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Titel Ausführungsort Frist
Durchführung von Baugrundsondierungen DE-19061 30.05.2012
Durchführung von Vermessungsarbeiten AT-3109 30.05.2012
Betrieb einer Wasseraufbereitungsanlage DE-34134 29.05.2012
Dienstleistungen im Bereich Geotechnik CH-8404 29.05.2012
Durchführung von Hochwasserschutzarbeiten DE-86152 29.05.2012
Durchführung von Geologischen Untersuchungen DE-86179 25.05.2012
Durchführung von Baugrundverfestigungsarbeiten DE-80335 25.05.2012
▼ Lieferung frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung DE-40233 25.05.2012
Titel
Lieferung frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung
Vergabeverfahren
Verhandlungsverfahren
Auftraggeber
Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 200
40233 Düsseldorf
Ausführungsort
DE-40233 Düsseldorf
Frist
25.05.2012
Beschreibung
Original Dokumentennummer: 131769-2012
Abschnitt I: Auftraggeber
I.1) Stadtwerke Düsseldorf AG
Höherweg 200
Zu Händen von: Frau Heuwind
40233 Düsseldorf
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 211821-2454, Fax: +49 211821-772454
E-Mail: jheuwindswd-ag.de
Internet: www.swd-ag.de
I.2) Haupttätigkeit(en)
Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme Strom Wasser
I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber. Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Gegenstand des Prüfungssystems
II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: 1) Lieferung von frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung gem. DIN EN 12915-1.
II.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag
II.3) Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen: 1) Lieferung von frischer Kornaktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung auf Steinkohle-Basis, 8x30 mesh., Rütteldichte ca. 530 kg/m3, Schüttgewicht ca. 460 kg/m3, Korngröße 0,6-2,4 mm, Unterkornanteil max. 4 %, Überkornanteil max. 15 %, d60/d10 -> 1,8.
II.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 24954100
II.5) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
II.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: 2) Reaktivierung von beladener Aktivkohle, die in der Trinkwasseraufbereitung eingesetzt wurde.
II.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag
II.3) Beschreibung der Bauleistungen, Dienstleistungen oder Waren, die durch ein Prüfungssystem beschafft werden sollen: 2) Abholung von steinkohlebasierter Aktivkohle von ursprünglich 8x30 mesh.in den Wasserwerken des AG, Reaktivierung der Kohle inkl. Ausgleich des Abbrandverlustes mit durch den AG getesteter Frischkohle (siehe Los 1) und Wiederanlieferung.
II.4) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):24954200
II.5) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1) Teilnahmebedingungen
III.1.1) Qualifizierung für das System:
Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Der Bewerber hat das Los bzw. die Lose anzugeben, auf die er sich bewirbt (1 und/oder 2).
1. Stufe "Teilnahmeantrag": mit dem Antrag zur Teilnahme am Wettbewerb sind vom Bewerber nachfolgend benannte Unterlagen, Nachweise und Angaben einzureichen:
1) Organigramm der Unternehmensstruktur;
2) Auflistung der Produktpalette des Bewerbers- unter Nennung der lieferbaren Qualitäten- aus der hervorgeht, dass das angefragte Material geliefert werden kann;
3) Bestätigung (z.B. durch Eigenerklärung) der Verwendung der deutschen Sprache in Verhandlungen, Vertrag und während der Abwicklung;
4) Nachweis über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes des Bewerbers;
5) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaften;
6) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung;
7) aktuelle Unbedenklichkeitsbescheinigung der Finanzämter;
8) Auflistung des Umsatzes der letzten 3 Geschäftsjahre;
9) Auflistung der Anzahl der Beschäftigten nach Berufsgruppen der letzen 3 Geschäftsjahre;
10) Bestätigung (z.B. durch Eigenerklärung), dass der Bewerber sich nicht in einem Insolvenz- oder Vergleichsverfahren befindet, die Eröffnung nicht beantragt wurde und der Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt wurde;
11) Bonitätsnachweis einer anerkannten Wirtschaftsauskunftei (z.B. Creditreform, D&B) mit einem Rating von max. 250 (Creditreform) oder mind. 75 (D&B);
12) Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit Nennung der Höhe der Deckungssumme;
13) Kundenreferenzliste über die Belieferung mit mind. ähnlichen Materialien, aus der hervorgeht, dass Erfahrungen im Trinkwaserbereich bestehen;
14) Bestätigung (z.B. durch Eigenerklärung), dass für den Bewerber keine Ausschlussgründe vom Verfahren gem. § 21 Abs. 1 der SektVO vorliegen;
15) gültiges Zertifikat über ein Managementsystem gem. ISO 9001;
16) Bestätigung (z.B. durch Eigenerklärung), dass nach einem anerkannten Umweltmanagementsystem gearbeitet wird (z.B. nach ISO 14001, Scc, EMAS oder vergleichbar) 2.-4. Stufe "Material zum Test" Nach Sichtung und positiver Bewertung der Teilnahmeanträge behält der AG sich das Recht vor, Material liefern zulassen, um diverse Analysen und durch den AG entwickelte Qualitätstests durchzuführen. Erst nach positver Bewertung des Materials in allen Stufen wird der Bewerber in den möglichen Bieterkreis aufgenommen. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: In Stufe 1 wird der Teilnahmeantrag mit allen Unterlagen, Nachweisen und Angaben auf Vollständigkeit und Plausbilität geprüft und damit eine grundsätzliche Eignung des Bewerbers festgestellt. Bewerber, die eine grundsätzliche Eignung durch die eingereichten Unterlagen nicht nachweisen können, können vom Verfahren ausgeschlossen werden. In Stufe 2 behält der AG sich das Recht vor Testkohle anzufordern, um diese zu analysieren und einem ca. viermoantigen Test in der Testanlage des AG zu unterziehen. In Stufe 3 behält der AG sich das Recht vor eine Testmenge der angebotenen Kohle im Normalbetrieb ca. 2-4 Monate zu testen und das Verhalten der Kohle nach einer eigens durchgeführten Reaktivierung zu prüfen. In Stufe 4 behält der AG sich das Recht vor eine Reaktivierung der Kohle vom Bewerber durchführen zulassen und ein Audit im Betrieb des Bewerbers, insbesondere der Reaktivierungsanlage, vorzunehmen. Erst nach Durchführung der Stufen 2-3 und positiver Bewertung erfolgt eine Aufnahme des Bewerbers in den möglichen Bieterkreis für Los 1 "Lieferung von frischer Aktivkohle". Erst nach Durchführung der Stufen 2-4 und positiver Bewertung erfolgt eine Aufnahme des Bewerbers in den möglichen Bieterkreis für Los 2 "Reaktivierung von beladener Kohle".
Abschnitt V: Verfahren
IV.1) Zuschlagskriterien
IV.1.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind
IV.1.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein
IV.2) Verwaltungsangaben
IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems Unbestimmte Dauer
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2) Zusätzliche Angaben:
Der AG nimmt die Bewerber, die alle Stufen des Verfahrens erfolgreich abgeschlossen haben, als mögliche Bieter in das jeweilige Los auf. Rahmenverträge und weitere Bedarfe werden während der Dauer des Prüfungssystems ohne weitere Veröffentlchung ausgeschrieben und im Verhandlungsverfahren vergeben.
VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf Cecilienallee 2, 40474 Düsseldorf DEUTSCHLAND E-Mail: vergabekammerbrd.nrw.de Telefon: +49 2114753131 Fax: +49 2114753989
VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den aus seiner Sicht erfolgten Verstoß gegen Vergabevorschriften gegenüber dem AG nicht unverzüglich gerügt hat oder mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. vergangen sind (vgl. hierzu im Einzelnen § 107 Abs. 3 GWB mit den dort festgelegten Rügefrosten). Der AG sieht eine Rüge als unverzüglich im Sinne von § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWG an, wenn sie innerhalb von 5 Kalendertagen nach Kenntnis des Bewerbers/Bieters vom vermeidlcihen Verstoß gegen eine Vergabebestimmung erfolgt.
VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 20.4.2012
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 6225 vom 26.04.2012