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Titel

Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung

Vergabeverfahren

Offenes Verfahren

Auftraggeber

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)
Stresemannstr. 128-130
10117 Berlin

Ausführungsort

DE-10117 Berlin

Frist

25.04.2012

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 91616-2012

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Stresemannstr. 128-130

Kontaktstelle(n): Vergabestelle: Forschungszentrum Jülich GmbH,

Projektträger Jülich

Zu Händen von: Herrn Sascha Specht

10117 Berlin

DEUTSCHLAND

E-Mail: s.specht(at)fz-juelich.de

Internet: bmu.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en)

Allgemeine öffentliche Verwaltung. Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

Strategische Weiterentwicklung der Nationalen Klimaschutzinitiative: Optimierung des Förderprogramms mit Blick auf die Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Standort des Auftraggebers, des Auftragnehmers und weitere Orte in Deutschland. NUTS-Code DE

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Inhalt des Auftrags mit einer Laufzeit von 36 Monaten ist die wissenschaftliche und strategisch beratende Begleitung der Weiterentwicklung der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI). Ziel ist dabei die Optimierung des Portfolios der NKI sowie der bestehenden und neu zu entwickelnden Förderprogramme der NKI im Hinblick auf deren Beitrag für das Erreichen der im Energiekonzept der Bundesregierung festgelegten nationalen Klimaschutzziele bis 2020 und bis 2050 sowie der Zwischenziele. Die Ergebnisse der Analysen aus diesem Vorhaben sollen von BMU dazu genutzt werden, die Förderprogramme gezielt so fortzuentwickeln, dass die begrenzten Fördermittel im Kontext der bestehenden Instrumente und anderer bestehender Förderprogramme optimal der Umsetzung der nationalen Klimaschutzziele dienen. Dazu sollen, unter Berücksichtigung abgeschlossener oder laufender Studien sowie der Evaluierung der NKI, die erfolgsfördernden und -hemmenden Faktoren für die Umsetzung der NKI, der bestehende Instrumentenmix und die bestehende Förderlandschaft auf Bundes- und Landesebene analysiert werden. Auf dieser Grundlage sollen Empfehlungen für die Fortentwicklung von Profil und Portfolio der NKI erarbeitet werden und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber neue Förderprogramme ausgearbeitet und wissenschaftlich begleitet werden.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73200000, 79311400, 90713000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Arbeitspaket 1: Identifizierung von Potenzialen der NKI; Entwicklung von Konzepten für neue bzw. Anpassung bestehender Förderschwerpunkte.

Arbeitspaket 1.1: Metastudie Potenzial- und Hemmnisanalyse.

Arbeitspaket 1.2: Defizite in der bestehenden Förderlandschaft.

Arbeitspaket 1.3: Neue Förderschwerpunkte und Anpassung bestehender Förderschwerpunkte.

Arbeitspaket 1.4: Aktualisierung.

Arbeitspaket 2: Ausarbeitung neuer Förderprogramme und Anpassung sowie Begleitung und Erfolgskontrolle bestehender Förderprogramme.

Arbeitspaket 2.1: Weiterentwicklung der Kommunalrichtlinie („wissenschaftliche Be-gleitung“).

Arbeitspaket 2.1.1 Monitoring und Begleitung Kommunalrichtlinie.

Arbeitspaket 2.1.2: Weiterentwicklung „Masterplan 100 % Klimaschutz“.

Arbeitspaket 2.2: Ausarbeitung neuer Förderprogrammlinien einschließlich Monitoringkonzepte.

Arbeitspaket 2.2.1: 100 % Klimaschutz-Gewerbeparks.

Arbeitspaket 2.2.2: 100 % Klimaschutz im Einzelhandel.

Arbeitspaket 2.2.3: 100 % Klimaschutz-Produkte.

Arbeitspaket 2.2.4: Innovationsförderung.

Arbeitspaket 2.2.5: Ausarbeitung zweier weiterer neuer Förderschwerpunkte/-programme.

Arbeitspaket 2.3: Begleitung der Förderrichtlinien Gewerbeparks, Einzelhandel und Innovationsförderung.

Arbeitspaket 3: Wissenschaftliche und gesellschaftliche Begleitung und Vernetzung mit anderen Förderaktivitäten innerhalb und außerhalb der NKI.

Arbeitspaket 3.1: Beirat der Nationalen Klimaschutzinitiative.

Arbeitspaket 3.2: Bund-Länder-Austausch zu Förderprogrammen.

Arbeitspaket 3.3: Fachkonferenzen.

Arbeitspaket 3.4: Abstimmungsgespräche und Beantwortung von Ad-hoc-Anfragen.

II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Laufzeit in Monaten: 36 (ab Auftragsvergabe)

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Der Vertrag wird auf Basis des den Vergabeunterlagen beigefügtenMustervertragsentwurfs geschlossen. Zu den Vertragsbestandteilen zählen insbesondere die Leistungsbeschreibung, die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)" sowie das Angebot des Auftragnehmers. Zusätzlich gilt - soweit zutreffend - die Anlage "Hinweise für Zahlungsempfänger". Allgemeine Geschäftsbedingungen des/der Auftragnehmers so wieder beteiligten Partner/Unterauftragnehmer werden nicht Bestandteil des Vertrages.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften müssen gesamtschuldnerische Haftungserklärung abgeben. Zu den Teilnahmebedingungen siehe III.2.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja. Darlegung der besonderen Bedingungen: Die Bedingungen sind in den Vergabeunterlagen festgelegt, die bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle angefordert werden können.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bieter soll nachweisbar in der Lage sein, die verlangten Aufgaben fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig im vertraglich festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die im Folgenden genannten Unterlagen in Form von Eigenerklärungen mit dem Angebot vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der im Angebot abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums, z.B. in Form einer Bietergemeinschaft oder bei Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmers sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes Bietergemeinschaftsmitglied sowie für den notwendigen Unterauftragnehmer und die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für den notwendigen Unterauftragnehmer vorzulegen. Die technische Leistungsfähigkeit eines Mitglieds/einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft bzw. eines notwendigen Unterauftragnehmers reicht zur Annahme der Eignung der Bietergemeinschaft/des Bieters nur aus, wenn dieses Mitglied/diese Mitglieder der Bietergemeinschaft/der notwendige Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll/sollen. Die interne Leistungsverteilung ist mit dem Angebot dazulegen, insbesondere wenn entsprechende Nachweise nur für ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/den notwendigen Unterauftragnehmer vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit durch ein Mitglied/einzelne Mitglieder der Bietergemeinschaft/ den notwendigen Unterauftragnehmer nach der internen Arbeitsverteilung für die ausgeschriebene Leistung erbracht, wird die Bietergemeinschaft/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen. Nachweis über die persönliche Lage des Bieters:

— Beschreibung des Anbieters und der Partner (Organisationsform, Profil, vollständige Anschrift, Bankverbindung, Kontaktperson mit Telefon-, Faxnummer und E-Mail),

— Angaben zum Auftragsverantwortlichen/Projektleiter sowie zu den Personen, die im Falle der Zuschlagserteilung die Leistung erbringen, mit Angabe wer welche Leistung erbringt,

— Der Bieter hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bietergemeinschaft handelt oder der Bieter sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bieter anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bietergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt,

— Im Falle des Einsatzes eines Nachunternehmers zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (Einsatz eines notwendigen Unterauftragnehmer) ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem notwendigen Unterauftragnehmer im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung ist der notwendigen Unterauftragnehmer zu benennen und es ist eine Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel des Unterauftragnehmers bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. Außerdem sind unterschriebene Angebote bzw. die Kalkulation des vorgesehenen notwendigen Unterauftragnehmers dem Angebot des Bieters beizufügen,

— Im Falle von Bietergemeinschaften sind im Angebot der Name der Bietergemeinschaft, die Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied zu benennen. Mit dem Angebot ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedernunterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber der Vergabestelle vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen. Bei Angeboten von Bietergemeinschaften istzu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z.B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Erklärung, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer sich nicht in einem Insolvenzverfahren oder einem vergleichbaren gesetzlichen Verfahren befinden und sich das/die Unternehmen nicht in Liquidation befinden. Ferner ist zu bestätigen, dass der Bieter und ggf. seine Kooperationspartner/notwendigen Unterauftragnehmer ihre Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt haben und auch sonst keine Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 6 VOL/A bzw. § 6 Abs. 5 VOL/A“ zu nutzen),

— Erklärung, dass beim Bieter/Konsortialpartner/notwendigen Unterauftragnehmer sämtliche Ausschlusstatbestände des § 6 EG Abs. 4 VOL/A nicht gegeben sind (hierzu ist das Formblatt „Bietererklärung nach § 6 EG Abs. 4 VOL/A“ zu nutzen),

— Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/Konsortialpartners/notwendigen Unterauftragnehmers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren

Arbeiten/Referenzaufträgen: Ausführliche Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind und nicht älter als vier Jahre sind. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Auftragsinhalts sowie eine Angabe des Auftraggebers sowie des zeitlichen Auftragsumfangs enthalten. Durch die Referenzen sollen insgesamt folgende Eignungskriterien nachgewiesen werden:

— gute technisch-naturwissenschaftliche und ökonomische Kenntnisse und nachgewiesene umfangreiche Erfahrungen im Bereich Energieeffizienz- und Klimaschutztechnologien (3 Referenzangaben),

— gute Kenntnisse und Erfahrungen mit der Erstellung von Analysen und Konzepten im Bereich Energie- und Klimapolitik (2 Referenzangaben),

— gute Kenntnisse und Erfahrungen in der (Weiter-) Entwicklung von Förderprogrammen im Bereich Klimaschutz (2 Referenzangaben),

— gute Kenntnisse und Erfahrungen in der systematischen Begleitung/ Evaluation von klimaschutzrelevanten Förderinstrumenten (2 Referenzangaben),

— gute Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung des EU-Beihilferechts (2 Referenzangaben),

— umfassende Erfahrung mit der Erstellung wissenschaftlicher Publikationen, nachzuweisen zum Beispiel durch Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften (3 Referenzangaben),

— Erfahrung in der Veranstaltung, Organisation und Durchführung von Fachkonferenzen, Podiumsdiskussionen, Workshops und ähnlichen Events (2 Referenzprojekte),

— Erfahrung mit der Erstellung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit (z.B. Einladungen, Konferenzankündigungen, Internetpräsentationen) (2 Referenzprojekte),

— Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters. (Benennung der Mitglieder und des Projektleiters sowie ihrer Qualifikationen und Erfahrungen, Angabe von entsprechenden Vorarbeiten und Veröffentlichungen): Insgesamt muss das Mitarbeiterteam folgende Voraussetzungen erfüllen:

— Mehrjährige Berufserfahrung in den Bereichen Energieeffizienz, Klimaschutz oder vergleichbarer Berufsfelder,

— Sehr gute Kenntnisse der Energie- & Klimapolitik,

— Erfahrung mit der konzeptionellen Entwicklung von Förderprogrammen (Entwurf, Monitoring, Evaluation).

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 25.4.2012 Kostenpflichtige Unterlagen: nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 4.5.2012 - 13:00

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 31.7.2012

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

Mit der Abgabe seines Angebotes unterliegt der Bieter auch den Bestimmungen über die Nichtberücksichtigung von Angeboten gemäß § 22 EG VOL/A. Weitere Bedingungen insbesondere Vorgaben zur Einreichung von Angeboten, sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen, die bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle angefordert werden können.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nahprüfungsverfahren: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn DEUTSCHLAND

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter VI 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Informationen hierzu können den §§ 107,108 GWB entnommen werden. Bieter müssen Vergaberechtsverstöße unverzüglich bei der unter I. 1 genannten Kontaktstelle (Vergabestelle) rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst aufgrund der Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist bzw. der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge bei der o.g. Stelle zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist gem. § 107 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn er nicht unverzüglich bzw. innerhalb der o.g. Frist gerügt worden ist oder wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt gemäß § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101b Abs. 1 Nr. 2 GWB. Ein Nachprüfungsantrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 101b Abs. 1 GWB ist innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 101b Abs. 2 GWB). Bieter deren Angebote nicht berücksichtigt werden, werden vor dem Zuschlag gemäß § 101a GWB informiert.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.3.2012

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 6069 vom 22.03.2012