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Titel

Durchführung von Gewässerumbau

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Bauauftrag (VOB)

Auftraggeber

Wasserverband Eifel-Rur
Eisenbahnstr. 5
52353 Düren

Ausführungsort

DE-52353 Düren

Frist

15.12.2015

Beschreibung

a) Wasserverband Eifel-Rur

- Zentrale Vergabe -

Eisenbahnstraße. 5

52353 Düren

Telefon +49 (2421) 494 1133

Telefax +49 (2421) 494 1509

E-Mail: ZentraleVergabe(at)wver.de

Internet: www.wver.de

b) Vergabeverfahren Öffentliche Ausschreibung nach § 3 VOB/A Vergabenummer 10183882

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen entfällt

d) Art des Auftrags Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung Eilendorf

f) Art und Umfang der Leistung Gewässerumbau Haarbach am Nirmer Platz in Aachen-Nirm 1.200 m² Wiese mähen, Baufeld vorbereiten 300 m² Baustraße 1.500 m² Oberboden und Boden lösen, laden und entsorgen 300 m² Oberboden lösen, laden und bauseits lagern 120 m³ Füllboden ZO liefern und einbauen 300 m³ Oberboden bauseits lagernd transportieren und wieder einbauen 500 m² Böschungen herstellen 1.250 m² Feinrelief im Gewässer herstellen 100 m Einbau von Wasserbausteinen, Steinwalzen und Störsteinen 15 Stück Totholz einbauen 1.380 m² Rasenansaat inkl. Planum herstellen

g) Erbringen von Planungsleistungen nein

h) Aufteilung in Lose nein

i) Ausführungsfristen Beginn der Ausführung: 07. KW 2016 Fertigstellung der Leistungen: 19. KW 2016

j) Nebenangebote zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen

- Download: Die Vergabeunterlagen stehen ab sofort auf dem Ausschreibungsportal des WVER unter Internet: vergabe.wver.de zum kostenlosen Download bereit.

- schriftliche Anforderung: Alternativ können die Unterlagen 1-fach schriftlich (per Brief oder Fax), dies jedoch kostenpflichtig, beim Wasserverband Eifel-Rur, Zentrale Vergabestelle, Eisenbahnstraße. 5, 52353 Düren, Fax: +49 (2421) 494 1509, angefordert werden.

l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform Der Download der Verdingungsunterlagen ist kostenlos. Die schriftliche Anforderung der Unterlagen ist kostenpflichtig: Höhe der Kosten 50,00 € Zahlungsweise Banküberweisung Empfänger Wasserverband Eifel-Rur Kontonummer 169 060 BLZ, Geldinstitut 395 501 10, Sparkasse Düren Verwendungszweck Firmenname, “ Ausschreibung - KST 314102 IBAN DE66 3955 0110 0000 1690 60 BIC-Code SDUEDE33XXX Die Vergabeunterlagen können nur versendet werden, wenn

- auf der Überweisung der Verwendungszweck (Firmenname, Kostenstelle) korrekt angegeben wurde,

- gleichzeitig mit der Überweisung die Vergabeunterlagen per Brief oder E-Mail (unter Angabe Ihrer vollständigen Firmenadresse) bei der in Abschnitt a) genannten Stelle angefordert wurden,

- das Entgelt auf dem Konto des Empfängers eingegangen ist. Der Einzahlungsbeleg ist der schriftlichen Anforderung beizufügen. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind Wasserverband Eifel-Rur, - Zentrale Vergabe -, Eisenbahnstraße. 5, 52353 Düren

q) Angebotseröffnung am 15.12.2015 um 10:00 Uhr Ort Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten

r) geforderte Sicherheiten Es werden keine Sicherheiten gefordert.

s) wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen Zahlungen erfolgen nach § 16 VOB/B.

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend unter Benennung eines bevollmächtigten Vertreters sowie der einzelnen Mitglieder mit dem Angebot.

u) Nachweise zur Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.

Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:

- Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000 EUR einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlos sen wird.

- KFZ-Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 100.000.000 EUR (einschließlich einer Versicherung zur Abdeckung von Ansprüchen nach dem Umweltschadensgesetz mit einer Deckungssumme von mind. 5.000.000 €). Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.

- Fachkundenachweis MVAS 99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum)

- genehmigter Abfallartenkatalog der Entsorgungsanlage / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb

- Beförderererlaubnis (gewerbliche Beförderung) gemäß §§ 53, 54 KrWG / alternativ Zertifikat zum Entsorgungsfachbetrieb

- Anforderungen an die Qualifikation / Verlangter Nachweis der Bietereignung nach RAL-GZ 961 Bieter müssen neben den Angaben nach § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A Buchstaben a), e) bis h) mit Ange botsabgabe und während der Werkleistung die fachliche Qualifikation (Fachkunde, technische Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit der technischen Vertragserfüllung) und die Gütesicherung der Ausführung nachweisen. Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 *1) sind für die nachstehend angegebene( n) Beurteilungsgruppe(n) zu erfüllen und mit Angebotsabgabe nachzuweisen: AK2 mit Angabe der Ausführung von Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen und die Gütesicherung des Unternehmens nach RAL-GZ 961 mit dem Besitz des entsprechenden RAL-Gütezeichens Kanalbau für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist. Der Nachweis gilt insbesondere als gleichwertig erbracht, wenn der Bieter die Erfüllung der Anforderungen durch einen Prüfbericht entsprechend Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 961 Abschnitt 4.1 „Erstprüfung“ für die geforderte(n) Beurteilungsgruppe(n) nachweist und eine Verpflichtung vorlegt, dass der Bieter im Auftragsfall für die Dauer der Werkleistung einen Vertrag zur Gütesicherung RAL-GZ 961 entsprechend Abschnitt 4.3 abschließt und die zugehörige „Eigenüberwachung“ entsprechend Abschnitt 4.2 durchführt.

*1) zu beziehen bei: Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und –kanälen e.V., Linzer Str. 21, 53604 Bad Honnef, Tel.: 02224/9384 0, Fax: 02224/9384 84, E-Mail: info(at)kanalbau.com, Internet: www.kanalbau.com Die Anforderungen der vom Deutschen Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. herausgegebenen Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 sind in Form der Güte- und Prüfbestimmungen aufrufbar unter: Internet: www.kanalbau.com Auf folgende Pflichten aus „Tariftreue- und Vergabegesetz Nordrhein-Westfalen“ – TVgG – NRW wird hingewiesen: Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienstleistungen entsprechend den Vorgaben des § 4 Abs. 3 Satz 1 Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG – NRW) zur Zahlung des vergaberechtlichen Mindestlohns von derzeit 8,62 Euro/Std. nicht auf Beschäftigte bezieht, die bei einem Bieter oder Nachunternehmer im EU-Ausland tätig sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Nachweis, dass die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und der gemeinsamen Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vollständig entrichten wurden (§ 7 Abs. 1 TVgG NRW). Soweit dies nicht durch eine gültige Bescheinigung des Vereins für die Präqualifizierung von Bauunternehmen e.V. oder durch Eintrag in die Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich erfolgt, kann der Nachweis durch Unterlagen erbracht werden, die nicht älter als ein Jahr sind und die durch die ausstellende Stelle festgelegte Gültigkeit nicht überschreiten. Die Bieter haben eine Eigenerklärung dazu vorzulegen, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 13 Abs. 1 TVgG NRW nicht vorliegen. Die Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, haben die gemäß § 4 Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (TVgG NRW) erforderlichen Verpflichtungserklärungen abzugeben: Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentlohnung für Dienst- und Bauleistungen unter Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes NRW Verpflichtungserklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen nach den Vorgaben des Tariftreueund Vergabegesetzes NRW Verpflichtungserklärung zur Frauenförderung und Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie nach dem Tariftreuegesetz Die Bieter werden nach § 9 Abs. 3 TVgG NRW darauf hingewiesen, dass sie verpflichtet werden, die von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften abgegebene Verpflichtungserklärung gemäß § 4 TVgG NRW dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen, bei Vertragslaufzeiten von länger als 3 Jahren von den Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitskräften jeweils mit Ablauf von 3 Jahren nach Vertragsschluss zur Weitergabe an den öffentlichen Auftraggeber eine Eigenerklärung des Inhalts zu verlangen, ob die Bedingungen der abgegebenen Erklärung gemäß § 4 TVgG NRW nach wie vor eingehalten werden, Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, d) bei der Weitergabe von Bauleistungen an Nachunternehmer die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) in der Fassung vom 31.07.2009 (BAnz Nr. 155 a vom 15.10.2009), geändert durch Nr. II Änd. der VOB/A Abschnitt 1 und Änd. der VOB/B vom 26.06.2012 (BAnz AT 13.07.2012 B3), bei der Weitergabe von Dienstleistungen, die Vergabeund Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Teil B, Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführungen von Leistungen (VOL/B) vom 05.08.2003 zum Vertragsinhalt zu machen, e) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als sie zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart werden. Öffentliche Aufträge sollen nur an solche Unternehmen vergeben werden, die sich bei der Angebotsabgabe in einer Erklärung schriftlich verpflichten, bei der Ausführung des Auftrags Maßnahmen zur Frauenförderung und zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie im eigenen Unternehmer durchzuführen oder einzuleiten sowie das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.

Dies gilt nur a) für Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten, ausschließlich der zu ihrer Ausbildung beschäftigten, und

b) für Aufträge über Leistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 50.000,00 € und für Aufträge über Bauleistungen ab einem geschätzten Auftragswert ohne Umsatzsteuer von 150.000,00 €.

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 20.01.2016

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Interne Vergabeprüfung: Wasserverband Eifel-Rur - Revision - Eisenbahnstraße. 5 52353 Düren Tel.: +49 (2421) 494 1155 Fax: +49 (2421) 494 1009

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 13959 vom 11.11.2015