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Titel Ausführungsort Frist
▼ Bohrung von 44 Ortbeton-Bohrpfähle DE-26382 18.12.2012
Durchführung von Sondierbohrungen DE-50668 18.12.2012
Planung und Errichtung von zwei Windkraftanlagen DE-88212 17.12.2012
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes DE-14712 17.12.2012
Durchführung von chemischen Analysen nach den Vorgaben der Abwasserverordnung DE-35390 17.12.2012
Erstellung eines integrierten Klimaschutzkonzeptes DE-14712 16.12.2012
Sanierung von Altlastenschadens durch Erd-, Klassierungs- und Sortierarbeiten DE-84524 15.12.2012
Titel
Bohrung von 44 Ortbeton-Bohrpfähle
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber
StaatI. Baumanagement Ems-Weser
Peterstr. 24
26382 Wilhelmshaven
Ausführungsort
DE-26382 Wilhelmshaven
Frist
18.12.2012
Beschreibung
a) StaatI. Baumanagement Ems-Weser
Peterstr. 24
26382 Wilhelmshaven
Telefon (04421) 408-4
Fax (04421) 408-223
E-Mail: vergabesb-emw.niedersachsen.de Internet
Internet: vergabe.niedersachsen.de
b) Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung, nach VOB\A Vergabenummer 12A30865
c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen
Ein elektronisches Vergabe verfahren wird nicht durchgeführt. Die Abgabe der Vergabeunterlagen erfolgt immer in Papierform. Zur vereinfachten Datenübernahme können die Angebotsdaten zusätzlich im D84_Standard übermittelt werden.
d) Art des Auftrags: Ausführen von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: Oldenburg, Universität, Standort A
f) Art und Umfang der Leistung: Pfahlgründung: 44 Stück Ortbeton-Bohrpfähle
g) Erbringen von Planungsleistungen NEIN
h) Aufteilung in Lose NEIN
i) Ausführungsfristen
Beginn der Ausführung: 18.03.2013 Fertigstellung der Leistungen: 28.03.2013
j) Nebenangebote zugelassen
k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Die Vergabeunterlagen stehen bis zum 18.12.2012 zum kostenlosen Download ausschließlich auf der Vergabeplattform vergabe.niedersachsen.de zur Verfügung.
l) Kosten für die Übersendung der Vergabeunterlagen in Papierform. Ein Papierversand wird nicht durchgeführt.
o) Anschrift, an die die Angebote zur richten sind Anschrift siehe unter a)
q) Angebotseröffnung am 20.12.2012 um 11:00 Uhr. Ort Anschrift siehe unter a) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen Bieter und ihre Bevollmächtigten.
r) geforderte Sicherheiten
t) Rechtsform der Bietergemeinschaften Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
u) Nachweise zur Eignung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass die vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind die Eigenerklärungen auch für die vorgesehenen Nachunternehmen abzugeben, es sei denn, die Nachunternehmen sind präqualifiziert. In diesem Fall reicht die Angabe der Nummer, unter der die Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist erhältlich: ist in den Vergabeunterlagen enthalten. Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 Nr. 3 VOB/Azu machen:
v) Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 12.02.2013
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A) Oberfinanzdirektion Niedersachsen , Waterloostraße 4, 30169 Hannover
x) Information über anzuwendende Tarifverträge Baugewerbe:
Bei der Ausführung dieses Auftrages, dürfen die auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter entsprechend der achten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe (Achte Baugewerbearbeitsbedingungenverordnung - 8. BauArbbV) vom 24. Oktober 2011 nicht unter den in den Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestlohn) festgelegten Mindestlöhnen des Baugewerbes entlohnt werden.
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 7497 vom 02.12.2012