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Titel

Ausführung einer Schlammentsorgung

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Zweckverband Wasser-Abwasser Vogtland
Hammerstr. 28
08523 Plauen

Ausführungsort

DE-08523 Plauen

Frist

29.08.2014

TED Nr.

217495-2014

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV)

Hammerstraße 28

08523 Plauen

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 37414020, Fax: +49 3741402160

E-Mail: post(at)zwav.de

Internet: www.zwav.de

Weitere Auskünfte erteilen:

PICON GmbH

Glashütter Str. 101

Kontaktstelle(n): Frau Scholich

01277 Dresden

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 3512118529, Fax: +49 3512118510

E-Mail: scg(at)picon-ingenieur.de

Internet: picon-ingenieur.de

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:

PICON GmbH

Glashütter Str. 101

Kontaktstelle(n): Frau Scholich

01277 Dresden

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 3512118529, Fax: +49 3512118510

E-Mail: scg(at)picon-ingenieur.de

Internet: picon-ingenieur.de

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an: Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland (ZWAV) Hammerstraße 28 08523 Plauen DEUTSCHLAND Telefon: +49 37414020 Fax: +49 3741402160

Internet: http://http://www.zwav.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige: Wasser- und Abwasserzweckverband

I.3) Haupttätigkeit(en): Sonstige: Abwasserentsorgung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 16: Abfall- und Abwasserbeseitigung, sanitäre und ähnliche Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 08523 Plauen NUTS-Code DED17

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS), Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Entsorgung folgender Abfälle über einen Zeitraum von 3 Jahren (zzgl. einer Verlängerungsoption von maximal einem Jahr): AVV-Nr. 190805: Schlämmen aus der Behandlung von kommunalem Abwasser (Klärschlamm); AVV-Nr. 190801: Rechenrückstände; AVV-Nr. 190802: Sandfangrückstände; Weiteres entnehmen Sie bitte den jeweiligen Losen.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900, 90513700, 90513800, 90513000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose

Aufteilung des Auftrags in Lose: ja Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote, Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.2) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 12 (ab Auftragsvergabe)

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung

Beginn 1.1.2015. Abschluss 31.12.2017 Angaben zu den Losen

Los-Nr: 1 Bezeichnung: Abtransport und thermische Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Plauen

1) Kurze Beschreibung: Der auf der Kläranlage Plauen anfallende Klärschlamm ist kontinuierlich abzutransportieren und thermisch zu entsorgen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900

3) Menge oder Umfang: Ca. 6 900 Tonnen Klärschlamm pro Jahr.

Los-Nr: 2 Bezeichnung: Abtransport und thermische Entsorgung von Klärschlamm der Kläranlage Rodewisch

1) Kurze Beschreibung: Der auf der Kläranlage Rodewisch anfallende Klärschlamm ist kontinuierlich abzutransportieren und thermisch zu entsorgen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900

3) Menge oder Umfang: 4 900 Tonnen Klärschlamm pro Jahr.

Los-Nr: 3 Bezeichnung: Abtransport und thermische Entsorgung von Klärschlamm von 4 Kläranlagen im Vogtlandkreis

1) Kurze Beschreibung: Die Klärschlämme der 4 Kläranlagen Adorf, Lengenfeld, Oelsnitz und Treuen sind kontinuierlich abzutransportieren und thermisch zu entsorgen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900

3) Menge oder Umfang: Zusammen ca. 3 600 Tonnen Klärschlamm pro Jahr.

Los-Nr: 4 Bezeichnung: Abtransport und thermische Entsorgung von mobil entwässertem Klärschlamm von 4 Kläranlagen im Vogtlandkreis

1) Kurze Beschreibung: Der auf den 4 Kläranlagen Bad Brambach, Kürbitz, Pausa und Schöneck mobil entwässerte Klärschlamm ist in den Zeiten der mobilen Entwässerung (ein- bis zweimal jährlich) abzutransportieren und thermisch zu entsorgen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900

3) Menge oder Umfang: Die Menge des entwässerten Klärschlammes beträgt zusammen 1 100 Tonnen pro Jahr.

Los-Nr: 5 Bezeichnung: Abtransport und Entsorgung von Rechenrückständen

1) Kurze Beschreibung: Abtransport und Entsorgung von Rechenrückständen aus den Kläranlagen Plauen, Rodewisch, Adorf, Klingenthal, Treuen, Kürbitz und Oelsnitz.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900

3) Menge oder Umfang: Die Menge an Rechenrückständen beträgt ca. 400 Tonnen pro Jahr.

Los-Nr: 6 Bezeichnung: Abtransport und Entsorgung von Sandfangrückständen der Kläranlage Plauen

1) Kurze Beschreibung: Die Sandfangrückstände der Kläranlage Plauen sindabzutransportieren und zu entsorgen.

2) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90513900

3) Menge oder Umfang: Die Menge an Sandfangrückständen der Kläranlage Plauen beträgt ca. 800 Tonnen pro Jahr.

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

1. Mindestdeckung einer Berufshaftpflichtversicherung mit jeweils 2 000 000 EUR je Schadensfall für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden, für die Laufzeit des Vertrags, im Falle von Arbeitsgemeinschaften für jedes Mitglied, vorzulegen spätestens mit Beginn der Leistungen. Die Haftung für Umweltschäden darf nicht ausgeschlossen oder – ausgenommen in Bezug auf o. g. Mindestdeckungssumme – beschränkt sein.

2. Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 % der Auftragssumme. Die zur Bestimmung der Höhe der Sicherheit herangezogene Auftragssumme entspricht dem Angebotspreis (netto) in EUR/Tonne, multipliziert mit dem durchschnittlichen Aufkommen über den Vergabezeitraum von 3 Jahren (in Tonnen).

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: § 17 VOL/B.

— Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen – VOL/B

– in der Fassung 2003 vom 5.8.2003, veröffentlicht im Bundesanzeiger Nr. 128a vom 23.9.2003.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Es ist keine besondere Rechtsform verlangt. Im Falle des Angebotes einer Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters zu übergeben und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Nachweis (Eigenerklärung) darüber, dass das Unternehmen im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem es ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht. Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.

2. Darstellung (Eigenerklärung) der Einbindung des Unternehmens in einem Konzern (Begriff: § 18 Aktiengesetz) unter Angabe der Firmierung aller Konzernmitglieder. Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.

3. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 4 lit. a) bis g) VOL/A 2009 auf Formular des Auftraggebers. Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.

4. Eigenerklärung des Unternehmens zu den Insolvenz- und Zuverlässigkeitstatbeständen des § 6 EG Abs. 6 lit. a) bisd) VOL/A 2009 auf Formular des Auftraggebers. Im Falle von Bietergemeinschaften: Die Erklärungen sind von jedem Mitglied abzugeben.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Vorlage der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Berufshaftpflichtdeckung. Vorlage der Kopie der Versicherungspolice. Im Fall von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied zu erbringen.

2. Erklärung (Eigenerklärung) über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand der Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre. „Besondere Leistungsart“: Transport und Entsorgung von Klärschlamm (für Los 1 bis 4), von Rechenrückständen (für Los 5) und von Sandfangrückständen (für Los 6). Im Fall von Bietergemeinschaften: durch jedes Mitglied zu erbringen.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber:

— bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung,

— bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte Bescheinigung; ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache Erklärung des Unternehmens zulässig. Es genügt eine Eigenerklärung. Den Referenzen ist jedoch eine Kontaktadresse zum jeweiligen Auftraggeber beizufügen, bei welcher der Auftraggeber gemachte Angaben kontrollieren könnte.

2. Beschreibung der technischen Ausrüstung, der Maßnahmen des Unternehmens zur Gewährleistung der Qualität sowie der Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten des Unternehmens. Es genügt eine Eigenerklärung.

3. Angaben über die technische Leitung oder die technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie dem Unternehmen angeschlossen sind oder nicht, und zwar insbesondere über diejenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind. Es genügt eine Eigenerklärung.

4. Studiennachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung, insbesondere der für die Leistungen verantwortlichen Personen. Es genügt eine Eigenerklärung. Geforderte Mindeststandards:

1. Die Liste muss Referenzen zur thermischen Entsorgung von Klärschlamm (für Los 1 bis 4), zur Entsorgung von Rechenrückständen (für Los 5) und zur Entsorgung von Sandfangrückständen (für Los 6) ausweisen. Der jeweilige Entsorgungsweg ist zu beschreiben. Es sind Angaben zu den entsorgten Mengen zu machen. Nachweis, dass das Unternehmen innerhalb der letzten 3 Jahre für mindestens einen öffentlich-rechtlichen Abfallerzeuger Klärschlamm (für Los 1 bis 4), Rechenrückstände (für Los 5) und Sandfangrückstände (für Los 6) entsorgt hat oder derzeit entsorgt. Es sind Angaben zu den verwerteten Mengen zu machen. 2. Nachweis der Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz für die Entsorgung von Klärschlamm (für Los 1 bis 4), Rechenrückständen (für Los 5) und Sandfangrückständen (für Los 6) durch Vorlage einer Kopie des aktuellen und gültigen Zertifikats. Die Zertifizierung ist für die gemäß Entsorgungskonzept vorgesehenen Teilschritte vorzuweisen (je nach Konzept: Beförderung, Lagerung, Behandlung, Verwertung und/oder Beseitigung). Erfolgt die Leistungserbringung durch einen Nachunternehmer, hat dieser eine derartige Zertifizierung vorzulegen. Ausländische Unternehmen haben ein gleichwertiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat vorzulegen, in welchem die zertifizierten Tätigkeiten des Betriebes, insbesondere bezogen auf seine Standorte und Anlagen sowie die Abfallarten, genau zu bezeichnen sind.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offen

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: P13-060

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl: 2014/S 75-129812 vom 16.4.2014

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: ja Preis: 35 EUR Zahlungsbedingungen und -weise: Die Vergabeunterlagen werden erst versendet, wenn die Kosten entrichtet sind. Es ist mit Banküberweisung zu zahlen auf das Konto: Empfänger: PICON GmbH; Konto-Nr.: 0221 017 402; BLZ: 850 503 00.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 29.8.2014 - 10:00

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote)

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 29.8.2014 - 10:00 Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung: Laufzeit: 36 Monate ab Auftragsvergabe.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Laufzeit in Monaten: 3 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote).

1. Der Auftraggeber lässt Eignungsnachweise zu, die durch Präqualifizierungsverfahren erworben werden. Nachweise, welche mit den Präqualifizierungsverfahren nicht erbracht werden können, hat das Unternehmen zusätzlich zu erbringen.

2. Kann ein Unternehmen aus einem stichhaltigen Grund die vom Auftraggebergeforderten Nachweise nicht beibringen, so kann es seine Leistungsfähigkeit durch Vorlage anderer, vom Auftraggeber für geeignet erachteter Belege nachweisen.

3. Beabsichtigt der Unternehmer, sich bei der Erfüllung eines Auftrages der Fähigkeiten anderer Unternehmen zu bedienen, muss er Art und Umfang der dafür vorgesehenen Leistungsbereiche mit dem Formblatt 235 (Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen) bezeichnen. Zum Nachweis, dass ihm die erforderlichen Fähigkeiten (Mittel, Kapazitäten) der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle eine entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen (Formblatt 236) vorzulegen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer Sachsen Braustr. 2 04107 Leipzig DEUTSCHLAND Telefon: +49 3419771040 Internet: www.lds.sachsen.de Fax: +49 3419771049

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Auftraggeber hat die betroffenen Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach den Sätzen 1 und 2 geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 101a GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Der Antrag ist unzulässig, soweit;

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Auf die weiteren Fristen des § 101b GWB wird hingewiesen. GWB: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.6.2013 (BGBl. I S. 1750, 3245), das zuletzt durch Artikel 2 Absatz 78 des Gesetzes vom 7.8.2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 17.6.2014

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 10437 vom 30.06.2014