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Titel

Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

Vergabeverfahren

Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb

Auftraggeber

Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Insel Vilm
18581 Putbus

Ausführungsort

DE-18581 Putbus

Frist

21.03.2011

Beschreibung

1. Zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Insel Vilm

18581 Putbus

Kontaktstelle: Bearbeiter: Herr Jenß

Telefon: 038301 / 86 – 0

Telefax 038301/86 - 125

E-Mail: TW.Cluster2(at)bfn-vilm.de

Weitere Auskünfte erteilt: die oben genannte Kontaktstelle.

Diese Bekanntmachung bezieht sich zunächst nur auf den Teilnahmewettbewerb und stellt noch keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes dar. Der Teilnahmeantrag dient der Bewerbung um Teilnahme am Verfahren. Diejenigen Bewerber, die ausgewählt werden, erhalten eine Aufforderung zur Angebotsabgabe und mit dieser die Vergabeunterlagen.

Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens werden mit den nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerbern nach Abgabe ihrer Angebote gegebenenfalls Verhandlungsgespräche in der Außenstelle des BfN auf Vilm geführt.

Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 7.3.2011, 10:00 Uhr bei der oben genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche / telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) oder Telefax an die oben genannte Stelle mit dem Betreff 53302-Cluster 2: „Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“ zu richten und werden ausschließlich per E-Mail oder Telefax beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber. Die Teilnahmeanträge sind bis zum 21.3.2011 schriftlich per Post bei der oben genannten Kontaktstelle einzureichen. Bewerber müssen auf jeden einzelnen Unterpunkt der Ziffern 5. und 6. eingehen und die dort geforderten Nachweise / Belege / Erklärungen beibringen. Die Struktur der Anträge ist streng nach der Struktur dieser Bekanntmachung zu gliedern (unter Verwendung der Nummerierung der Punkte und Unterpunkte entsprechend dieser Bekanntmachung). Der Umschlag ist wie folgt zu kennzeichnen: An: Bundesamt für Naturschutz (BfN), z. Hd. Herrn Jenß, Teilnahmeantrag 53302-Cluster 2 „Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie“, Insel Vilm, 18581 Putbus / OT Lauterbach, Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

2. Art der Vergabe:

Freihändige Vergabe mit Teilnahmewettbewerb analog § 3 Abs. 5 lit. c) und h) VOL/A.

Zur späteren Angebotsabgabe werden keine Zuwendungsanträge zulässig sein.

2.1. Unterteilung in Lose:

Die Gesamtleistung bildet ein Los. Zu dem Los können nur Angebote über die Gesamtheit der geforderten Leistungen abgegeben werden.

2.2. Nebenangebote:

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

2.3. Beschränkung der Zahl der Teilnehmer:

Geplante Höchstzahl: 3

Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die unter Ziffer 5. dargestellten Aufgaben fachgerecht erfüllen können und die unter Ziffer 6. genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.

2.4. Zuschlagskriterien:

Die Zuschlagskriterien sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen, die mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an die nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bewerber versandt werden, zu entnehmen.

3. Formale Anforderungen an den Teilnahmeantrag:

3.1. Sprache:

Deutsch.

3.2. Teilnahme- und Aufforderungsfrist:

Die Teilnahmeanträge müssen bis zum 21.3.2011 eingegangen sein.

4. Rahmenbedingungen für die Leistungserbringung:

4.1. Ausführungsfrist:

Mit der Ausführung der Leistung ist umgehend nach Erteilung des Zuschlags zu beginnen.

Der Leistungszeitraum endet mit Ablauf des Monats August 2014.

4.2. Sprache:

Deutsch (gilt auch für Schriftverkehr).

4.3. Ort der Leistungserbringung:

Bundesamt für Naturschutz

Außenstelle Insel Vilm

18581 Putbus.

4.4. Sicherheitsleistungen:

Sicherheitsleistungen sind nicht vorgesehen.

4.5. Zahlungsbedingungen:

Es gelten die Zahlungsbedingungen nach § 17 VOL/B.

Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Seite 3 von 8

4.6. Sonstige Hinweise:

4.6.1. Der Umfang und die Komplexität der zu erbringenden wissenschaftlichen Leistungen (vgl. Ziffer 5.) sprechen aus Sicht des Auftraggebers für eine gemeinschaftliche Leistungserbringung, wobei sich in erster Linie eine Beauftragung von Nachunternehmern durch den Auftragnehmer anbietet.

4.6.2. Der Auftraggeber beabsichtigt, lediglich nicht ausschließliche Nutzungsrechte an den im Rahmen der Forschungs- und Entwicklungsaufgaben zu erzeugenden Erkenntnissen und Ergebnissen zu erwerben.

5. Leistungsgegenstand und –inhalt, Art und Umfang der Leistung:

Für die deutsche Nord- und Ostsee müssen gemäß Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU bis 2012 eine Reihe von Aufgaben erfüllt werden: die Anfangsbewertung (Art. 8 MSRL) der marinen Arten, Lebensraumtypen bzw. Biotope und Ökosysteme, die Festlegung des „Guten Umweltzustandes“ (Art. 10 MSRL) der deutschen Meeresgebiete und die Festlegung der Umweltziele (Art. 9 MSRL). Zudem sind bis 2014 auf die neuen Anforderungen abgestimmte Monitoringprogramme und bis 2015 Maßnahmenprogramme zu entwickeln. Hierbei ist es erforderlich, einen ständigen intensiven Kontakt mit Institutionen zu pflegen, die an der Ausführung von laufenden Monitoringprogrammen in Nord- und Ostsee beteiligt sind. In Vorbereitung der nationalen Umsetzung der MSRL mit Schwerpunkt auf den Aufgaben des BfN in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) laufen bis Mitte 2011 bzw. bis Ende 2012 bereits zwei vorbereitende Forschungs- und Entwicklungsprojekte des BfN, deren Inhalte bei einer Projektplanung berücksichtigt werden müssen.

Das Aufgabenspektrum gliedert sich in Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen sowie spezifische Teilaufgaben. Bei den Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen wird überwiegend die Sicherstellung einer vollständigen und optimalen Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums verlangt – insbesondere auch die sinnvolle Zusammenführung der Beiträge zu Teilaufgaben von potentiellen Nachunternehmern, die sich bereits im Antrag widerspiegeln sollte. Bei den Teilaufgaben handelt es sich um in sich geschlossene meereswissenschaftliche Projekte, die überwiegend empirischer Natur sind.

Bewerber sind aufgefordert, einen aussagekräftigen Vorschlag zur Strukturierung und Durchführung aller Rahmenaufgaben bzw. Koordinierungsleistungen sowie der Teilaufgaben vorzulegen.

Bewerber haben für alle in den Ziffern 5.1 und 5.2 geforderten Leistungen darzulegen, wie sie sich die wissenschaftliche Umsetzung vorstellen und welche Teilaufgaben durch welche Nachunternehmer übernommen werden sollen. Ferner haben sie ihre Erfahrungen und Fähigkeiten (ggf. auch die der Nachunternehmer) hinsichtlich jeder einzelnen Rahmen- und Teilaufgabe zu beschreiben und – sofern möglich – zu belegen. Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

5.1. Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen:

5.1.1. Kontinuierliche Unterstützung und Zuarbeit für das BfN bei der Bearbeitung von Aufgaben zur nationalen und regionalen Umsetzung der MSRL;

5.1.2. Aufbau und Koordinierung eines mit Vorhabenbeginn zu etablierenden wissenschaftlichen Beirates zu Fragen der MSRL unter Beteiligung der mit Teilaufgaben betrauten Institutionen, des BfN, weiterer in Bezug auf die Aufgabenerfüllung wichtiger Auftragnehmer / Projektpartner des BfN (insbes. im Rahmen der parallel laufenden Cluster) sowie ggf. externer Experten;

5.1.3. bedarfsorientierte Organisation, Durchführung und Auswertung von Sitzungen des o.g. Beirates (in der Regel an der BfN-Außenstelle Vilm);

5.1.4. ständige Verfügbarkeit für das BfN und Bereitschaft, bei Bedarf auch mehrmals für längere Zeit Aufgaben und Arbeiten direkt am BfN (Außenstelle Vilm) zu erledigen;

5.1.5. Etablierung einer engen fachlichen Kooperation mit anderen (auch außerhalb des BfN laufenden), zur Erfüllung der Teilaufgaben relevanten FuE-Projekten, Forschungsvorhaben und Monitoringprogrammen im Meer und Sicherstellung der Auswertung relevanter Ergebnisse;

5.1.6. Etablierung und Pflege eines ständigen intensiven Kontakts mit relevanten Fachinstitutionen und -behörden (inkl. der Nachbarstaaten und Küstenbundesländer), die an der Umsetzung der MSRL (auch außerhalb der Zuständigkeiten des BfN) beteiligt sind;

5.1.7. intensive Kooperation mit den parallel laufenden BfN-Clustern „Wirbeltiermonitoring“, „Benthosmonitoring“, „Qualitätssicherung“ und „Biotopkartierung“;

5.1.8. aktive Teilnahme an nationalen und europäischen Expertengruppen sowie thematischen Arbeitsgruppen der regionalen Meereschutzübereinkommen und des Internationalen Meeresrates (ICES), die in Bezug zur Umsetzung der MSRL stehen;

5.1.9. Koordinierung und Durchführung von unterstützenden und fortführenden Arbeiten sowie der unten aufgeführten Teilaufgaben zur nationalen Umsetzung der naturschutzrelevanten Teile der MSRL. Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

5.2. Teilaufgaben:

5.2.1. Weiterentwicklung von Bewertungsverfahren für biologische Merkmale sowie Lebensraumtypen und Biotope nach Anhang III Tabelle 1 MSRL, u. a. Operationalisierung der von der EUKommission (EU-KOM) vorgegebenen Indikatoren zu den Deskriptoren 1, 2, 3, 4, 6 und 11 für die deutsche Nord- und Ostsee, insbesondere in der AWZ, aber auch in Kooperation mit den Küstenbundesländern;

5.2.2. Einbindung der Ergebnisse aus den für Deutschland bei der Umsetzung der MSRL relevanten regionalen Meeresschutzübereinkommen (OSPAR und Helsinki) zu den von der EU-KOM vorgegebenen Indikatoren zu den Deskriptoren 1, 2, 3, 4, 6 und 11;

5.2.3. praktische Anwendung und Prüfung der entwickelten Bewertungsverfahren zu den von der EU-KOM vorgegebenen Indikatoren zu den Deskriptoren 1, 2, 3, 4, 6 und 11 in der deutschen AWZ sowie in Kooperation mit den Küstenbundesländern für die gesamte deutsche Nord- und Ostsee;

5.2.4. Entwurf von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Umweltziele in der deutschen Nordund Ostsee (Art. 10 MSRL) unter Berücksichtigung der Ziele der Nachbarstaaten an Nordund Ostsee und der Vorgaben in den regionalen Meeresübereinkommen;

5.2.5. Entwurf von Vorschlägen für die Weiterentwicklung der Definition des Guten Umweltzustands (GES; Art. 9 MSRL), der biodiversitätsrelevanten Deskriptoren, Kriterien und Indikatoren, insbesondere zu den von der EU-KOM vorgegebenen Indikatoren zu den Deskriptoren 1, 2, 3, 4, 6 und 11 für die deutsche Nord- und Ostsee; Einbindung der Ergebnisse in die Entwicklung der meeresspezifischen Gesamtbewertungen;

5.2.6. Entwurf von Vorschlägen für die Entwicklung von nationalen Maßnahmenkonzepten (Art. 13 MSRL) zur Erreichung der Umweltziele, insbesondere Maßnahmenkonzepte zum Schutz und Erhalt der marinen Biodiversität;

5.2.7. Entwurf von Vorschlägen für die Konzeption und Anpassung des Monitorings an die Bewertungserfordernisse nach MSRL in der deutschen AWZ (Art. 11 MSRL) in Koordinierung mit den Monitoringprogrammen der Küstenbundesländer und mit den parallel laufenden BfN-Clustern „Wirbeltiermonitoring“, „Benthosmonitoring“, „Biotopkartierung“ und „Qualitätssicherung“;

5.2.8. Wissenschaftliche Zuarbeit für die nationale Koordinierung des deutschen Monitoringplans für die MSRL;

5.2.9. fachlich-inhaltliche Unterstützung der Entwicklung von MSRL-relevanten Datenbankmodellen am BfN und in den entsprechenden nationalen und europäischen Gremien in enger Kooperation mit dem parallel laufenden BfN-Cluster „Qualitätssicherung“. Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

6. Mit dem Teilnahmeantrag vorzulegende Unterlagen, die der Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers verlangt: Neben der Darstellung zur geplanten wissenschaftlichen Umsetzung (vgl. Ziffer 5.) haben Bewerber die nachstehenden Angaben zu machen und Erklärungen (Ziffern 6.1. – 6.3.) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, entsprechende Unterlagen, Erklärungen sowie weitere Eignungsnachweise dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern. Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber ferner vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet; die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Mit dem Teilnahmeantrag erklären sich die Bewerber bereit, im Zuge des Teilnahmewettbewerbs ggf. zur Vorauswahl der späteren Teilnehmer am

Verhandlungsverfahren zu einem fachbezogenen Vorstellungsgespräch an das BfN auf die Außenstelle Insel Vilm zu kommen.

6.1. Bewerber haben eine unterschriebene Erklärung mit folgendem Inhalt abzugeben:

6.1.1. Eigenerklärung, dass beim Bewerber keine Ausschlussgründe gem. § 6 Abs. 5 lit. a) bis e) VOL/A vorliegen (ein Vordruck für diese Erklärung kann unter www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/wiruberuns/Eigenerklaerung_VOLA.pdf abgerufen werden);

6.1.2. Eigenerklärung, dass alle Beschäftigungsverhältnisse bei Bewerbern den ggf. geltenden tarifvertraglichen Bindungen unterliegen und weiterhin unterliegen werden;

6.1.3. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, müssen sie bereits mit dem Teilnahmeantrag die Nachunternehmer benennen (siehe Ziffer 4.6.1.) und die Zugriffsmöglichkeit auf deren (technische, fachliche und sonstige) Mittel durch Vorlage von Eigenerklärungen der Nachunternehmer nachweisen. Das Formular hierfür kann abgerufen werden unter: www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/wiruberuns/Eigenerkl%E4rung_NU_VOLA.pdf.

6.2. Persönliche Lage des Bewerbers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

6.2.1. Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister / vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (21.3.2011) nicht älter als 3 Monate sein; dieser Nachweis ist bei öffentlichen Institutionen in unmittelbarer / mittelbarer Trägerschaft des Bundes oder eines Landes entbehrlich.

6.2.2. Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft ist. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche / wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten. Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie Seite 7 von 8

6.2.3. Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzen drei Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist.

6.2.4. Angaben zum Gesamtumsatz und Gewinn der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentliche Institutionen haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen.

6.3. Projektspezifische Anforderungen:

6.3.1. Bewerber haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:

6.3.1.1. Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber für die Dienstleistung verfügt, sowie Angaben, welche Ausstattung, Geräte und technische Ausrüstung speziell für die Erfüllung der geforderten Leistungen über die eigenen oder zur Verfügung stehenden hinaus erforderlich sind und wie deren Verfügbarkeit sichergestellt werden kann;

6.3.1.2. Erklärung, aus der hervorgeht, wie die Abwicklung der Bearbeitung hinsichtlich der technischen und personellen Sekretariatsausstattung zu jeder Zeit sichergestellt ist und dass ausreichende Kenntnisse für die verwaltungsmäßige Abwicklung vorhanden sind.

6.3.2. Bewerber müssen aufzeigen, wie sie sich eine reibungslose persönliche Kommunikation mit dem Auftraggeber am BfN Standort Außenstelle Vilm bei Rügen vorstellen.

6.3.3. Bewerber haben durch die Vorlage von z.B. Zeugnissen, Zertifikaten, Referenzen (vgl. Ziffer 6.3.4) oder gleichwertigen Bescheinigungen nachzuweisen bzw. darzulegen, dass

6.3.3.1. mindestens die mit der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zu betrauenden Personen über Universitätsabschlüsse (Master oder Diplom) in den für die Leistungserbringung relevanten Fächern (je nach Leistung z.B. Rechtswissenschaft, Landschaftsplanung sowie Meeresbiologie - oder jeweils verwandten Fachrichtungen) verfügen und ferner spezielle Kenntnisse aufweisen über:

? marine Ökosysteme und vertiefte Kenntnisse im Bereich von Nord- und Ostsee einschließlich der Gefährdungen und Konflikte mit den Auswirkungen menschlicher Aktivitäten,

? marine Arten, insbesondere Phyto- und Zoobenthos, Fische, marine Säugetiere und Seevögel (Kenntnisse zum Phyto- und Zooplankton werden begrüßt),

? benthische und pelagische Biotope in Nord- und Ostsee,

? die deutsche und die EU-Naturschutzgesetzgebung bzw. weitere relevante rechtliche Regelungen zum Meeresnaturschutz sowie die regionalen europäischen Meeresübereinkommen, insbesondere das OSPAR- und Helsinki-Übereinkommen,

? die Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) und Meeresstrategie Rahmenrichtlinie (MSRL) der EU sowie deren Anforderungen an den Meeresnaturschutz,

? das deutsche marine Natura 2000-Netzwerk sowie die schutzgebietspezifischen Schutzgüter, Schutzziele und Regulierungen und weitere bestehende bzw. im Aufbau oder in Entwicklung befindliche marine Schutzgebietsnetzwerke im internationalen Umfeld,

? nationale und internationale Kriterien der Raumordnung, Umsetzung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie

? geographische Informationssysteme (inklusive Anwendungserfahrung),

? die Ökologie und die Belastungen der biologischen Merkmale sowie Lebensraumtypen und Biotope (Anhang III Tabelle 1 MSRL) der deutschen Nord- und Ostsee und der angrenzenden Meeresgebiete,

? die Erstellung von Bewertungsverfahren von Zustandsindikatoren im Meer (inklusive praktischer Erfahrung);

6.3.3.2. wissenschaftliches Personal in leitenden Funktionen darüber hinaus die erforderliche Befähigung und Erfahrung zur Koordinierung der jeweils zugewiesenen Aufgaben und die Fähigkeit zur Organisation und Koordination interdisziplinärer Fachgruppen aufweist;

6.3.3.3. die für die Erstellung der Arbeitsergebnisse sowie die für den Kontakt mit dem Auftraggeber zu betrauenden Personen die deutsche Sprache vollständig beherrschen (im Fall von nicht deutschsprachigen Nachunternehmern Angaben darüber, wie eine Kommunikation in deutscher Sprache gewährleistet werden kann – ggf. mit Übersetzer oder durch den Bewerber) und über sehr gute Kenntnis der englischen Sprache mit der jeweiligen Fachterminologie zum Meeresnaturschutz in Wort und Schrift verfügen.

6.3.4. Bewerber haben darzustellen: Referenzen der letzten 5 Jahre zu abgeschlossenen Aufgabenstellungen und Projekten, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. Gefordert wird eine Auflistung der in den letzten drei Jahren erbrachten vergleichbaren oder ähnlichen Leistungen des Bewerbers. Die Darstellung dieser Referenzen muss folgendes beinhalten:

6.3.4.1. Name und Adresse des öffentlichen oder privaten Auftrag- bzw. Zuwendungsgebers sowie möglichst Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftraggeber (der Bewerber stimmt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen über die benannten Referenzen bei den Ansprechpartnern einholen kann);

6.3.4.2. Bezeichnung und kurze Beschreibung des jeweiligen Projekts inklusive Leistungs- bzw. Forschungsgegenstand sowie Leistungsinhalt und –umfang (z.B. auch Federführung bei Verbundprojekt o.ä.), ggf. unter Benennung der Kooperationspartner;

6.3.4.3. Rechnungswert in € und ggf. erbrachte finanzielle Eigenleistung am Projekt / Auftrag in % (sofern ein Eigenanteil eingebracht wurde, dieser jedoch nicht quantifizierbar ist, ist dies entsprechend darzulegen);

6.3.4.4. Zeitraum der erbrachten Leistung bzw. des Forschungsprojekts.

6.3.5. Publikationsverzeichnis (Dreijahreszeitraum) der an dem Projekt beteiligten Beschäftigten mit Bezug zur ausgeschriebenen Leistung.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 4431 vom 21.02.2011