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Titel

Errichtung von Grundwassermessstellen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

Autobahndirektion Südbayern
Seidlstr. 7-11
80335 München

Ausführungsort

DE-80335 München

Frist

25.04.2012

Beschreibung

a) Autobahndirektion Südbayern

Seidlstr. 7-11

80335 München

Telefon 089-54552-444 Fax 089-54552-644

E-Mail: vergabe(at)abdsb.bayern.de

b) Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung, VOB/A Vergabenummer 12-12-05

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen Ausschließlich elektronischer Download der Vergabeunterlagen über www.vergabe.bayern.de (siehe k)). Die zur Verschlüsselung verwendeten Algorithmen entsprechen dem Signaturgesetz, der Signaturverordnung und der Richtlinie für Kryptographische Verfahren des BSI. Elektronische Angebotsabgabe ist mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur nach Signaturgesetz zugelassen.

d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung: 93073 Regensburg

f) Art und Umfang der Leistung: Errichtung von Grundwassermessstellen 25 Grundwassermessstellen mit Tiefen von ca. 10 m

g) Erbringen von Planungsleistungen nein

h) Aufteilung in Lose nein

i) Ausführungsfristen Fertigstellung der Leistungen bis: Juni 2012 Dauer der Leistung: ggf. Beginn der Ausführung: Mai 2012

j) Nebenangebote zugelassen nicht zugelassen

k) Anforderung der Vergabeunterlagen

Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf der Vergabeplattform www.vergabe.bayern.de zum Download bereitgestellt. Bei berechtigtem Interesse eines Bewerbers im Einzelfall (z.B. kein ausreichend leistungsfähiger Inter- net-Anschluss am Firmensitz verfügbar) erfolgt der Versand der Vergabeunterlagen auf Datenträger.

o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Vergabestelle siehe a) oder in elektronischer Form über www.vergabe.bayern.de

q) Angebotseröffnung am 25.04.2012 um 11:00 Uhr Ort Autobahndirektion Südbayern Seidlstraße 7 - 11, 80335 München Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und deren Bevollmächtigte

r) geforderte Sicherheiten siehe Vergabeunterlagen

t) Rechtsform der Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter

u) Nachweis der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt 124 ,,Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsver- zeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der ,,Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ist erhältlich unter www.innenministerium.bayern.de/bauen/themen/vergabe-vertragswesen/16505/ und liegt den Vergabeunterlagen bei Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/A zu machen:

v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 25.05.2012

w) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Oberste Baubehörde im Bayer. Staatsministerium des Innern, München, Tel 089/2192-02, Fax -13350 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§2 Nr.6 VgV): Vergabekammer (§ 104 GWB) Vergabekammer Südbayern, München, Tel 089/2176-2411, Fax -2847

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 6141 vom 10.04.2012