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Titel

Sachverständigentätigkeit zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung eines Kernkraftwerk

Vergabeverfahren

Verhandlungsverfahren

Auftraggeber

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Mainzer Straße 80
65189 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-68643 Bergstrasse

Frist

17.12.2012

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 362689-2012

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1) Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und

Verbraucherschutz, Abteilung IV

Mainzer Straße 80

Zu Händen von: Frau Dietlinde Petrick

65189 Wiesbaden

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 6118151500 / 6118151515, Fax: +49 6118151945

E-Mail: Atomaufsicht(at)hmuelv.hessen.de

Internet: www.hessen.de

Weitere Auskünfte erteilen:

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Abteilung IV

Mainzer Straße 80

65189 Wiesbaden

DEUTSCHLAND

Telefon: +49 6118151500, Fax: +49 6118151945

E-Mail: Atomaufsicht(at)hmuelv.hessen.de

Internet: www.hmuelv.hessen.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstige: Atomrechtliche Genehmigungsbehörde in Hessen

I.3) Haupttätigkeit(en): Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber: Sachverständigentätigkeit nach § 20 Atomgesetz: Zur Stilllegungs- und Abbaugenehmigung Kernkraftwerk Biblis (Block A und B).

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung Dienstleistungen Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Sitz des Auftragnehmers sowie das Kernkraftwerk Biblis, 68643 Biblis. NUTS-Code DE715

II.1.3) Angaben zum öffentlichen Auftrag, zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem (DBS) Die Bekanntmachung betrifft einen öffentlichen Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens. Sachverständigentätigkeit nach § 20 des Atomgesetzes: Sicherheitstechnische Prüfung und Bewertung von zwei Anträgen nach § 7 Abs. 3 AtG im Rahmen der behördlichen Erteilung der Stilllegungs- und Abbaugenehmigung für das Kernkraftwerke in Biblis (Block A und B) und anschließende Begleitung des Abbaus als zugezogener Sachverständiger im aufsichtlichen Verfahren.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 71319000

II.1.7) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA). Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.1.8) Lose. Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.9) Angaben über Varianten/Alternativangebote. Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein

II.2) Menge oder Umfang des Auftrags

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Für die beiden Kernkraftwerksblöcke in Biblis wurden am 6.8.2012 jeweils separate aber inhaltsgleiche Stilllegungs- und Abbauanträge gestellt. Der Abbau der Anlagen soll sowohl für den Block A als auch für den Block B in mindestens zwei atomrechtlichen Genehmigungsschritten erfolgen. Die zugehörigen Detail-Unterlagen werden sukzessive eingereicht. Diese Unterlagen müssen gemäß § 19b Abs. 1 AtVfV Angaben zu den insgesamt geplanten Maßnahmen zur Stilllegung und zum Abbau der Anlagen enthalten, die insbesondere die Beurteilung ermöglichen, ob die beantragten Maßnahmen weitere Maßnahmen nicht erschweren oder verhindern und ob eine sinnvolle Reihenfolge der Abbaumaßnahmen vorgesehen ist. Die Antragstellerin beabsichtigt, nach Erteilung der ersten Teilgenehmigung mit den Abbauarbeiten zu beginnen. behält sich aber vor, den Zeitpunkt zur Ausnutzung der Genehmigungen selbst zu bestimmen. Für das gesamte Verfahren zur Stilllegung und zum Abbau beider Kraftwerksblöcke bis zur Entlassung aus dem Geltungsbereich des AtG ist eine Umweltverträglichkeitsrüfung (UVPG) durchzuführen. Die UVP selbst ist nicht Bestandteil des Auftrages. Das HMUELV wird sowohl im Genehmigungsverfahren nach § 7 Abs. 3 AtG wie auch im Aufsichtsverfahren eine Sachverständigenorganisation nach § 20 AtG zuziehen, deren Aufgabe es ist, die Behörde durch gutachtliche Stellungnahmen bei der Bewertung der vorgelegten Unterlagen und der Überwachung des Restbetriebs und der Abbauschritte zu unterstützen. Da die zu erbringenden Leistungen vorab nicht eindeutig und erschöpfend beschreibbar sind, erfolgt die Vergaben im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens (VOF). Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 15 bis 20 Jahre mit einem Auftragsvolumen von ca. 1 500 000 EUR pro Jahr (ohne MwSt). Die Genehmigungen nach § 7 Abs. 3 AtG sind so beantragt, dass die Erteilung der ersten Teilgenehmigungen in etwa 4 Jahren vorgesehen ist. Nach Erteilung der Genehmigungen sind Tätigkeiten zur Unterstützung der atomrechtlichen Aufsichtsbehörde während des Abbaus zu erbringen. Der Prozess lässt sich im Hinblick auf eine effiziente Bearbeitung nicht aufteilen, da während die erste Teilgenehmigung bereits vollzogen werden kann, die zweite Teilgenehmigung zu erarbeiten ist. Zudem bestehen Abhängigkeiten zwischen den Blöcken, z.B. Inanspruchnahme eines Blockes für die Entsorgung des anderen Blockes, die bei der sicherheitstechnischen Prüfung zu beachten sind. Die Überwachung des Abbaus ist nach Erteilung der Genehmigung für einen Zeitraum von 10 Jahren notwendig.

II.2.2) Angaben zu Optionen. Optionen: nein

II.2.3) Angaben zur Vertragsverlängerung. Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1) Bedingungen für den Auftrag

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten:

Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die sich aus seiner Tätigkeit ergeben. Es wird der Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 25 000 000 EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Schadenereignis und Jahr gefordert.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Bietergemeinschaften sind zugelassen. Im Falle von Bewerber-/Bietergemeinschaften sind im Teilnahmeantrag der Name der Bietergemeinschaft, der Mitglieder der Bietergemeinschaft und das geschäfts- und federführende Bietergemeinschaftsmitglied als verantwortlicher Sachverständiger zu benennen. Mit dem Teilnahmeantrag ist außerdem eine von allen Bietergemeinschaftsmitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortioalvertrag geschlossen wird, dass jedes Bietergemeinschaftsmitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der Bietergemeinschaft zu treffen.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen

Für die Ausführung des Auftrags gelten besondere Bedingungen: ja Darlegung der besonderen Bedingungen: Verwendung der Amtssprache: Deutsch.

III.2) Teilnahmebedingungen

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 3 und 9 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Der Bewerber hat zum Nachweis seiner Eignung mit der Bewerbung die nachfolgend unter III.2.1), III.2.2) und III.2.3) geforderten Angaben, Erklärungen und Unterlagen vorzulegen. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise - soweit einschlägig - grundsätzlich von allen Mitgliedern der Gemeinschaft einzureichen, bei den Nachweisen gemäß III.2.2) und III.2.3) bezogen auf die vom jeweiligen Mitglied zu erbringende Teilleistung. Darüber hinaus ist ein Nachweis der Überprüfung der Zuverlässigkeit nach Maßgabe von § 12 b des Atomgesetzes in Verbindung mit der Atomrechtlichen Zuverlässigkeits-Überprüfungsverordnung (AtZÜV) bzw. eine Erklärung des Einverständnisses zur Überprüfung vorzulegen. Beschreibung der Aufbauorganisation der Sachverständigenorganisation, ihrer gesellschaftsrechtlichen Struktur und ggf. ihrer Einbettung in eine Konzernstruktur. Der Bewerber bzw. jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat zu erklären, dass er nachweislich keine schwere Verfehlung begangen hat, die seine Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt; hierzu ist eine entsprechende Erklärung abzugeben. Das dafür in Betracht kommende Formular ist bei der unter Ziffer I.1) genannten Kontaktadresse abzurufen. Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist oder ein gleichwertiger Nachweis. (Eigen-)Erklärung der Bewerber gemäß § 4 Abs. 9 VOF, dass. a) sie sich nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquididation befinden oder ihre Tätigkeit eingestellt haben oder sich aufgrund eines in den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften vorgesehenen gleichartigen Verfahrens in einer entsprechenden Lage befinden, b) sie ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt haben.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 4 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für entsprechende Dienstleistung in den letzten drei Geschäftsjahren (2009 - 2011). Der Umsatz muss die Gewähr für die langfristige Arbeitsfähigkeit bieten. Darstellung der fachlichen, materiellen und wirtschaftlichen Unabhängigkeit.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Geforderte Eignungsnachweise (§ 5 Abs. 5 und 8 VOF), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u.a.HPQR) vorliegen, sind im Rahmen ihres Erklärungsumfangs zulässig. Nachweis der fachlichen Eignung und Erfahrung, ein Gutachten in deutscher Sprache unter Anwendung der Rahmenrichtlinie über die Gestaltung von Sachverständigengutachten in atomrechtlichen Verwaltungsverfahren (Bek. d. BMI v. 15.12.1983 - RS I 6-513820/4-GMBl. 1984 S. 21) und des deutschen Regelwerks, des Leitfadens zur Stilllegung, zum sicheren Einschluss und zum Abbau von Anlagen oder Anlagenteilen nach §7 AtG vom 12.8.2009 (BAnz 2009, Nr. 162a) sowie der Empfehlung der Entsorgungskommission (Leitlinien zur Stilllegung kerntechnischer Anlagen) vom 11. November 2010 (BAnz. 2010, Nr. 187) zu erstellen. Insbesondere durch: — Referenzen / Erfahrungen mit Druckwasserreaktoren (Strahlenschutz, Brandschutz, Abbautechniken, Abfallbehandlung, Entsorgung, usw), — Darlegen der besonderen Fachkunde anhand von Referenzlisten erbrachter vergleichbarer Leistungen beim Rückbau von Kernkraftwerken, — Übersicht über Anzahl und Qualifikation der für die Gutachtertätigkeit verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, — Erklärung zur unparteiischen und zuverlässigen Auftragsabwicklung.

III.3) Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge

III.3.1) Angaben zu einem besonderen Berufsstand

Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: ja Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: Sachverständige im Sinne von § 20 AtG (Ingenieur- bzw. naturwissenschaftliches Studium mit vertieften Kenntnissen im Bereich Kerntechnik).

III.3.2) Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal

Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden Geplante Mindestzahl 3: und Höchstzahl 3 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Höhe des Gesamtumsatzes des Bewerbers und seines Umsatzes für die entsprechende Dienstleistung. Qualität der Referenzen.

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote ja

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion. Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: IV 6 - 99.1.2.10.1

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags: nein

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung Schlusstermin für die Anforderung von Unterlagen oder die Einsichtnahme: 17.12.2012 - 12:00

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge: 20.12.2012 - 12:00

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber 24.1.2013

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zur Wiederkehr des Auftrags. Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein

VI.2) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Zusätzliche Angaben

Die unterschriebenen Teilnahmeanträge sind mit den verlangten Nachweisen und Unterlagen in strukturierter/geordneter Form schriftlich (Papierform) bis zum 20.12.2012, 12:00 Uhr, mit der deutlich sichtbaren Kennzeichnung auf dem verschlossenen Briefumschlag "Angebot Sachverständigentätigkeit - Nicht öffnen!"an die folgende Adresse zu richten: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Vergabestelle. Herrn Höhler, IV 6 - 99.1.2.10.1. Mainzer Straße 80. 65189 Wiesbaden. Nachr. HAD-Ref.: 3165/101. Nachr. V-Nr/AKZ: IV 6 - 99.1.2.10.1.

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Vergabekammer des Landes Hessen beim Regierungspräsidium Darmstadt Dienstgebäude: Wilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt DEUTSCHLAND Telefon: +49 6151126601 Fax: +49 6151125816

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Es wird im Zusammenhang mit Bieterrügen auf § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 101 b Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 101 a Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 13.11.2012

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 7431 vom 18.11.2012