt. Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen, Muster usw. gehen, sofern im Angebot nicht ausdrücklich die Rückgabe verlangt wird, ohne Anspruch auf Vergütung in das Eigentum der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg über. Das Angebot ist zu richten an: Hausadresse: Landesanstalt für Umwelt, Messungen Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz und Naturschutz Baden-Württemberg Baden-Württemberg Postfach 10 01 63 Griesbachstraße 1 76231 Karlsruhe 76185 Karlsruhe

Das Angebot muss bis zum 25.02.2015, 15:00 Uhr bei der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz eingegangen sein. Bis zu diesem Zeitpunkt kann das Angebot schriftlich zurückgezogen werden. Die persönliche Abgabe des Angebots kann nur an regelmäßigen Arbeitstagen in der zentralen Poststelle, Karlsruhe, Griesbachstr. 1 und zwar von Montag bis Donnerstag von 7.30 - 16.00 Uhr und am Freitag von 7.30 - 14.30 Uhr erfolgen. Das Angebot ist verschlossen in doppeltem Umschlag einzureichen und mit einer Unterschrift zu versehen. Auf dem äußeren Umschlag ist die Anschrift des Absenders und die Aufschrift „Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg, Postfach 10 01 63, 76231 Karlsruhe“, anzugeben. Der innere Umschlag muss die Anschrift des Bewerbers tragen sowie folgendermaßen gekennzeichnet werden: Bitte nicht öffnen! Weiterleiten an: Ref. 13, Frau Werner Angebot zum öffentlichen Leistungswettbewerb: Kurztitel: FFH-Stichprobenmonitoring Reptilien 2015 bis 2017 Ende der Angebotsfrist: 25.02.2015 15:00 Uhr

A 4 Zuschlags- und Bindefrist

Die Zuschlags- und Bindefrist endet am 27.03.2015. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Bewerber an sein Angebot gebunden.

A 5 Vergabe

Für die Vergabe des Auftrags gilt das öffentliche Preisrecht. Die Öffnung der Angebote erfolgt am 26.02.2015 10:00 Uhr. Die Öffnung ist nicht öffentlich. Der Zuschlag erfolgt zum frühestmöglichen Zeitpunkt, spätestens vor Ablauf der Bindefrist. Das Angebot gilt als abgelehnt, wenn bis zum Ablauf der Bindefrist kein Zuschlag erteilt worden ist. Eine besondere Mitteilung ergeht nicht. Bei freiberuflichen Leistungen kann an einem noch zu benennenden Zeitpunkt über die Auftragsbedingungen zur Klärung der fachlichen Kriterien verhandelt werden. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

A 6 Preise

Im Angebot sind Preise anzugeben, die bis zur vollständigen Erfüllung des Auftrages gelten müssen. Sie haben alle für die fachgerechte Erledigung des Auftrages notwendigen Aufgaben zu berücksichtigen. Kosten für Transport, Verpackung, Versicherung und sonstige Nebenkosten müssen in den Angebotspreisen enthalten sein. Die Preise für die einzelnen Positionen sind ohne Mehrwertsteuer anzugeben. Gelten für einzelne Leistungen im Normalfall abweichende Steuersätze, so ist im Angebot darauf hinzuweisen. Dem Angebotspreis ist die Lieferung frei Verwendungsstelle zugrunde zu legen.

A 7 Lieferfrist (s. auch Teil C )

Die Auftragserledigung muss innerhalb der oben genannten Fristen erfolgen. Die Fristen beginnen mit dem Erhalt aller für die Auftragserledigung notwendigen Unterlagen. Sie wer den unterbrochen durch Zeiten, in denen eine Abwicklung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht möglich ist. Der Auftragnehmer hat derartige Unterbrechungen dem Auftraggeber jeweils schriftlich nachzuweisen. Für den Verzug gelten im Übrigen die gesetzlichen Bestimmungen.

A 8 Ablieferungsort, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ablieferungsort ist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz BadenWürttemberg, 76185 Karlsruhe, Griesbachstr. 1. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche ist Karlsruhe, sofern beim Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Zivilprozessordnung vorliegen.

A 9 Abnahme, Verjährung, Sicherheit und Urheberrecht

Die Abnahme der Leistung erfolgt erst nach Lieferung aller Gegenstände und Rückgabe der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen. Die Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre. Sofern die Ergebnisdarstellung (Bericht, Veröffentlichung) mittels elektronischer Medien (CD, DVD o.ä.) erfolgt, garantiert der Auftragnehmer Virenfreiheit dieser Medien.

Der Auftragnehmer versichert, dass durch die Nutzung des Werks weder Urheberrechte Dritter noch das Recht Dritter am eigenen Bild verletzt werden. Insbesondere hat er sicherzustellen, dass

a) Zitate (§ 51 UrhG) aus bereits veröffentlichten oder erschienenen Werken nur in dem nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) zulässigen Umfang verwendet werden und stets die Quelle (§ 63 UrhG) deutlich angegeben wird,

b) keine Änderungen (§ 62 UrhG), Entstellungen oder Beeinträchtigungen (§ 14 UrhG) eines anderen urheberrechtlich geschützten Werkes vorgenommen wurden,

c) auf Fotos oder in Filmen erkennbare Personen nur mit deren Einwilligung oder unter den Voraussetzungen des § 23 KunstUrhG fotografiert oder gefilmt wurden.

A 10 Vergütung (siehe auch Teil C)

Die Zahlung der Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung und Erhalt der Rechnung.

A 11 Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.

A 12 Teilnichtigkeit, Teilwirksamkeit, Vertragslücken

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein, so werden die übrigen Bestimmungen dadurch nicht betroffen. Das Gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke herausstellt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Vereinbarung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine Vereinbarung gelten, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.

A 13 Vertragsstrafen

Vertragsstrafen werden lediglich in Bezug auf das Tariftreue-und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (LTMG) vereinbart.

A 14 Datenschutz

Im Falle der Zuschlagserteilung ist der Bewerber verpflichtet, das Datengeheimnis nach § 6 des Landesdatenschutzgesetzes i.d.F. vom 18.09.2000 (GBl. S. 648 in der jeweils geltenden Fassung) zu wahren. Der Auftragnehmer hat alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung dieses Vertrages beauftragt sind oder werden, darauf hinzuweisen, dass es untersagt ist, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten oder sonst zu verwenden und dass diese Pflichten auch nach Beendigung der Tätigkeit fortbestehen. Dies gilt auch für etwaige Unterauftragnehmer. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Daten, Informationen oder Ergebnisse, die aufgrund dieses Auftrags gewonnen werden, nur nach schriftlicher Genehmigung durch den Auftraggeber Dritten durch Einsichtgewährung, Überlassen von Mehrfertigungen oder in sonstiger Weise zugänglich zu machen; diese Verpflichtung besteht auch nach der Erfüllung des Auftrags weiter. Die Daten des Auftrags (Firmenanschrift, Lieferart und Menge sowie Kosten) werden zur finanztechnischen Abwicklung gespeichert (siehe auch B 6.1).

Hinweis:

Sofern die Vergütung im Kalenderjahr 1.500 € übersteigt und die Zahlungen in bar, postbar, durch Scheck, Zahlungsanweisung zur Verrechnung oder Aufrechnung oder auf ein anderes als das Geschäftskonto des Zahlungsempfängers oder ein sonstiges Konto, das nicht auf den Geschäftsbriefen angegeben ist, oder auf das Konto eines Dritten erfolgt, ist die LUBW aufgrund der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 verpflichtet, dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung über die geleistete Zahlung zu erstatten. Hierzu sind vom Auftragnehmer auf Anforderung folgende Angaben zu machen: zuständiges Finanzamt, Steuernummer und Geburtsdatum.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 11860 vom 09.02.2015