Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung

Vergabeverfahren

Öffentlcihe Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung – SWD F – Forschungsverwaltung
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn

Ausführungsort

DE-53179 Bonn

Frist

31.10.2014

TED Nr.

337400-2014

Beschreibung

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für

Bauwesen und Raumordnung – SWD F – Forschungsverwaltung

Deichmanns Aue 31-37

Kontaktstelle(n): Forschungsverwaltung

53179 Bonn

DEUTSCHLAND

E-Mail: rueckfragepool(at)bbr.bund.de

Internet: www.bbsr.bund.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung Sonstige: Bauwesen, Raumordnung und Stadtentwicklung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

MORO – Regionalentwicklung und Hochwasserschutz in Flussgebieten (Elbe, 1. Phase).

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen NUTS-Code

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Nahezu alle großen deutschen Flusseinzugsgebiete haben in den vergangenen zwei Jahrzehnten extreme Hochwasserereignisse erlebt. Diese verursachten immense Zerstörung an Wohnhäusern, Betrieben und Infrastruktur und führten zu volkswirtschaftlichen Schäden. Allein für das Hochwasser im Juni 2013 gehen vorläufige Schätzungen von einer bundesweiten Schadenssumme von gut 6,7 Milliarden EUR zzgl. 2 Milliarden Euro für versicherte Schäden aus. Für die Behebung von Schäden an Verkehrswegen und Liegenschaften des Bundes sind 1,32 Milliarden EUR eingeplant. Als politische Reaktion auf das Hochwasserereignis an Elbe und Donau und ihren Zuflüssen 2002 sind zahlreiche Aktivitäten gestartet worden, um den vorbeugenden Hochwasserschutz zu verbessern. Zentrales Ziel war, „den Flüssen mehr Raum zu geben“ (5 Punkte Programm der Bundesregierung 2002). Das bedeutet, dass Hochwasserschutz nicht ausschließlich durch technische Maßnahmen stattfindet, sondern vor allem die Sicherung und Rückgewinnung natürlicher Retentionsräume und Überschwemmungsflächen einschließt. Zu den wichtigsten rechtlichen Änderungen zählen vor allem:

— das Hochwasserschutzgesetz von 2006,

— das Gesetz zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes 2008 und

— die Richtlinie 2007/60/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (Hochwasserrisikomanagementrichtlinie: HWRM-RL).

— Im Herbst 2014 wird zudem das Nationale Hochwasserschutzprogramm erwartet. Diese Regelungen betreffen das Handeln von zahlreichen Akteuren aus den Bereichen Wasserwirtschaft, Raumordnung und Naturschutz auf allen räumlichen Ebenen (Bund, Land, Region, Landkreis, Kommune). Die Raumordnungsgesetze der Länder wurden an die Bundesgesetzgebung angepasst. Diese sehen als Grundsätze vor, dass Hochwasserschutz vorrangig durch vorbeugende Maßnahmen zu gewährleisten ist. Ziele der Raumordnung sind meist, dass in den Regionalplänen sowohl vorhandene als auch rückgewinnbare Überschwemmungs- oder Risikobereiche, die bei Versagen von Hochwasserschutzanlagen oder Extremhochwasser überschwemmt werden können, als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz auszuweisen sind. Zusätzlich sollen die Überschwemmungsgebiete, die durch das WHG vorgegeben sind, nachrichtlich übernommen werden. Aktuell werden die Hochwasserrisikomanagementpläne (im Rahmen der Umsetzung der HWRM-RL) erstellt. Es stellt sich die Frage, wie diese Regelungen in die Praxis umgesetzt werden und welche Wirkung sie hinsichtlich des Hochwasserrisikomanagements und der Regionalentwicklung erzielen. Hochwasserrisikomanagement zielt auf die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit, Umwelt, Kultur und wirtschaftliche Tätigkeiten, den Schutz vor Hochwasser und die Vorsorge vor Hochwasser ab. Neben dem technischen Hochwasserschutz geht es also vor allem um die Sicherung neuer Flächen für den vorsorgenden Hochwasserschutz, aber andererseits auch um die Frage nach möglichen und notwendigen Nutzungsbeschränkungen auf Flächen, die während eines (Extrem)Hochwassers überflutet werden könnten. Das betrifft sowohl Flächen des Siedlungsbestands als auch des Außenbereichs (hochwasserangepasste Bauweise, kein Wiederaufbau, Wiederaufbau unter bestimmten Voraussetzungen, etc.), um bei einem Hochwasserereignis das Schadenspotenzial zu vermindern. Im Außenbereich beeinflusst das Hochwasserrisikomanagement auch land- und forstwirtschaftliche sowie touristische Nutzungsmöglichkeiten. Daher ist die Frage nach der Wirkung der neuen gesetzlichen Regelungen sowohl von der planungsrechtlichen Seite als auch aus der Perspektive der regionalökonomischen Entwicklung zu betrachten. Einerseits soll eine Bestandsaufnahme vorliegender Erfahrungen erfolgen. Darin sollen alle betroffenen Landes- und Regionalplanungen eingebunden werden. Sie soll u.a. die planerischen Aussagen der Regionalpläne zu Retentionsflächen und Nutzungsbeschränkungen sowie die tatsächliche Beschaffenheit der Hochwasserschutzanlagen (soweit regionalplanerisch relevant) erfassen und damit auch Aussagen zu ggf. unterschiedlichen Herangehensweisen in den einzelnen Bundesländern ermöglichen. Andererseits soll der Einfluss des aktuellen bzw. geplanten Hochwasserrisikomanagements auf die regionale Entwicklung insgesamt untersucht werden: Flächenrestriktionen und Nutzungsauflagen können zwar behindernd wirken aber möglicherweise auch innovative Ideen mit dem Umgang des Hochwasserrisikos befördern und im Zuge interkommunaler Zusammenarbeit neue Potenziale der regionalen Entwicklung eröffnen. Die Untersuchung umfasst das Flussgebiet der Elbe und ihrer Nebenflüsse, da es hier seit 2002 mehrere verheerende Hochwasserereignisse gegeben hat. Das damit verbundene Schadensniveau ist insofern auffällig, als dass die Elbe im Vergleich zu anderen großen Flüssen in Deutschland als relativ naturbelassen angesehen wird. Auf Grund des Klimawandels muss auch in Zukunft mit einer Häufung von extremen Wetterlagen und somit auch dem Auftreten von extremen Hochwässern gerechnet werden. Es sollen sowohl der Hauptstrom als auch die wichtigsten Zuflüsse in Deutschland und Tschechien untersucht werden. Das Projekt erfordert die Einbindung zahlreicher Akteure. Der Teilnehmerkreis soll die entscheidenden Akteure aus Planung, Wasserwirtschaft (LAWA), Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe, Ländervertreter), Internationaler Kommission zum Schutz der Elbe (IKSE) sowie der Regionalentwicklung (z. B. Wirtschaftsförderung, Verbände, Kammern, Unternehmen) umfassen. Der Erkenntnisgewinn soll durch die Wahl unterschiedlicher Methoden erfolgen (z. B. Interviews, Expertisen, Workshops, Empirie). Konkret sind folgende Fragestellungen zu beantworten:

— Welche Wirkungen zeigen die vergangenen Gesetzesänderungen und die derzeit laufende Umsetzung der HWRM-RL für die Regionalplanung hinsichtlich des vorbeugenden Hochwasserschutzes? Es ist zu identifizieren, ob und welche Anknüpfungspunkte es zwischen den Ländern, die die Richtlinie weitgehend wasserwirtschaftlich umsetzen, und der ganzheitlich orientieren Regionalplanung gibt. Es ist möglich, dass sich aus der Umsetzung der Richtlinie weitere Anforderungen an Hochwasserschutzgebiete und Nutzungseinschränkungen ergeben, die potentiell konfliktträchtig sind. Dabei sollen einerseits die Prozesse auf der Akteursebene analysiert werden und andererseits die Wirkung der Gesetzesänderungen auf die räumlichen Festlegungen in den Landesentwicklungsplänen und den Regionalplänen. Darüber hinaus ist aufzuzeigen ob und in welcher Form die Umsetzung der HWRM-RL einen Nutzen/Lastenausgleich zwischen Regionen mit unterschiedlicher Betroffenheit von Hochwasserereignissen befördert.

— Welche Wirkungen haben aktuelle Festlegungen zum vorbeugenden Hochwasserschutz und Maßnahmen zum Hochwasserrisikomanagement mittel- und langfristig auf eine ganzheitlich ausgerichtete Regionalentwicklung? Hintergrund der Fragestellung sind die hohen Kosten und Raumansprüche des Hochwasserschutzes und die damit verbundenen Abwehrhaltungen von Bürgern und Akteuren den Hochwasserschutzmaßnahmen gegenüber. Daher soll nicht nur aufgezeigt werden, welche Nutzungsbeschränkungen und Zielkonflikte aus dem Hochwasserrisikomanagement resultieren. Es soll auch deutlich werden, welche regionalen Akteure, Nutzungsformen, Wirtschaftsbereiche oder Infrastrukturen von den Maßnahmen des Hochwasserrisikomanagements profitieren, welche regionalökonomischen Effekte entstehen bzw. welchen Nutzen die Region jenseits des Hochwasserschutzes aus den Maßnahmen erzielen kann. Anhand von Fallbeispielen sollen Analysen zu den konkreten Auswirkungen des Hochwasserrisikomanagements auf die Entwicklung einzelner Regionen durchgeführt werden. Darüber hinaus ist aufzuzeigen, ob und in welcher Form ein Nutzen/Lastenausgleich zwischen Regionen mit unterschiedlicher Betroffenheit von Hochwasserereignissen befördert wird. Die Vorstudie dient einerseits der Erkenntnisgewinnung des Bundes, andererseits soll dadurch auch ein Beitrag zum Erfahrungsaustausch zwischen den Landesplanungen entlang der Elbe geleistet werden. Die Ergebnisse dieser Untersuchung sollen in eine Konzeption für ein neues Modellvorhaben der Raumordnung „Regionalentwicklung und Hochwasserschutz in Flussgebieten“ eingehen, in dem sich Regionalplanungsträger und/oder Regionalmanagements vor allem mit der Wirkung des Hochwasserrisikomanagements auf ihre Regionen auseinandersetzen sollen. Darüber hinaus ist ein Leitfaden für die Regionen zu erstellen, der die Regionen unterstützt, Strategien für eine integrierte Betrachtungsweise von Hochwasserrisikomanagement und Regionalentwicklung zu entwickeln. Dieser soll in den Modellvorhaben zur Anwendung kommen.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA): Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

II.1.8) Lose: Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote, Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Geschätzter Wert ohne MwSt: 226 891 EUR

II.2.2) Angaben zu Optionen: Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Laufzeit in Monaten: 24 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Diese Informationen sind den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Hinweis zu Bietergemeinschaften: Bei einer mehrfachen Beteiligung eines Bieters an der selben Ausschreibung – z. B. als Alleinbieter und als Mitglied einer Bietergemeinschaft – ist mit Angebotsabgabe der Gegenbeweis zu erbringen, dass keine wettbewerbsbeschränkende Bieterkonstellation vorliegt und der Geheimwettbewerb gewahrt ist. Ist beabsichtigt eine Bietergemeinschaft zu gründen, ist eine Übersicht beizufügen, die die Zusammensetzung und Leistungsanteile je Mitglied ausweist. Für Bietergemeinschaften sind die unter Ziff. III.2.1) und III.2.2) geforderten Angaben und Eigenerklärungen von JEDEM Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen. Die unter Ziff. III.2.3) geforderten Eignungsnachweise sind von jedem Mitglied abhängig vom Leistungsanteil, den das Mitglied im Auftragsfall übernehmen wird, nachzuweisen.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 2, 6 VOF.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 9 VOF.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Kriterium 1: Belegte Fachkenntnisse (Unternehmen) im Kontext der Raumplanung, des Hochwasserrisikomanagements und der Regionalentwicklung.

— Kriterium 2: Nachgewiesene Methoden-Kompetenzen in den Bereichen Experteninterviews, Workshop-entwicklung, Umfragen, (Konzeption von Strategien), Empirie.

— Kriterium 3: Nachgewiesene Kompetenzen in der Planung, Durchführung und Dokumentation von Fachveranstaltungen.

— Kriterium 4: Spezifische Qualifikation der für die Projektbearbeitung vorgesehenen Personen hinsichtlich der aufgeführten relevanten Themenfelder: Raumplanung, Hochwasserrisikomanagement und Regionalentwicklung. Die Gewichtung der Eignungskriterien sowie die Mindestanforderungen sind der unter: www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/ Forschungsprojekte/forschungsprojekte_node.html eingestellten Tabelle zu entnehmen.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Erfüllen mehrere Teilnehmer die Eignungskriterien werden diejenigen zur Angebotserstellung aufgefordert, die anhand der Gewichtung die höchste Punktzahl erreichen. Die Gewichtung der Eignungskriterien ist der auf der Webseite des BBSR eingestellten Tabelle zu entnehmen.

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion, Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: SWD/F – 10.05.06-14.7

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 31.10.2014

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags, Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

Der formlose Teilnahmeantrag ist in dreifacher schriftlicher Ausfertigung unter Verwendung des roten Aufklebers einzureichen. Unterlagen sind auf der unter I.1) angegebenen Webseite des BBSR abzurufen. Fragen zum Vorhaben sind unter Angabe des Aktenzeichens ausschließlich per E-Mail an das BBSR, Referat SWD rueckfragepool@bbr.bund.de zu richten.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Internet-Adresse: bundekartellamt.de

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB ist der Antrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 1.10.2014

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 11254 vom 02.11.2014