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Titel

Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum einschließlich einer strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung

Vergabeverfahren

Offenes Verfahren

Auftraggeber

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Ludwigstraße 2
80539 München

Ausführungsort

DE-80539 München

Frist

31.07.2012

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 188976-2012

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ludwigstraße 2

Kontaktstelle(n): Referat G6

Zu Händen von: Referat G6

80539 München

DEUTSCHLAND

E-Mail: Referat-G6(at)stmelf.bayern.de

Internet: www.stmelf.bayern.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung. Sonstige: Ernährung, Landwirtschaft, Forsten

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Ex-ante-Evaluierung des bayerischen Entwicklungsprogrammes für den ländlichen Raum 2014-2020.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 27: Sonstige Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung:München. NUTS-Code DE212

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Der Freistaat Bayern wird für die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums nach der ELER-VO ein Entwicklungsprogramm für den Förderzeitraum 2014 - 2020 konzipieren. Gegenstand des Auftrags ist die Erstellung der Ex-ante-Evaluierung des Entwicklungsprogramms für den ländlichen Raum (EPLR) in Bayern 2014-2020 einschließlich der strategischen Umweltverträglichkeitsprüfung (SUP) und der Zuarbeit sowie Abstimmun g mit dem Partnerschaftsvertrag auf der Bundesebene, ggf. von thematischenTeilprogrammen und ggf. von Finanzinstrumenten. Die Ex-ante-Evaluierung soll dazu beitragen, die Qualität und Gestaltung des Programms zu verbessern und zu überprüfen, ob die angestrebten Ziele und Vorsätze verwirklicht werden können unter Berücksichtigung der anderen gemeinschaftlichen Politiken (EGFL, Strukturfonds) sowie ggf. vorhandener Evaluationen. Die Ex-ante-Evaluierung ist als begleitender und flankierender Prozess der Programmentwicklung, einschließlich der sozioökonomischen Analyse, der SWOT - Analyse, der Ausarbeitung der Interventionslogik des Programms und der Festlegung der Programmziele durchzuführen und bezieht sich auf sämtliche Inhalte des Entwicklungsprogramms, bzw. der Teilprogramme. Die Ex-ante-Evaluierung wird in enger Abstimmung mit der Fondsverwaltung, der Landesanstalt für Landwirtschaft (SWOT - Analyse) und der Partnerschaftsvereinbarung auf Bundesebene in einem iterativen Prozess realisiert. Die Ex-ante Evaluierung dient als Ausgangspunkt für die Evaluation während der Programmumsetzung und soll die Basis für ein effektives und effizientes Monitoring- und Evaluierungssystem legen. In der Ex-ante-Evaluierung sind die folgenden Punkte zu beurteilen:

— den Beitrag des Programms zur EU-Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum auf Grundlage der ausgewählten thematischen Ziele und Prioritäten unter Berücksichtigung der nationalen und regionalen Bedürfnisse,

— die interne Kohärenz des vorgeschlagenen Programms bzw. der vorgeschlagenen Maßnahme und den Bezug zu anderen relevanten Instrumenten,

— die Übereinstimmung der Zuweisung der Haushaltsmittel mit den Programmzielen,

— die Übereinstimmung der ausgewählten thematischen Ziele, der Prioritäten und der entsprechenden Ziele der Programme mit dem Gemeinsamen Strategischen Rahmen, der Partnerschaftsvereinbarung,

— die Relevanz und Klarheit der vorgeschlagenen Programmindikatoren,

— wie der erwartete Output zu den Ergebnissen beiträgt,

— ob die quantifizierten Zielwerte für Indikatoren realistisch sind; berücksichtigt wird hierbei die vorgesehene Unterstützung aus den GSR-Fonds,

— die Argumentation für die vorgeschlagene Unterstützungsart (z.B. Finanzhilfen, rückzahlbarer Unterstützung und Finanzinstrumente),

— die Angemessenheit der Humanressourcen und der administrativen Leistungsfähigkeit für die Verwaltung der Programme,

— die Eignung der Verfahren für das Monitoring der Programme und für die Erhebung der für die Evaluierungen notwendigen Daten einschließlich des Evaluierungsplans,

— die Eignung der für den Leistungsrahmen ausgewählten Etappenziele,

— die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung der Chancengleichheit von Männern und Frauen und zur Verhinderung von Diskriminierung,

— die Angemessenheit der geplanten Maßnahmen zur Förderung einer nachhaltigen Entwicklung,

— die sozioökonomische Analyse sowie die SWOT-Analyse,

— die Interventionslogik des Programms sowie die Programmziele,

— der Evaluierungsplan,

— der erwartete Beitrag der ausgewählten Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele. Gemäß Art. 69, Abs. 2 der ELER-VO ist bei Beihilfen, die auf der Grundlage von Standardkosten oder Zusatzkosten und Einkommensverlusten gewährt werden (Agrarumweltmaßnahmen, Ausgleichszulage, Ökolandbau, Erstaufforstung), sicher zu stellen, dass die einschlägigen Berechnungen angemessen und korrekt sind und dass sie im Voraus auf der Grundlage einer fairen, ausgewogenen und überprüfbaren Berechnung erstellt wurden. Darüber hinaus umfasst die Ex-ante-Evaluierung auch die Anforderungen für eine strategische Umweltprüfung nach Richtlinie 2001/42/EG vom 27.6.2001. Aufgaben sind hierbei insbesondere:

— Festlegung des Untersuchungsrahmens (Erarbeitung Scopingpapier, Präsentation Scoping, ggf. Überarbeitung Scoping),

— Erarbeitung der Inhalte des Umweltberichts,

— Auswertung der Ergebnisse der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung (ggf. grenzüberschreitende Beteiligung) sowie ggf. Überarbeitung des Umweltberichts,

— Erarbeitung von Empfehlungen für Programmänderungen aus dem Umweltbericht und den Ergebnissen der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung. Die Ex-ante-Evaluierung ist prozessbegleitend zur Programmerstellung durchzuführen. Der Endbericht einschließlich der Darstellung der Evaluierungsergebnisse ist bis Ende Mai 2013 vorzulegen. Die gesamte Zeitplanung ist in Abhängigkeit des Fortschritts der Programmerstellung, sowie der Konkretisierung der Rahmenbedingungen zu sehen und muss bspw. mit der Erstellung der Partnerschaftsvereinbarung auf Bundesebene abgestimmt werden. Der Zeitplan für die Erstellung der Ex-ante-Evaluierung ist folgendermaßen geplant:

— Phase 1 (Vorphase): September bis Ende Oktober2012,

— Phase 2 (Entwurf): Ende Dezember 2012 – Ende März 2013,

— Phase 3 (Endbericht) Ende Mai 2013,

— Phase 4 (Überarbeitung Endbericht) Einreichung EPLR zur Genehmigung,

— Phase 5 (Überarbeitung Endbericht) Genehmigung des EPLR.

Die angegebenen Termine sind Zieltermine.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 75130000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß Vergabeunterlagen.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Scientology- Schutzerklärung (vgl. VI.3 "Zusätzliche Angaben"),

— Erklärung dass das Unternehmen den Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie vonSozialbeiträgen nachgekommen ist,

— Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem § 6 EG VOL/A vorliegen.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung derAuflagen zu überprüfen: Ein sich am Auswahlverfahren beteiligender Bieter hat in einer Kurzdarstellung das Unternehmen vorzustellen. Von Bedeutung sind dabei insbesondere seine institutionelle Struktur, die Rechtsform, das Gründungsjahr und Arbeitssprachen. Ebenso ist Auskunft zu geben über die Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der letzten drei Geschäftsjahre. Der Nachweis der fachlichen Eignung der Bieter erfolgt durch Vorlage von zwei Referenzen über bereits durchgeführte vergleichbare Leistungen (Angabe des Auftraggebers und des Rechnungswertes in Höhe von mind. 50 000 EUR innerhalb der letzten sechs Jahre), die im Zusammenhang mit Evaluierungen in den nachfolgenden Themenbereichen stehen:

— Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds der Landwirtschaft (EAGFL) / Europäische Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER),

— Integrierte Ländliche Entwicklung, LEADER, Regionalentwicklung,

— EU-Querschnittsziele (Nachhaltigkeit, Umwelt, Gleichstellung von Männern und Frauen und Nichtdiskriminierung),

— Strategische Umweltverträglichkeitsprüfung.

Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft , zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten andererUnternehmen bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Er muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel bei der Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit sind durch den Bieter folgende Angaben zu treffen, die sich darauf beziehen, was der Bieter im Falle der Zuschlagserteilung beabsichtigt einzusetzen:

— Angaben über das dann für den Auftrag zur Verfügung stehende Personal (Qualitätsprofil in Form von Hoch-, Fachhochschul- bzw. vergleichbaren Abschlüssen),

— Umfang der Beteiligung anderer Unternehmen an der Erfüllung des Auftrages.

Bei Bietergemeinschaft ist mit dem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben,

— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,

— in der alle Vertreter aufgeführt sind und der für die Durchführung desVertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offen

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien

1. Preis. Gewichtung 45

2. Inhaltliche Qualität. Gewichtung 30

3. Methodische Qualität. Gewichtung 25

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: G6-7023.5-1/30

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 31.7.2012 - 12:00

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 30.9.2012

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

Die für die Angebotserstellung zu verwendenden Ausschreibungsunterlagen (auch die Scientology-Schutzerklärung) sind bei der unter Nr. I.1 genannten Kontaktstelle anzufordern.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39, 80538 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)reg-ob.bayern.de Telefon: +49 892176-2411 Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de Fax: +49 892176-2847

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird darauf hingewiesen, dass Rügen spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber erhoben werden sollten. EinNachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB unzulässig, wenn er nicht innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer gestellt wird.

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern Maximilianstraße 39, 80538 München DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)reg-ob.bayern.de Telefon: +49 892176-2411 Internet-Adresse: www.regierung.oberbayern.bayern.de Fax: +49 892176-2847

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 12.6.2012

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 6495 vom 17.06.2012