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Titel

Aufbereitung der vermessungstechnischen Grundlagen der Forsteinrichtung in den Körperschaftswäldern

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

Staatsbetrieb Sachsenforst
Bonnewitzer Str. 34
01796 Pirna

Ausführungsort

DE-01796 Pirna

Frist

30.08.2011

Beschreibung

a) Staatsbetrieb Sachsenforst

Geschäftsleitung, Referat 45 - GIS, Kartografie, Vermessung,

Bonnewitzer Str. 34

01796 Pirna

OT Graupa, Tel.: 03501 542-292, Fax: 542-213

E-Mail: wolfgang.schmitt(at)smul.sachsen.de

E-Mail: poststelle.sbs(at)smul.sachsen.de

b) Öffentliche Ausschreibung VOL/A 2009

c) Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.

d) Ausführungsort: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 45 - GIS, Kartografie, Vermessung, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna, OT Graupa;

Sonstige Angaben: Die Arbeitskarten und Flächenverzeichnisse sind für die Körperschaftswälder der Forstbezirke Adorf, Leipzig, Neustadt und Oberlausitz zu erstellen. Art und Umfang der Leistung: Aufbereitung der vermessungstechnischen Grundlagen der Forsteinrichtung in den Körperschaftswäldern der Forstbezirke Adorf, Leipzig, Neustadt und Oberlausitz zum Stichtag 01.01.2013. Folgende Bearbeitungsvorschriften sind vom Auftragnehmer (AN) bei der Vorbereitung der vermessungstechnischen Grundlagen zur Forsteinrichtung (vermessungstechnische Vorbereitung)zu beachten.

A. Bearbeitungsgegenstand:

Der AN fertigt bei der Aufbereitung der vermessungstechnischen Grundlagen zur Forsteinrichtung Arbeitskarten und vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (V1) für die einzurichtenden Körperschaftswaldforstbetriebe in den Forstbezirken Adorf, Leipzig, Neustadt und Oberlausitz. Ziel: aktuelle Arbeitskarten und vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (V1) von jedem Forstbetrieb auf der Grundlage der zum Stichtag 01.01.2013 aktuellen Flurstückslisten mit allen Waldflurstücken der Forstbetriebe;

B. Bearbeitungsgrundsätze:

(1) Die Arbeitskarten und vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 einschließlich deren Zwischenergebnisse sind vom AN nach den allgemein anerkannten Regeln des Vermessungs- und Liegenschaftswesens sowie der Forstwirtschaft zu tätigen.

(2) Die in den Anlagen des Werkvertrages beschriebenen Arbeitsabläufe, Regeln und Datenmodelle sind für den AN bindend.

(3) Die Arbeitskarten und vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 (V1) sind auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters und der Forstgrundkartendaten zu fertigen.

(4) Der AN hat für jeden der in der Anlage 1 (Eckdaten)aufgeführten Körperschaftswaldforstbetriebe getrennte Arbeitskarten und vorläufige Flächenverzeichnisse 1 herzustellen.

(5) Die Flurstücke der zu bearbeitenden Körperschaftswaldforstbetriebe liegen innerhalb der Gemeindegebiete häufig in Streulage.

(6) Der Auftragnehmer (AN) erhält vom Auftraggeber (AG) zur Bearbeitung: vorläufige Flurstückslisten (digital, Excel-Dateien)aller Forstbetriebe mit dem jeweils zum Arbeitsbeginn aktuell verfügbaren Stand, die erforderlichen Forstgrundkartendaten (Shape-Format)mit der zum Arbeitsbeginn aktuell verfügbaren Waldeinteilung, die erforderlichen Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) (Shape-Format)sowie den Gemarkungsschlüsselkatalog, die erforderlichen Ortholuftbilddaten, sonstige relevante Daten oder Unterlagen zu Gebietsveränderungen, einen Muster-Kartenblattschnittlayer, eine Excel_2003-Datei als Leerformular für die vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 (Standard-Flächenverzeichnis 1).

(7) Der AN nimmt mit Arbeitsbeginn Kontakt zu den zuständigen Forstbezirken (siehe Anlage 1 Eckdaten ) auf und sorgt eigenverantwortlich dafür, dass die Forstbezirke in gegenseitiger Abstimmung mit den Körperschaftswaldforstbetrieben bis zum Redaktionsschluss (vgl. Punkt 10) alle Waldflächen-/Flurstücksveränderungen, insbesondere Flächenzu- und -abgänge, dem AN ständig zuarbeiten. Der Körperschaftswald Leipzig ist eigenbeförstert. Hier muss sich der AN direkt mit dem Forstbetrieb (Stadt Leipzig)in Verbindung setzen. Die gemeldeten Waldflächen-/Flurstücksveränderungen sind vom AN in die vom AG übergebenen vorläufigen Flurstückslisten zu übernehmen (-> aktualisierte Flurstückslisten)und in das Werk einzuarbeiten.

(8) Der AN hat die Flurstücke aus den Flurstückslisten der Forstbetriebe hinsichtlich der Vollständigkeit und Plausibilität aller Angaben aus dem Liegenschaftskataster fachlich zu prüfen und widersprüchliche Angaben zu den Flurstücksinformationen oder zu unklaren Eigentumsverhältnissen mit dem Forstbetrieb oder mit den zuständigen amtlichen Stellen (Vermessungsamt, Grundbuchamt)zu klären. In Zweifelsfällen sind die Flurstücks- und Eigentumseintragungen im Grundbuch maßgebend.

(9) Die übergebenen digitalen vorläufigen Flurstückslisten sind vom AN auf Verwendungsfähigkeit zu prüfen und ggf. zu überarbeiten. Für die nächsten Arbeitsschritte - z. B. für die Herstellung der Flurstückslayer - sind i.d.R. noch zusätzliche Spalten für bspw. Katasterfläche (Flurstücksgesamtfläche aus ALB) und Forstbetriebsnummer in die digitalen Flurstückslisten einzuführen und entsprechend zu füllen.

(10) Der AN übernimmt bis 3 Wochen vor dem Fertigstellungstermin nach § 5 (3) des Werkvertrages die Gewährleistung, dass in den Flurstückslisten und im gesamten Werk alle Waldflurstücke/Waldflächen aktuell und mit den Forstbetrieben abgestimmt sind ( Redaktionsschluss hinsichtlich der Berücksichtigung der Flächenzu- und -abgänge durch den AN gegenüber den vorläufigen Flurstückslisten zum Arbeitsbeginn).

(11) Der AN stellt für jeden Forstbetrieb einen separaten Flurstücks- und Kartenblattschnittlayer her. Wenn es zweckmäßig ist und die Übersichtlichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird, können die Forstbetriebsflächen der Forstbetriebe auch in einem gemeinsamen Flurstücks- und/oder Kartenblattschnittlayer gehalten werden.

(12) Die Flurstückslayer und die Kartenblattschnittlayer sind vom AN mit einem geeigneten GIS-Produkt im Shape-Format (z.B. ArcGIS 9, ArcView 3 usw.) zu erstellen. Das zu verwendende GIS-Produkt muss eine Editierfunktion besitzen, mit dem Shape-Daten (Geometrien und Attribute)bearbeitet werden können.

(13) Der AG fertigt die analogen Kartenblätter der Flächenkarten, der Arbeitskarten und der Übersichtskarten auf der Grundlage der vom AN erstellten Flurstücks- und Kartenblattschnittlayer. Hierfür sind vom AN 3 Wochen einzuplanen.

(14) Das Flächenverzeichnis 1 (V1) ist vom AN auf der Grundlage der Arbeitsanleitung Herstellung des Flächenwerkes eines Forstbetriebes", Kapitel Herstellung der Flächenverzeichnisse 1 herzustellen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Leerformular für die vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 zu verwenden.

(15) Der AN übergibt dem AG nach Abschluss der vermessungstechnischen Vorbereitung alle Arbeitsergebnisse für die Abschlussprüfung. Der AG hat für die Abschlussprüfung 4 Wochen Zeit. Der AN ist verpflichtet, alle Mängel zu beheben.

(16) Folgende Arbeitsergebnisse einschließlich Zwischenarbeitsergebnisse übergibt der AN nach der Fertigstellung der vermessungstechnischen Vorbereitung dem AG: aktuelle Flurstückslisten einschließlich der gemeldeten und eingearbeiteten Flächenveränderungen (Flächenänderungsdokumentationen); aktuelle Flurstückslayer; aktuelle Kartenblattschnittlayer; analoge Flächenkarten 1 : 5000; analoge Übersichtskarten sowie vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Dateien).

(17) Nach der Korrektur der bei der Abschlussprüfung festgestellten Mängel durch den AN erfolgt das Ausplotten der Arbeitskarten 1 : 5000 durch den AG.

(18) Sofern die vom AG an den AN übergebenen Ausgangsdaten Abweichungen gegenüber dem aktuellen Datenmodell oder sonstige wesentliche sachliche bzw. geometrische Mängel aufweisen, hat der AN dem AG dies unverzüglich anzuzeigen. Der AG entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise.

C.Arbeitsschritte:

Für die Herstellung der Arbeitskarten und der vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 im Rahmen der vermessungstechnischen Vorbereitung sind folgende Arbeitsgänge erforderlich: (1) Prüfen der Flurstücksliste; a)Ausgangsmaterial; Flurstückslisten der Forstbetriebe (digital); Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB); Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) im Shape-Format; Musterformular Flurstücksliste (Excel_2003-Datei); b)Arbeitsschritte: Die zu einem Forstbetrieb gehörenden, ganz oder teilweise mit Wald bestückten Flurstücke (Waldflurstücke)werden von dem einzurichtenden Forstbetrieb in einer Flurstücksliste zusammengestellt und enthalten Flurstücksangaben auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters. Die übergebenen digitalen Flurstückslisten (Excel-Dateien)sind durch den AN in eine zur Weiterverarbeitung geeignete Form (tabellarische Flurstücksliste)zu überführen (vgl. Abschnitt B, Punkt 9). Die Tabellen der vom AN zu erstellenden digitalen Flurstückslisten müssen Spalten für folgende Sachdaten enthalten: Gemarkungsschlüssel, Gemarkungsname, Flurstücksnummer, Flurstücksgesamtfläche gemäß ALB, Waldfläche, Forstbetriebsnummer, Flurstückskennzeichen. Die in den übergebenen Flurstückslisten aufgeführten Waldflächen sind Realnutzungsarten, deren Flächengrößen i.d.R. aus früheren Forsteinrichtungen stammen (Waldflächen i.S. des WaldG). Diese Waldflächen umfassen ganze Flurstücke oder auch nur Flurstücksteile. Das Flurstückskennzeichen ist hier eine zusammengesetzte Zeichenkette aus dem Gemarkungsschlüssel und der Flurstücksnummer. Es wird für die Erstellung des Flurstückslayers benötigt. Die Flurstücke in den übergebenen bzw. neuen tabellarischen Flurstückslisten sind vom AN auf Vollständigkeit ihrer Flurstücksangaben (Gemarkungsschlüssel, Gemarkungsnamen,Flurschlüssel, Flurstücksnummer, Gesamtfläche, Nutzungsarten, Nutzungsartenflächen, Eigentümernamen, ggf. Miteigentumsanteile etc.) sowie auf Plausibilität zu prüfen. In den Flurstückslisten sind insbesondere die aufgeführten Flurstücksnummern auf Übereinstimmung mit der ALK bzw. mit dem ALB zu prüfen. Des Weiteren müssen die Gesamtflurstücksflächen aus den Flurstückslisten mit den entsprechenden ALB-Flächen übereinstimmen. Hinweis: Es kommt in der Praxis gelegentlich vor, dass die Forstbetriebe in den Flurstückslisten anstatt der Gesamtflurstücksflächen nur die Waldflächengrößen aufführen. Wenn ein Flurstück nur teilweise mit Wald bedeckt ist und dieser Umstand übersehen wird, kann dies zu Flächendifferenzen zur ALK und zu den digitalen Forstgrundkartendaten führen. Bei der Prüfung der Eigentumsverhältnisse der in den Flurstückslisten gemeldeten Waldflurstücke sind durch den AN folgende Grundsätze zu beachten: Flurstücke, die nicht im Alleineigentum der Körperschaft sind (Miteigentumsanteile anderer Eigentümer), werden nicht eingerichtet und scheiden aus. Wenn Flurstücke in den Flurstückslisten im Eigentum eines Eigenbetriebes der Körperschaft stehen (z.B. GmbH etc.), dann werden sie eingerichtet, wenn sie sich in 100 %-iger Hand der Körperschaft befinden. Ansonsten werden sie nicht eingerichtet und scheiden aus. Bei gemeldeten Treuhandflurstücken (Grundbuch-/ALB-Eintrag: BVVG, EdV etc.) ist die Existenz eines Vermögenszuordnungsbescheides durch den Forstbetrieb nachzuweisen. Ansonsten werden solche Flurstücke nicht eingerichtet und scheiden aus. Wenn sich gemeldete Flurstücke laut Grundbuch im Eigentum anderer Eigentümer (häufig Privatpersonen, Gesellschaften, andere Körperschaften etc.) befinden, muss der Forstbetrieb entsprechende Kaufabsichten durch Kaufverträge nachweisen können. Diese Flurstücke können bei der Forsteinrichtung berücksichtigt werden, wenn nach Rückfrage durch den AN bei der Körperschaft Aussicht besteht, dass diese Flurstücke bis zum Stichtag 01.01.2013 in das Eigentum der Körperschaft übergehen werden. Ansonsten werden sie nicht eingerichtet und scheiden aus. Verpachtete Flächen im Eigentum der Körperschaft sind für jeden Pächter unter einer gesonderten Forstbetriebsnummer zu führen. Die erforderlichen neuen Forstbetriebsnummrn erhält der AN vom AG nach Rücksprache. Die von der Körperschaft (Forstbetrieb)von Privatpersonen oder anderen Eigentümern gepachteten Waldflurstücke (z.B. gepachtete Privatwaldflächen)werden nicht eingerichtet und scheiden aus. Wegeflurstücke sind i.d.R. nur bei nichtöffentlicher Widmung als Nichtholzboden zu führen. Öffentlich gewidmete Wege, Plätze, Teiche u.ä. werden bei einer Forsteinrichtung im Landeswald als Nichtforstliche Betriebsflächen geführt, im Körperschafts- und Kirchenwald nicht mit eingerichtet. Widersprüchliche Flurstücksangaben zwischen den Flurstückslisten und der ALK oder dem ALB sind vom AN grundsätzlich mit dem Forstbetrieb bzw. mit den zuständigen amtlichen Stellen (Vermessungsamt, Grundbuchamt)zu klären. Der AG kann dem AN nach Absprache den Zugang zu den beim SBS eingerichteten Online-Diensten Web-ALB und FGIS_online ermöglichen, mit deren Hilfe aktuelle Flurstücksinformationen über Einzelflurstücke abgerufen werden können (kein Sammelabruf für mehrere Flurstücke möglich!). Zur Aufklärung von Eigentumsverhältnissen steht beim SBS das elektronische Grundbuch als Abrufverfahren zur Verfügung. Der Abruf von Grundbuchdaten erfolgt auf Anfrage des AN durch berechtigte Mitarbeiter des AG. Wenn bei den weiteren Arbeitsabläufen fehlerhafte Flurstücksinformationen festgestellt werden, dann muss durch den AN zwingend immer eine erneute Flurstücksrecherche erfolgen. Im Zusammenhang mit der Realisierung der vorgenannten Arbeitsschritte wird auf Punkt 7 der Bearbeitungsgrundsätze verwiesen. Eine exakte Dokumentation aller vorgenommenen Flurstücks- bzw. Flächenänderungen ist vom AN zwingend durchzuführen (Nachmeldungen, Teilungen, Ausscheidungen, Verpachtungen etc.). c)Ergebnis: aktuelle Flurstückslisten in digitaler Form mit Flurstücksangaben auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters (xls-Format), Änderungsdokumentationen; (2) Selektieren der Flurstücke des Forstbetriebes und Herstellen eines Flurstückslayers; a)Ausgangsmaterial; Nachweise der Flurstücke und Katasterflächen des Waldeigentümers (Forstbezirk, Kommunalwaldforstbetrieb, Kirchenwaldforstbetrieb, Privatwaldbesitzer): Flurstückslisten; Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK); b)Arbeitsschritte; Herstellen eines Flurstückslayers. Der AN stellt auf der Basis der Daten der ALK und der Flurstückslisten einen Flurstückslayer des Forstbetriebes bzw. einen Flurstückslayer der Forstbetriebe her. Die Sachdatentabelle des Flurstückslayers muss alle Sachdatenspalten der ALK beinhalten. Zusätzlich sollte vom AN in diese Tabelle eine Spalte für ein Flurstückskennzeichen eingefügt werden, das mit einer zusammengesetzten Zeichenkette aus dem Gemarkungsschlüssel und der Flurstücksnummer aus der ALK zu füllen ist. Die Sachdaten der Flurstückslisten können anschließend über die gemeinsamen Spalten Flurstückskennzeichen in den Flurstückslayer eingebunden werden. Bei der Erstellung des Flurstückslayers des Forstbetriebes/der Forstbetriebe sind die ALB-Gesamtflurstücksflächen und ggf. die einzurichtenden Flächen (Waldflächen)aus der Flurstücksliste in die Sachdatentabelle des Flurstückslayers einzubinden, da diese Flächen später für die Herstellung der Flächenkarte benötigt werden. Wenn der Flurstückslayer Forstbetriebsflächen von mehreren Forstbetrieben beinhalten soll, dann müssen aus der Flurstücksliste die Forstbetriebsnummern der Forstbetriebe ebenfalls in die Sachdatentabelle des Flurstückslayers eingebunden werden, um bspw. im Flurstückslayer der Forstbetriebe die Flächen der einzelnen Forstbetriebe in unterschiedlichen Farben darzustellen. Die ALK-Geometrien bzw. die Geometrien des Flurstückslayers dürfen vom AN grundsätzlich nicht verändert werden. Wenn der AN bei der Prüfung der Flurstücke jedoch feststellt, dass die ALK/Flurstückslayer nicht mehr aktuelle, historische Flurstücke (z.B. infolge Zerlegung, Verschmelzung, Änderung Flurstücksnummer etc.) enthält, dann muss der AN die aktuellen Flurstücksgeometrien und ggf. die aktuelle Flurstücksbezeichnung in den Flurstückslayer einarbeiten. c)Ergebnis: Flurstückslayer des Forstbetriebes bzw. der Forstbetriebe (Shape-Format)entsprechend dem vorgegebenen Datenmodell des AG. Der Flurstückslayer wird zur Aufbereitung der Arbeits- und Flächenkarten 1 : 5000 benötigt. (3) Erstellung und Ausgabe der Flächen- und Arbeitskarten des Forstbetriebes; a)Ausgangsdaten: Forstgrundkartendaten mit der zum Arbeitsbeginn aktuell vorliegenden Waldeinteilung, Flurstückslayer des Forstbetriebes, Muster-Kartenblattschnittlayer (Shape). b)Arbeitsschritte: Erstellen eines Blattschnittlayers. Der AN erstellt mithilfe der in den Hintergrund gelegten Forstgrundkartendaten und des Flurstückslayers ein Blattschnittlayer, in dem die Blattschnitte der Kartenblätter der Flächenkarten und der Arbeitskarten festgelegt werden. Festlegung der Kartenblattschnitte: Hierfür erhält der AN vom AG ein Shape mit dem Blattschnittpolygon 1 : 5000 (Muster-Kartenblattschnittlayer)für die Berechnung der zukünftigen Kartenblätter. Die Größe (Extent)des Blattschnittpolygons darf vom AN nicht verändert werden. Durch Vervielfältigen, Verschieben und Durchnummerieren des Blattschnittpolygons legt der AN im Blattschnittlayer die Lage der einzelnen Kartenblätter fest. Die Kartenblattschnitte sind dabei nach dem Grundsatz festzulegen: Minimale Anzahl von Kartenblättern mit maximal großer Forstbetriebsfläche . Die Abteilungen sollten auf den Kartenblättern jeweils mindestens einmal vollständig enthalten sein. Die Blattschnitte der analogen Kartenblätter der Flächenkarten 1 : 5000 sind in der Regel mit den Blattschnitten der Arbeitskarten identisch. Der AN übergibt den erzeugten Blattschnittlayer mit den festgelegten Kartenblattschnitten für die Arbeitskarten und für die Flächenkarten an den AG. Berechnung der Kartenblätter: Mit dem Kartenerstellungsprogramm AMKE werden vom AG auf der Basis der Forstgrundkartendaten, des Blattschnittlayers und des Flurstückslayers die einzelnen Kartenblätter berechnet und Graphik-Dateien (eps-Files)für die spätere Plottausgabe erzeugt. Ausgabe der Kartenblätter: Die Ausgabe der Kartenblätter der Flächenkarten 1 : 5000 durch den AG erfolgt unmittelbar danach entsprechend den in den Bearbeitungsgrundsätzen festgelegten Fristen. Die Ausgabe der Kartenblätter der Arbeitskarten 1 : 5000 durch den AG erfolgt nach der Abschlussprüfung, kurz vor Beginn der Außenaufnahmen zur Forsteinrichtung, um alle erforderlichen Änderungen berücksichtigen zu können. Des Weiteren werden vom AG Blattschnittübersichtskarten der Forstbetriebe erzeugt und an den AN übergeben. c)Ergebnis: Blattschnittlayer des Forstbetriebes mit den festgelegten Kartenblattschnitten der Flächen- und Arbeitskarten; Plott-Dateien der Flächen- und Arbeitskarten; Kartenblätter der Flächenkarten 1 : 5000 in Papierform; Blattschnittübersichtskarten der Forstbetriebe in Papierform. (4) Erstellung der vorläufigen Flächenverzeichnisse 1; a)Ausgangsdaten/-materialien: Flächenkarten 1 : 5000 in Papierform; Flurstückslisten; Excel_2003-Datei mit Leerformular für vorläufige Flächenverzeichnisse 1; b)Arbeitsschritte: Aufstellung der Katasterflächen und Ermittlung der Abteilungsflächen (siehe Anlage 3 des Werkvertrages, Arbeitsanweisung zur Herstellung des Flächenwerkes eines Forstbetriebes, Abschnitt 2.1 ). Im vorläufigen Flächenverzeichnis 1 werden die Flurstücke und die Katasterflächen gemeindeweise nach Gemarkungen sortiert aufgeführt. Die Abteilungen werden nach Flurstücksflächen zusammengestellt und danach auf zehntel Hektar gerundet eingetragen. Für die exakte Aufstellung der Flurstücke mit den Katasterflächen nach Abstimmungsblöcken (= Abteilung)und Ermittlung der Soll-Abteilungsflächen wird auf die Anlage 3 des Werkvertrages (Arbeitsanweisung Herstellung des Flächenwerkes eines Forstbetriebes, Abschnitt 2.1.2, Seite 15 ) verwiesen. Die in dieser Arbeitsanweisung aufgeführten speziellen Bearbeitungsvorschriften zur Rundung der Katasterflächen auf zehntel Hektar sind vom AN strikt einzuhalten. Bei der Zusammenstellung der Flurstücke mit den Katasterflächen für die Abteilungen ist die Flächenkarte 1 : 5000 ein nützliches Arbeitsmittel, denn sie enthält die Flurstücksnummern und die Flächengrößen. Das Flächenverzeichnis 1 kann im Prinzip auch ohne Zuhilfenahme der Flächenkarten nur mit den Flurstückslisten aufgestellt werden. Die Fläche einer Abteilung kann sich wie folgt zusammensetzen: A aus der Fläche eines Flurstücks, B aus dem Flächenanteil eines Flurstücks, C aus den Flächen mehrerer Flurstücke, D aus den Flächenanteilen mehrerer Flurstücke oder aus einer Kombination von A bis D. In den Fällen B und D sind die Flächenanteile zu berechnen und auf die Katasterflächen abzustimmen. Die auf der Grundlage von Katasterflächen ermittelten Flächengrößen der Abteilungen sind Soll-Abteilungsflächen, auf die später ein Flächenabgleich der Waldeinteilung innerhalb der Abteilungen durchzuführen ist (nicht Bestandteil dieses Werkvertrages). Alle Abteilungen einschließlich der Nichtholzböden sind somit flächenmäßig in den vorläufigen Flächenverzeichnissen 1 auszuweisen. Die Kataster- und Abteilungsflächen sind gemeindeweise, waldteilweise und bei mehreren vorkommenden Revieren auch revierweise aufzusummieren. Am Ende der vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 sind die Summen der Kataster- und Abteilungsflächen je Gemeinde gesondert zusammenzustellen. Die einzurichtende Forstbetriebsfläche ergibt sich aus der Aufsummierung dieser forstlichen Betriebsflächen der Gemeinden. c)Ergebnis: vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei); (5) Prüfung der Arbeitsergebnisse; a)Ausgangsmaterial: Flurstückslisten, Flurstückslayer, Flächenkarten, vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Date

e) b)Arbeitsschritte: Prüfung, Mängelbehebung;. Der AN übergibt dem AG nach Fertigstellung der vermessungstechnischen Vorbereitung die aktuellen Flurstückslisten einschließlich der gemeldeten und eingearbeiteten Flächenveränderungen (Flächenänderungsdokumentationen), den aktuellen Flurstückslayer, den aktuellen Blattschnittlayer, die analogen Flächenkarten 1 : 5000, die analogen Übersichtskarten sowie die vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei)zu einer Abschlussprüfung (Zeitfenster maximal 4 Wochen). Ausgabe der analogen Arbeitskarten 1 : 5000: Nach der Abschlussprüfung und Mängelbehebung durch den AN werden die analogen Kartenblätter der Arbeitskarten 1 : 5000 durch den AG berechnet und in jeweils 2-facher Ausfertigung ausgeplottet. Die Arbeitsergebnisse stehen jetzt dem AG zur weiteren Verwendung für die Außenaufnahmen der Forsteinrichtung zur Verfügung. c)Ergebnis: analoge Kartenblätter der Arbeitskarten 1 : 5000 des Forstbetriebes (2-fach), vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei)

f) Nebenangebote sind nicht zugelassen.

g) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: alle/SBS/GL13-GL/C3: Beginn: 01.10.2011, Ende: 31.12.2011

h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung, Referat 13 - Zentrale Vergabestelle, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna, OT Graupa, Tel.: 03501 542-354, Fax: 542-213, E-Mail: kerstin.muehmel@smul.sachsen.de; Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 13 - Zentrale Vergabestelle, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna, OT Graupa, Tel.: 03501 542-354, Fax: 542-213, E-Mail: kerstin.muehmel@smul.sachsen.de

i) Angebotsfrist: 30.08.2011, 14.00 Uhr; Bindefrist: 12.09.2011

k) siehe Vergabeunterlagen

l) Die Bewerber müssen mit dem Angebot aussagefähige Nachweise über das sichere Beherrschen des beim Staatsbetrieb Sachsenforst angewandten Verfahrens zur Aufbereitung der vermessungstechnischen Grundlagen der Forsteinrichtung, möglichst durch Referenzobjekte, vorlegen. Die vorgesehenen Bearbeiter müssen über umfassende Kenntnisse im Vermessungs-, Liegenschaftswesen und in der Forstwirtschaft verfügen. Sie sollen mindestens eine Ausbildung zum staatlich geprüften Vermessungstechniker bzw. Forstingenieur (FH) oder einen ähnlichen Bachelor-Abschluss auf diesen Fachgebieten nachweisen. Die Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter einschließlich eventueller Unterauftragnehmer ist im Angebot deutlich darzustellen. Des Weiteren sind die Anzahl und der Name der vorgesehenen Bearbeiter anzugeben. Des Weiteren ist mit dem Angebot die rechtsverbindlich unterschriebene und ggf. mit Firmenstempel gekennzeichnete Eigenerklärung einzureichen.

m) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: alle/SBS/GL13-GL/C3: 0,00 EUR

n) Preis

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 5078 vom 26.07.2011