Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung zur Energetischen Stadtsanierung

Vergabeverfahren

Verhandlungsverfahren

Auftraggeber

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung
Deichmanns Aue 31-37
53179 Bonn

Ausführungsort

DE-53179 Bonn

Frist

28.09.2012

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 277424-2012

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung

Deichmanns Aue 31-37

Kontaktstelle(n): Forschungsverwaltung

Zu Händen von: Forschungsverwaltung

53179 Bonn

DEUTSCHLAND

E-Mail: rueckfragepool(at)bbr.bund.de

Internet: www.bbsr.bund.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers. Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Begleitforschung des KfW-Programms "Energetische Stadtsanierung".

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 8: Forschung und Entwicklung Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bonn. NUTS-Code DEA22

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Zu Beginn des neuen KfW-Programms "Energetische Stadtsanierung" hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadtund. Raumforschung (BBSR) im November 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Projektaufruf zur Teilnahme als Pilotprojekt gestartet. In Abstimmung mit den Bundesländern wurden 77 Quartiere als Pilotprojekte ausgewählt. Ziel der Begleitforschung ist, Erkenntnisse zur Generierung und Implementierung der Quartierskonzepte sowie ggfs. des Sanierungsmanagers zu gewinnen, die Umsetzung zu begleiten und Hinweise zur inhaltlichen Fortentwicklung des Förderprogramms zu erarbeiten. Für die wissenschaftliche Begleitung dieser Pilotprojekte wird eine Agentur / ein Forschungsnehmer gesucht, die/der sowohl fachlich-wissenschaftliche, organisatorisch-koordinierende als auch medienkommunikative und moderierende Kompetenzen bündeln kann. Die Bildung von Bietergemeinschaften und/ oder die Einbindung von Unterauftragnehmern wird als sinnvoll erachtet, um eine konzentrierte Begleitung der Pilotprojekte selbst sowie die Koordinierung und fachliche bzw. öffentlichkeitswirksame Aufbereitung durch besondere Kompetenzen in immobilienwirtschaftlichen, stadtentwicklungsspezifischen und technischen Zusammenhängen sicher zu stellen.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73000000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Zu Beginn des neuen KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“ hat das Bundesinstitut für Bau-, Stadtund. Raumforschung (BBSR) im November 2011 im Auftrag des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) einen Projektaufruf zur Teilnahme als Pilotprojekt gestartet. In Abstimmung mit den Bundesländern wurden 77 Quartiere als Pilotprojekte ausgewählt. Ziel der Begleitforschung ist, Erkenntnisse zur Generierung und Implementierung der Quartierskonzepte sowie ggfs. des Sanierungsmanagers zu gewinnen, die Umsetzung zu begleiten und Hinweise zur inhaltlichen Fortentwicklung des Förderprogramms zu erarbeiten. Für die wissenschaftliche Begleitung dieser Pilotprojekte wird eine Agentur/ein Forschungsnehmer gesucht, die/der sowohl fachlich-wissenschaftliche, organisatorisch-koordinierende als auch medienkommunikative und moderierende Kompetenzen bündelt kann. Die Bildung von Bietergemeinschaften und/ oder die Einbindung von Unterauftragnehmern wird als sinnvoll erachtet, um eine konzentrierte Begleitung der Pilotprojekte selbst sowie die Koordinierung und fachliche bzw. öffentlichkeitswirksame Aufbereitung durch besondere Kompetenzen in immobilienwirtschaftlichen, stadtentwicklungsspezifischen und technischen Zusammenhängen sicher zu stellen. Im Rahmen der Begleitung der Pilotprojekte sollen gezielte Forschungsfragen zu möglichen. Fördergegenständen und Konstellationen des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“ aufbereitet werden: Übergeordnete Fragestellungen: — Wie wurden die Quartierskonzepte initiiert? Welches sind die treibenden Kräfte bei der Initiierung der Förderkonzeptionen? Stehen die Größe der Kommune und die Konstellation der Akteursgruppen in einem bestimmten Zusammenhang? Welches sind die häufigsten Kooperationsformen, — Welche Projekte haben schon Erfahrungen in anderen Förderprogrammen oder als Modellprojekt und in welchem Verhältnis stehen diese zum vorliegenden Konzept, — Wie werden die Quartiere definiert bzw. abgegrenzt, — Wie können Energieeinspareffekte oder CO2-Minderung in der vorliegenden heterogenen Förderkulisse im Quartier sinnvoll dargestellt werden, — Bieten die Zuschüsse einen ausreichenden Anreiz zur Erarbeitung der integrierten Konzepte bzw. den Einsatz eines Sanierungsmanagers, — Wie sieht das Finanzierungskonzept aus und wie ist das Verhältnis von Eigenmitteln zu Förderung bzw. Zuschüssen in den Konzepten? Welche Beteiligte bringen welche Eigenmittelanteile ein und wie sind diese finanziert bzw. abgesichert. Fragen zur Erstellung integrierter Quartierskonzepte: Sofern vorhanden, sollen die Konzepte aus integrierten Stadt(teil)entwicklungskonzepten oder aus wohnwirtschaftlichen Konzepten bzw. kommunalen Klimaschutzkonzepten (Kommunalrichtlinie) der jeweiligen. Kommune unter Berücksichtigung der kommunalen energetischen Ziele abgeleitet werden. — Liegen bereits überwiegend Konzepte vor? Welche Anpassungen sind ggfs. erforderlich. Fragen zur Struktur innerhalb der integrierten Quartierskonzepte: — Welche quantitativen und qualitativen Ziele sind in den Konzepten formuliert, — Welche Rolle spielen neben der Kommune selbst o kommunale Unternehmen wie Versorger und/oder kommunale Wohnungsunternehmen o. a. o die Lokalpolitik, o privatwirtschaftliche Akteure einschließlich Einzeleigentümer und Genossenschaften? o Welche anderen Akteure sind/waren an der Konzeptentwicklung beteiligt, — Welche Rechtskonstitutionen und Organisationsstrukturen bzw. Kooperationsformen treten bei der Konzepterstellung und Umsetzungsphase auf? — Wie ist das Verhältnis von Investition und Einsparung unter den beteiligten Akteuren wirtschaftlich sowie in Bezug auf CO2-Einsparung und externe Effekte aufgeteilt? Wie werden Aspekte der Wirtschaftlichkeit unter den beteiligten Akteuren berücksichtigt? Nach welchen Kriterien wird die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen beurteilt? Welche Rolle spielt in diesem Zusammenhang die Ermittlung eines „Kostenoptimums“, — Handelt es sich um integrierte Konzepte? Welche Aspekte wurden ggf. zu wenig/nicht einbezogen, — Welche Ansätze der Pilotprojekte sind empfehlenswert für andere Quartiere. Fragen zur Umsetzung der integrierten Quartierskonzepte: — Welche Zeithorizonte von Planung und Umsetzung sind in den Kommunen zu beobachten und welche sind projekt- und umfangspezifisch typisch und realistisch, — Welche wohnungswirtschaftlichen und städtebaulichen sozialräumlichen Effekte sind zu erwarten, — Denkmalgeschützte Gebäude und Ensembles oder auch „erhaltenswerte“, aber nicht „denkmalgeschützte“. Bausubstanz stellen bei energetischen Sanierungen besondere Herausforderungen dar. Welche Lösungen werden bei den Piloten in diesen Fällen insbesondere auf Quartiersebene gesucht und wie lassen sich übertragbare Lösungen für die Baukultur daraus ableiten? — Wie werden von den Maßnahmen Betroffene (bspw. Bewohner, angrenzende Nachbarn etc.) einbezogen, — Wie und durch wen werden Abstimmungsprozesse organisiert, — Welche Bedeutung hat lokales Planungsrecht, — Welche Maßnahmen haben einen eher aktuellen Sanierungshintergrund, welche eher perspektivische Zielerwartungen (bspw. Erwartung sukzessiver Anschlüsse privater Eigentümer im Quartier an neue Fernwärmenetzerweiterung o. ä.), — Welche Strategien und Maßnahmen jenseits von Förderkulissen zielen auf eine Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen und mobilisieren Investoren. Fragen zu technisch-energetischen Lösungen innerhalb der integrierten Quartierskonzepte: — Welcher Stellenwert wird dem Einsatz erneuerbarer Energien im Rahmen der Quartiersentwicklung beigemessen, — Welche Faktoren zwischen Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit prägen die Entscheidung für oder gegen den Einsatz erneuerbarer Energien? Inwiefern spielen bereits vorhandene Versorgungsstrukturen in die Entscheidung für oder gegen den Einsatz erneuerbarer Energien (Energiemix) mit hinein, — Wie wird die Nachhaltigkeit des Einsatzes von Erneuerbaren Energien überprüft und auf welcher Ebene (Gebäude, Quartier, Stadtteil etc.) geschieht dies, — In welcher Weise wird bei Nutzung bzw. Erzeugung erneuerbarer Energien quartiersbezogene Strom- und Wärmespeicherung (Wärmeversorgung von Wohngebäuden, Entlastung der Netze durch Eigenverbrauch) gegenüber allgemeinen Einspeisemodellen berücksichtigt. Fragen zum Sanierungsmanager: Der Sanierungsmanager soll unter Beteiligung der Eigentümer, Mieter und sonstiger Akteure (z.B. Energieversorger) koordinierend oder inhaltlich zur Erstellung des Sanierungskonzepts dienen und/oder die Umsetzung begleiten. — In welchen Phasen, von der Konzepterstellung bis zur Umsetzung der quartiersbezogenen Maßnahmen, werden die Sanierungsmanager typischer Weise eingesetzt und welche Rolle wird von ihnen übernommen, — Welchen Berufshintergrund haben die Sanierungsmanager und aus welchen kommunalen bzw. akteursspezifischen beruflichen Kontexten heraus werden Sie (ggf. vorübergehend intern oder extern) akquiriert? Von wo aus agieren sie im Projekt (Kommunalverwaltung, Sanierungsgesellschaft, Wohnungsunternehmen, externes Planungsbüro etc.), — Werden die Sanierungsmanager ggf. über die geförderten Personalkosten hinaus weiterfinanziert und fällt ihnen ggf. eine mittel- bis längerfristige Rolle im Projektzusammenhang des geförderten Quartiers zu, — Wie stellt sich deren Verantwortungsbereich im Verhältnis zur Gesamtmaßnahme im Quartier dar? Hier wären Methoden der Effizienzbeschreibung sinnvoll (Kosten-Nutzen-Relationen). An welcher Stelle erscheint ihr Einsatz am sinnvollsten, — Wie wird ihre Arbeit von den Projektbeteiligten bewertet. Monitoring: — Welche Maßnahmenbestandteile/Indikatoren wären für ein Monitoring der Piloten geeignet, — Wie könnte ein Monitoring ggf. auch über die Forschungsbegleitung hinaus aufgebaut werden und welcher Zeitrahmen wäre sinnvoll. Für die Bearbeitung des Projektes sind folgende Teilschritte vorgesehen, die im Rahmen der Angebotserstellung entsprechend konkretisiert und modifiziert werden sollen und jeweils in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchzuführen sind. A) Aufbereitung und Strukturierung der Pilotprojekte — Die Pilotquartiere sollen nach Sichtung der eingereichten Förderanträge der Pilotprojekte nach sinnvollen Einheiten wie Quartierstypen, Konzeptformen, Handlungsansätzen, Akteursgruppen, Finanzierungsformen oder anderen sinnvollen Einheiten erfasst, strukturiert, bewertet, kategorisiert und dokumentiert werden um ggf. bestimmte charakteristische Stellvertreter-Gruppen zu identifizieren, — Aus Gründen der Arbeitsorganisation innerhalb der Forschungsbegleitung und der Ergebnisverdichtung wird es als sinnvoll erachtet, regionale und themenspezifische Stellvertreter-Piloten in Abstimmung mit BBSR/BMVBS aus wohnungsmarkttypischen, städtebaulichen und anderen fachspezifischen Kriterien auszuwählen. Hierbei ist ggf. die Rolle der Bundesländer als Koordinatoren der Pilotprojekte zu berücksichtigen. Die Entwicklung in den Pilotprojekten kann dann mittels eines ebenfalls zu entwickelnden eher qualitativen Beobachtungsrasters einerseits vor Ort durch Bereisungen sowie periodisch durch wiederkehrende schriftliche Befragungen intensiver nachvollzogen werden. In wie weit Ergänzungen durch weitere Piloten thematisch oder räumlich sinnvoll sind, kann nach Sichtung aller Konzeptanträge und im Projektverlauf entschieden werden. B) Fachlicher Austausch und Unterstützung — Um eine Atmosphäre gegenseitiger positiver Beeinflussung zwischen den Pilotprojekten im Sinne eines „voneinander lernen“ zu schaffen, sind geeignete Austauschplattformen wie Veranstaltungen und Workshops vorzusehen. Dazu sind die in Teilschritt A) aufbereiteten Inhalte so in einschlägigen Medienformen zu organisieren, zu moderieren und publizistisch aufzubereiten, dass eine für alle beteiligten Quartiere und den Auftragnehmer transparente erkenntnisreiche Informationsbasis zu den vorhandenen Förderinhalten entsteht. Dazu gehören auch weiterführende inhaltliche Hilfestellungen im Kontext der Förderkonzepte. C) Fachliche Ergebnisaufbereitung Interne Analyse und Weiterentwicklung. — Über die Pilotprojekte hinaus sollen die dort gemachten Erfahrungen von der Konzeptionsphase bis zur Umsetzung als übergeordnete Handlungshilfen für weitere Fördernehmer fundiert aufzubereiten und der KfW bzw. BMVBS/BBSR zur Verfügung gestellt werden. Wegen der möglichen Vielschichtigkeit auf Quartiersebene soll das KfW-Programm im Sinne eines „weiterführend lernenden“ Programms fortentwickelt werden können. Dazu sind im Verlauf der wissenschaftlichen Begleitung ggf. Hinweise zugunsten der Zielgenauigkeit bzw. der Verbesserung der Ausgestaltung der Förderung zu machen und im Verlauf der Begleitforschung in mehreren Zwischenberichten sowie einem Endbericht zu dokumentieren. Der Endbericht ist als BMVBS-Sonderpublikation sowohl als barrierefreie Download- als auch als Printausgabe mit einer Auflage von 500 Stück vorzusehen. Die Kosten sind optional zu kalkulieren. Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung der Veröffentlichung vor Externe programmbegleitende Materialien. — Zur weiteren Verbreitung des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung“ soll eine öffentlichkeitswirksame Aufbereitung im 1. Halbjahr 2013 erster Ergebnisse aus den Pilotprojekten zur Akquise weiterer Fördergebiete dienen. Insbesondere wird dabei auch an die kleineren und bisher weniger aktiven Kommunen gedacht. Neben der in Teilschritt B) erstellten Veröffentlichungen ist hier ist an jeweils zwei dreifaltige Flyer(4-farbig, Aufl. 200 St.), zwei ca. 40-seitige Broschüren sowie eine attraktiv zu gestaltende Publikation der Ergebnisse aus den Pilotprojekten am Ende der Programmbegleitung (4-farbig, 60 S., Aufl. 200 St.) (in Absprache mit dem Auftraggeber) gedacht, die einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden sollen. Für alle hier genannten Publikationen sind ebenfalls barrierefreie Internetfassungen vorzusehen. Die Kosten sind optional zu kalkulieren. Der Auftraggeber behält sich die Entscheidung der Veröffentlichung vor Optionale Leistungen. — Auf Quartiersebene liegen teilweise institutionelle und akteursspezifische Hürden, die eine Förderkonzepterstellung erschweren. Eine telefonische Beratungsstelle/Hotline oder ein Fachportal könnte hierzu Hilfestellungen aus den ersten Erfahrungen mit den Piloten und anderen vergleichbaren Modellprojekten bündeln und als Impulsberatung an interessierte Kommunen zugunsten neuer Quartiersförderungen weiterreichen (vgl. Transferstelle Aufbau Ost o.ä.). Geschätzter Wert ohne MwSt: 336 000,00 EUR

II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Laufzeit in Monaten: 37 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 6 der Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen (VOF).

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 2 VOF. Eigenerklärung gem. § 4 Abs. 9 VOF.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1) Fachkenntnisse: Nachweis der beruflichen Befähigung/fachlichen Qualifikation des Bewerbers und der Führungskräfte. 2) Projektrelevante Erfahrung: Referenzliste zu thematisch vergleichbaren Projekten (Referenzprojekte) 3) Managementkompetenz: Angabe von Referenzprojekten mit anderen Kooperationspartnern (Steuerungserfahrung). 4) Zuverlässigkeit bei der Durchführung: Angaben zu erfolgreich durchgeführten Vorhaben mit Angabe von Kontakten. 5) Personal: Angaben zum Umfang und der fachlichen Qualifikation und Berufserfahrung des beim Bewerber angestellten und für die Durchführung der Leistung verantwortlichen Personals.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: SWD - 10.08.84-12.1

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 28.9.2012

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

Teilnahmeanträge sind innerhalb der Abgabefrist schriftlich und mit rechtsverbindlicher Unterschrift in zweifacher Ausfertigung in einem verschlossenen Umschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit der Aufschrift: Nicht öffnen! - Teilnahmeantrag zu "Energetische Stadtsanierung" AZ: 10.08.84-12.1 zu versehen und an die angegebene Kontaktadresse (SWD-Forschungsverwaltung) zu senden. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite bbsr.bund.de. Rückfragen können unter rueckfragepool@bbr.bund.de gestellt werden. Antworten werden auf der Internetseite unter dem Link: http:// www.bbsr.bund.de/BBSR/DE/Aktuell/Forschungsprojekte/forschungsprojekte__node.html?__nnn=true veröffentlicht.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes (Bundeskartellamt) Villemombler Str. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND Telefon: +49 22894990

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.8.2012

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 6985 vom 31.08.2012