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Titel

Beratung im Bereich Forschung

Vergabeverfahren

Verhandlungsverfahren

Auftraggeber

Bundesministerium für Bildung und Forschung
Heinemannstraße 2
53175 Bonn

Ausführungsort

DE-53175 Bonn

Frist

21.03.2012

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 51804-2012

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Bundesministerium für Bildung und Forschung

Heinemannstraße 2

Zu Händen von: Michael Kaever

53175 Bonn

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 2289957-2227, Fax: +49 22899578-3601

E-Mail: michael.kaever(at)bmbf.bund.de

Internet: www.bmbf.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers

Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen

I.3) Haupttätigkeit(en). Allgemeine öffentliche Verwaltung

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:

"Begleitende Maßnahmen und Zusatzaufgaben der Projektträgerschaft im Bereich Nachhaltigkeit, Klima, Energie“.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 11: Unternehmensberatung [6] und verbundene Tätigkeiten Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Deutschland. NUTS-Code DE

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS). Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens

Das BMBF beauftragt Projektträger, um mit ihrer Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel für die Forschung zu gewährleisten. Ziel dieser Ausschreibung ist die Beauftragung eines Projektträgers (PT), der die zuständigen Fachreferate des BMBF bei themenübergreifenden Fragestellungen in den folgenden Bereichen unterstützt:

1. Sozialökologische Forschung und Wirtschaftswissenschaften für Nachhaltigkeit,

2. Energietechnologien und effiziente Energienutzung,

3. Globaler Wandel,

4. Umwelttechnologien und Rohstoffeffizienz, einschließlich nachhaltigem Wasser- und Landmanagement,

5. Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften. Die Unterstützung bezieht sich auf folgende themenübergreifende Aufgaben, die im Einzelnen in den Vergabeunterlagen (Leistungsbeschreibung) ausgeführt sind:

— Beobachtung und Analyse von Forschung und Entwicklung,

— Aufbereitung von Zukunftsthemen für die Bereiche Umwelt, Klima, Nachhaltigkeit,

— Unterstützung des BMBF bei der Weiterentwicklung der Programmatik im Bereich Nachhaltigkeit und bei der Öffentlichkeitsarbeit,

— die Beratung des BMBF bei Fragen der Umwelt- und Energiegesetzgebung,

— fachliche Unterstützung des BMBF bei Bürgeranfragen und politischen Anfragen,

— Unterstützung bei der Einpassung der Forschungsstrategie in die allgemeine Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung und

— die Betreuung internationaler Prozesse und Gremien im Bereich der Nachhaltigkeit.

Der Förderbereich gehört zum Rahmenprogramm „Forschung für nachhaltige Entwicklung (FONA)“ des BMBF und ist Bestandteil der Hightech-Strategie der Bundesregierung. Ziel ist, durch wissenschaftlich fundierte Problemlösungsbeiträge die Lebensgrundlagen für heutige und kommende Generationen zu erhalten. Darüber hinaus sollen durch FONA die Chancen, die die Umwelttechnologien für die deutsche Wirtschaft bieten, besser genutzt werden und die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft vertieft werden. FONA soll einen Beitrag dazu leisten, dass Deutschland die ehrgeizigen nationalen Klimaziele erreicht, durch Forschung die Grundlagen für den Umbau des Energiesystems gelegt werden und die natürlichen Ressourcen wie Wasser, Land und Biodiversität und die Rohstoffe geschont werden. Da Nachhaltigkeit nur in globaler Verantwortung zu erreichen ist, ist die internationale Vernetzung der Nachhaltigkeitsforschung ein zentraler Bestandteil von FONA. Nähere Bestimmungen zum Auftragsgegenstand sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Die Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre mit der Option einer einmaligen Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 73210000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.2) Angaben zu Optionen

Optionen: ja. Beschreibung der Optionen: Option einer einmaligen Verlängerung um bis zu weitere 3 Jahre.

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja Zahl der möglichen Verlängerungen: 1

II.3) Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung Beginn 1.10.2012. Abschluss 30.9.2017

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften: Es gelten der mit den Vergabeunterlagen übersendete Mustervertrag „Vertrag zur Übernahme und Durchführung von Projektträgeraufgaben“ (PT-Vertrag) unddie darin genannten Vertragsbestandteile (insbesondere die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bewerbungsbedingungen des BMBF bei internationalen Ausschreibungen und die Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen des BMBF. Abrufbar unter: www.bmbf.de/de/1304.php.). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters gelten nicht.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Bewerbergemeinschaften haben eine Eigenerklärung (entsprechend Formblatt III) mit folgendem Inhalt abzugeben:

— Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung,

— ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters,

— eine von allen Mitgliedern der Gemeinschaft rechtsverbindlichunterzeichnete Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem BMBF rechtsverbindlich vertritt.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen. Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: nein

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:

1. Bewerberbogen mit Name und Anschrift des Bewerbers sowie Name des Ansprechpartners (mit Telefon und Telefaxnummer sowie sonstigen Kontaktdaten (entsprechend Formular I)). Dieses Dokument ist nur vom Bewerber bzw. vom benannten verantwortlichen Ansprechpartner einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen,

2. Bei einer Bewerbergemeinschaft ist außerdem eine Eigenerklärung der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.(entsprechend Formular III),

3. Beschreibung des Bewerbers und seiner institutionellen Struktur (u.a. Größe, Standort). Dieses Dokument ist vom Bewerber bzw. von allen Partnern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen,

4. Der Bewerber hat seine Kompetenzschwerpunkte darzustellen. Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, hat der Bewerber anzugeben, welche Leistungsbestandteile von welchem Unternehmen erbracht werden sollen. Dabei ist kenntlich zu machen, welchen Status (Mitglied der Bewerbergemeinschaft, Unterauftragnehmer etc.) das jeweilige Unternehmen genießt. Die einzelnen Unternehmen sind mit vollständiger Firma unter Bezeichnung des Unternehmenssitzes zu benennen. Hierüber ist eine Erklärung zum Einsatz von Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein entsprechender Vordruck wird mit den Vergabeunterlagen bereit gestellt (entsprechend Formular II),

5. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder anderen Berufsregistern für den Leistungserbringer (nicht älter als sechs Monate, wobei für die Berechnung der Tag maßgeblich ist, an dem die Angebotsfrist endet), soweit die Eintragung für den jeweiligen Leistungserbringer nach den jeweils einschlägigen Rechtsnormen vorgeschrieben ist. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,

6. Ausgefüllte und unterschriebene Bietererklärung international, abrufbar unter www.bmbf.de/pubRD/bietererklaerung_form_eu.pdf,

7. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass keine Person, deren Verhalten sich der Leistungsbringer gemäß § 6 EG Abs. 4 Satz 3 VOL/A zurechnen lassen muss, wegen einer der in § 6 EG Abs. 4 Satz 1 a) bis g) VOL/A genannten Straftaten verurteilt worden ist. (entsprechend Formular VII),

8. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, keine schweren Verfehlungen begangen zu haben, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen. (entsprechend Formular VIII),

9. Eigenerklärung, die darstellt, ob und auf welche Weise der Leistungserbringer mit Rechtssubjekten gesellschaftsrechtlich verflochten ist, die sich möglicherweise an künftigen Förderverfahren, die gemäß der vorliegenden Ausschreibung in den Zuständigkeitsbereich des künftigen Auftragnehmers fallen, beteiligen werden. (entsprechend Formular IV). Im Falle einer Verflechtung hat der Leistungserbringer darzustellen, wie eine mögliche Interessenkollision nach §§ 20, 21 VwVfG verhindert werden soll.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sich auf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:

1. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass über sein Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gerichtliches Verfahren eröffnet worden ist, die Eröffnung nicht beantragt worden ist und ein entsprechender Antrag auch nicht mangels Masse abgelehnt worden ist. (entsprechend Formular V),

2. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, sich nicht in Liquidation zu befinden. (entsprechend Formular V),

3. Eigenerklärung, in der der Leistungserbringer nach bestem Wissen bestätigt, dass er seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung in der Vergangenheit ordnungsgemäß nachgekommen ist. (entsprechend Formular VI),

4. Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Leistungserbringers bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre (sollte ein Leistungserbringer erst seit weniger als drei Jahren bestehen, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit Unternehmensgründung zu machen. Es ist zudem gesondert und unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass das betreffende Unternehmen seit weniger als drei Jahren besteht). (entsprechend Formular IX),

5. Vorlage einer aktuellen schriftlichen Auskunft eines Kreditinstituts zum Zahlungsverhalten des Leistungserbringers (nicht älter als drei Monate, wobei für die Berechnung der Tag, an dem die Teilnahmefrist endet, maßgeblich ist). Die Auskunft muss erkennen lassen, wie lange die Geschäftsverbindungen zwischen dem jeweiligen Kreditinstitut und den Leistungserbringer bestehen. Zudem muss die Auskunft darlegen, ob die Kundenbeziehungen zum Leistungserbringer ordnungsgemäß verlaufen. Die Vorlage einer Fotokopie reicht insofern aus,

6. Eigenerklärung des Leistungserbringers zur Gesamtzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen sowie zur Anzahl der festangestellten Mitarbeite/innen, die im projektrelevanten Umfeld tätig sind, und zur Anzahl der festangestellten Mitarbeiter/innen, die für das Projekt zur Verfügung stehen würden. (entsprechend Formular X).

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Soweit es sich um eine Bewerbergemeinschaft handelt oder der Bewerber sichauf die Eignung von Unterauftragnehmern beruft, sind diese Erklärungen und Dokumente von allen benannten Unterauftragnehmern und Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft vorzulegen, soweit nachfolgend nicht anders angegeben. Der Begriff des Leistungserbringers bezieht sich bei einer Bewerbergemeinschaft auf alle Partner der Bewerbergemeinschaft, die unter diesem Begriff bezeichneten Auskünfte sind somit für alle Partner vorzulegen:

1. Berufliche/fachliche Befähigung des Personals

a. Darstellung der Qualifikationen und fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (entspr. Formblatt XII). Erwartet werden

— Kenntnisse in der Nachhaltigkeitsforschung sowohl im ökologischen als auch im ökonomischen und gesellschaftlichen Bereich,

— Kenntnisse in den technischen Disziplinen Klimaforschung, Energietechnologien, effiziente Energienutzung und Energiesystemforschung, Umwelttechnologien und Rohstoffeffizienz (einschließlich nachhaltigem Wasser- und Landmanagement), Meeres- und Polarforschung, Geowissenschaften und Biodiversitätsforschung,

— Erfahrungen in der Organisation und Vorbereitung größerer Veranstaltungen (z.B. Konferenzen) und bei der Erstellung fachlicher Expertisen (z.B. Studien zu neuen Technologien oder zu Rahmenbedingungen von Innovation) einbringen können,

— Kenntnisse der Forschungslandschaft in Deutschland sowohl im universitären Bereich als auch der außeruniversitären Forschung an Instituten, Unternehmen und Anwendern,

— Kompetenzen im Bereich der verständlichen Aufbereitung von Ergebnissen und Aktivitäten der Förderung für die Fachöffentlichkeit und die breite Öffentlichkeit,

— Juristische Kompetenz für die Beratung des BMBF bei Fragen der Umwelt- und Energiegesetzgebung.

b. Darstellung zu umfangreichen Erfahrungen der verantwortlichen und leitenden Mitarbeiter bzw. Mitarbeiterinnen im Verwaltungshandeln gem. Formblatt XIII. Der Bewerber muss in der Lage sein, so zu handeln, wie es einer Behörde obliegt. Dazu gehört vor allem, dass hinreichend qualifiziertes Personal vorhanden ist, das Kenntnisse im Zuwendungsrecht und im allgemeinen Haushaltsrecht besitzt ebenso wie Kenntnisse im Verwaltungsrecht. Darüber hinaus muss der Bewerber mit den weiteren einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften (z. B. Forschungs- und Entwicklungs- und Innovations-Gemeinschaftsrahmen der Europäischen Kommission, Subventionsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz) vertraut sein. Zudem fließen die Kenntnisse der nationalen, europäischen, bi- und multilateralen Regeln und Praktiken der Forschungsförderung in die Bewertung mit ein.

c. Das Angebot muss eine Mitarbeiterin bzw. einen Mitarbeiter umfassen, die bzw. der neben den unter a. und b. genannten Kenntnissen über einschlägige Führungserfahrung verfügt und als Leiter/Leiterin der Projektträgerschaft tätig sein wird. Sie bzw. er wird vorrangiger Ansprechpartner des Auftraggebers sein. Der Bieter muss ferner sicherstellen und in einer Eigenerklärung bestätigen, dass

— neben der Leitung auch die in der Projektträgerschaft eingesetzten Mitarbeiter/innen Deutsch als Geschäftssprache in Wort und Schrift beherrschen sowie über

- für das Verstehen von fachlichen Texten erforderliche

- englische Sprachkenntnisse verfügen,

— die in der Bearbeitung internationaler Verbünde eingesetzten Mitarbeiter/innen daneben auch fachspezifisches, verhandlungs- und präsentationssicheres Englisch beherrschen,

— die nationalen und europäischen Forschungsprogramme kennen,

— ein Konzept zur Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter/innen besteht und auch umgesetzt wird,

— er über Erfahrung im Umgang mit schutzwürdigen Informationen verfügt.

2. Darstellung von Referenzprojekten. Der Bewerber muss Erfahrungen im der Projektträgerschaft vergleichbaren Projektmanagement haben und diese mit Referenzprojekten belegen. Es ist eine ausführliche Darstellung von Referenzen bzw. Referenzprojekten (mindestens eines, maximal fünf) vorzulegen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar sind gem. Formblatt XI. Die entsprechenden Darstellungen müssen eine hinreichend ausführliche Beschreibung des Projektinhalts und des zeitlichen Projektumfangs in Personentagen enthalten. Anzugeben sind zudem Adresse und Telefonnummer des Ansprechpartners bei dem jeweiligen Auftraggeber der als Referenz genannten Aufträge sowie die Rolle, die der Leistungserbringer in dem jeweiligen Projekt eingenommen hat. Die Referenzen sollen sich auf Projektmanagement im Bereich von Forschung und Entwicklung und im Bereich von Themen im Nachhaltigkeitsbereich beziehen. Die Vorlage von Unternehmensreferenzen des Unterauftragnehmers istzulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf fünf beschränkt. Die Vorlage von Unternehmensreferenzen für jedes Mitglied der Bieter-/Bewerbergemeinschaft ist zulässig, aber nicht zwingend erforderlich. In jedem Fall ist die Höchstzahl der mit dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Referenzen insgesamt auf fünf beschränkt.

3. Angaben in Form einer Eigenerklärung über die dem Bieter zur Verfügung stehende technische Ausrüstung für die Ausführung der zu vergebenden Leistungen.

4. Angaben in Form einer Eigenerklärung des Bieters zur Nutzung eines Qualitätsmanagements in der Einrichtung.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren. Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer: 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: DerAuftraggeber wählt die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden sollen, unter den Gesichtspunkten der Leistungsfähigkeit, Fachkunde und Zuverlässigkeit (vgl. § 97 Abs. 4 GWB) aus. Die nicht berücksichtigten Bewerber werden schriftlich benachrichtigt. Der Auftraggeber beabsichtigt, drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Haben mehr als drei grundsätzlich geeignete Bewerber berücksichtigungsfähige Teilnahmeanträge abgegeben, erfolgt die Auswahl unter ihnen nach folgendem Modus: - Auswahlkriterium K1: Qualifikation, berufliche Erfahrungen und Fachkenntnisse der Mitarbeiter (Formblatt XII) [30 %]; Auswahlkriterium K2: Qualifikation und berufliche Erfahrungen der PT-Leitung (Formblatt XII) [20 %]; Auswahlkriterium K3: Erfahrungen im Verwaltungshandeln, insbesondere Zuwendungsverfahren (gem. Formblatt XIII) [15 %]; Auswahlkriterium K4: Erfahrung im der Projektträgerschaft vergleichbaren Projektmanagement (gem. Formblatt XI) [35 %]. Der Auftraggeber bewertet jedes der genannten Auswahlkriterien mit 0 bis 10 Punkten. Die Punktzahlen (P), die ein Bewerber für die einzelnen Auswahlkriterien erlangt hat, werden dann in folgende Formel übertragen: Gesamtpunktzahl = 0,3 * P (K1) + 0,2 * P (K2) + 0,15 * P (K3) + 0,35 * P (K4). Insgesamt kann ein Bewerber also maximal 10 Punkte erlangen. Die für die Bewerberauswahl maßgebliche Bewerberreihenfolge ergibt sich aus den Gesamtpunktzahlen, die die einzelnen Bewerber erlangt haben. Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl und würde die Auswahl eines dieser Bewerber zum Ausscheiden eines punktgleichen Bewerbers führen, erfolgt keine Auswahl zwischen den punktgleichen Bewerbern. Vielmehr werden alle punktgleichen Bewerber dann zur Angebotsabgabe aufgefordert. In diesem Fall verbleiben also mehr als drei Bewerber im Wettbewerb. Die Bewertung der Referenzen (Auswahlkriterium K4) richtet sich dabei nach folgenden Aspekten:

— Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen im Hinblick auf Projektumfang und das erfasste inhaltliche Leistungsspektrum mit dem vertragsgegenständlichen Auftrag,

— Leistungsanteil des betreffenden Unternehmens am Referenzprojekt – Komplexität des Referenzprojektes,

— Anzahl der Referenzprojekte (mindestens 1, maximal 5). Die Bewertung der Qualifikationen und den fachbezogenen Erfahrungen der zum Einsatz gelangenden Mitarbeiter (K1, K2 und K3) richtet sich danach, ob und inwieweit die vom Bewerber vorgesehenen Mitarbeiter den Anforderungen des vertragsgegenständlichen Auftrags im Hinblick auf Qualifikation und Erfahrung genügen. Von besonderer Bedeutung sind insofern angemessene Kenntnisse in den unter T.4.2 III a. und b. beschriebenen Bereichen. Anhand der vom Bewerber vorgelegten Mitarbeiterprofile wird bewertet, inwieweit die Qualifikationen sowie Erfahrungen der betreffenden Mitarbeiter eine hinreichende Eignung für die Durchführung des verfahrensgegenständlichen Auftrags erwarten lassen.

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien

das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 721-

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 21.3.2012 - 12:00

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 30.3.2012 - 12:00

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Bundes Villemombler Straße 76, 53123 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: info(at)bundeskartellamt.bund.de Telefon: +49 22894990 Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de Fax: +49 2289499400 Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: johann-josef.donau(at)bmbf.bund.de Telefon: +49 2289957-3558 Internet-Adresse: www.bmbf.de Fax: +49 22899578-3601

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als fünfzehn Kalendertage nach Eingang der Mitteilung, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.4.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt: Vergabeprüfstelle im Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2, 53175 Bonn DEUTSCHLAND E-Mail: johann-josef.donau(at)bmbf.bund.de Telefon: +49 2289957-3558 Internet-Adresse: www.bmbf.de Fax: +49 22899578-3601

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.2.2012

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 5888 vom 16.02.2012