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Titel

Beseitigung und Behandlung von Siedlungsabfällen

Vergabeverfahren

Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR)
Bornhardtstraße 13
38644 Goslar

Ausführungsort

DE-38644 Goslar

Frist

30.09.2014

TED Nr.

264724-2014

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR)

Bornhardtstraße 13

Kontaktstelle(n): KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR)

Zu Händen von: Jens Haase

38644 Goslar

DEUTSCHLAND

Fax: +49 53217699717

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken: die oben genannten Kontaktstellen Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:

KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR) Bornhardtstraße 13 Kontaktstelle(n): KreisWirtschaftsBetriebe Goslar (kAöR) Zu Händen von: Poststelle 38644 Goslar DEUTSCHLAND

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.3) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Restabfallentsorgung ab 1.6.2015.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Entsorgungsanlage des Bieters, in der der wesentliche Teil der Leistung erbracht wird. NUTS-Code DE916

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Leistungsgegenstand ist die Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung; technikoffen) von jährlich ca. 32 000 Mg Restabfällen (Hausmüll, hausmüllähnlichen Gewerbeabfällen, Sperrmüll und Baustellenabfällen), ab 1.6.2015. Es handelt sich um Restabfälle, die im Landkreis Goslar den Kreiswirtschaftsbetrieben Goslar (kAöR) als öffentlich-rechtlichem Entsorgungsträger überlassen werden. Die Sammlung der Restabfälle und die Beförderung zur Entsorgungsanlage sind nicht Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung. Der Abfalltransport wird unabhängig vom Standort der Behandlungsanlage durch die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar sichergestellt. Der Leistungszeitraum beträgt 8 Jahre, mit Vertragsverlängerungsoption.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90510000, 90513000, 90513100, 90513200

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote, Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Entsorgung (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) von jährlich ca. 32 000 Mg Restabfall. Leistungszeitraum: 1.6.2015 bis 31.5.2023 mit Verlängerungsoption um zweimal 2 Jahre. Der Auftraggeber hat das einseitige Recht, durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer den Leistungszeitraum zweimal um jeweils zwei Jahre, bis zum 31.5.2027, zu verlängern. Geschätzter Wert ohne MwSt: 20 000 000 EUR

II.2.2) Angaben zu Optionen, Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 2 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 48 (ab Auftragsvergabe)

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Beginn 1.6.2015. Abschluss 31.5.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

Als Sicherheit zur Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer eine Vertragserfüllungsbürgschaft gem. § 18 VOL/B in Höhe von 0,5 % der Brutto-Auftragssumme bezogen auf eine Vertrgslaufzeit von acht Jahren gemäß Vergabeunterlagen zu stellen.

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Monatliche Rechnungsstellung nach Maßgabe der Zusätzlichen Vertragsbedingungen. Vorauszahlungen werden nicht geleistet. Im Übrigen gilt § 17 VOL/B.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zur Beurteilung der Eignung sind mit dem Angebot folgende Erklärungen/Unterlagen vorzulegen:

1.) Eigenerklärung des Bieters, dass

— über das Vermögen des Unternehmens nicht das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist,

— es sich nicht in Liquidation befindet,

— er nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellen,

— er seine Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat,

— er im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf seine Eignung abgegeben hat.

2.) Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A.

3.) Erklärung der Bietergemeinschaft, dass

— das bezeichnete geschäftsführende Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen,

— alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner haften,

— im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden.

4.) Angaben über Art und Umfang der Leistungen, für die sich der Bieter der Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) anderer Unternehmen, ggf. auch Unterauftragnehmer (soweit bekannt), bedienen wird.

5.) Übersicht mit Angaben zum Bieter, Angaben zur Unternehmensstruktur einschl. Darstellung bestehender gesellschaftsrechtlicher Verbindungen und Beteiligungsverhältnisse mit Angabe des Anteilsverhältnisses.

6.) Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung: Über mindestens 5 000 000 EUR für Personen-/Sachschäden und mindestens 1 000 000 EUR für Vermögensschäden. Die genannten Mindestversicherungssummen müssen zumindest für 2 Schadensfälle pro Jahr (also zweifach maximiert) zur Verfügung stehen und nachgewiesen werden. Der Nachweis kann auch durch die Vorlage einer Bereitschaftserklärung einer Versicherung zum Abschluss einer solchen Versicherung erbracht werden.

7.) Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz im Bereich Abfallentsorgung, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.

8.) Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:

— bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,

— bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig.

9.) Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität (z. B. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb, eines Qualitäts- oder Umweltmanagementsystems oder vergleichbarer Maßnahmen zur Qualitätssicherung) sowie der Maßnahmen zur Sicherstellung der Entsorgungssicherheit.

10.) Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind.

11.) Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die zu erbringenden Leistungen verantwortlichen Personen.

12.) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem der Bieter ansässig ist.

13.) Erklärung nach NTVergG, ein Mindestentgelt von 8,50 EUR (brutto) pro Stunde zu zahlen, soweit keine Tariftreue nach § 4 NTVergG gefordert werden kann oder die tarifliche Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungünstiger ist (§ 5 Abs. 1 NTVergG); ggf. auch für Nachunternehmer. Hinweis des Auftraggebers: Es ist mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages für die Abfallwirtschaft zu rechnen, der ein höheres Mindestentgelt als 8,50 EUR pro Stunde vorsieht (8,86 EUR pro Stunde). Sobald die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 NTVergG vorliegen, informiert der Auftraggeber die Bieter unverzüglich hierüber. Ab diesem Zeitpunkt gilt § 4 Abs. 1 NTVergG und es ist eine dementsprechende Erklärung abzugeben.

14.) Hinweise auf bestehende Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse.

15.) Hinweise auf gewerbliche Schutzrechte. Die nachfolgend genannten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind von den Bietern erst auf gesonderte Aufforderung der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen vorzulegen:

— Kopie des aktuellen Handelsregisterauszuges oder eines entsprechenden Firmenregisterauszugs, jeweils nicht älter als 6 Monate,

— Nachweis über die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Sozialabgeben, Behördenbestätigung nicht älter als 3 Monate,

— Nachweis der Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,

— Nachweis einer der gesetzlichen Bestimmungen entsprechenden Umwelthaftpflichtversicherung bzw. anderer nach § 10 Abs. 2 UmweltHG zulässiger Vorsorgenachweise,

— Benennung von Unterauftragnehmern, sofern zwar im Angebot angegeben wurde, dass Leistungen an Unterauftragnehmer vergeben werden soll, diese aber nicht konkret benannt wurden,

— Vorlage der vom Bieter geforderten Nachweise, Angaben und Erklärungen auch vom Unterauftragnehmer. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vozulegen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h., hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu prüfen:

- Eigenerklärung des Bieters über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie Umsatz im Bereich Abfallentsorgung, jeweils bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre,

- Vorlage einer qualifizierten Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts bzw. eines Kreditversicherers zur Stellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft über 0,5 % der Brutto-Auftragssumme nach den Zusätzlichen Vertragsbedingungen.

- Vorlage von Bilanzen und Bilanzauszügen i. S. v. § 7 EG Abs. 2 lit. c) VOL/A. Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vozulegen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d.h., hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Betriebsregime der Abfallanlieferung, Bewerbungsbedingungen Nr. 9,

— Standortangaben, vgl. Bewerbungsbedingungen Nr. 8.1,

— Ausgefüllte Technische Datenblätter,

— Für das angebotene Verfahren ist nachzuweisen, dass es bereits erprobt ist und in großtechnischen Anlagen mit Erfolg betrieben wird. Entsprechende Referenzen zur vorgesehenen Verfahrenstechnik in der vorgesehenen Größenordnung sind den Kreiswirtschaftsbetrieben Goslar mit dem Angebot vorzulegen (Bewerbungsbedingungen Nr.7),

— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung (Sankey-Diagramm) der für die vom Auftraggeber überlassenen Abfälle vorgesehenen Entsorgungswege. Die Beschreibung ist für jeden einzelnen Entsorgungsweg einzureichen, sofern in Abhängigkeit der Abfallart oder der Aufteilung von Abfallmengen verschiedene Entsorgungswege vorgesehen sind. Die Beschreibung umfasst neben der Abfallbehandlung auch die weiterführenden Beseitigungs- und Verwertungswege,

— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung aller für den Anlagenbetrieb der Abfallbehandlung wesentlichen Verfahrensschritte und Anlagenkomponenten. Die für den Anlagenbetrieb wesentlichen Anlagenkomponenten umfassen auch Anlagen der Abluft- bzw. Abgasreinigung,

— Bei der Beschreibung sind auch die Flexibilität gegenüber Schwankungen in der Abfallmenge oder in der Abfallzusammensetzung sowie der Umgang mit Störstoffen bzw. gefährlichen Abfällen aufzuzeigen. Für die wesentlichen Anlagenkomponenten sind u. a. die folgenden Daten einzutragen Fabrikat/Hersteller Durchsatz (Maximalwert, Auslegungswert),

— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung der Stoffströme innerhalb der Behandlung sowie der aus der Behandlung resultierenden Stoffströme mit Angabe der Bezeichnung gemäß AVV (Stoffstromschema). Bei den aus der Behandlung resultierenden Stoffströmen sind zu berücksichtigen: Stoffströme, die im Rahmen des regulären Anlagenbetriebs anfallen [zur Deponierung bzw. zur Verwertung vorgesehene Stoffströme], Stoffströme, die im Rahmen der Qualitätskontrolle anfallen [Stoffströme die bzw. die nicht die geforderten Annahme- bzw. Zuordnungskriterien erfüllen], In der Beschreibung sind Angaben über den prozentualen Anteil der jeweiligen Teilströme an der gesamten Input-Menge zu machen. Weiterhin sind für jeden Teilstrom die für den nachfolgenden Behandlungsschritt oder die nachfolgende Verwertung bzw. Beseitigung relevanten Stoffparameter anzugeben.

— Nachvollziehbare textliche Beschreibung und graphische Darstellung aller für die Verwertung und Beseitigung von Abfallmengen vorgesehenen Verwertungs- und Beseitigungswege incl. Aussagen zu den Stoffströmen in geeigneter Weise,

— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Behandlungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, die zur Annahme genehmigten Abfallarten gemäß AVV, die aus der Behandlung resultierenden Abfallarten gemäß AVV, die immissionsschutzrechtlich und für den Anlagenbetrieb relevanten Genehmigungsauflagen sowie der Genehmigungszeitraum hervorgehen. Bewerbungsbedingungen Nr. 9,

— Angaben zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme. Weitere Angaben zur Entsorgungsanlage: Außerdem ist das Investitionsvolumen unter Angabe der durchgeführten Maßnahmen in den letzten 3 Jahren (2011, 2012 und 2013) anzugeben. Ferner sind Angaben über die Restlaufzeit der Anlage (Auslegungswert) und über geplante Sanierungs- bzw. Erweiterungsarbeiten zu machen. Bewerbungsbedingungen Nr. 9

— Verbindliche Angaben zu den freien Behandlungskapazitäten über den gesamten Zeitraum der Leistungserbringung. Weiterhin sind verbindliche Angaben über Behandlungskapazitäten einzureichen, die bereits vertraglich gebunden sind, über die Absichtserklärungen bestehen oder die im Rahmen anderer Ausschreibungen angeboten werden (Bewerbungsbedingungen Nr. 8.3.),

— Angaben/Nachweise zur Einhaltung der Deponiezuordnungskriterien gem. DepV für die zu deponierenden Stoffströme aus der Vorbehandlung in den letzten 3 Jahren,

— Angaben/Nachweise zur Einhaltung der Annahmekriterien der vorgesehenen Verwertungsanlagen für die zu verwertenden Stoffströme aus der Behandlung. Der Nachweis ist für die letzten 3 Jahre zu führen, wenn sich die angebotene Behandlungsanlage seit mindestens 3 Jahren im Dauerbetrieb befindet. Sofern sich die Anlage nicht seit 3 Jahren im Betrieb befindet, sind die entsprechend verfügbaren Nachweise einzureichen,

— Darstellung der Qualitätskontrolle zur Gewährleistung der Einhaltung der Deponiezuordnungskriterien bzw. der Annahmekriterien zur Verwertung,

— Darstellung des Stoffstrommanagements zur Gewährleistung der Entsorgungssicherheit bei Nichteinhaltung der Deponiezuordnungskriterien bzw. der Annahmekriterien zur Verwertung, bei etwaigen Störungen des Anlagenbetriebs, auch der nachgeschalteten Beseitigungs- bzw. Verwertungswege, bei Revisionszeiten, auch der nachgeschalteten Beseitigungs- bzw. Verwertungswege andere Anstriche,

— Angaben zu Ausfallverbund und Lagerkapazitäten, Bewerbungsbedingungen Nr. 8.5 und 9,

— Bei noch in Bau befindlichen Anlagen (Behandlung, Verwertung, Beseitigung) sind verbindliche Angaben nachzuweisen zur Fertigstellung sowie zur Aufnahme des regulären Dauerbetriebs spätestens zum 1.6.2015. Zur Nachvollziehbarkeit des Zeitplans sind Angaben zu vergleichbaren Anlagen einzureichen, aus denen der Nachweis der Funktionstüchtigkeit der vorgesehenen Anlage hervorgeht. Außerdem sind Angaben zur Standortverfügbarkeit und Eignung des Standortes, zum Planungsstand und Terminplan vorzulegen. Des Weiteren ist ein Konzept über Maßnahmen zur Sicherstellung der Entsorgung in Ausfallzeiten der Entsorgungsanlage vorzulegen. Siehe Bewerbungsbedingungen Nr. 9

— Beseitigung: Zum Nachweis der Sach- und Fachkunde sowie Zuverlässigkeit gemäß § 22 KrWG für den Beseitigungsbetrieb sind folgende Nachweise und Angaben vorzulegen: Verbindliche Erklärung des Beseitigungsbetriebs zur Abnahme und Beseitigung der zur Beseitigung anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu beseitigende Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Beseitigungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.

— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Beseitigungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, ggf. das Einzugsgebiet, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten hervorgehen,

— Angabe der zur Beseitigung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre,

— Verbindliche Erklärung des Verwertungsbetriebs oder der Verwertungsbetriebe zur Annahme und Verwertung der jeweils zur Verwertung anfallenden Abfälle für den gesamten Leistungszeitraum. Die Erklärung hat Angaben über die zu verwertenden Menge, die einzuhaltenden Annahmekriterien sowie eine Absichtserklärung über den Abschluss eines entsprechenden Verwertungsvertrags bei Zuschlagserteilung an den Bieter zu enthalten.

— Auszug aus dem Genehmigungsbescheid der Verwertungsanlage, aus dem die genehmigte Kapazität, der Genehmigungsstatus, der Genehmigungszeitraum sowie die anzunehmenden Abfallarten hervorgehen,

— Angabe der zur Verwertung angenommenen Abfallmengen der letzten 3 Jahre, Bei Bietergemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vozulegen. Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied vollständig belegt sein. Die Leistungsfähigkeit und Fachkunde muss für die Bietergemeinschaft insgesamt nachgewiesen werden, d. h., hier werden die vorgelegten Nachweise der einzelnen Mitglieder in der Summe bewertet.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offen

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 70 22 03-00/31

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 30 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Zahlbar mit Verrechnungsscheck bei Anforderung der Vergabeunterlagen.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 30.9.2014 - 12:00

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.12.2014

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

Es wird darauf hingewiesen,dass die Kreiswirtschaftsbetriebe Goslar (kAöR) zum 1.1.2015 in einen Eigenbetrieb umgewandelt werden. Auftraggeber ist deshalb zum 1.6.2015 der Landkreis Goslar mit dem Eigenbetrieb Kresiwirtschaftsbetriebe Goslar. Die Unterlagen werden Interessenten auf schriftliche Anforderung übersandt. Dem Angebotsschreiben beigefügte Formulare für abgeforderte Erklärungen können kopiert bzw. mehrfach ausgedruckt und für mehrere Erklärungen (z. B. des Bieters einerseits und des Unterauftragnehmers andererseits oder für Erklärungen der jeweiligen Mitglieder einer Bietergemeinschaft) genutzt werden. Grundsätzlich sollen ausschließlich diese verwendet werden. Es wird gebeten, die Erklärungen jeweils im Original zu unterzeichnen. Erklärungen Dritter und Zertifikate können auch als Kopie eingereicht werden. Insbesondere für die Vorlage von Fremdnachweisen außerhalb der Formulare erachtet die Vergabestelle grundsätzlich die Vorlage von Kopien als ausreichend. Sie behält sich jeweils die Anforderung von Originalen (z. B. im Fall der Unleserlichkeit der Kopie) vor. Bieter, Mitglieder von Bietergemeinschaften und Unterauftragnehmer aus EU-Ländern, in denen die geforderten Nachweise nicht erteilt werden, haben gleichwertige Nachweise bzw. gleichwertige Erklärungen abzugeben und eine amtlich anerkannte Übersetzung beizufügen. Im Angebotsschreiben ist vom Bieter anzugeben, für welche Erklärungen/Nachweise dies gilt. Eigenerklärungen müssen konkret für das vorliegende Vergabeverfahren abgegeben werden. Der Bieter hat dem Angebot die Ermittlung seiner Preise und Erlöse (Urkalkulation) für die vertragliche Leistung beizufügen. Sofern sich Bietergemeinschaften beteiligen, müssen sie jeweils ihre Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter benennen. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen sich zudem verpflichten, für die Erfüllung des Vertrages und alle im Zusammenhang mit dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten als Gesamtschuldner zu haften (s. Formular lt. Vergabeunterlagen). Bei Bietergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise grundsätzlich für jedes Mitglied vorzulegen. Die Erklärungen und Nachweise zur Zuverlässigkeit werden für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert bewertet. Die weiteren Nachweise und Angaben zu den Mitgliedern der Bietergemeinschaft hinsichtlich der Leistungsfähigkeit und Fachkunde werden dagegen in der Summe bewertet. Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zulässig. Soweit der Bieter bereits bei Angebotsabgabe den Einsatz von Unterauftragnehmern beabsichtigt, hat er anzugeben, welche Leistungen bzw. Leistungsteile an Unterauftragnehmer (dort zum Teil Nachunternehmer genannt) vergeben werden sollen und die dafür in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer zu benennen (lt. Formular Vergabeunterlagen). Für Unterauftragnehmer gelten hinsichtlich der Eignung grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie für den Bieter. Auch Unterauftragnehmer müssen für die von ihnen zu erbringenden Leistungen über die erforderliche Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit verfügen. Die Bieter sollen daher im Vergabeverfahren entsprechende Erklärungen und Eignungsnachweise des/der Unterauftragnehmer(s) nach Maßgabe der Ausführungen unter Nr. III.2.1) bis III.2.3) mit dem Angebot vorlegen, soweit die Abfrage dort nicht ausdrücklich auf das Unternehmen des Bieters beschränkt ist oder Erklärungen und Nachweise nur auf ausdrückliche Aufforderung vorgelegt werden sollen. Zudem sind auch Verpflichtungserklärungen des/der Unterauftragneh-mer/s einzureichen. Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie ggf. die Unterauftragnehmer geben eine Erklärung nach NTVergG ab, wonach ein Mindestentgelt von 8,50 EUR (brutto) pro Stunde zu zahlen ist, soweit keine Tariftreue nach § 4 NTVergG gefordert werden kann oder die tarifliche Regelung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ungünstiger ist (§ 5 Abs. 1 NTVergG). Der Auftraggeber weist darauf hin, dass mit der Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrages für die Abfallwirtschaft zu rechnen ist, der ein höheres Mindestentgelt als 8,50 EUR pro Stunde vorsieht (8,86 EUR pro Stunde). Sobald die Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 NTVergG vorliegen, informiert der Auftraggeber die Bieter unverzüglich hierüber. Ab diesem Zeitpunkt gilt § 4 Abs. 1 NTVergG und es ist eine dementsprechende Erklärung abzugeben. Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen sehen Sanktionen nach § 15 NTVergG vor, falls Verstöße gegen § 4 Abs. 1 bis 3 und § 5 Abs. 1 NTVergG vorliegen. Die Zusätzlichen Vertragsbedingungen enthalten eine Regelung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Unternehmen, die das Recht zur Einsicht in die Unterlagen des Unternehmens seitens des öffentlichen Auftraggebers sichern, sowie zur vertraglichen Festlegung der Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des Unternehmens und der jeweiligen Unterauftragnehmer.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Auf der Hude 2 21339 Lüneburg DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer(at)mw.niedersachsen.de Internet-Adresse: www.mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Für die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages sind vor allem die in § 107 GWB genannten Voraussetzungen zu beachten. Insofern weisen wir insbesondere darauf hin,

— dass ein Antrag bei der Vergabekammer unzulässig ist, sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften nicht unverzüglich bei der Vergabestelle gerügt wird (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB) und nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, ein Nachprüfungsantrag gestellt wurde (vgl. § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB),

— dass das Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist,

— dass der Bieter wegen der Möglichkeit der Durchführung eines Nachprüfungsverfahrens mit Akteneinsichtsrechten aller Beteiligten nach § 111 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtig Gründe, die nach § 111 Abs. 2 GWB die Vergabekammer veranlassen können, die Einsicht in die Akte zu versagen, hinzuweisen und diese in seinen Angebotsunterlagen entsprechend kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse) Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter in einem solchen Fall an die Vergabekammer wenden.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 31.7.2014

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 10683 vom 04.08.2014