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Titel

Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung

Vergabeverfahren

Offenes Verfahren

Auftraggeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin

Ausführungsort

DE-10117 Berlin

Frist

24.05.2012

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 128608-2012

Abschnitt I: Öffentlicher

Auftraggeber I.1)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Stresemannstraße 128 - 130

10117 Berlin

Vergabestelle:

Forschungszentrum Jülich GmbH

Projektträger Jülich Zu Händen von:

Claudia Hunsaker

10117 Berlin

DEUTSCHLAND

E-Mail: c.hunsaker(at)fz-juelich.de

Internet: www.bmu.de www.fz-juelich.de/ptj/

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en) Allgemeine öffentliche Verwaltung Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: "Wissenschaftliche Vorbereitung und Begleitung der EEG-Monitoringberichte und des EEG-Erfahrungsberichts für die Stromerzeugung aus Geothermie (Vorhaben II b Geothermie)".

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftragnehmers, des Auftraggebers und weitere Orte in Deutschland. NUTS-Code DE

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Mit dem Vorhaben soll die wissenschaftliche Grundlage für die Erstellung des EEG-Erfahrungsberichts für die Spartentechnologie Geothermie (Vorhaben II b) geschaffen werden. Weiterhin sind nach § 65 a EEG seit 2012 jährliche Monitoringberichte vorzulegen. Mit der geplanten Auftragsvergabe sollen die entsprechenden Grundlagendaten erhoben und wissenschaftlich ausgewertet werden. Diese sind die Grundlage für den vom Auftraggeber zu erstellenden eigenen EEG-EB. Der EEG-EB ist entsprechend nach § 65 EEG alle vier Jahre dem Deutschen Bundestag vorzulegen. Der nächste Bericht ist zum 31.12.2014 vorgesehen. Das Vorhaben soll die Erfüllung der Berichtspflichten des BMU zur Stromerzeugung aus Geothermie unterstützen und wissenschaftlich fundierte Vorschläge zur Fortentwicklung der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung aus Geothermie erarbeiten. In allen Arbeitspaketen soll daher nicht nur die gegenwärtige Situation analysiert und dargestellt werden, sondern es sollen hieraus jeweils auch fundierte Vorschläge für eine Weiterentwicklung des Förderrahmens entwickelt werden.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 73100000, 79311200, 79311300, 79311410, 79330000, 79419000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Arbeitspaket 1: Anlagenbestand und Beschreibung der Technologieentwicklung. Arbeitspaket 2: Rahmenbedingungen für Geothermieprojekte. Arbeitspaket 3: Kosten und wirtschaftliche Rahmenbedingungen. Arbeitspaket 4: Erarbeitung von ergänzenden Vorschlägen zur Förderung der geothermischen Stromerzeugung. Arbeitspaket 5: Untersuchung von Umweltauswirkungen der Geothermie. Arbeitspaket 6: Stellungnahmen Dritter, Expertengespräche, Workshops und Unvorhergesehenes. Die Ergebnisse sind in einem intensiven Austausch mit dem Auftraggeber darzustellen und zu diskutieren. Die Ergebnisse sollen in den nachfolgenden Berichten ausführlich dokumentiert werden: 1. EEG-Erfahrungsbericht; 2. EEG-Monitoringberichte.

II.2.2) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 15.7.2012. Abschluss 30.6.2015

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügten Mustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers so wieder beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärungen abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2).

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaften oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot darzulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Nachweis über die persönliche Lage des Bieters: — Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail), — Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt, — der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt, — im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen, — im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts-und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen), — Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/ notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen), — Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/ Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren, — Eigenerklärung (formlos), dass Einnahmen aus der jeweils zu untersuchenden Branche (Geothermie) weniger als 50 % des Gesamtumsatzes ausmachen.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträgen: Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als 5 Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters. Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen). Durch die Referenzen und die Darstellung des Mitarbeiterteams sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden: — gute Kenntnisse der Geothermie und der Technologieentwicklung im Bereich Geothermie (u.a. Bohrung, Pumpen, Kraftwerksanlage), — gutes technisch-naturwissenschaftliches Verständnis und Erfahrungen im Bereich der Erneuerbaren Energien und der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen, — gute Kenntnisse der deutschen und europäischen Rahmenbedingungen (Gesetze, Verordnungen, aber auch EU- Richtlinie erneuerbare Energien), — Referenzen über bisherige Vorhaben im Bereich des EEG sowie seiner Umsetzung, — Energiewirtschaftliche und ökonomische Kenntnisse auf deutscher und europäischer Ebene, inklusive von Kenntnissen der Marktstrukturen.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 24.5.2012

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge 1.6.2012 - 15:00 IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können Deutsch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.7.2012

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über nichtberücksichtigte Angebote gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen, insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag(Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter

VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können §§ 107, 108 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I.1) genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantragstellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101 a Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) informiert.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.4.2012

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 6205 vom 24.04.2012