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Titel

Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementpläne) zur Umsetzung der FFH-RL und der VRL in der deutschen AWZ

Vergabeverfahren

Verhandlungsverfahren

Auftraggeber

Bundesamt für Naturschutz (BfN)
Außenstelle Insel Vilm
18581 Putbus

Ausführungsort

DE-18581 Putbus

Frist

17.02.2011

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 16897-2011

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N):

Bundesamt für Naturschutz (BfN), Insel Vilm, Kontakt: BfN - Außenstelle Insel Vilm, z. H. Herrn Jenß, 18581 Putbus/Lauterbach, DEUTSCHLAND, E-Mail: Alexander.Jenss(at)bfn-vilm.de, Fax +49 38301-86150, Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.bfn.de

Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen

Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen

Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN):

Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene: Sonstiges Naturschutz

Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Nein

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

II.1) BESCHREIBUNG

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber:

Erarbeitung von Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen (Managementpläne) zur Umsetzung der FFH-RL und der VRL in der deutschen AWZ.

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung:

Dienstleistungsauftrag: Dienstleistungskategorie: Nr. 8

Hauptort der Dienstleistung Putbus, Insel Vilm.

NUTS-Code DE80H

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung:

Öffentlicher Auftrag

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

Im Rahmen der Umsetzung der EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) müssen bis Anfang 2014 die acht FFH-Gebiete (SCIs) in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) national unter Schutz gestellt werden und hierfür als Grundlage Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen für diese SCIs sowie für den Schweinswal in der gesamten deutschen AWZ erarbeitet werden. Das Aufgabenspektrum gliedert sich in (A) Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen sowie (B) Teilaufgaben. Bei den Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen wird überwiegend die Sicherstellung einer vollständigen und optimalen Erfüllung des gesamten Aufgabenspektrums verlangt. Bei den Teilaufgaben handelt es sich um in sich geschlossene Projekte, die ein hohes Maß an kompilierender Forschungsleistung beinhalten, da überwiegend wissenschaftliche Analysen, Wissenstransfer und Synthesen von abgeschlossenen, aber auch parallel laufenden Forschungsprojekten sowie Literatur- und wissenschaftliche Archivanalysen erforderlich sind. Hierfür ist für Bewerber die Hinzuziehung von Nachunternehmern möglich. Für das Gesamtauftragsvolumen (einschließlich USt. und sämtlicher Nebenkosten) steht ein maximales Budget in Höhe von insgesamt 2 400 000,00 EUR zur Verfügung. Der Auftraggeber beabsichtigt zunächst den Erwerb des ausschließlichen Nutzungsrechts an allen im Rahmen des Auftrags zu erstellenden Ergebnissen. Dies schließt nicht aus, dass zu einem späteren Zeitpunkt nach vertraglicher Vereinbarung einzelne Ergebnisse durch den Auftragnehmer - in Absprache und ggf. unter Beteiligung des BfN - publiziert werden dürfen.

Aufgabenspektrum.

(A) Rahmen- bzw. Koordinierungsleistungen:

(1) Erarbeitung von Entwürfen für umfassende Pflege- und Entwicklungspläne (Managementpläne) und Vorschläge für Schutzgebietsverordnungen einschließlich aller notwendigen Erläuterungsdokumente (u.a. Begründung der Verordnungsentwürfe) für die 8 FFH-Gebiete und Erarbeitung von Entwürfen für umfassende Pflege- und Entwicklungspläne (Managementpläne) für die 2 EU-Vogelschutzgebiete (Special Protected Areas „SPAs“) in der deutschen AWZ sowie eines Artenmanagementplans für den Schweinswal in der deutschen Nord- und Ostsee. Dies muss unter Berücksichtigung der bereits bestehenden Naturschutzgebietsverordnungen für die SPAs sowie auf der Basis von vorliegenden Fachdaten, einschlägigen Publikationen bzw. Internetarchiven und unter Einbindung der Ergebnisse der Teilprojekte erfolgen,

(2) Direkte und kontinuierliche Unterstützung des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) im Entwicklungs- und Umsetzungsprozess für die Managementpläne (inkl. wissenschaftlicher Beratungs- und Gutachtertätigkeiten für behördliche und ministerielle Gremien, Einbindung von Nutzerverbänden und Öffentlichkeitsarbeit). Im Falle eines Zuschlags muss dem BfN mindestens eine mit der wissenschaftlichen Bearbeitung zu betrauende Person ständig als Ansprechpartner zur Verfügung stehen und bereit sein, während der Projektlaufzeit bei Bedarf auch mehrmals für längere Zeit kontinuierlich Aufgaben direkt am BfN (Außenstelle Vilm) zu erledigen,

(3) Vorschläge für die Zusammensetzung einer mit Vertragsbeginn zu etablierenden „Projekt begleitenden Expertengruppe“ (PEG) sowie deren Koordination (z.B. Durchführung und Berichtswesen) unter Einbeziehung aller an der Entwicklung der Managementpläne beteiligten Institutionen sowie Einbindung von externen Experten (u. a. Juristen, Planer, Meeres-Biologen/Ökologen und Sozioökonomen) und weiterer, in Bezug auf die Aufgabenerfüllung wichtiger Auftragnehmer bzw. Projektpartner des BfN,

(4) Bedarfsorientierte Organisation von Treffen der PEG am BfN (in der Regel an der Außenstelle Vilm),

(5) Aktive Teilnahme an relevanten Fachkolloquien und Workshops, einschließlich nationaler Abstimmungsrunden und deren Auswertung und Berichterstattung an das BfN,

(6) Aktive Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit des BfN in Form der Bereitstellung von Experten für Veranstaltungen und Sitzungen sowie der Erstellung von zweckorientierten Präsentationen, Texten und Bildmaterial,

(7) Aufgabenabstimmung zwischen den Teilaufgaben,

(8) Federführende Erstellung von Berichten an das BfN unter Einbeziehung aller Rahmen- und Teilaufgaben sowie Erstellung von Präsentationen und Publikationen für das BfN.

(B)Teilaufgaben:

(1) Beschreibung von Populationen und Zuständen: Beschreibung und ökologische Charakterisierung sowie auf geographische Informationssysteme (GIS) gestützte kartographische Darstellung der jeweiligen Schutzgebiete mit den vorkommenden Biotopen und Natura 2000-Lebensraumtypen (LRT) sowie Arten (typische Arten und FFH-Anhang-II-, LRT-typische- und gefährdete Arten): Meeressäugetiere, Fische und Rundmäuler, Rast- und Zugvögel, Benthosarten (gemeinsam mit Biotopen bzw. LRT),

(2) Untersuchung und Darstellung von Eingriffen und Gefährdungen: Untersuchung und bestmögliche faktische Analyse und GIS-basierte raum-zeitliche Darstellung der Eingriffe und Gefährdungen, die u. a. in den Standarddatenbögen für die Natura 2000 Gebiete als „aktuell“ bzw. „potenziell“ angegeben sind,

(3) Formulierung von Schutzzielen: Vorschläge für die Formulierung von Schutzzielen zur Erreichung des günstigen Erhaltungszustandes für die Biotope/Lebensraumtypen und Arten sowie Beschreibung des Beitrages des jeweiligen Schutzgebietes zum Erreichen des Zielzustandes in der jeweiligen biogeographischen Region Deutschlands,

(4) Entwicklung spezieller Programme und Maßnahmen zur Erreichung der Schutzziele:

i. Entwürfe für Biotop-verbessernde Maßnahmen zur Wiederherstellung nes guten Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen;

ii. Vorschläge für Maßnahmen zur Wiederherstellung eines guten Erhaltungszustandes von Arten (inklusive seltener oder lokal verschollener, wie z.B. Europäische Auster und Hummer);

iii. Entwicklung von Maßnahmen zur Vermeidung von Konflikten, z.B. zwischen Schifffahrt und Naturschutz in den deutschen Meeresschutzgebieten der AWZ einschl. der Vorbereitung von Anträgen für Maßnahmen an die IMO.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV):

90712300, 90712400, 73000000, 79100000, 90700000, 90721100, 90721700, 98360000, 98361000

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA):

Nein

II.1.8) Aufteilung in Lose:

Nein

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig:

Nein

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG:

Dauer in Monaten 39 (ab Auftragsvergabe)

ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:

Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung:

Nein

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.2.1) bis III.2.3): Soweit Erklärungen abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise der zuständigen Stellen nachzufordern.

Die nachstehenden Angaben und Erklärungen (Punkte (a) bis (d)) sind von dem Bewerber ggf. unter Hinzuziehung von entsprechenden Angaben und Erklärungen von Nachunternehmern vorzulegen. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage gleichwertiger Nachweise gestattet: die Gleichwertigkeit ist nachzuweisen. Für den Fall, dass Bewerber zum Nachweis der eigenen Eignung auf Nachunternehmer verweisen, sollen Bewerber bereits mit dem Teilnahmeantrag Nachunternehmer benennen und zusätzlich mit dem Teilnahmeantrag nachweisen, dass sie auf die Mittel der Nachunternehmer im Falle der Auftragserteilung tatsächlich zugreifen können. Der Nachweis der tatsächlichen Zugriffsmöglichkeit kann insbesondere durch Vorlage einer Eigenerklärung des Nachunternehmers erfolgen. (Ein Vordruck für die o.a. Eigenerklärung kann unter www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.) Der Auftraggeber behält sich vor, weitere Eignungsnachweise gemäß Ziffer III.2.1) bis III.2.3) dieser Bekanntmachung für in Bezug genommene Nachunternehmer – gegebenenfalls ergänzend – nachzufordern.

(a) Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, sofern der Bewerber bzw. die Nachunternehmer in einem Handelsregister eingetragen sind; anderenfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens bzw. der Institution. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.3.4) nicht älter als 3 Monate sein (Dieser Nachweis ist bei öffentlich-rechtlichen Organisationen in staatlicher Trägerschaft nicht erforderlich),

(b) Erklärung, ob und auf welche Art der Bewerber bzw. die Nachunternehmer wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind. Die Erklärung hat Angaben zur Gesellschaftsstruktur, ggf. zur Konzernzugehörigkeit und über gesellschaftliche/wirtschaftliche Verflechtungen und Beteiligungen zu enthalten,

(c) Eigenerklärung, dass beim Bewerber bzw. bei den Nachunternehmern keine Ausschlussgründe gem. § 4 Abs. 6 VOF und § 4 Abs. 9 VOF vorliegen (Ein Vordruck für diese Erklärung kann unter www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.),

(d) Sofern im Falle der späteren Zuschlagserteilung eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gebildet werden soll: Eigenerklärung, in der die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft, die Absicht ihres Zusammenschlusses zu einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklären sowie den bevollmächtigten Vertreter dieser ARGE benennen (Ein Vordruck für diese Erklärung kann unter www.bfn.de/0105_formulare-ausschreibungen.html abgerufen werden.).

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:

(a) Angaben über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre; öffentlich-rechtliche Organisationen in staatlicher Trägerschaft haben ihr finanzielles Gesamtvolumen sowie ggf. das Finanzvolumen von Drittmittelprojekten darzustellen,

(b) Ggf. Angaben zum Umsatz in den letzten 3 Geschäftsjahren mit den Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen (siehe Ziff. II.1.5 dieser Bekanntmachung) vergleichbar sind.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit:

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

(a) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben die folgenden Angaben und Erklärungen vorzulegen:

(1) Angabe derjenigen Teilaufgaben, für die der Bewerber Unteraufträge unter Nennung der jeweiligen Nachunternehmer zu erteilen beabsichtigt,

(2) Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen des Bewerbers (bzw. Nachunternehmer) mit Angabe des Rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der erbrachten Dienstleistung,

(3) Erklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber (bzw. Nachunternehmer) in den letzen 3 Jahren Beschäftigten und die Anzahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist,

(4) Erklärung, aus der hervorgeht, über welche Ausstattung, über welche Geräte und welche technische Ausrüstung der Bewerber (bzw. Nachunternehmer) für die Dienstleistung verfügen wird, und das die Abwicklung der Bearbeitung (auch hinsichtlich der Büroausstattung und -technik und des Sekretariats) zu jeder Zeit sichergestellt und ausreichende Kenntnisse (auch für die verwaltungsmäßige Abwicklung) vorhanden sind,

(b) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben bezogen auf die Leistung (II.1.5)

(1) ihre Maßnahmen zur Qualitätssicherung, ihre Untersuchungs- und Forschungsmöglichkeiten sowie die vorhandene technische Ausrüstung zu beschreiben,

(2) ihre Stellung und Anerkennung als Forschungseinrichtung oder wissenschaftliches Dienstleistungsunternehmen im Bereich von Themen des marinen Naturschutzes darzulegen,

(c) Bewerber bzw. Nachunternehmer müssen erklären,

(1) wie sie sich eine reibungslose persönliche Kommunikation mit dem Auftraggeber am BfN Standort Außenstelle Vilm bei Rügen vorstellen,

(2) dass eine vom Bewerber mit der wissenschaftlichen Bearbeitung federführend zu betrauende Person dem BfN ständig als Ansprechpartner zur Verfügung steht und bereit ist, während der Projektlaufzeit bei Bedarf auch mehrmals für längere Zeit kontinuierlich Aufgaben direkt am BfN (Außenstelle Vilm) zu erledigen,

(3) dass sie ggf. bereit sind, zur Eignungsprüfung im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs zu einem fachbezogenen Vorstellungsgespräch in die Außenstelle des BfN auf der Insel Vilm zu kommen,

(d) Bewerber bzw. Nachunternehmer haben anhand von Referenzen aus den letzten 5 Jahren abgeschlossene Aufgabenstellungen und Projekte darzustellen, die mit den ausgeschriebenen vergleichbar sind. "Vergleichbare" Leistungen in diesem Sinne sind solche gemäß II.1.5) dieser Bekanntmachung. Die Darstellung der Referenzen muss folgendes beinhalten:

(1) Name und Adresse des Auftrag- bzw. Zuwendungsgebers sowie Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer beim Referenz-Auftrag- bzw. Zuwendungsgeber (der Bewerber stimmt mit der Abgabe des Teilnahmeantrags zu, dass der Auftraggeber ergänzende Erkundigungen bei den Ansprechpartnern einholen kann),

(2) Bezeichnung und kurze Beschreibung des jeweiligen Projekts inklusive Leistungs- bzw. Forschungsgegenstand sowie Inhalt und –umfang,

(3) erbrachte Eigenleistung (ggf. ARGE- oder Nachunternehmeranteil) in %,

(4) Zeitraum der erbrachten Leistung bzw. des Forschungsprojekts,

(e) Die Referenzen dienen Bewerbern als Möglichkeit ihre Technische Leistungsfähigkeit (III.2.3) zu untermauern und zusätzliche für die Aufgabenerfüllung relevante Kenntnisse und Erfahrungen darzulegen, insbesondere:

(1) ob in allen Gebieten fundierte Fachkenntnisse vorliegen, welche Erfahrung mit entsprechenden Projekten bestehen und ob die Fähigkeit zur Organisation und Koordination wissenschaftlicher Fachgruppen aus verschiedenen Disziplinen existiert,

(2) dass die Fähigkeit zur Organisation, Durchführung, Auswertung und Berichterstattung von Fachkolloquien und Workshops, einschließlich nationaler Abstimmungsrunden gegeben ist,

(3) welche Erfahrung in der Bearbeitung und Koordination von umfangreichen Aufgabenkomplexen bzw. Projekten im Bereich Meeresnaturschutzgebiete und welche Kenntnis des Forschungsstandes (auch international) mit Bezug zum Meeresnaturschutz (Grundlagen- und angewandte Forschung) besteht,

(4) dass Expertise im Bereich des Schutzgebietsmanagements im Meer und Erfahrung in der Zustandsbewertung von marinen Arten und Biotopen/Lebensraumtypen existiert,

(5) dass auf Erfahrung in der Einbindung von Nutzerverbänden, Schutzvereinigungen und der Öffentlichkeit bei Naturschutzmaßnahmen verwiesen werden kann.

Die Bewerbung um Teilnahme am Verfahren wird unter Bezugnahme auf die hier vorgegebene Struktur erwartet.

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Bewerber bzw. Nachunternehmer haben durch die Vorlage von z.B. Zeugnissen, Zertifikaten oder gleichwertigen Bescheinigungen nachzuweisen (Mindestkriterien), dass:

(1) mindestens die für das Projekt mit der Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen zu betrauenden Personen über Universitätsabschlüsse in den für die Leistungserbringung relevanten Fächern verfügen,

(2) die Dienstleistung (ggf. im Zusammenwirken mit Nachunternehmern) von renommierten, im Aufgabenspektrum und in Leitungsfunktionen erfahrenen Vertretern erbracht wird, die über Kenntnisse in den für die jeweilige Aufgabenstellung erforderlichen Fachdisziplinen (je nach Leistung z.B. Rechtswissenschaft, Landschaftsplanung sowie Meeresbiologie - oder jeweils verwandte Fachrichtungen) verfügen,

(3) die für die Erstellung der Arbeitsergebnisse sowie die für den Kontakt mit dem Auftraggeber zu betrauenden Personen die deutsche Sprache vollständig beherrschen und über sehr gute Kenntnis der englischen Sprache mit der jeweiligen Fachterminologie zum Meeresnaturschutz in Wort und Schrift verfügen,

(4) die mit der wissenschaftlichen Bearbeitung zu betrauenden Personen über grundlegende Kenntnis von marinen Ökosystemen mit vertieftem Wissen im Bereich von Nord- und Ostsee einschließlich deren Gefährdungen verfügen,

(5) bei der wissenschaftlichen Bearbeitung Personen eingesetzt werden, die über

i. vertiefte juristische Kenntnis im deutschen und europäischen Umweltrecht (insbesondere Naturschutzrecht) und weiterer relevanter Rechtsbereiche mit Bezug zum Meeresnaturschutz (EU-WRRL und EU-MSRL) sowie des völkerrechtlichen Rechtsregimes der AWZ (Seerechtsübereinkommen und regionale europäische Meeresübereinkommen, insbesondere OSPAR- und Helsinki-Übereinkommen),

ii. Kenntnisse des deutschen marinen Natura 2000-Netzwerkes sowie der Schutzgebiet spezifischen Schutzgüter, Schutzziele und Regulierungen und weiterer bestehender bzw. im Aufbau oder in Entwicklung befindlicher mariner Schutzgebietsnetzwerke im globalen Umfeld,

iii. Kenntnisse und Anwendungserfahrung mit geographischen Informationssystemen (GIS) verfügen.

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge:

Nein

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten:

Nein

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen:

Ja

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) VERFAHRENSART

IV.1.1) Verfahrensart:

Verhandlungsverfahren

Bewerber sind bereits ausgewählt worden Nein

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden:

Geplante Zahl der Wirtschaftsteilnehmer 3

Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Zur Angebotsabgabe werden nur diejenigen Bewerber aufgefordert, die die unter III.2 genannten Teilnahmebedingungen erfüllen und deren Eignung insgesamt die beste Prognose rechtfertigt, dass der Auftrag zweckgerecht und ordnungsgemäß erfüllt wird.

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs:

Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Ja

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt:

Nein

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:

Z 1.2 - 53302/2011/1

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags:

Nein

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge:

17.2.2011

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:

Deutsch.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) DAUERAUFTRAG:

Nein

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD:

Nein

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN:

Zusätzliche Unterlagen zu diesem Teilnahmewettbewerb sind nicht vorhanden. Der Teilnahmeantrag ist gemeinsam mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen rechtzeitig in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Nicht öffnen! Teilnahmeantrag Z 1.2 - 53302/2011/1“ an die unter I.1) genannte Kontaktstelle zu senden. Für die Rechtzeitigkeit des Zugangs ist der Posteingangsstempel der Poststelle des Bundesamtes für Naturschutz, Außenstelle Insel Vilm, maßgeblich. Das persönliche Überreichen von Teilnahmeanträgen ist nicht möglich. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.2.2011, 10:00 Uhr MEZ, bei der in Ziffer I.1) genannten Stelle eingegangen sind. Später eingehende Auskunftsersuchen werden nicht bearbeitet. Mündliche/Telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich in deutscher Sprache per elektronischer Post (E-Mail) oder Telefax an die in Ziffer I.1) genannte Kontaktstelle zu richten und werden ausschließlich per E-Mail oder Telefax beantwortet. Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bewerber.

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn, DEUTSCHLAND, E-Mail: info(at)bundeskartellamt.bund.de, Tel. +49 2289499-0, Internet: www.bundeskartellamt.de, Fax +49 2289499163

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB).

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG:

14.1.2011

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 4325 vom 18.01.2011