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Titel

Durchführung einer Grundlagenuntersuchung eines Abfallwirtschaftsplanes

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung

Auftraggeber

Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken

Ausführungsort

DE-66117 Saarbrücken

Frist

22.03.2012

Beschreibung

a) Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr des Saarlandes

- Referat E/1 Abfallwirtschaft, Bodenschutz, Altlasten -

Keplerstraße 18

66117 Saarbrücken

Telefon: 0681 / 501 – 4780, Telefax: 0681 / 501 – 4488

E-Mail: a.wieland(at)umwelt.saarland.de

Bearbeiter: Herr Wieland Kenn-Nr.: E/1 / 8.2.2-274/10

b) Art der Vergabe:

Beschränkte Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb gemäß §3 Abs. 3 lit. a) VOL/A

c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind:

Der Teilnahmeantrag ist ausschließlich in schriftlicher Form im Doppelumschlag bei der unter a) bezeichneten Stelle einzureichen. Der innere Umschlag ist zu verschließen und wie folgt zu bezeichnen: Teilnahmeantrag Grundlagenuntersuchung Abfallwirtschaftsplan - Ungeöffnet unter Verschluss zu halten und am 23.03.2012 dem Referat E/1 zuzuleiten Im Falle der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes wird die Form der Angebote mit den Vergabeunterlagen nach Beendigung des Teilnahmewettbewerbs bekannt gegeben.

d) Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung:

Durchführung einer Grundlagenuntersuchung zur Auswertung des saarländischen Abfallwirtschaftsplanes, Teilplan Abfälle aus Industrie und Gewerbe von 2008 und zu einer Überprüfung der Erforderlichkeit dessen Fortschreibung. Untersuchungsgebiet ist das gesamte Saarland. Neben den erforderlichen Datenerhebungen im Saarland sind mindestens drei Vor-Ort-Termine am Sitz des Auftraggebers vorzusehen. Kurzbeschreibung der Leistung: Nach § 30 Abs. 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrwG) stellen die Länder für ihr Gebiet Abfallwirtschaftspläne nach überörtlichen Gesichtspunkten auf. Die Abfallwirtschaftspläne sind nach § 31 Abs. 5 KrWG mindestens alle 6 Jahre auszuwerten und bei Bedarf fortzuschreiben. Im Saarland ist der Abfallwirtschaftsplan (AWP) in die Teilpläne Siedlungsabfälle (aktualisiert 2010) sowie Abfälle aus Industrie und Gewerbe (im Weiteren als AWP Sonderabfälle bezeichnet) untergliedert. Der aktuelle AWP Sonderabfälle datiert vom Mai 2008 und ist nunmehr auszuwerten und auf die Erforderlichkeit einer Fortschreibung zu überprüfen. Dies soll in Form einer Grundlagenuntersuchung erfolgen. Die Grundlagenuntersuchung muss die gefährlichen Abfälle, die industriellen Massenabfälle sowie alle nicht im Teilplan Siedlungsabfall des saarländischen AWP behandelten sonstigen Abfälle umfassen. Die rechtlichen, technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie die derzeitige Entsorgungssituation im Saarland sollen dargestellt werden. Ausgehend von einer detaillierten Analyse des festgestellten Ist-Zustandes sind realistische Planungsziele und entsprechende Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele vorzuschlagen. Auf Basis der Analysedaten ist ferner die zukünftige Entwicklung des Abfallaufkommens und der Entsorgungsstrukturen im Saarland zu prognostizieren. Die Überprüfung eines Bedarfs für die Fortschreibung des AWP Sonderabfälle soll durch einen Vergleich der Untersuchungsergebnisse mit den Inhalten des AWP Sonderabfälle von 2008 erfolgen. Das vollständige Untersuchungsergebnis soll in Form eines Konzeptentwurfes (Vorschlag planerischer Festlegungen) für einen Abfallwirtschaftsplan zusammengefasst werden.

e) Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: Es erfolgt keine Aufteilung in Lose.

f) Zulassung von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen.

g) Bestimmungen über die Ausführungsfrist:

Der Auftrag soll im Zeitraum vom 01.09.2012 bis 31.08.2013 durchgeführt werden. Die Durchführung der Grundlagenuntersuchung selbst und die Auswertung des Datenmaterials sollen dabei innerhalb der ersten 6 Monate der Auftragslaufzeit abgeschlossen sein.

h) Bezeichnung und Anschrift der die Vergabeunterlagen abgebenden Stelle: Siehe a).

i) Teilnahme-, Angebots- und Bindefrist:

Der Teilnahmeantrag ist bis zum 22.03.2012, 17 Uhr einzureichen. Bis zum 16.04.2012 erfolgt die Angebotsaufforderung. Das Angebot ist bis zum 29.05.2012 einzureichen. Die Bindefrist endet am 31.12.2012.

j) Geforderte Sicherheitsleistungen: Keine.

k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:

- Vergabeunterlagen

- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

l) Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen zur Beurteilung der Eignung des Bewerbers durch den Auftraggeber:

- Teilnahmeantrag (Anlage 1),

- Vervollständigter Fragebogen (Anlage 2),

- Rechtsverbindlich unterzeichnete Eigenerklärung (Anlage 3),

- Referenzen (Liste mit dem Auftragsgegenstand vergleichbarer Leistungen; jeder hierin aufgeführte Eintrag soll einen Bezug zu durchgeführten Arbeiten des Unternehmens im Rahmen der Erstellung/Fortschreibung von Abfallwirtschaftsplänen der deutschen Bundesländer aufweisen; Angabe des jeweiligen Ausführungsjahres).

m) Höhe der Vervielfältigungskosten bei Öffentlichen Ausschreibungen: Die Übersendung der Vergabeunterlagen ist gebührenfrei.

n) Angabe der Zuschlagskriterien:

Ein Anspruch auf Beteiligung am Wettbewerb besteht nicht. Auskünfte darüber, ob dem Antrag auf Beteiligung entsprochen wird, können nicht erteilt werden. Zur Beschränkten Ausschreibung werden maximal 15 Bieter zugelassen. Wertungskriterien für die Eignungsüberprüfung:

- Grundsätzlich können nur Unternehmen an der Ausschreibung teilnehmen, die bereits über Erfahrungen im Zusammenhang mit der Erstellung/Fortschreibung von Abfallwirtschaftsplänen der deutschen Bundesländer verfügen.

- Nachgewiesene Referenzen und Fachkunde.

- Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit.

Bewerber, auf die die in §6 Absatz 5 VOL/A genannten Kriterien zutreffen, werden von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen. Die Zuschlagskriterien für das infolge einer Aufforderung zur Angebotsabgabe eingereichte Angebot ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 5950 vom 04.03.2012