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Titel Ausführungsort Frist
Beratungs-/Fachplanerleistungen im Bereich Hochwasserschutz DE-87439 24.02.2012
Vermessungsarbeiten AT-1030 24.02.2012
Errichtung von Grundwassermessstellen DE-04523 24.02.2012
▼ Durchführung von Routineprobenahme DE-06844 24.02.2012
Behandlung und Sanierung von Grundwasserverschmutzung DE-39218 24.02.2012
Kartierung von Waldvogelarten DE-79100 24.02.2012
Durchführung von Höhenvermessungen DE-79104 24.02.2012
Erstellung von Baugrund- und Hydrologischen Gutachten DE-22335 24.02.2012
Chemische Laborleistungen für Altlastenuntersuchungen DE-70182 24.02.2012
Titel
Durchführung von Routineprobenahme
Vergabeverfahren
Beschränkte Ausschreibung
Auftraggeber
Umweltbundesamt
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Ausführungsort
DE-06844 Dessau-Roßlau
Frist
24.02.2012
Beschreibung
1. Umweltbundesamt
Referat Z 6
Wörlitzer Platz 1
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: (0340) 2103 - 2863, Fax: (0340) 2104 - 2863
Gz.: Z 6 – 93065/34 FKZ 301 02 052
2. Art der Vergabe
Beschränkte Ausschreibung mit Teilnahmewettbewerb nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen – Teil A „Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Leistungen“ (VOL/A)
3. Form der Teilnahmeanträge
Die Teilnahmeanträge sind schriftlich bei der ausschreibenden Stelle einzu- reichen. Elektronische Teilnahmeanträge sind nicht zugelassen.
4. Art und Umfang der Leistung sowie Ort der Leistungserbringung
Durchführung der Routineprobenahme Schwebstoff für die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) in den Jahren 2013 - 2015. Für die Umweltprobenbank des Bundes (UPB) ist eine jährliche Probenahme von Schwebstoff im Rahmen des Routinebetriebes durchzuführen. Gemäß den Vorgaben der „Richtlinie zur Probenahme und Probenbearbeitung Schwebstoff“ sowie der jeweiligen „Gebietsbezogenen Probenahmepläne“ soll für Schwebstoff an 16 Probenahmeflächen in verschiedenen Fließgewässern eine monatliche Probenahme erfolgen. Es muss gewährleistet sein, dass die Probenahmekampagne jährlich im Januar beginnt und bis Dezember desselben Jahres durchgeführt wird. Dabei handelt es sich um eine permanente Exposition von Schwebstofffallen, wobei der dauerhafte Verbleib der Fallen an den Probenahmeflächen sicherzustellen ist. Sollten ggfs. Fallen zusätzlich benötigt werden, müssen diese entsprechend der vorgegebenen Bauart durch den Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden. Die gewonnenen Proben müssen vor Ort nach den Vorgaben der Richtlinie vorhomogenisiert, gesiebt sowie über Flüssigstickstoff tiefgefroren werden. Begleitend zur Probenahme sind die Schwebstoffe mit Feldmethode zu beschreiben sowie zu charakterisieren. Anschließend muss das tiefgefrorene Probenmaterial zwischengelagert bzw. zum UPB - Lager nach Schmallenberg transportiert werden. Gleichzeitig sind zu den einzelnen Schwebstoff - Probenahmeterminen Wasserproben zur Bestimmung des Schwebstoffgehaltes zu entnehmen und entsprechend den Vorgaben der Richtlinie zu behandeln. Sämtliche Daten sind nach vorgegebenem Format zu dokumentieren.
5. Losaufteilung
Die Gesamtleistung bildet ein Los.
6. Ausführungsfrist: 01.01.2013 bis 31.12.2015
7. Bezeichnung und Anschrift der Stelle, die die Vergabe-unterlagen abgibt. Die oben genannte Vergabestelle.
8 Teilnahmefrist: 13.2.2012 (Posteingang im Umweltbundesamt)
9. Zahlungen: Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B
10. Nachweis für die Beurteilung der Eignung des Bieters
Dem Teilnahmeantrag sind zur Beurteilung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers folgende Unterlagen beizufügen:
- Das Firmen- und Institutsprofil (einschließlich Aufbau, Entwicklung und Geschäftsfelder) ist darzulegen. Darüber hinaus sind die personellen Kapazitäten einschließlich Ausbildungsprofile zu erläutern.
- Anhand von mindestens fünf Referenzen ist nachzuweisen, dass der Bewerber theoretische Kenntnisse sowie praktische Erfahrung auf dem Gebiet der Schwebstoffprobenahme in Fließgewässern hat.
- Es ist ein Nachweis zu erbringen, wie die erforderliche Qualitätssicherung in der Einrichtung erfolgt.
- Für das Team, das die Untersuchungen von Anfang bis zum Ende betreuen und durchführen soll, sind folgende Erfahrungen, Qualifikationen und Kenntnisse nachzuweisen (ausschlaggebend dabei ist das Vorhalten im Team, nicht der einzelnen Personen):
- Praktische Erfahrungen bei Schwebstoffprobenahmen in Fließgewässern, mit Angabe in welchen Projekten die vorgeschlagenen Mitarbeiter/innen bisher eingesetzt wurden.
- Ein/e ständige/r Mitarbeiter/in mit Abschluss eines Hochschulstudiums in den Fächern Hydrologie, Biologie oder vergleichbarer Fachrichtungen und nachgewiesenen Kenntnissen
In der Schwebstoffprobenahme.
- Ferner ist darzulegen, wie eine sach- und termingerechte Auftragserledigung bei Ausfall eines Teammitgliedes sichergestellt wird. Für die Vertreter/innen ist ebenfalls ein Qualifikationsnachweis zu erbringen.
- Es ist mindestens folgende technische Ausstattung nachzuweisen:
- Ein Raum, der die Zwischenlagerung der gesammelten Schwebstoffproben unter Flüssigstickstoff in einem 150-200 l Cryobehälter ermöglicht. Eine vorschriftsmäßige Be- und Entlüftung muss vorhanden sein.
- Ein Probenahmefahrzeug, das über die erforderlichen Sicherheitsvorrichtungen zum Transport eines Cryobehälters verfügt.
- Ein Wasserfiltrationsarbeitsplatz zur Schwebstoffbestimmung.
- Ein Boot mit mind. 15 PS-Motor (einschließlich Führerschein) zum Bergen abgetriebener / abgerissener Schwebstofffallen.
- Zwei PC-Arbeitsplätze.
- (Eigen-)Erklärung, dass
- über das Vermögen des Antragstellers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren eröffnet oder beantragt oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist,
- sich der Antragsteller nicht in Liquidation befindet,
- der Antragsteller seinen gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß nachkommt,
- der Antragsteller keine schweren Verfehlungen begangen hat, die seine Zuverlässigkeit in Frage stellen.
Insbesondere, dass keine Person, deren Verhalten dem Antragsteller zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt worden ist wegen Verstößen gegen § 370 Abgabenordnung (Steuerhinterziehung), Art. 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, §§ 129, 129a und 129 b StGB (Bildung krimineller oder terroristischer Vereinigungen), § 261 StGB (Geldwäsche), § 263 StGB (Betrug), § 264 StGB (Subventionsbetrug) und § 334 StGB (Bestechung).
11. Einem Verstoß gegen diese Vorschriften gleichgesetzt sind Verstöße gegen entsprechende Strafnormen anderer Staaten.
12. Für eventuelle Nachprüf-ungsverfahren zuständige Vergabekammer: Vergabekammern des Bundes Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 5805 vom 25.01.2012