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Titel

Erstellung von Konzepten zur „Energetischen Stadtsanierung“

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Natur- und Ressourcenschutz
Stadthausbrücke 8
20355 Hamburg

Ausführungsort

DE-20355 Hamburg

Frist

19.04.2012

Beschreibung

a) Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Amt für Natur- und Ressourcenschutz Abteilung Energie (NR 2)

Stadthausbrücke 8

20355 Hamburg

Tel.: 040 / 42840 –3240, Telefax: 040 / 427940 – 471

b) Art des Auftrags: Öffentlicher Teilnahmewettbewerb.

c) Erstellung von Konzepten zur „Energetischen Stadtsanierung“

Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, vorbehaltlich der Bereitstellung der finanziellen Mittel, zum 01.06.2012 Aufträge zwecks Erstellung von Konzepten zur energetischen Stadtsanierung in zunächst zwei Hamburger Quartieren zu vergeben. Ein größerer Teil der Mittel für die Erstellung der Konzepte wird voraussichtlich aus dem Programm 432 „Energetische Stadtsanierung“ kommen – vgl. Unterlagen zu dem Programm in Internet unter www.kfw.de. Die BSU-NR-Energieabteilung hat entsprechende Anträge bei der KfW gestellt. Die Anforde-rungen des KfW-Programms 432 sind somit Grundlage der anstehenden Ausschreibungen. Die Energieabteilung hat die Anträge bei der KfW für die Quartiere Dulsberg und Bergedorf Süd bereits gestellt. Die vorläufigen energetischen Zielsetzungen für die beiden Quar-tiere und die Aufgabenstellung können Sie bei der BSU Zentrale Vergabeaufsicht, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg Zimmer E 228 abholen, unter 040 428 40 2554 per Fax abfordern oder im Internet unter www.hamburg.de/Ausschreibungen -VOB per Download ab-rufen. Angesprochen werden insbesondere Unternehmen und Institutionen (Architekten, Ingenieure), die über einschlägige Erfahrungen a) mit der energetischen Gebäudesanierung – insbesondere im städtebaulichen Denkmalschutz – von Wohn- und Nichtwohngebäuden,

b) bei der Energieerzeugung und Verteilung bei größeren Wohnungs- und Gewerbebeständen und

c) mit Nah- und Fernwärmesystemen auch unter Nutzung industrieller Abwärme und Erneuerbarer Energien aufweisen können. Arbeitsgemeinschaften sind zulässig und beim Quartier Dulsberg ausdrücklich erwünscht. Eine Präsenz vor Ort ist für die Bearbeitung erforderlich. Interessenten, die ihren Sitz nicht in Hamburg bzw. im näheren Umkreis haben, müssen die Präsenz durch ein Vor-Ort-Büro sicherstellen. Im Teilnahmeantrag sind Aussagen hierüber zu treffen. Die Interessenten müssen bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt als Hamburger Energiepassbüro und autorisierter Qualitätssicherer gelistet sein oder über vergleichbare Qualifikationen durch realisierte umfangreiche energetische Sanierungen im Rahmen von Dena-Modellvorhaben und Betreuungen von Bauvorhaben in KfW-Gebäudeprogrammen vorweisen können. Die Qualifikation ist im Teilnahmeantrag darzustellen. Ein wichtiger Bestandteil des Auftrags ist die Initiierung eines Energiebündnisses/Klimapakts. Im Teilnahmeantrag ist dar-zustellen, mit welchem methodischen Vorgehen die Öffent-lichkeit und Akteure gewonnen werden sollen und welche Erfahrung der Bewerber mit solchen Verfahren besitzt.

d) Ausführungsfrist: 01.07.2012 – 30.06.2013

e) Einsendetermin für Teilnahmeanträge: 19.04.2012 um 11:15 Uhr

f) Teilnahmeanträge sind unter Angabe der Vergabe-Nr. ÖT-NR2 147/12 zu richten an: Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt – Zentrale Vergabeaufsicht – Eröffnungsstelle - Zimmer E 231, Stadthausbrücke 8, 20355 Hamburg.

g) Die Angebotsanforderungen werden spätestens abgesandt in der 19. Kalenderwoche.

i) Mit den Teilnahmeanträgen sind folgende Eignungsnachwei-se einzureichen:

- Angaben zu bisherigen Tätigkeiten im Bereich der Ener-gieberatung, energetischen Gebäudesanierung und Projektierung sowie Realisierung von Wärmeerzeugungs- und Verteilungsanlagen,

- Referenzliste der bisher ausgeführter Projekte,

- Nachweise über detaillierte Erfahrungen mit den Berei-chen Energieberatung (z.B. lizensiertes Energiepassbüro, WK-autorisierter Qualitätssicherer) mit Beleg der durchge-führten Projekte insbesondere von realisierten Dena - Modellprojekten

Aufgrund der komplexen Qualifikationsanforderungen müssen die Interessen- bzw. Arbeitsgemeinschaften über einen quali-fizierten Mitarbeiterstamm verfügen. Über die Anzahl der Mitarbeiter und deren Qualifikationen (Hochschulabschluss, Fachrichtung und berufsbegleitende Fortbildung) sind im Teilnahmeantrag Aussagen zu treffen. Ebenso über die technischen Voraussetzungen, mit denen der Auftrag bearbeitet werden soll.

1. Zielsetzungen und Aufgaben bei der Erstellung des Konzepts zur Energetischen Sanierung für das Quartier Dulsberg Einwohnerzahl: rd. 11.200 in 7.700 Haushalten Größe: 74,39 ha 1. Bestehende Baustruktur Das heutige Erscheinungsbild von Dulsberg lässt sich weitgehend auf eine Planung Fritz Schumachers aus den 1920’er Jahren zurückführen. Fritz Schumacher, der da-malige Leiter der Hamburger Baubehörde, schuf für Dulsberg ein Konzept für die Errichtung eines Wohnstadtteils, in dem neben engagierten sozialen Zielen, auch neue städtebauliche Leitlinien und eine neue architektonische Formensprache realisiert werden sollten. Die hochbauliche Planung baublockbezogen erfolgte durch unterschiedliche Architekten. Ein hierarchisiertes Netz aus Straßen und Wegen erschließt die einzelnen Blocks. Innerhalb der 10-jährigen Bauzeit wurden durch verschiedene Wohnungsgesellschaf-ten gruppierte Wohnungsgebäude errichtet, die die architektonische Bandbreite der 1920er Jahre zeigen. Gleichzeitig harmonisieren sie in der Gesamtanlage aufgrund des städtebaulichen Entwurfs und der verbindenden Elemente, wie der konsequenten Verblendung aller Bauten mit dunklen Klinkern. Meist als Blockrandbebauung errichtet, finden sich bereits Mischformen aus dieser und der Zeilenbauweise, aber auch reine Zeilenbauten. Die bis vornehmlich viergeschossigen Wohnbauten des Quartiers wurden mehrheitlich bei Luftangriffen des zweiten Weltkrieges zu großen Teilen zerstört. Der Wieder-aufbau der 1950er Jahre orientierte sich an den Plänen der Bauzeit, veränderte aber nach Bedarf auch Grundrisse und Geschossigkeit. Dennoch hat die Siedlung ihrem Charakter als typisches Wohnquartier in der Ham-burger Backsteinarchitektur bewahrt. Nicht alle, aber wesentliche Teile der Siedlung stehen unter Denkmalschutz. Seit 1989 ist nahezu das gesamte Gebiet des Stadtteils von der Stadt Hamburg als Erhaltungsgebiet nach §172 Absatz 1 Satz1 Nr.1 BauGB festgelegt. Städtebaulicher Denkmalschutz – Entwicklungskonzept Das „Entwicklungskonzept Städtebaulicher Denkmalschutz in Dulsberg“ befindet sich gegenwärtig in der innerbehördlichen Schlussabstimmung. Das Gutachten beinhaltet Aussagen zur Modernisierung der denkmalwerten Bausubstanz unter Bewahrung der Backsteinsichtigkeit als Merkmal der Baukultur Hamburgs in der Zeitschicht der 20er und 30er Jahre sowie des Wiederaufbaus. 2 Das Entwicklungskonzept wird grundsätzliche Positionen zum Umgang mit der denkmalwerten Bausubstanz bei einzelnen exemplarischen Gebäuden aufzeigen. Die Tiefe eines Gesamtkonzeptes zur Lösung der energetischen Stadtsanierung im gesamten Fördergebiet erreicht es jedoch keinesfalls. Es liegen nur stichprobenartige Betrachtungen einzelner Gebäude auf der Basis sehr überschlägiger Schätzwerte vor. Ein energetisches Gesamtkonzept ist von Nöten, das den Rahmen des städte-baulichen Denkmalschutzes berücksichtigt.

2. Energetische Ausgangssituation, Zielvorgaben und Aufgabenstellung Energetisches Sanierungskonzept und Städtebaulicher Denkmalschutz Aufbauend auf die Zielsetzungen des o.g. Entwicklungskonzepts für den städtebaulichen Denkmalschutz soll in der ersten Phase ein Konzept entwickelt werden, das den Status Quo des Energieverbrauchs der Gebäudetypen – von den Wohngebäuden (der verschiedenen Bau- bzw. Wiederaufbaujahre) über die Geschäftsgebäude bis zu den öffentlichen Gebäuden (Schulen, Schwimmbäder, Sportstätten) bilanziert und erste Handlungsansätze für die Akteure aufzeigt. Schutz und Bewahrung der tyischen Backsteinfassaden in Einklang zu bringen mit dem Ziel, den Energieverbrauch der Gebäude deutlich zu senken, erfordert eine de-taillierte Betrachtung der einzelnen Gebäudetypen und die Entwicklung entsprechen-der spezifischer energetischer Verbesserungsstrategien. Bei der Konzeptentwicklung kommt neben der Verbesserung der Gebäudehülle der zukünftigen Energieerzeugung und Verteilung eine zentrale Rolle zu. Zentrale Energieerzeugung und Verteilung – Erweiterung der Fernwärme und Einspeisung erneuerbarer Energie und industrieller Abwärme Das Quartier Dulsberg ist an das Hamburger Fernwärmenetz der Firma Vattenfall angeschlossen. Nach den Angaben von Vattenfall gibt es 85 Fernwärmestationen mit einer zu beheizenden Fläche von 287.384 m². Des Weiteren gibt es 68 Flurstücke die derzeit keine Fernwärmeversorgung haben. Nach Abschätzung von Vattenfall beträgt die zu beheizende Fläche für die Objekte auf den 68 Flurstücken 157.436 m². Der Heizwasservolumendurchfluss für die 85 Fernwärmeanlagen beträgt 183.020 l/h. Das sind ca. 18 MW. Die Jahresarbeit der Fernwärmeanlagen liegt bei rund 40 GWh. Für die knapp 65% der Wohnungen, die an die Fernwärme angeschlossen sind ergibt sich somit ein durchschnittlicher Heiz- und Warmwasserverbrauch von 139 KWh pro m² beheizter Fläche.

3. Ziel ist es, durch geeignete Gebäudesanierungsstrategien den Energiebedarf bei möglichst vielen Gebäuden auf unter 90 KWh Endenergie pro m² zu senken, so dass eine Förderung nach dem Modernisierungsprogramm der Hamburgischen Woh-nungsbaukreditanstalt (WK) erreicht wird. Angesichts der Auflagen des Denkmal-schutzes werden nicht alle Gebäude diesen Standard erreichen können. Bei man-chen Gebäuden wird aber auch ein Energiebedarf von 75 KWh pro m² (Stufe 2 des WK Modernisierungsprogramms) oder besser erreichbar sein. Über 35 % der Gebäude werden mit Gas- bzw. Ölzentralheizungen aber auch ineffi-zienten Gasetagen- und Nachtstromheizungen versorgt. Sehr vereinzelt sind noch Kohleöfen im Einsatz. Hier soll ein Anschluss an die Fernwärme verstärkt vorangetrieben werden. Durch die Einspeisung erneuerbarer Energie und Abwärme in das Dulsberger Fernwärmenetz soll der bereits günstige Primärenergiefaktor von Vattenfall Wärme im Fördergebiet des städtebaulichen Denkmalschutzes weiter verbessert werden. Vor kurzen haben Senat und Bürgerschaft der Freien und Hansestadt eine energie-politische Kooperationsvereinbarung mit dem Fernwärmeversorger Vattenfall getroffen. So sollen die Potentiale der vorhandenen Fernwärme-Infrastruktur möglichst op-timal genutzt werden, um die beschlossene Energiewende in Deutschland voran zu bringen. Es ist einerseits vorgesehen, die verdichteten Stadträume so weit als möglich mit Fernwärme zu versorgen, also auch die Erzeugung der Wärme in Richtung emissi-onsarmer Brennstoffe und erneuerbarer Energieträger zu verändern. Hier ist auch die Einrichtung eigener Bilanzkreise für die Versorgung einzelner Quartiere mit erneuer-barer Wärme denkbar. Auch sollen die im weit verzweigten Netz vorhandenen Poten-tiale zur Energiespeicherung noch mehr als bisher genutzt werden. Das Quartier Dulsberg bietet weiterhin ggf. die Möglichkeit, industrielle Abwärme in größerem Maßstab zu nutzen. Ein möglicher Lieferant – die Deutschen Hefewerke – liegen nur in etwa 1,5 km Entfernung zum Versorgungsgebiet. Die Einbindung von Industrieabwärme und anderen erneuerbaren Energiequellen in die Fernwärme ist eine maßgebliche Möglichkeit für Städte, die vorhandene Energieinfrastruktur effizient in ein integrales Versorgungskonzept einzubinden. Der mit der Erstellung des Konzepts zur energetischen Stadtsanierung zu beauftragende Gutachter wird deshalb insbesondere folgende Aspekte zu untersuchen haben:  Detaillierte Bestandsanalyse der maßgeblichen Energieverbrauchssektoren Wohnen, der öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Bäderland, Sportstätten) und der Geschäftsnutzungen. Bestandsanalyse der gewerblichen Energiepro-duzenten insbesondere der Deutschen Hefewerke,

4.

 Ermittlung der wirtschaftlich vertretbaren Energieeinsparpotenziale im Gebäudebestand,

 Prüfung von Anreizen für die zentrale Fernwärmeversorgung durch modulare Erweiterung in den Bereich der Bestandsbauten; welche Bereiche eignen sich für die Verlegung von zusätzlichen Leitungen zur wirtschaftlichen Erschlie-ßung welcher privaten und öffentlichen Gebäude bzw. Baublöcke,

 Untersuchung der Gebäude, die für das Gebiet von geschichtlicher, künstlerischer oder städtebaulicher Bedeutung sind zwecks Ermittlung einer energe-tisch vertretbaren Gebäudehüllensanierung unter integraler Berücksichtigung der Wärmeerzeugung alternativ als zentrale oder ggf. dezentrale Erzeugung; Ableitung von prioritären Maßnahmen,

 Ermittlung einer wirtschaftlichen Versorgung mit Wärme unter besonderer Berücksichtigung der Nutzung industrieller Abwärme und möglicher weiterer Wärmeeinspeisung aus erneuerbaren Energien,

 Prüfung der solaren Potentiale des Quartiers und deren Einbindung in das Wärmeversorgungskonzept,

 Klärung der Schnittstellen der Aufgabenbereiche des Energetischen Quartiersmanagements und des Gebietsmanagement der Integrierten Stadtteilentwicklung (des Städtebaulichen Denkmalschutzes) und Definition der Zusammenarbeit,

 Erörterung der zentralen Handlungsstrategien mit den Investorengruppen des Gebiets,

 Beteiligung der Bewohner und Grundeigentümer klären und durchführen

 Abstimmung der zentralen Handlungsstrategien mit dem in Arbeit befindlichen Hamburger Wärmeversorgungskonzept der BSU,

 Darstellung der Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der energetischen Maßnahmen in und an Gebäuden sowie der im Konzept vorgesehenen zentra-len bzw. dezentralen Wärmeerzeugung und Verteilungssysteme,

 Teilnahme an den Veranstaltungen und Foren der Begleitforschung des Bundes zur Energetischen Stadtsanierung,

 Maßnahmen zur Erfolgskontrolle und zur Organisatorischen Umsetzung des Konzepts (Zeitplan, Prioritätensetzung, Mobilisierung der Akteure).

5. Energetische Quartierssanierung Dulsberg – die wichtigsten Akteure Hier sind insbesondere zu nennen:

 Städtische, genossenschaftliche und private Eigentümer der Wohngebäude namentlich das städtische Wohnungsunternehmen SAGA, die Frank Sied-lungsbaugesellschaft , die Baugenossenschaften Fluwog – Nordmark eG, Hansa eG, Kaifu-Nordland eG , die Allgemeine Deutsche Schiffszimmerer Genossenschaft eG, Baugenossenschaft Freier Gewerkschafter eG und die privaten Eigentümer Potenberg, Fischer, Grundstücksgesellschaft Roggen-buck GbR

 Wohnungswirtschaft und Verbände

 Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber bzw. Gebäudeeigentümer der Geschäftsgebäude insbesondere an der Straßburger Straße sowie die Nutzer

 Träger der öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Bäderland)

 Mietervertretungen

 Das Stadtteilbüro Dulsberg als wichtiger Multiplikator

 Architekten und Energieberater privater und gewerblicher Gebäudeeigentümer

 Energiewirtschaft – insbesondere die Hamburger Wärmeversorger Vattenfall ggf. EON und Hamburg Energie bei Erschließung von Randgebieten

 Bezirksamt Hamburg-Nord mit den zuständigen Fachämtern

 Amt für Denkmalschutz der Kulturbehörde

 BSU mit den Ämter Natur und Ressourcenschutz (NR insbesondere mit d. Energieabteilung) und Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB)

1. Zielsetzungen und Aufgaben bei der Erstellung des Konzepts zur Energetischen Sanierung für das Gebiet Bergedorf-Süd 1. Beschreibung der ener getischen Ausgangssituation Einwohnerzahl: rd. 4.500Größe: 83 ha Bestehende Baustruktur: Das Gebiet Bergedorf Süd weist sehr unterschiedliche Gebäudestrukturen in den Bereichen Wohnen, Dienstleistungen, Gewerbe und öffentliche Einrichtungen auf – siehe zu den Nut-zungen Karte „Nutzungsstruktur“ unter www.hamburg.de/contentblob/2911318/data/download-vorbereitende-untersuchungen-kurzbericht.pdf. Das historische Geschäftszentrum nördlich der Bergedorfer Straße (Bundesstraße 5) wurde in den 60er Jahren v.a. durch höhere Dienstleistungs- und Geschäftsgebäude beiderseitig der B 5 erweitert. Die vierspurige Bundesstraße trennt die südlichen Geschäftsgebäude vom historischen Zentrum. Die Geschäfts- und Bürobauten der 60er Jahre befinden sich generell in einem mäßigen baulichen Zustand; energetische Modernisierungen - insbesondere der Fassaden und Fenster fehlen überwiegend. Siehe hierzu auch Bilder in „Bergedorf-Süd Vorbereitende Untersuchung / Integriertes Entwicklungskonzept –Kurzbericht (IEK) unter www.hamburg.de/contentblob/2911318/data/download-vorbereitende-untersuchungen-kurzbericht.pdf. Im vorhandenen Bestand des Einzelhandels ist auf Grund der Lage ein hoher Leerstand zu verzeichnen. Weil darüber hinaus ein großer Modernisierungsbedarf an den Gebäuden besteht, ist die Vermietbarkeit in diesem Bergedorfer Einkaufsbereich schwierig geworden. Aus diesem Grund sieht das Integrierte Entwicklungskonzept Bergedorf Süd für zentrale Blockbereiche die Neuordnung vor, die auch den Abriss von Teilen des Gebäudebestands umfasst. Beim Neubau werden im Wesentlichen Wohnungen errichtet werden; das Erdgeschoss wird voraussichtlich weiterhin gewerblich genutzt. Erste Gespräche mit Eigentümern hinsichtlich der Entwicklungsflächen wurden geführt, jedoch noch nicht abgeschlossen, so dass der Aspekt der Energetischen Sanierung in die weiteren Planungen eingebracht werden kann.Die Bereiche, die nicht direkt an der Bergedorfer Straße liegen, sind überwiegend durch Wohnnutzungen mit eingestreutem Kleingewerbe gekennzeichnet. 3-geschossige Gründerzeitgebäude sowie Backsteingebäude der 20er und 50er Jahre prägen das Straßenbild. Die Dachgeschosse sind häufig ausgebaut. Nach Einschätzung der Vorbereitenden Untersuchungen weisen deutlich über 50% der Gebäude mittlere bis erhebliche Mängel auf – siehe Karten „Gebäudezustand“ und Baualtersstruktur. Es besteht bei fast allen Gebäuden ein grundlegender energetischer Modernisierungsbedarf, nur vereinzelt wurden in den letzten Jahren von den Eigentümern Maßnahmen durchgeführt. Aus Gründen der Stadtgestaltung und des Denkmalschutzes sind Dämmmaß-nahmen straßenseitig schwierig zu realisieren – siehe Karte Denkmalschutz. Vom Modernisierungsstau sind auch Gebäude in öffentlicher Nutzung betroffen. So insbesondere die un-ter Denkmalschutz stehende Rudolf Steiner Schule gehört hierzu (siehe Bilder im IEK). Auch bei weiteren öffentlichen Gebäuden wie dem Lichtwarkhaus aus den 60er-Jahren, der Hasse-Aula (Jugendstilgebäude) und der Berufschule an der Wentorfer Straße bedarf es umfassender energetischer Maßnahmen. Vorgesehener Neubau Bei den städtebaulichen Neuordnungsmaßnahmen insbesondere an der Bergedorfer Straße wird durch geplante Abrisse verdichteter Wohnungsbau eine wichtige Option darstellen. Direkt südlich angrenzend an das festgelegte Fördergebiet Bergedorf Süd ist die Aufstellung eines Bebauungsplans in Vorbereitung, der den Bau von rund 350 Wohnungen ermöglichen soll. Alle Neubauareale bieten Möglichkeiten des Aufbaus einer Nahwärmeversorgung, die aus-gebaut werden kann für die Versorgung auch der Bestandsgebäude.

2. Zielvorgaben und Aufgabenstellung Ausgangsanalyse: Die für das Quartier maßgeblichen Energieverbrauchssektoren (insbesondere kommunale Einrichtungen, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und private Haushalte) sind nach Gebäudetypen und derzeitiger Energieverbrauchssituation zu erfassen (Status Quo Endenergie und Primärenergieverbrauch bzw. ggf. Energiebedarf auf der Basis entsprechender Berechnungen vergleichbarer Gebäudetypen und Altersklassen).Potenziale:In einem zweiten Schritt sind die potenziellen Energieeinspar- und Effizienzsteigerungspo-tentiale für die Sektoren und Gebäudetypen aufzuzeigen. Dabei sind die stadtentwicklungs-politischen und wohnungswirtschaftlichen Ziele zu beachten (vgl. IEK unter www.hamburg.de/contentblob/2911318/data/download-vorbereitende-untersuchungen-kurzbericht.pdf. und Neubauabsichten des Bezirks Bergedorf). Zielwerte: Das Energiekonzept der Bundesregierung und das Klimaschutzkonzept des Hamburger Se-nats sind der Konzeption zugrunde zu legen. Ziel ist es, den Primärenergiebedarf im Durchschnitt bis 2030 um mindestens 50% zu senken. Grundsätzlich sollte der durchschnittliche Endenergiebedarf aller Gebäude pro Quadratmeter Geschossfläche 2030 nicht über 100 KWh / a liegen.

3. Denkmalgeschützte Gebäude: Das Konzept soll die denkmalgeschützten Gebäude, die gründerzeitliche Stadtgestaltung und die vorhandene Hamburg typische Backsteinarchitektur besondere berücksichtigen. Hier werden dezidierte Aussagen zur energetischen Ertüchtigung dieser Bestände erwartet. Energiebündnis / Klimapakt: Die wesentlichen Akteuren und Gebäudeeigentümer – siehe Anlage – sollen für einen gemeinsamen Klimapakt gewonnen werden. Bereits in der Phase der Konzepterstellung sollen deshalb die Akteure angesprochen und in die Entwicklung der Zielformulierungen und Hand-lungsstrategien einbezogen werden. Auch die Einbeziehung der Öffentlichkeit im Gebiet ist bereits in der Konzepterstellungsphase sicherzustellen. Der Gebietsentwickler für das Inte-grierte Entwicklungskonzept Bergedorf-Süd wird voraussichtlich im Sommer seine Arbeit aufnehmen. Er ist für die Bieter ein entscheidender Partner für die Beteiligung der Akteure und der Öffentlichkeit. Konkrete Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen: Im Konzept zur energetischen Sanierung des Gebiets Bergedorf Süd ist ein konkreter Maßnahmenkatalog zur vorrangigen energetischen Sanierung und für die Entwicklung eines Nahwärmenetzes mit hohem Anteil erneuerbarer Energien zu entwickeln. Unter Einbindung der Akteure des Klimapaktes sind für die o.g. Einspar- und Effizienzpotenziale in mehreren Stufen konkrete Sanierungsmaßnahmen für Gebäudetypen zu entwickeln. Dafür sind Maßnahmenpakete und langfristige Zeitziele aufzustellen. Die Erstellung einer internetfähigen Sanierungsfibel für die Gebäudesanierung soll den Ge-bäudeeigentümern den Einstieg in die energetische Sanierung ihrer Gebäude erleichtern. Der Aufbau einer Nahwärmeversorgung mit erneuerbaren Energien ist in der Konzepterstellungsphase zu prüfen und entsprechende Umsetzungsstrategien sind mit den Hauptakteuren abzustimmen. Energieerzeugungsanlagen: Besondere Bedeutung bei der Konzeptentwicklung soll der zukünftigen Energieerzeugung und Verteilung zukommen. Durch die zu erwartende bauliche Dichte des südlichen Woh-nungsneubaugebietes, könnte die zentrale Wärmeversorgung der Neubauten über ein Wär-menetz und die Eibindung eines Grundlast-BHKW sinnvoll sein. Zu prüfen ist, ob im angren-zenden Bestand Abwärme zur Verfügung steht und ob diese für ein solches Netz nutzbare wäre. Daneben ist die Energieversorgung mit einem möglichst hohen Anteil Erneuerbarer Energien wirtschaftlich und anlagentechnisch darzustellen. Die modulare Erweiterung der Heizzentrale und des Wärmenetzes nach Norden zur Versorgung der vorhandenen gründer-zeitlichen Blockbebauung, könnte eine wichtige Option darstellen, um eine energetische Op-timierung des verdichteten Gebäudebestandes zu erreichen. Dabei sind der energetischen Verbesserung der Gebäudehülle Grenzen gesetzt, wenn die städtebaulichen Qualitäten des Quartiers erhalten bleiben sollen.

4. Für die Erstellung und den Betrieb der Wärmeerzeugungsanlagen und des Wärmenetzes können verschiedene Rechts- und Organisationsformen - auch unter Beteiligung der Haupt-akteure des Quartiers - in Frage kommen. Umsetzungsstrategien und Umsetzungshemmnisse: Es ist im Konzept eine langfristige Umsetzungsstrategie für die Zielerfüllung 2030 und 2050 (Vorgabe Energiekonzept der Bundesregierung) aufzuzeigen. Dabei sind auch die Umsetzungshemmnisse zu benennen und Lösungswege zum Abbau aufzuzeigen. Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit: Die Machbarkeit der im Konzept dargestellten Sanierungsmaßnahmen ist zu belegen. Ferner sind die Kosten und die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen aufzuzeigen. Bei der Gebäudesanierung sind alternative Berechnungen vorzunehmen, die die verfügbaren Förderprogramme des Landes, des Bundes und der EU berücksichtigen. Die Machbarkeit und die Wirtschaftlichkeit spielt bei der Prüfung und Planung eines Nahwärmesystems eine besondere Bedeutung. Die technische und wirtschaftliche Realisierbar-keit eines Nahwärmesystems in mehreren Stufen ist besonders dazustellen. Da hierzu andere Qualifikationen erforderlich sind als im Bereich der klassischen energetischen Gebäudesanierung, ist für die Prüfung der Herstellung eines Nahwärmesystems eine Kooperation mit entsprechenden erfahrenen Unternehmen nötig. Die Bearbeitung dieser Aufgabe kann deshalb eine Arbeitsgemeinschaft mit entsprechenden Unternehmen erforderlich machen.

5. Energetische Quartierssanierung Bergedorf-Süd – die wichtigsten Akteure. Hier sind insbesondere zu nennen:

- Gewerbetreibende und Geschäftsinhaber bzw. Gebäudeeigentümer der Geschäftsgebäude südlich und nördlich der Bergedorfer Straße sowie die Nutzer und Eigentümer des kleingewerblichen Gebäude

- Genossenschaftliche und private Eigentümer der Wohngebäude / Wohnungswirtschaft und Verbände

- Träger der öffentlichen Einrichtungen (Lichtwarkhaus, Rudolf Steiner Schule, Hasse-Aula, Berufsschule)

- Eigentümer der Entwicklungsflächen und für den Wohnungsbau südlich des Gebiets

- Mietervertretungen

- Architekten und Energieberater privater und gewerblicher Investoren

- Energiewirtschaft – insbesondere die Hamburger Wärmeversorger Vattenfall, EON, Urbana, Favorit und Hamburg Energie

- Bezirksamt Bergedorf mit den zuständigen Fachämtern und bezirklichen Gre-mien

- Gebietsentwickler für das Fördergebiet Bergedorf-Süd

- Amt für Denkmalschutz der Kulturbehörde

- BSU mit den Ämter Natur und Ressourcenschutz (NR insbesondere mit d. Energieabteilung) und Wohnen, Stadterneuerung und Bodenordnung (WSB)

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 6135 vom 04.04.2012