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Titel Ausführungsort Frist
Aufbau einer Geodateninfrastruktur DE-03172 30.07.2011
Prüfung alternativer Bohrflüssigkeiten DE-06844 29.07.2011
Bearbeitung der Bodenordnungsphase im Unternehmensverfahren DE-93309 29.07.2011
Neuentwicklung des Kampfmittelinformationssystems DE-64283 29.07.2011
▼ Einrichtung eines Programmbüros zur gesamten operativen Unterstützung des Bundesförderprogramms „Biologische Vielfalt“. DE-53179 29.07.2011
Behandlung oder Sanierung von Grundwasserverschmutzung DE-06317 28.07.2011
Titel
Einrichtung eines Programmbüros zur gesamten operativen Unterstützung des Bundesförderprogramms „Biologische Vielfalt“.
Vergabeverfahren
Öffentliche Ausschreibung
Auftraggeber
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Ausführungsort
DE-53179 Bonn
Frist
29.07.2011
Beschreibung
1 Bundesamt für Naturschutz
Referat Z 1.3 – Verwaltungsmäßige Bearbeitung von Naturschutzvorhaben
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-1192
Fax: 0228/8491-1189
E-Mail: kathleen.woelferbfn.de
2 Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung / Vergabenummer: 685 11 – 1/11
3 Art und Umfang der Leistung, sowie Ort der Leistung:
3.1 Art- und Umfang der Leistung:
Fachliches und administratives Management des Bundesförderprogramms „Biologische Vielfalt“ Inhalt des Auftrags ist die Einrichtung eines Programmbüros zur gesamten operativen Unterstützung (Projekt- und Finanzmanagement) bei der fachlichen und administrativen Abwicklung des Bundesförderprogramms „Biologische Vielfalt“. Die Übertragung dieser Projektträgeraufgaben beinhaltet die umfangreiche Unterstützung bei der fachlichen und administrativen Planung, Durchführung und Kontrolle der geförderten Maßnahmen und Vorhaben. Aufgabe des Programmbüros ist die prüffähige bzw. bewilligungsreife Vorbereitung, die kontinuierliche Betreuung und die Unterstützung bzw. Vorbereitung eines inhaltlich sowie verwaltungstechnisch sachgerechten Abschlusses von allen Projekten des Bundesprogramms. Die rechtskräftige Bescheidung erfolgt anhand der vom Programmbüro erstellten Unterlagen durch das Bundesamt für Naturschutz (BfN). Das Programmbüro übernimmt im Rahmen seiner Tätigkeit die Verantwortung für eigenes Handeln als Organisationsträger und Auftragnehmer des BfN. Eine Beleihung des Programmbüros mit hoheitlichen Aufgaben, insbesondere mit der Erteilung von Zuwendungs- oder Änderungsbescheiden im Rahmen dieses Auftrages, erfolgt zunächst ausdrücklich nicht. Es ist grundsätzlich beabsichtigt, die Verwaltung der Bundesmittel (Auszahlungen und Vereinnahmung von Mitteln zulasten und zugunsten des Bundeshaushalts) im Rahmen eines Treuhandverhältnisses auf den Auftragnehmer zu übertragen. Die Entscheidung über die Übertragung dieser Aufgaben und die hierfür erforderliche Beleihung wird der Auftraggeber nach eigenem Ermessen und Ablauf einer Probezeit von mindestens einem Jahr treffen. Ein Anspruch auf eine Beleihung besteht nicht.
3.2 CPV-Zuordnung
VOL/A Abschnitt 2, Anhang 1 Teil B
Kategorie 27 (Sonstige Dienstleistungen)
CPV-Code: 75131000-3 (Dienstleistung für die öffentliche Verwaltung)
3.3 Ort der Ablieferung der Leistung:
Bundesamt für Naturschutz
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
3.4 Form der Einreichung der Angebote
Die Angebote sind verschlossen in einem doppelten Umschlag bei der unter Nr. 1 bezeichneten Stelle einzureichen. Der innere Umschlag ist mit der o. a. Vergabenummer sowie dem Hinweis: „Ungeöffnet Referat Z 1.3 - Verwaltungsmäßige Bearbeitung von Naturschutzvorhaben zuleiten“ zu kennzeichnen. Sprache: Deutsch (gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr)
4 Teilung in Lose:
Die Leistung ist als Gesamtleistung anzubieten.
5 Bestimmungen über die Ausführungsfrist:
Voraussichtlicher Beginn der Leistungserbringung: 14.10.2011
Voraussichtliches Vertragsende: 13.10.2013
Im Anschluss daran hat der AG die Möglichkeit, den Vertrag auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung sowie des Angebotes zu verlängern, längstens jedoch um weitere 2 Jahre.
6 Bezeichnung der Stelle, die die Vergabeunterlagen und das Anschreiben abgibt, sowie des Tages, bis zu dem sie bei ihr spätestens angefordert werden können:
Bundesamt für Naturschutz
Referat Z 1.3 – Verwaltungsmäßige Bearbeitung von Naturschutzvorhaben
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: 0228/8491 - 1192
Fax: 0228/8491 - 1189
E-Mail: kathleen.woelferbfn.de
Letzter Termin für die Anforderung der Vergabeunterlagen: 15.07.2011
7 Bezeichnung der Stelle, bei der die Verdingungsunterlagen und das Anschreiben eingesehen werden können: s. Nr. 1
8 Höhe etwaiger Vervielfältigungskosten und die Zahlungsweise: entfällt
9 Ablauf der Angebotsfrist: 29.07.2011, 12.00 Uhr
10 Sicherheitsleistungen: entfällt
11 Die wesentlichen Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind:
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) sofern nicht anderweitig geregelt.
12 Eignungsnachweise
Zur Beurteilung der Eignung (Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit) sind mit dem Angebot folgende Unterlagen vorzulegen:
1. Kurzdarstellung des Unternehmensprofils des Bieters
Anmerkung: Es ist darzulegen, auf welchen Gebieten sich der Bieter insgesamt engagiert und welche besonderen Qualifikationen zur Erbringung der geforderten Leistung vorhanden sind.
Aus der Darstellung sollen folgende Bereiche ersichtlich sein:
? Standort und Struktur des Unternehmens
? Unternehmensschwerpunkte
? Unternehmensgröße (Personenstamm der letzten 3 Jahre)
? Angabe des jeweiligen Gesamtumsatzes des Bieters und des Umsatzes mit vergleichbaren Dienstleistungen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
? Allgemeine Kenntnisse auf dem Gebiet von Bundesförderprogrammen
? Nachweis über uneingeschränkten Zugriff zu einem Besprechungsraum für 10 Personen
2. Kurzdarstellung der Person(en), die mit der Durchführung der geforderten Leistung betraut werden soll(en)
Hinweis: Es sind Bearbeiter mit der Aufgabe zu betrauen, die aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung den hohen Anforderungen an die Ergebnisse des Vorhabens gerecht werden können. Die für die Bearbeitung der geforderten Leistung vorgesehenen Mitarbeiter bzw. -stellen sind entsprechend anzugeben. Hierzu sind Nachweise über Qualifikation und Erfahrungen des vorgesehenen Personals (Ausbildungszeugnisse, etc.) soweit vorhanden vorzulegen. Die Darstellung muss aussagekräftige Nachweise/ Aussagen zu nachfolgenden Punkten enthalten:
2.1 Projektmanagement
? Nachweis einer akademischen Ausbildung mit Eignung für das vorgesehene Projekt- und Finanzmanagement und Darstellung einschlägiger Berufserfahrung
? Nachweis einer akademischen Ausbildung im öffentlichen Recht insbesondere Kenntnisse des öffentlichen Zuwendungs- und Vergaberechts und Darstellung einschlägiger Berufserfahrung
? Erfahrung im Management von staatlich geförderten Projekten, insbesondere in der fachlichen Betreuung und Koordinierung sowie in der haushaltsrechtlichen und administrativen Betreuung und Abwicklung ebenso wie in der Bewirtschaftung von Fördermitteln (10 Mio. € pro Jahr)
2.2 mitarbeitende Personen
? sehr gute und anwendungsorientierte naturschutzfachliche, etwa zoologische, botanische und vegetationskundliche Kenntnisse
? sehr gute und anwendungsorientierte Kenntnisse zu Schutz, naturverträglicher Nutzung und Entwicklung von Biotoptypen, Landschaften und Ökosystemen einschließlich ihrer sozio-kulturellen Bezüge
? Kenntnisse in Fragen der Bewertung von Ökosystemdienstleistungen
? Erfahrungen bei der fachlichen Vorbereitung und Umsetzung von Förderprojekten, die thematisch Ziele der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt betreffen
? Kenntnisse im fachwissenschaftlichen und fachpolitischen Umfeld des nationalen Naturschutzes und seiner Berücksichtigung in nachhaltigen Nutzungskonzepten insbesondere von Land-, Forst- und Wasserwirtschaft
? gute Kenntnisse und Erfahrung in der Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation von Projekten
? Erfahrungen und Kenntnisse im Haushalts-, Zuwendungs-, und Vergaberecht
? sehr gute Kenntnisse des allgemeinen Verwaltungsrechts und des Vertragsrechts
? möglichst Berufserfahrung in einer öffentlichen Verwaltung bzw. in der Projektbetreuung/-administration und Kenntnisse der Verwaltungsstrukturen im Naturschutz bei Bund und Ländern
? ausgeprägte Fähigkeit zu interdisziplinärem und teamorientiertem Arbeiten, analytischem und konzeptionellem Denken sowie soziale Kompetenz und Kommunikationsfähigkeit
? Eigeninitiative und Verhandlungsgeschick
? gute Englischkenntnisse in Wort und Schrift
? gute EDV-Kenntnisse sowie möglichst Kenntnisse in der Softwareprogramms profi
2.3 Es ist darüber hinaus der Nachweis über vorhandene Kenntnisse und Erfahrungen der geltenden Regelungen und Bestimmungen des Kassenwesens des Bundes vorzulegen. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einer späteren Beleihung.
3. Referenzen
Anmerkung:
Die Referenzen sollen sich auf die Durchführung ähnlich gelagerter Vorhaben beziehen. Aus den Referenzen sollen sich mindestens ergeben:
? Institution/ Auftraggeber für den die Maßnahme durchgeführt wurde
? Maßnahmendauer und finanzieller Umfang
? Ansprechpartner
Es werden drei Referenzen einschließlich der Qualität ihrer Aussagekraft bewertet. Der Auftraggeber behält sich vor, Informationen über die Maßnahmendurchführung einzuholen.
4. Bietererklärungen/ Nachweise
Folgende Erklärungen/ Nachweise sind abzugeben:
? Eigenerklärung
? Eigenerklärung „Datenschutz“
? Eigenerklärung „Verfügbarkeit“
? Nachweis über Betriebshaftpflichtversicherung für Schäden in Höhe von mind. 5 Mio. €
13 Zuschlags- und Bindefrist:
13.10.2011
Hinweis:
Falls bis zum Ablauf dieser Frist kein Auftrag erteilt ist, können die Bieter davon ausgehen, dass ihr Angebot nicht berücksichtigt wurde.
14 Zuschlagskriterien:
Qualität des Angebotes: maximal 70 Punkte
Preis: maximal 30 Punkte
Die Konkretisierung ergibt sich aus den Vergabeunterlagen.
15 Informationen an nicht berücksichtigte Bieter / Bewerber ergehen nach Eingang eines entsprechenden Antrages nach § 19 VOL/A; Bieterinformation nach § 101a GWB Nichtberücksichtigten Bietern werden auf Antrag die nach § 19 Abs. 1 VOL/A vorgesehene Information übermittelt. Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten sollen, werden gemäß § 101a GWB informiert.
16 Nachprüfungsbehörden
16.1 Nachprüfung durch die Vergabekammer
Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen (§ 108 Abs. 1 GWB). Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 101a und 107 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Bezeichnung der Vergabekammer:
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Villemomblerstr. 76
D – 53123 Bonn
Telefon: +49 228 – 9499 0
Fax: +49 228 – 9499 400
E-Mail: infobundeskartellamt.bund.de
Internet: www.bundeskartellamt.de
16.2 Nachprüfung im gerichtlichen Beschwerdeverfahren
Gegen Entscheidungen der Vergabekammer ist die sofortige Beschwerde zulässig (§ 116 Abs. 1 GWB). Die sofortige Beschwerde ist auch zulässig, wenn die Vergabekammer über einen Antrag auf Nachprüfung nicht innerhalb der Frist nach § 113 Abs. 1 GWB entschieden hat (§ 116 Abs. 2 GWB). Über die sofortige Beschwerde entscheidet ausschließlich das für den Sitz der Vergabekammer zuständige Oberlandesgericht.
Bezeichnung des Beschwerdegerichts:
Vergabesenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3
D - 40474 Düsseldorf
16.3 Stelle, bei der Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erhältlich sind:
Bundesamt für Naturschutz
Referat Z 1.3
Konstantinstraße 110
53179 Bonn
Telefon: 0228/8491-1180
Fax: 0228/8491-1189
E-Mail: stephanie.zumbroichbfn.de
17 Es gilt deutsches Recht.
18 Sonstige Informationen
Die Nachweise und Erklärungen sind zwingend gefordert. Fehlende Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, können auf Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer zu bestimmenden Nachfrist nachgereicht werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Aufforderung durch den Auftraggeber. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb dieser Frist vorgelegt, ist das Angebot auszuschließen. Auskünfte zu dieser Ausschreibung werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 22.07.2011 bei der in Ziffer 1 genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/ telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich per elektronischer Post (E-Mail) oder Fax zu stellen und werden ausschließlich per E-Mail oder Fax beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Abgabe des Angebotes in elektronischer Form ist nicht möglich. Für die Erstellung der Angebote werden keine Kosten erstattet.
Veröffentlichung
Geonet Ausschreibung 4932 vom 13.06.2011