Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Bodenmonitoring, forstliche Standorterkundung und Laboruntersuchungen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A

Auftraggeber

Staatsbetrieb Sachsenforst
Bonnewitzer Str. 34
01796 Pirna

Ausführungsort

DE-01796 Pirna

Frist

13.04.2011

Beschreibung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat 43- Bodenmonitoring, Standortserkundung, Labor, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542-226, Fax: 542-213, E-Mail: wolfgang.katzschner(at)smul.sachsen.de;

Den Zuschlag erteilende Stelle: Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat 43- Bodenmonitoring, Standortserkundung, Labor, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542-226, Fax: 542-213, E-Mail: wolfgang.katzschner(at)smul.sachsen.de;

Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542-0, Fax: 542-213, E-Mail: poststelle.sbs(at)smul.sachsen.de

b) Öffentliche Ausschreibung VOL/A 2009

c) Die Angebote sind in Schriftform einzureichen.

d) Ausführungsort: Staatsbetrieb Sachsenforst, Referat 43- Bodenmonitoring, Standortserkundung, Labor, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa; Sonstige Angaben: Die Kartierarbeiten sind auf Flächen des Forstbezirkes Neustadt durchzuführen.

Art und Umfang der Leistung: Forstliche Standortskartierung bisher nicht kartierter Flächen sowie Anlage und Aufnahme von Bodenprofilen für Schulungszwecke im Sächsischen Forstbezirk Neustadt; Es ist zuerst die Teilleistung 2, Bodenprofile Karswald zu erbringen. Die Humus- und Bodenproben einschließlich der Probenliste müssen bis Ende Mai 2011 vollständig im Referat Standortserkundung/Bodenmonitoring/Labor vorliegen. 1. Kartierung: Der WV ist grundsätzlich nach dem Sächsischen Kartierungsverfahren (einheitliches Verfahren für den Gesamtwald Sachsens lt. SächsWaldG nach Standortserkundungsanweisung SEA 74-C4, SEA 95, Bodenformenkatalog) und in Abstimmung mit den Standortsformen der bereits kartierten umgebenden Waldflächen sowie nach Maßgabe des AG zu erbringen. Die Kartierkomplexe enthalten bisher nicht bearbeitete forstliche Streuflächen und Aufforstungsflächen unterschiedlicher bisheriger Nutzung und unterschiedlicher Größenspannen der Komplexe (ca. 50 % in einer Größenordnung bis zu 1 ha, ca. 30 % in einer Größenordnung zwischen 1 und 3 ha, ca. 10 % in einer Größenordnung zwischen 3 und 5 ha, ca. 7 % in einer Größenordnung zwischen 5 und 20 ha und 1 % mit einer Größe von mehr als 20 ha). Die Zuweisung der Kartierkomplexe erfolgt durch Vertreter des FoB, dabei werden wenn notwendig auch schwierige Zufahrtswege geklärt. Die Leistungen umfassen: Die Kartierung der Gesamtfläche von ca. 350 ha mit Spaten und Hacke, bei stärkeren Lösslehmauflagen und entsprechenden Derivaten (> 0,8 m) auch mittels Schlagbohrer. Wegen der Bedeutung für den Wasserhaushalt müssen neben stärkeren Überdeckungen der Grundgesteine (Decklösslehm) auch flache Decken (Flachdecklösslehm) erfasst und kartiert werden. Es sind die Standortsformengrenzen und -benennungen, Gruppenzuordnungen, Signaturen, die Lage und die Nummerierung aller Aufschlüsse anzugeben. Können die vom AG ausgewählten Flächen in Ausnahmefällen nicht kartiert werden, so sind sowohl auf den Feld- wie auf den Arbeitsreinkarten die jeweiligen Gründe kurz und nachvollziehbar anzugeben. Die Anlage und Kurzaufnahme der Tastgruben/Bohrungen während der Kartierung; bei ehemals landwirtschaftlich genutzten Flächen die Erfassung von Bearbeitungshorizonten und Pflugsohlenverdichtungen sowie soweit erkennbar von Düngemittelrückständen und anderen Besonderheiten; bei Substratauf- oder -abtrag auch Angaben zur jeweiligen Herkunft bzw. der Schichtung sowie zur Bodenwasserspeicherung. Das Verfüllen aller Tastgruben oberflächengleich nach erfolgter Ansprache; bei Häufung nicht einer Lokalbodenform zuordenbarer Tastgruben in einem Kartierkomplex werden diese zunächst offengelassen und beim Abschlussbegang dem AG vorgestellt. Die Ergänzung der Kartierung nach Maßgabe des AG. Einen Abschluss-Begang auf ausgewählten Flächen mit dem Referat Standortserkundung/Bodenmonitoring/Labor (Kompetenzzentrum Wald und Forstwirtschaft) des Staatsbetriebes Sachsenforst. Das Fertigen analoger Arbeitsfeldkarten sowie entsprechender analoger Arbeitsreinkarten mit vorstehend genannten Eintragungen auf Grundlage einer vom AG gelieferten DVD, lesbar mit den Betriebssystemen Windows-XP, mit Dateien der Bearbeitungsgrenzen, der Forstgrundkarte, der umgebenden, bereits kartierten Flächen, der Topographie sowie der Ortho-Luftbilder (TIFF- oder MrSID-Format) und eines nummerierten Punkt-Rasters mit Georeferenzierungspunkten im 200 m-Abstand (Bezugssystem Gauß-Krüger, RD 83, Besselellipsoid, 4. Meridian-Streifen, EPSG 31468). Durch den AG werden keine analogen Karten geliefert, die Arbeitskarten sind vom AN selbst mit ArcView 3.x oder ArcGIS bzw. vergleichbaren Programmen von der gelieferten DVD herzustellen. Alle übergebenen digitalen Daten sind nur im Zusammenhang mit dem WV zu verwenden, nach Abschluss des WV ist die vom AG gelieferten DVD diesem zurückzugeben, die auf lokale Datenträger (Festplatten, Sticks) kopierten Daten sind dauerhaft zu löschen. Die analogen Arbeitsfeld-/Arbeitsreinkarten müssen mindestens die Topographie im Hintergrund enthalten; die kartierten Standortsgrenzen und bezeichnungen müssen mit den Inhalten der bereits kartierten Umgebungsflächen abgestimmt werden. Es sind Blatt-Formate von DIN A 4 bis max. DIN A 3 und Maßstäbe von 1:5.000 oder 1:10.000 für die Arbeitskarten zu verwenden. Je Arbeitskarte müssen mindestens 4 Georeferenzierungspunkte die Kartierung des AN umschließen, deren Nummern müssen deutlich zu erkennen sein, da sie als Passpunkte für das vorhandene digitale Kartensystem dienen. Nach Abschluss der Außenaufnahmen sind die Arbeitskarten zu nummerieren und in einer Liste zu erfassen. Es ist eine Übersichtskarte des gesamten Bearbeitungsgebietes mit Lage der einzelnen Arbeitskarten (Umringe) und der auf ihnen befindlichen Kartierobjekte zu fertigen. Vor Beginn der Außenarbeiten ist vom AN ein Prototyp der analogen Arbeitskarte an den AG zu übergeben und deren Eignung abzustimmen. Das Fertigen einer digitalen Legende in Tabellenform für die gesamte Kartierungsfläche mit Beschreibung der kartierten Standortsformen in Anlehnung an die SEA, speziell an den Lokalbodenformenkatalog für Sachsen. Bei Aufschüttungen sind die Schichtungs-, Gemenge- und Substratverhältnisse sowie die typischen Zustands-Vegetationseinheiten zu charakterisieren. Es sind die Gruppenzuordnungen und kurze waldbauliche Empfehlungen einzuarbeiten. Als Legendenvorspann soll ein kurzer Arbeitsbericht über den Ablauf und die Besonderheiten der Kartierobjekte informieren. Es ist sowohl die Datei als auch ein Ausdruck der Legende an den AG zu übergeben. Die Anzahl der für die ordnungsgemäße Kartierung notwendigen Tastgruben und Schlagbohrungen richtet sich nach den mosaikbedingten Standortsverhältnissen und wird vom AN selbst eingeschätzt. Bei der Abgrenzung von O-, N-, W- und T..w- Standorten muss ihre Anzahl i.d.R. höher als bei anderen Bodenfeuchtestufen sein. Bei Über- oder Unterschreitungen der angegebenen Kartierfläche von ca. 350 ha um maximal 10 % wird der Minder- bzw. Mehraufwand durch die entsprechenden Kostensätze des Angebotes aufgefangen. 2. Bodenprofile Karswald: An den vom AG zugewiesenen Stellen sind 15 Bodenprofile mit einer jeweiligen Stirnwandbreite oben von mindestens 1,2 m (Schauwand für Schulungszwecke) anzulegen. Die Tiefe richtet sich nach den Schichtungsverhältnissen und wird vom AG während der Arbeiten festgelegt. Die Abschrägung der Wände richtet sich nach den Lagerungsverhältnissen der Substrate, sie muss einen freien Blick auf die Schauwand und ein sicheres und bequemes Begehen der Profile ermöglichen. Die Sohle muss als flache Rampe ausgeführt werden, Stufen sind nicht zulässig. Nach Anlage der Profile sind diese vor der weiteren Bearbeitung dem AG im Gelände vorzustellen. Vom AN ist eine dauerhafte und sichere Umwehrung aus Holz anzubringen die ein mehrmaliges Abstechen der Stirnwand zur Auffrischung erlaubt (Abstand Stirnwand zu Umwehrung nicht weniger als 1,5 m). Der Aushub ist getrennt nach Auflagehumus/humosem Oberboden und reinem Mineralboden in einem Mindestabstand von 1 m zu den Seitenwänden abzulegen. Steine und Blöcke sind extra zu lagern. Die Profile sind vollständig horizont- und schichtweise, wenn sinnvoll auch nach Lagen getrennt aufzunehmen. Zur Aufnahme gehört das Erfassen der Vegetation (400 m\h2) und jeweils ein digitales Foto der Stirnwand (mit senkrechter Messlatte) sowie der unmittelbaren Umgebung des Profiles (Relief, Vegetation, Bestand). Aufnahmeformulare und Fotos sind als Datei und als Ausdruck zu übergeben. In Absprache mit dem AG sind die Profile horizont- bzw. lagenweise volumen- bzw. flächengerecht zu beproben. Es ist Material für chemische und physikalische Untersuchungen in ausreichender Menge und Homogenität zu gewinnen. Der Auflagehumus ist, in Abhängigkeit von der Humusform, nach L, Of und Oh getrennt zu entnehmen. Alle Proben sind in einer Liste zu erfassen welche Profil-Nr., zugeordnete Standortsform, Schicht, Horizont, ggf. Lage, Gesamtspanne Horizont/Lage, Entnahmespanne, Entnahmevolumen bzw. Entnahmefläche, Entnahmedatum und Namen der Probenehmer enthält. Diese Liste ist zusammen mit den Proben als Datei und als Ausdruck zu übergeben. Die Leistungen sind nur durch den Bieter selbst zu erbringen.

e) insgesamt sind ca. 350 ha zu kartieren

f) Nebenangebote sind nicht zugelassen

g) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: alle/SBS/GL13-GL/O2: Beginn: 02.05.2011, Ende: 31.08.2011

h) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung, Referat 13- Zentrale Vergabestelle, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542-354, Fax: 542-213, E-Mail: kerstin.muehmel(at)smul.sachsen.de;

Bezeichnung und Anschrift der Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Staatsbetrieb Sachsenforst Geschäftsleitung, Referat 13- Zentrale Vergabestelle, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542-354, Fax: 542-213, E-Mail: kerstin.muehmel(at)smul.sachsen.de

i) Angebotsfrist: 13.04.2011, 14.00 Uhr, Bindefrist: 02.05.2011

k) siehe Vergabeunterlagen

l) Zum Nachweis der fachlichen Eignung sind mit dem Angebot aussagefähige Dokumente über das sichere Beherrschen des in Sachsen angewandten Verfahrens der forstlichen Standortskartierung, der Standortsformenausscheidung, möglichst durch Referenzobjekte im Bereich der Westlausitzer Platte und Elbtalzone, des Elbsandsteingebirges sowie des Erzgebirgsvorlandes und der Nordabdachung des Osterzgebirges (Kartendarstellungen, Legenden, Erläuterungsberichte, Gutachten) vorzulegen. Die Qualifikation der vorgesehenen Bearbeiter einschließlich eventueller Unterauftragnehmer ist im Angebot deutlich darzustellen.

m) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: alle/SBS/GL13-GL/O2: 0,00 EUR;

n) Die Erbringung der Leistung nach dem sächsischen Kartierverfahren vorausgesetzt, erhält das wirtschaftlich günstigste Angebot im Bezug auf den Preis den Zuschlag.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 4601 vom 29.03.2011