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Titel

Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landratsamt Erding, Fachbereich 13 – Abfallwirtschaft
Alois-Schießl-Platz 2
85435 Erding

Ausführungsort

DE-85435 Erding

Frist

29.08.2014

TED Nr.

273476-2014

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Landratsamt Erding, Fachbereich 13 – Abfallwirtschaft

Alois-Schießl-Platz 2

Zu Händen von: Frau Andrea Hermansdorfer

85435 Erding

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 8122581299, Fax: +49 8122581142

E-Mail: hermansdorfer.andrea(at)lra-ed.de

Internet: www.landkreis-erding.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Übernahme, Transport und Verwertung von Elektroaltgeräten im Landkreis Erding.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Erding. NUTS-Code DE21A

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Übernahme, Transport und Vermarktung/Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:

— Gestellung von Sammelbehältnissen für die Erfassung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5,

— Übernahme und Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5,

— Übergabe der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear,

— Vermarktung/Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1, 3a, 3b und 5.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90500000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA), Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose, Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote, Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Der Landkreis Erding betreibt in Erfüllung seiner gesetzlichen Entsorgungsaufgaben ein System zur Erfassung von Elektro- und Elektronikaltgeräten. Dieses System besteht derzeit aus 7 Sammelstellen (6 Recyclinghöfen sowie der Standortverwaltung des Fliegerhorstes). An 5 Recyclinghöfen werden die Gruppen 1-5 gem. ElektroG gesammelt, an 2 Standorten die Gruppen 3 bis 5. Die Sammelgruppen 3b und 5 werden gemeinsam erfasst. Für die Erfassung, die Übernahme, den Transport, die Übergabe an die Stiftung ear und die Vermarktung/Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräten ist folgendes Leistungsbild erforderlich:

— Gestellung von 59 unterschiedlichen Sammelbehältnissen für Elektro- und Elektronikaltgeräte der Gruppen 1 bis 5 an 7 Sammelstellen.

— Gestellung von 46 Stk. 120 l Fässern für Energiesparlampen an dreiundzwanzig Sammelstellen.

— Gestellung von bis zu 3 Euro-Standardpalletten an der Kreismüllumladestation Isen.

— Übernahme von Elektro- und Elektronikaltgeräten der Gruppen 1 bis 5 von den Sammelstellen des Auftraggebers im Landkreis sowie Transport und Verwiegung/Massenfeststellung.

— Vorbereitung und Übergabe der Gruppen 2 und 4 an die Stiftung ear.

— Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 1.

— Vorbereitung zur Vermarktung der Sammelgruppe 3a.

— Sortierung und Vorbereitung zur Vermarktung der gemeinsam erfassten Sammelgruppen 3b und 5.

— Vermarktung / Verwertung der Gerätegruppe 1.

— Vermarktung / Verwertung der Gerätegruppe 3a.

— Vermarktung / Verwertung der Gerätegruppe 3b.

— Vermarktung / Verwertung der Gerätegruppe 5.

— Verwertung / Entsorgung von Nachtspeicheröfen.

In 2013 wurden im Landkreis Erding insgesamt folgende Mengen an Elektro- und Elektronikaltgeräten erfasst:

— Gruppe 1 Haushalts-Großgeräte: 271,60 Mg.

— Gruppe 2 Kühlgeräte: 159,44 Mg.

— Gruppe 3 Informations- Telekommunikations-, Unterhaltungselektronik:

— Gruppe 3a Bildschirmgeräte (Fernsehgeräte/Monitore): 269,71 Mg.

— Gruppe 3b Geräte der IT- / Unterhaltungselektronik. (ohne gemeinsam erfasste Gruppe 5) : 59,18 Mg.

— Gruppe 4 Gasentladungslampen: 6,99 Mg.

— Gruppe 5 Haushalts-Kleingeräte. (ohne gemeinsam erfasste Gruppe 3b): 306,07 Mg.

Die angegebenen Mengen können sich in den Folgejahren ändern. Es wird darauf hingewiesen, dass die angegebenen Mengen unverbindlich sind und hieraus keine Umsatzgarantie abgeleitet werden kann. Änderungen in den Anfallsmengen in einer Bandbreite von plus/minus 20 % führen zu keinen Veränderungen der Angebotspreise. Die Ausschreibung erfolgt gemäß den Bestimmungen der Vertragsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen – VOL 2009: Teil A und B.

II.2.2) Angaben zu Optionen

Optionen: ja Beschreibung der Optionen: Die Vertragsdauer kann als Option dreimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Voraussetzung für die Vertragsverlängerung ist die ausdrückliche schriftliche Zustimmung beider Vertragspartner bis spätestens jeweils 10 Monate vor Vertragsablauf.

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung, Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Beginn 1.1.2015. Abschluss 31.12.2018

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

(1) Der AN ist verpflichtet dem AG, innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung eine Bankbürgschaft über 3% der beauftragten Leistung (inkl. Mehrwertsteuer) vorzulegen. Diese Höhe bemisst sich nach der Summe der Gesamtwertungspreise über die Vertragslaufzeit i. S. v. Ziff. 2 Abs. 2 (Teil C) dieser Vertragsbedingungen. Hierbei sind vom AG zu zahlende Bruttowertungspreise sowie vom AN zu zahlende Nettoentgelte zu addieren. Die Sicherheit für die Vertragserfüllung erstreckt sich auf die Erfüllung sämtlicher bis zur Abnahme entstandenen Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbesondere Ansprüche auf Vertragsstrafe, Verzugsschadensersatz, ungerechtfertigte Bereicherung, Schadensersatz statt der Leistung, vertragliche Rückgriffsansprüche oder Ansprüche aus sonstigen Gründen einschließlich deliktischer Ansprüche sowie sämtliche, auch künftige Ansprüche nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Weiter umfasst sind

— gesetzliche Regressansprüche des AG gegen den AN im Falle der Inanspruchnahme des AG;

— Ansprüche nach § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz durch Arbeitnehmer des AN oder durch Arbeitnehmer eines in der Nachunternehmerkette enthaltenen Nachunternehmers auf Zahlung des Mindestlohns oder wegen bezahlten Urlaubs;

— Ansprüche nach § 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Sozialversicherungsträger, deren Einzugsstellen oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Beiträge;

— Ansprüche nach § 150 Abs. 3 SGB VII, ZVB 28e Abs. 3a SGB IV durch deutsche Berufsgenossenschaften oder zuständige Stellen eines anderen EWR-Staates oder Drittstaates wegen ausstehender Unfallversicherungsbeiträge;

— etwaige Regressansprüche des AG wegen gegen ihn verhängten Bußgeldern aufgrund illegaler Beschäftigung von Arbeitnehmern;

— Rückerstattungsansprüche des AG wegen Überzahlungen einschließlich Zinsen;

— Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen gemäß § 241 BGB.

(2) Im Übrigen gilt § 18 VOL/B. Weitere siehe Vergabeunterlagen.

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr. Für sämtliche vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen und zu erfüllenden Haupt- und Nebenpflichten aus diesem Vertrag erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber ein von der tatsächlich erbrachten Leistung abhängiges Entgelt bzw. gewährt eine Vergütung. Die zu zahlenden Entgelte/Vergütungen werden für jeden Abrechnungsmonat gesondert im Nachhinein der durchgeführten Leistung abgerechnet. Weiteres siehe Vergabeunterlagen

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bewerber und Bieter müssen gemäß den Rechtsvorschriften des EG-Mitgliedstaates, in dem sie ansässig sind, zur Erbringung der betreffenden Dienstleistung berechtigt sein. Die Bildung von Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften ist gemäß § 6 EG (2) VOL/A zulässig. Arbeitsgemeinschaften und andere gemeinschaftliche Bieter (Bietergemeinschaften) haben in den Angeboten jeweils die Mitglieder zu benennen sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen (siehe Formblatt F02). Dabei gilt die Verpflichtung, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft müssen über die für die übertragenen Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen. Bei der Benennung von Mitgliedern der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft ist mit der Angebotsabgabe im Rahmen der Angebotserklärung eine verbindliche schriftliche Erklärung zur Benennung eines bevollmächtigten Vertreters für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages vorzulegen. Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Es darf insbesondere kein Verstoß gegen § 1 GWB vorliegen. Auf Verlangen der Vergabestelle ist die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der Bietergemeinschaft in geeigneter Form zu erläutern und nachzuweisen. Bei der Übertragung von Teilen der Leistungen an Nachunternehmer (Subunternehmer) ist nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, diese zu benennen und diesen insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber vereinbart. Eine nachträgliche Änderung eines Nach- bzw. Subunternehmers oder die Einschaltung von Nach – bzw. Subunternehmern nach Auftragserteilung kann nur nach Nachweis der Leistungsfähigkeit mit Zustimmung des Auftraggebers erfolgen. Eine Änderung des Angebotspreises ist dabei ausgeschlossen. Die Nachunternehmer müssen über die für die übertragenen Leistungen erforderlichen Nachweise verfügen.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Siehe Vergabeunterlagen.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 6 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese vor der Auftragsvergabe die Nachweise für die zu erbringenden Leistungen beizulegen: Schriftliche Erklärung des AN/Bieters zur Mitgliedschaft des Auftragnehmers in einer Berufsgenossenschaft (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Soweit vorhanden ist der Nachweis des Eintrages im Berufs- oder Handelsregister oder der Gewerbeanmeldung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Europäischen Gemeinschaft vorzulegen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde (§ 6 EG (6a) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet (§ 6 EG (6b) VOL/A; siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterliegen (§ 6 EG (6d) VOL/A siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt (§ 6 EG (6c) VOL/A, siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen) z.B. wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a STPO), wirksame Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten 2 Jahre gegen Personen mit Leitungsaufgaben, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzuordnen ist, wegen

— Aufsichts- und Organisationsverschulden (§ 130 OWiG),

— Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB),

— Bildung terroristischer Vereinigungen (§ 129a StGB),

— kriminelle und terroristische Vereinigung im Ausland (§ 129b StGB),

— Geldwäsche (§ 261 StGB),

— Bestechung (§ 334 StGB),

— Vorteilsgewährung (§ 333 StGB),

— Diebstahl (§ 242 StGB),

— Unterschlagung (§ 246 StGB),

— Erpressung (§ 253 StGB),

— Betrug (§ 263 StGB),

— Subventionsbetrug (§ 264 StGB),

— Kreditbetrug (§ 265b StGB),

— Untreue (§ 266 StGB),

— Urkundenfälschung (§ 267 StGB),

— Fälschung technischer Aufzeichnungen (§ 268 StGB),

— Delikte im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),

— Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB),

— Bestechung im geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB),

— Brandstiftung (§ 306 StGB),

— Baugefährdung (§ 319 StGB),

— Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB),

— unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen (§ 326 StGB),

— Bestechung ausländischer Abgeordneter (Art. 2 § 2 Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung),

— Straftat gegen den Haushalt der EG (§ 370 AO), die mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde. Schriftliche Erklärung des AN/Bieters (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen), dass er in den letzten 2 Jahren nicht gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist. Einem Verstoß gegen die vorgenannten Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Ab einer Auftragssumme von 30 000 EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Kann ein Unternehmen aus stichhaltigem Grund die oben genannten bzw. nachfolgend aufgeführten Nachweise nicht erbringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachtete Belege nachweisen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Auftragsvergabe die Unternehmen zu besichtigen und die vorgelegten Nachweise zu prüfen.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese vor der Auftragsvergabe die Nachweise für die zu erbringenden Leistungen beizulegen: Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die in Deutschland geltenden Mindestlöhne für die Entsorgungswirtschaft an seine Beschäftigten und ggf. Leiharbeitskräfte bezahlt (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters über den Umsatz des Unternehmens in den letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen).

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit des Unternehmens werden neben der Angebotserklärung gemäß § 7 EG VOL/A folgende Unterlagen vom Bieter/der Bietergemeinschaft verlangt. Soweit Leistungen auf Nach- bzw. Subunternehmer übertragen werden, sind vom Bieter für diese vor der Auftragsvergabe die Nachweise für die zu erbringenden Leistungen beizulegen: Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er die für die Durchführung der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Dienstleistung die geltenden gesetzlichen und technischen Richtlinien in der zum Zeitpunkt der Dienstleistungserbringung gültigen Fassung beachtet und einhält sowie die hierfür erforderlichen Genehmigungen besitzt (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er sich verpflichtet qualitätsfördernde Maßnahmen regelmäßig durchzuführen und anzuregen (z. B. Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 ff oder anderes). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass er für die Übernahme und den Transport der Elektroaltgeräte ausschließlich umweltfreundliche Fahrzeuge einsetzt, die mindestens die Euro 5 Norm einhalten (Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistungen Befördern und Behandeln von Elektro- und Elektronikaltgeräten die Zulassung(en) als Entsorgungsfachbetrieb(e) oder vergleichbaren Qualifizierungen vorliegen oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen werden. (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Schriftliche Erklärung des AN/Bieters, dass für die Leistung „Behandeln von Elektro- und Elektronikaltgeräten“ die Zulassung als Erstbehandlungsanlage im Sinne des §11 ElektroG oder eine vergleichbare Qualifizierung vorliegt oder vor Beginn der Leistungserbringung vorliegen wird. (siehe Formblatt F06, Teil E der Vergabeunterlagen). Angabe von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt für die Übernahme und Vermarktung/Verwertung von Elektro- und Elektronikaltgeräten in den letzten 5 Jahren bezüglich der zu erbringenden Leistungen unter Angabe des Umfangs, sowie Angaben zum Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefon-Nr.). Die Referenzen können dabei zur Bestätigung der Zuverlässigkeit herangezogen werden (siehe Formblatt F05, Teil E der Vergabeunterlagen). Firmendarstellung der/des Unternehmen/s mit Angaben über Größe, Mitarbeiteranzahl, die zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Abwicklung der zu vergebenden Leistung und Konzernzugehörigkeit. Detaillierte Beschreibungen der Ausführung der ausgeschriebenen Teilleistungen zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit. Insbesondere ist hierbei auf folgende Punkte einzugehen:

— Durchführung der Gestellung der Sammelbehälter,

— Art der Sammelbehälter,

— Durchführung der Übernahme,

— Allgemeine Durchführung der Übernahme,

— Transport der Elektro- und Elektronikaltgeräte,

— Darstellung eines verbindlichen Konzeptes zur Übernahme und

Vermarktung/Verwertung der Elektro- und Elektronikaltgeräte. Benennung und Beschreibung der Durchführung und des Standorts /der Standorte für die Verwiegung der Elektro- und Elektronikaltgeräte (geeichte Verwiegeeinrichtung).

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offen

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 20793 ED ES-2014

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 29.8.2014 - 16:00 Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 18 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Für die Vervielfältigung und Zustellung der Vertragsunterlagen wird eine Gebühr in Höhe von 18 EUR als Vorauszahlung erhoben. Dem Antrag ist ein Verrechnungsscheck beizulegen.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 22.9.2014 - 14:00

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 27.10.2014

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote

Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich, per E-Mail oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München DEUTSCHLAND Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln. Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) m.W.v. 15.8.2013, insbesondere: § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. § 101b Unwirksamkeit:

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe. § 107 Einleitung, Antrag: (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 4.8.2014

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 10726 vom 11.08.2014