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Titel

Probenahme und Analytik für das Grundwassermonitoring

Vergabeverfahren

Offenes Verfahren

Auftraggeber

Kreisverwaltung Mainz-Bingen
Georg-Rückert-Str. 11
55218 Ingelheim am Rhein

Ausführungsort

DE-55576 Zotzenheim

Frist

23.03.2012

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 34219-2012

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Kreisverwaltung Mainz-Bingen

Georg-Rückert-Str. 11

Zu Händen von: Herrn Tobias Sieper

55218 Ingelheim am Rhein

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 61327872166, Fax: +49 61327872399

E-Mail: sieper.tobias(at)mainz-bingen.de

Internet: www.mainz-bingen.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Grundwassermonitoring 2012 eIMD Sprendlingen - Probenahme und Analytik für das Grundwassermonitoring der ehemaligen Industriemülldeponie Sprendlingen.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen. Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen. Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Badenheimer Str. 23-27, 55576 Sprendlingen, DEUTSCHLAND. NUTS-Code DEB3J

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Die ehemalige Industriemülldeponie ist eine gesicherte Altlast in der Nachsorgephase. Bei den Ablagerungen handelt es sich überwiegend um Produktionsabfälle, u.a. aus der chemischen und pharmazeutischen Industrie. Gemäß Qualitätssicherungshandbuch werden folgende Leistungen bezüglich des Grundwassermonitoring ausgeschrieben: Probennahme an 96 Grundwasser-, Deponiesickerwassermessstellen oder Brunnen (Pump- und Schöpfproben) unter Berücksichtigung des Arbeitschutz- und Sicherheitsplanes nach TRGS 524, Probentransport, Analytik altlastenspezifischer Verbindungen, insbesondere organischer Schadstoffe (LHKW, BTEX, Phenole und Kresole, Chlorphenole, Chlorbenzole, aromatische Amine), Beprobung im Frühjahr und im Herbst 2012, mit der Option die selben Leistungen in den 3 Folgejahren auszuführen.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71620000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Geschätzter Wert ohne MwSt: Spanne von 270 000,00 bis 320 000,00 EUR

II.2.2) Angaben zu Optionen

Optionen: ja. Beschreibung der Optionen: Der Vertrag kann um weitere 3 Jahre (jeweils Beprobung in Frühjahr und Herbst) verlängert werden. Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten: 11 (ab Auftragsvergabe)

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung

Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja. Zahl der möglichen Verlängerungen: 1 Voraussichtlicher Zeitrahmen für Folgeaufträge bei verlängerbaren Liefer- oder Dienstleistungsaufträgen: in Monaten: 11 (ab Auftragsvergabe)

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung. Beginn 18.5.2012. Abschluss 30.4.2013

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

— Bei Auftragserteilung ist eine Berufshaftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssumme für Personenschäden liegt bei 2 500 000 EUR, für sonstige Schäden bei 1 000 000 EUR,

— Vorlage einer von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebenen Bietergemeinschaftserklärung für den Fall, dass eine solche gebildet wird.

In dieser ist die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall zu erklären. Alle Mitglieder sind aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter ist zu benennen. Es ist zu bestätigen, dass der bevollmächtigte Vertreter die Bieter gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Gemäß § 17 VOL/B.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Die Bietergemeinschaft haftet gesamtschuldnerisch und wird von einem zu benennenden Bevollmächtigten vertreten.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Ausschlusskriterium gemäß § 19 Abs. 3a) VOL/A-EG, sofern die geforderten folgenden Nachweise und Erklärungen bei Angebotsabgabe nicht vollständig eingereicht werden:

— sämtliche erforderlichen Nachweise und Erklärungen der Bedingungen für den Auftrag (III.1)) und der Teilnahmebedingungen (III.2)),

— Bei Bietergemeinschaften sind von jedem beteiligten Unternehmen die entsprechenden Nachweise und Erklärungen vorzulegen.

Es ist darzulegen, welches Unternehmen, welche Leistungen durchführt. Näheres ist den Teilnahmebedingungen zu entnehmen.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

— aktueller Auszug aus dem Berufs- bzw. Handelsregister (§ 7 Abs. 8 VOL/A-EG),

— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftige Verurteilung und keine Eintragung in einem Korruptionsregister vorliegen (§ 6 Abs. 4 VOL/A-EG),

— Eigenerklärung, dass keine rechtskräftigen Feststellungen über schwere berufliche Verfehlungen vorliegen (§ 6 Abs. 6 VOL/A-EG),

— Eigenerklärung bezüglich der Zahlung der Krankenkassenbeiträge (§ 6 Abs. 6 VOL/A-EG),

— Unbedenklichkeitserklärung der Krankenkasse, bei der die meisten Arbeitsnehmer versichert sind, bezüglich der Zahlung der Beiträge (§ 6 Abs. 6 VOL/A-EG),

— Unbedenklichkeitserklärung der Berufsgenossenschaft und des Finanzamtes (§ 6 Abs. 6 VOL/A-EG).

Die aufgeführten Nachweise und Erklärungen sind stets von allen Unternehmen (Bieter, NU, Mitglieder Bietergemeinschaft, ...) vorzulegen.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Angabe des Gesamtumsatzes des Bieters der letzten drei Geschäftsjahre (2009, 2010, 2011) und des entsprechenden Umsatzes vergleichbarer Projekte (siehe Definition vergleichbare Projekte unter III.2.3) im Bereich der Probenahme und Analytik der Grundwasserüberwachung (§ 7 Abs. 2d) VOL/A-EG). Bei Bietergemeinschaften können die jeweiligen Umsätze der beteiligten Unternehmen addiert werden. Ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft hat beim Einsatz eines NU auch dessen wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch Benennung des Gesamtzumsatzes der letzen 3 Jahre und des entsprechenden Gesamtumsatzes für vergleichbare Projekte nachzuweisen. Für den Bieter bzw. die Bietergemeinschaft vorgegebene jeweilige Mindestumsätze müssen vom NU nicht erreicht werden. Die geforderten jeweiligen Gesamtmindestumsätze hat der Bieter ohne die Umsätze von NU zu erreichen. Im Übrigen sind für jeden NU sowie für den Bieter und sämtliche Mitglieder einer Bietergemeinschaft alle weiteren Erklärungen und Angaben der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorzulegen,

— Eigenerklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet ist oder die Eröffnung beantragt ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt ist (§ 6 Abs. 6 VOL/A-EG),

— Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet (§ 6 Abs. 6 VOL/A-EG),

— Angaben zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen sowie zu einer etwaigen Konzernzugehörigkeit.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Mindestgesamtumsatz: 2 000 000 EUR netto; Mindestgesamtumsatz vergleichbarer Projekte: 200 000 EUR netto;

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

- Angabe von mindestens 2 vergleichbaren Referenzprojekten innerhalb der letzten 3 Jahre, die jeweils über einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren betreut wurden; kurze Beschreibung der Projekte unter Benennung von Ansprechpartnern und Telefonnummern, zusätzlich Vorlage entsprechender Referenzschreiben (§ 7 Abs. 3a) VOL/A-EG). Vergleichbare Projekte sind beispielsweise Altlasten, Altstandorte oder Deponien, die sich dem Grundwasser durch überwiegend organische Schadstoffe mit hohen Gefahrenpotential mitteilen und über ein Grundwassermessstellennetz vergleichbarer Größenordnung regelmäßig - mindestens jährlich - beprobt werden (§ 7 Abs. 3a) VOL/A-EG). Bei Bietergemeinschaften oder dem Einsatz von Unternehmen im Sinne von § 7 Abs. 9 VOL/A-EG können die Referenzen der jeweiligen Unternehmen addiert werden,

- Nachweise zur technischen Labor- und Probennahmeausstattung und der jeweiligen Qualifikation des zur Erbringung der Leistungen eingesetzten Personals (§ 7 Abs. 3 b) und g) VOL/A-EG). Dies gilt insbesondere für den Projektleiter. Die entsprechende Person muss mindestens über 2 Jahre Erfahrungen in der Grundwasseranalytik vergleichbarer Projekte (siehe Definition vergleichbarer Projekte bei Referenzprojekten) verfügen. Es ist darzulegen, für welchen Auftraggeber (unter Angabe der Telefonnummern), in was für vergleichbaren Projekten und über welchen Zeitraum entsprechende Erfahrungen gesammelt wurden,

- Aktueller Nachweis Akkreditierung nach DIN EN ISO/IEC 17025, Nachweis eines entsprechenden QM-Systems (Zertifizierung), Bescheinigungen über die Teilnahme an Ringversuchen/Laborvergleichstests sowie über eine Notifizierung (Fachmodul LAGA, LAWA oder LABO) oder Gleichwertiges (§ 7 Abs. 3b) VOL/A-EG). Für ausländische Bieter sind

- sofern einzelne geforderte Nachweise oder Bescheinigungen nicht erbracht werden können - jeweils gleichwertige Nachweise vorzulegen. Will sich ein Bieter auf die technische Leistungsfähigkeit/Fachkunde eines anderen Unternehmens berufen, so hat er dies im Angebot darzulegen und nachzuweisen, dass ihm die entsprechenden Mittel des anderen Unternehmens bei der Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (Verpflichtungserklärung/vgl. § 7 Abs. 9 VOL/A-EG). Vergibt der Bieter Teile der abgefragten Leistungen fremd, so hat er die Teilleistungen und den jeweiligen Nachunternehmer zu benennen. Beim Einsatz von Nachunternehmern sind entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. Im Falle des Einsatzes von NU sind die Nachweise der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde grundsätzlich nur einmal vom Bieter vorzulegen, es sei denn, dass er sich bezüglich der technischen Leistungsfähigkeit/Fachkunde auf den NU beruft. Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

- 2 vergleichbare Referenzprojekte,

- 2 Jahre Erfahrung des Projektleiters in vergleichbaren Projekten.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Offenes Verfahren

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Niedrigster Preis

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: Grundwassermonitoring 2012 eIMD Sprendlingen

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung. Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 23.3.2012 - 10:00. Kostenpflichtige Unterlagen: ja. Preis: 20,00 EUR. Zahlungsbedingungen und -weise: Bar oder per Überweisung. Nachweis der Zahlung mit Anforderung der Verdingungsunterlagen.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 23.3.2012 - 10:00

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots bis: 18.5.2012 IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote Tag: 23.3.2012 - 10:00. Ort: Raum 372. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags

Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: ja. Voraussichtlicher Zeitpunkt weiterer Bekanntmachungen: Herbst 2015.

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union: Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben: Die Anforderungen in III.2.2) und III.2.3) sind Mindestbedingungen.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer Rheinland-Pfalz Stiftstraße 9, 55116 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 6131162234 Internet-Adresse: mwkel.rlp.de/zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer Fax: +49 6131162113

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Erklärt die Vergabestelle auf eine Rüge, dass sie dieser Rüge nicht abhelfen wolle, gilt eine Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung für die Einleitung eines Nachprüfverfahrens (§ 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Eine Rüge im Sinne des § 107 Absatz 3 Satz 1 Nr. 1 GWB muss innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis des Vergabeverstoßes erfolgen.

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Vergabekammer Rheinland-Pfalz Stiftstraße 9, 55116 Mainz DEUTSCHLAND Telefon: +49 6131162234 Internet-Adresse: mwkel.rlp.de/zugeordnete-Institutionen/Vergabekammer Fax: +49 6131162113

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 27.1.2012

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 5814 vom 02.02.2012