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Titel

Durchführung von Probenahme von Grundwasserproben

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie
Göschwitzer Str. 41
07745 Jena

Ausführungsort

DE-07745 Jena

Frist

26.01.2015

Beschreibung

Thüringer Landesanstalt für Umwelt und Geologie

Vertragsunterlagen inklusive Leistungsverzeichnis: Kenn-Nr. 01/2/2015 Probenahme von Grundwasserproben.

1. Auftragsablauf und -Inhalte

Im Zeitraum von 6 Monaten (März-September) sollen an 249 Probenahmestellen, die über Thüringen verteilt sind (entsprechend vorgegebener Hoch- und Rechtswerte und Probenahmestellenbeschreibungen) Grundwasserproben entnommen werden. Es handelt sich um 180 Probenahmestellen mit Pumpeneinbau (max. Tiefe 75 m) und 69 Probenahmestellen ohne Pumpeneinbau (Überlauf, Schöpfprobe oder Wasserhahn). Eine ausreichende Menge an Probenahmegefäßen ist im Voraus bei der TLUG in Jena, Göschwitzer Str. 41 abzuholen.

Es sollen Probenahmeprotokolle angefertigt werden mit folgenden zu bestimmenden Vorortparametern: Quellschüttung, Lufttemperatur, Wassertemperatur, pH-Wert vor Ort, elektrische Leitfähigkeit vor Ort, Sauerstoff vor Ort, Färbung (verbal), Geruch (verbal), Trübung (verbal), Pumpmenge, Pumpdauer, Pumptiefe, Ruhewasserspiegel und Wasserstand nach Abpumpen. Die Proben sollen arbeitstäglich (Montag bis Donnerstag) gekühlt zur TLUG, Göschwitzerstr. 41 transportiert werden, die dazugehörigen Probenahmeprotokolle sind mit den Proben zu übergeben. Bei Übergabe der Proben in der TLUG sind wieder neue Probenahmegefäße mitzunehmen. Der Umfang der Aufgaben ergibt sich aus dem nachfolgenden Leistungsverzeichnis ( Seiten 4-7).

2. Sonstige Vertragsbedingungen

a) Beginn der Auftragsdurchführung ist der 01.03.2015 und Ende der 31.10.2015. Sollte es erforderlich sein, kann der Vertrag dreimal durch den AG in Absprache mit dem AN jeweils um ein Jahr verlängert werden. Die Verlängerungserklärung hat dem AN spätestens 3 Monate vor Ablauf des Ausgangsvertrages zuzugehen.

b) Die angegebenen Probenzahlen/Probenahmestellen und der vereinbarte Gesamtumfang sind Maximalangaben. Eine entsprechende Auslastung wird durch den AG nicht garantiert.

c) Vertragsdurchführung

(i) Die Durchführung der vertraglich geschuldeten Arbeiten erfolgt durch qualifiziertes Personal, das über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügt und die erforderliche Sorgfalt bei der Bearbeitung gewährleistet. Die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften werden beachtet.

(2) Der AN führt die Probenahmen und Untersuchungen in eigener Verantwortung durch.

(3) Der AN darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des AG auf Dritte übertragen.

(4) Untersuchungsergebnisse und die dazugehörigen Aufzeichnungen sind so aufzubewahren, dass unbefugte Personen keinen Zugang erhalten. Die Daten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung des AG für eigene Zwecke (z.B. Publikationen) verwendet werden.

(5) Der AN ist verpflichtet, die Überprüfbarkeit der Analysenergebnisse (Probenahmeprotokolle) für eine Mindestzeit von 5 Jahren zu gewährleisten. Dazu gehören die Aufbewahrung aller relevanten Daten und Informationen des Untersuchungsablaufes wie Messergebnisse und Rohdaten, Labortagebücher, Maßnahmen der Qualitätssicherung und Bereitstellung dieser Unterlagen.

(6) Alle Maßnahmen der internen Qualitätssicherung sind sorgfältig zu dokumentieren, übersichtlich darzustellen, laufend fortzuschreiben und im Bedarfsfall verfügbar zu machen. Dies gilt auch bezüglich einer einwandfreien und ausführlichen Beschreibung des tatsächlichen Untersuchungsverfahrens.

(7) Der AN versichert, dass er hinsichtlich seiner Personal- und Gerätekapazität dazu in der Lage ist, die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Probenzahlen zu erbringen. Die im Leistungsverzeichnis vorgegebenen Termine können ausnahmslos eingehalten werden.

(8) Der AN hat auf Verlangen des AG jederzeit über Stand und Fortgang der Arbeiten zu berichten. Der AG und seine Beauftragten haben das Recht, Einblick in die Arbeitsunterlagen zu nehmen und sich am Durchführungsort vom Fortgang der Arbeiten zu überzeugen. Der AG behält sich das Recht auf ein auftragsbezogenes Audit und die Einsteuerung von Proben für vergleichende Kontrollanalysen vor.

(9) Sollte sich im Verlauf der Arbeiten herausstellen, dass die Leistung in der vereinbarten Form undurchführbar ist, das angestrebte Ergebnis nicht oder nicht auf dem vorgegebenen Wege zu erreichen ist, hat der AN dies dem AG unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Dies gilt gleichermaßen für sonstige besondere Vorkommnisse bei der Durchführung und solche Ereignisse, die sofortige behördliche Maßnahmen erforderlich machen (auffällige Messergebnisse, Transportstörung und ähnliches).

d) Vertretung der Ergebnisse gegenüber Dritten

Der AN hat auf Wunsch des AG bis zu 5 Jahre nach Übergabe der fertiggestellten Leistung den Gang der Untersuchungen einschließlich der wissenschaftlichen und technischen Methoden sowie deren Ergebnisse vor Behörden des AG und vor Dritten zu erläutern und zu vertreten. Die Vergütung für diese Leistungen wird gesondert vereinbart, sofern eine mehr als dreimalige Vertretung erfolgen soll.

e) Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers

Der AG unterstützt im Rahmen seiner Möglichkeiten den AN bei der zügigen und effizienten Bearbeitung der Leistung. Dies bezieht sich vorrangig auf die Unterstützung beim Zugriff auf für die Abwicklung des Vertrages relevante Informationen und Unterlagen (Bereitstellung erforderlicher Dokumentationen auf Aufforderung des AN).

f) Zahlungsbedingungen

Die Rechnungslegung hat nach vollständig erbrachter und abrechenbarer Leistung zu erfolgen, spätestens zum 30.10.2015. Die Zahlung der Vergütung erfolgt binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung, vorausgesetzt die Abnahme der Leistung ist erfolgt. Die Abnahme der Leistung erfolgt durch den AG in Form einer schriftlichen Abnahmeerklärung. Ohne schriftliche Abnahmeerklärung gilt die Abnahme spätestens 30 Tage nach Übergabe der Leistung als erfolgt, wenn nicht zuvor die Abnahmeverweigerung angezeigt wird.

g) Mängelansprüche

Der AN gewährleistet, dass die Arbeiten sach- und fachgerecht ausgeführt werden und dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen.

h) Haftung

Der AN haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Erfüllungsgehilfen, den von ihm beauftragten Personen und deren Hilfspersonen bei der Ausführung dieses Vertrages schuldhaft verursacht worden sind, in unbeschränkter Höhe. Die gesetzliche Haftung für zugesicherte Eigenschaften und aus deliktischen Ansprüchen bleibt unberührt.

i) Vertraulichkeit

Der AN verpflichtet sich, die im Rahmen dieses Vertrages erhaltenen Unterlagen und Informationen, die Ergebnisse der Untersuchungen sowie Inhalt und Ergebnis von Gesprächen vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der AN wird alle Mitarbeiter und Beauftragte, die zur Durchführung der vertraglichen Arbeiten eingesetzt werden, zur vertraulichen Behandlung der erhaltenen Informationen und Ergebnisse verpflichten und die Einhaltung dieser Verpflichtung überwachen. Der AN hat für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen Sorge zu tragen.

Erfüllt der AN seine Verpflichtungen nach den Absätzen 1 bis 3 nicht, so verwirkt er für jede Zuwiderhandlung eine Vertragsstrafe in Höhe von 5 % des Gesamtauftragswertes, höchstens jedoch 15 % des Gesamtauftragswertes.

k) Zusätzliche Leistungen, Leistungsänderungen Der AG ist berechtigt, nach Vertragsabschluss zusätzliche Leistungen oder Leistungsänderungen zu fordern, wenn dies zur Durchführung des Auftrages erforderlich ist. Dieses Recht steht dem AG insbesondere dann zu, wenn während der Laufzeit des Vertrages Änderungen einschlägiger Rechts- und Verwaltungsvorschriften dies erforderlich machen. Im Falle einer Erweiterung der nach Art und Umfang zusätzlichen Leistungen wird die Vergütung gesondert auf der Grundlage der Maßstäbe des Angebotspreises geregelt. Die Schriftform ist zu beachten.

I) Ergänzende Bestimmungen

Die Eigenerklärung zu Zuverlässigkeit und Gesetzestreue (Anlage i) ist Bestandteil des Vertrages. Die Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß J 10 ThürVgG wird als „EVB-Tariftreue und Entgeltgleichheit" Bestandteil des Vertrages, (siehe Anlage 2) Die Verpflichtungserklärung gemäß § n ThürVgG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen wird als „EVB-ILO" Bestandteil des Vertrages (siehe Anlage 3). Der AG ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn der AN oder seine Nachunternehmer die aus §§ 10 und n ThürVgG resultierenden Anforderungen schuldhaft nicht erfüllen sowie schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus \\ 12 und 17 Abs. 2 ThürVgG verstoßen.

Die VOL/B ist Bestandteil des Auftrages. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sofern eine getroffene Vereinbarung unwirksam ist oder sich nach Zuschlagserteilung eine Lücke herausstellt, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Ungültige Bestimmungen oder Lücken werden von den Parteien durch schriftliche Vereinbarung ersetzt, die der gewollten Vereinbarung so nahe wie möglich kommen. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Jena.

3. Eignung/ Vorzulegende Nachweise 5 6 VOL/A:

Dem Angebot sind folgende Nachweise beizufügen:

a) Fachkundigennachweise durch Akkreditierung der Probenahme von Grundwasser

b) Bestätigung des Bieters, dass er ein geeignetes, geländetaugliches Fahrzeug benutzen kann, dass zum gekühlten Transport von etwa 50 Probenahmeflaschen und der notwendigen Probenahmetechnik geeignet ist

c) bisherige Maßnahmen der analytischen Qualitätssicherung für die zu bestimmenden Vorortparameter

d) Fachkundenachweis für ausführende Probenehmer ( aus Akkreditierungsunterlagen bzw. Zertifikaten )

e) A2: Eigenerklärung zu Zuverlässigkeit und Gesetzestreue als Bestandteil des Vertrages

f) A3 Eigenerklärung Insolvenz bzw. Liquidation als Bestandteil des Vertrages

g) A5 Eigenerklärung Betriebs- und Berufshaftpflicht als Bestandteil des Vertrages h) A6 Eigenerklärung zur Fachkunde als Bestandteil des Vertrages

i) A7: Eigenerklärung zu Tariftreue und Entgeltgleichheit gemäß §§ io und 12 Abs. 2 ThürVgG als Bestandteil des Vertrages

j) A8: Verpflichtungserklärung gemäß j 11 ThürVgG zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen als Bestandteil des Vertrages

k) Außerdem wird sich vorbehalten bei Bietern, die in die nähere Auswahl fallen, eine Referenzliste der letzten 3 Jahre über gleiche oder vergleichbare Leistungen mit Angabe des Ansprechpartners und der Telefonnummer, sowie die Vorlage entsprechender Referenzschreiben mit Aussagen zum Auftragsgegenstand, Termintreue und Qualität sowie den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit durch Vorlage entsprechender Bankerklärungen nachzufordern. Angebote ohne Nachweis der Eignung werden von der Wertung ausgeschlossen. Soweit die Nachweise nach Ziffer 3 e bis j nicht bereits mit dem Angebot vorgelegt werden, sind diese spätestens 6 Tage nach schriftlicher Aufforderung nachzureichen. Ferner behält sich der AG zur Überprüfung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) vor, die entsprechende Ausrüstung zur Probenahme von Grundwasser, Geräte zur Bestimmung der Vorortparameter und das Transportfahrzeug zum gekühlten Probentransport zu besichtigen. Hierfür hat der Bieter binnen 1 Woche nach Aufforderung entsprechend Zutritt zu gewähren und die Besichtigung zu begleiten.

4. Sonstiges

Es werden keine Lose zugelassen. Auch für Varianten- bzw. Alternativangebote erfolgt keine Zulassung. Bietergemeinschaften sowie die Untervergabe des Analysenauftrages sind zugelassen. Aus dem Angebot muss die Teilleistung der einzelnen Bieter bzw. der Unterauftragnehmer ersichtlich sein. Der Nachweis der Eignung muss von allen Bietern und Unterauftragnehmern erbracht werden. Elektronische Auktionen sind ausgeschlossen.

Seite 5 von 7 Leistungsverzeichnis:

Gemäß DIN 38402-13 (LAWA AQS-Merkblatt P-8/2 (vorn Mai 1995)) sind die ermittelten Werte für die angegebenen Vorortparameter während des Pumpvorganges bis zum Zeitpunkt der Probenahme zu protokollieren. Am Beginn der vertraglichen Durchführung des Auftrages erfolgt eine Anlaufberatung des AN mit dem AG zur Durchführung des Auftrages, Besonderheiten von Probenahmestellen, Kennzeichnung der Flaschen und festgelegten Probenahmezeiten. Zu diesem Zeitpunkt werden dem AN zur Orientierung die Protokolle der Beprobungen aus 2014 an den einzelnen Probenahmestellen übergeben. Die Einladung zu dieser Beratung erhält der AN mit Zuschlagserteilung zu diesem Auftrag. Während der Probenahme ist eine Berührung der Flascheninnenwände mit dem Schlauch auszuschließen. Zu Beginn des Auftrags werden dem AN io komplette Flaschensätze zur Verfügung gestellt. Bei Übergabe der Proben beim AG sind in jedem Fall ausreichend Flaschensätze für die nächsten Probenahmen wieder mitzunehmen. Am Anfang des Probenahmeauftrages sind Feld blindwerte an 5 verschiedenen Probenahmestandorten herzustellen. Das Wasser dazu wird bei der Übergabe der ersten Flaschensätze von der TLUG übergeben. Zusätzlich werden an drei der Probenahmestellen (Probstzella- gl 117156, Frankenheim-g-ii7052 und Berlingerode- g-ioi577) je eine 25 I - Probe in Kanister abgefüllt und für den Transport mit lml 65% HNO3 je Liter Wasserprobe angesäuert. Die 65% HNO3 wird bereitgestellt. Die Kanister werden ebenso von der TLUG zur Verfügung gestellt. Diese Probenahme ist 2 mal im Jahr erforderlich. (1. Probenahme io. - 20. KW, 2. Probenahme 34.-44. KW) Für diese sechs zusätzlichen Probenahmen sind ebenfalls Protokolle mit der Angabe der vor-Ort-Parameter anzufertigen. Der AN muss dem AG zum Zwecke der Planung der analytischen Arbeiten einen Probenahmeplan für ca. 14 Tage vorab übergeben. Dieser Probenahmeplan sollte die Anzahl der an einem Kalendertag zur Beprobung vorgesehenen Proben mit dem dazugehörigen Analysenauftrag enthalten. Die Übergabe des Plans kann per E-Mail erfolgen. Vorbemerkung

Die Entnahme der Grundwasserproben erfolgt entsprechend der nachfolgenden Leistungsbeschreibung. Die Messteilendaten sind den Dokumentationen in Anlage 8 zu entnehmen. Diese werden vom AG bereitgestellt. Die Probenahme muss durch zwei Mitarbeiter erfolgen, die eine entsprechende Qualifikation und Erfahrung besitzen. Für die Anfahrt in teilweise schwer zugänglichem Gelände sind nur geländetaugliche Fahrzeuge einzusetzen. Diese sollen sowohl für den Transport der erforderlichen technischen Ausrüstung, den Arbeiten an den Messstellen als auch für die Lagerung und den Transport der Probengefäße (gekühlt) ausgerüstet sein. Die Probenahmestellen mit dem Analysenauftrag „WRRI__20i5_Punktquellen" müssen zusammenhängend im September (Zeitraum von 3 Wochen) beprobt werden (siehe Anlage 8: Liste der Probenahmestellen (Hoch und Richtwerte und Beschreibungen). Mit der Unterschrift macht der Bieter alle Ausführungen in diesen Vertragsunterlagen zum verbindlichen Inhalt seines Angebotes. Angebotsfrist bis 26.01.2015, 6:00 Uhr Zuschlagfrist bis 24.02.2015

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 11684 vom 14.01.2015