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Titel

Aufbereitung von vermessungstechnischen Grundlagen zur Forsteinrichtung: Erstellung von Arbeitskarten und Flächenverzeichnissen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

Staatsbetrieb Sachsenforst
Bonnewitzer Str. 34
01796 Pirna

Ausführungsort

DE-01796 Pirna

Frist

29.07.2010

Beschreibung

a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 45, FGIS/Kartografie/Vermessung, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542292, Fax: 542213, E-Mail: wolfgang.schmitt@smul.sachsen.de; den Zuschlag erteilende Stelle: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 45, FGIS/Kartografie/Vermessung, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (035015) 542292, Fax: 542213, E-Mail: wolfgang.schmitt@smul.sachsen.de; Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 5420, Fax: 542213, E-Mail: poststelle.sbs(at)smul.sachsen.de

b) Leistungen - Öffentliche Ausschreibung

c) Ausführungsort: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 45, FGIS/Kartografie/Vermessung, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa; sonstige Angaben: die zu bearbeitenden Flächen befinden sich im Forstbezirk Leipzig; Art und Umfang der Leistung: A. Bearbeitungsgegenstand: Der AN fertigt bei der Aufbereitung der vermessungstechnischen Grundlagen zur Forsteinrichtung folgendes Werk: Arbeitskarten und vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (V1). Ziel: aktuelle Arbeitskarten und vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (V1) auf der Grundlage einer zum Stichtag 01.01.2012 aktuellen Flurstücksliste mit allen Waldflurstücken des Forstbetriebes; B. Bearbeitungsgrundsätze: (1) Die Arbeitskarten und vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 einschl. deren Zwischenergebnissen sind vom AN nach den allgemein anerkannten Regeln des Vermessungs- und Liegenschaftswesens sowie der Forstwirtschaft zu tätigen. (2) Die in den Anlagen des Werkvertrages beschriebenen Arbeitsabläufe, Regeln und Datenmodelle sind für den AN bindend. (3) Die Arbeitskarten und vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 (V1) sind auf der Grundlage der Daten des Liegenschaftskatasters und der Forstgrundkartendaten zu fertigen. (4) Der Auftragnehmer (AN) erhält vom Auftraggeber (AG) zur Bearbeitung eine vorläufige Flurstücksliste (digital) des gesamten Forstbetriebes mit dem zum Arbeitsbeginn aktuell verfügbaren Stand, die erforderlichen Forstgrundkartendaten mit der zum Arbeitsbeginn aktuell verfügbaren Waldeinteilung, die erforderlichen Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) sowie den Gemarkungsschlüsselkatalog, die erforderlichen Ortholuftbilddaten, sonstige relevante Daten oder Unterlagen zu Gebietsveränderungen, einen Muster-Kartenblattschnittlayer, eine Excel_2003-Datei als Leerformular für die vorläufigen Flächenverzeichnisse 1. (5) Der AN hat die Flurstücke aus der Flurstücksliste hinsichtlich der Vollständigkeit und Plausibilität aller Angaben aus dem Liegenschaftskataster fachlich zu prüfen und widersprüchliche Angaben zu den Flurstücksinformationen oder zu unklaren Eigentumsverhältnissen mit dem Forstbetrieb oder mit den zuständigen amtlichen Stellen (Vermessungsamt, Grundbuchamt) zu klären. In Zweifelsfällen sind die Flurstücks- und Eigentumseintragungen im Grundbuch maßgebend. (6) Der AN übernimmt bis 4 Wochen vor dem Fertigstellungstermin nach § 5 (3) die Gewährleistung, dass die Flurstücke in der Flurstücksliste mit dem Forstbetrieb auf den Stichtag abgestimmt sind (Berücksichtigung der Flächenzu- und -abgänge gegenüber der vorläufigen Flurstücksliste zum Arbeitsbeginn). (7) Der Flurstückslayer und der Kartenblattschnittlayer sind vom AN mit einem geeigneten GIS-Produkt im Shape-Format (z.B. ArcGIS 9, ArcView 3 usw.) zu erstellen. Das zu verwendende GIS-Produkt muss eine Editierfunktion besitzen, mit dem Shape-Daten (Geometrien und Attribute) bearbeitet werden können. (8) Der AG fertigt die analogen Kartenblätter der Flächenkarten, der Arbeitskarten und der Übersichtskarten. Hierfür sind vom AN 6 Wochen einzuplanen. (9) Das Flächenverzeichnis 1 (V1) ist vom AN auf der Grundlage der Arbeitsanleitung "Herstellung des Flächenwerkes eines Forstbetriebes", Kapitel "Herstellung der Flächenverzeichnisse 1" herzustellen. Hierfür ist das zur Verfügung gestellte Leerformular für die vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 zu verwenden. (10) Der AN übergibt dem AG nach Abschluss der vermessungstechnischen Vorbereitung alle Arbeitsergebnisse für die Abschlussprüfung. Der AG hat für die Abschlussprüfung 4 Wochen Zeit. Der AN ist verpflichtet, alle Mängel zu beheben. (11) Folgende Arbeitsergebnisse einschl. Zwischenarbeitsergebnisse übergibt der AN nach der Fertigstellung der vermessungstechnischen Vorbereitung dem AG: aktuelle (endgültige) Flurstückslisten einschl. der gemeldeten und eingearbeiteten Flächenveränderungen (Flächenänderungsdokumentationen); aktuellen Flurstückslayer; aktuellen Blattschnittlayer; analoge Flächenkarten 1:5000, analoge Übersichtskarten sowie vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei). (12) Nach der Korrektur der bei der Abschlussprüfung festgestellten Mängel durch den AN erfolgt das Ausplotten der Arbeitskarten 1:5000 durch den AG. (13) Sofern die vom AG an den AN übergebenen Ausgangsdaten Abweichungen gegenüber dem aktuellen Datenmodell oder sonstige wesentliche sachliche bzw. geometrische Mängel aufweisen, hat der AN dem AG dies unverzüglich anzuzeigen. Der AG entscheidet dann über die weitere Vorgehensweise. C. Arbeitsschritte: Für die Herstellung der Arbeitskarten und der vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 im Rahmen der vermessungstechnischen Vorbereitung sind folgende Arbeitsgänge erforderlich: (1) Prüfen der Flurstücksliste; a) Ausgangsmaterial; Flurstücksliste des Forstbetriebes (analog oder digital), Automatisiertes Liegenschaftsbuch (ALB), Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) im Shape-Format, Musterformular Flurstücksliste (Excel_2003-Datei); b) Arbeitsschritte: Die zu einem Forstbetrieb gehörenden Flurstücke werden von dem einzurichtenden Forstbetrieb in einer Flurstücksliste zusammengestellt und enthalten Flurstücksangaben auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters. Die übergebenen Flurstückslisten sind durch den AN in die entsprechend dem Musterformular vorgegebene Form zu überführen.Die Flurstücke in den neuen xls-Flurstückslisten sind vom AN auf Vollständigkeit ihrer Flurstücksangaben (Gemarkungsschlüssel, Gemarkungsnamen, Flurschlüssel, Flurstücksnummer, Gesamtfläche, Nutzungsarten, Nutzungsartenflächen, Eigentümernamen, ggf. Miteigentumsanteile, einzurichtende Fläche) sowie auf Plausibilität zu prüfen. In den Flurstückslisten sind insbesondere die aufgeführten Flurstücksnummern auf Übereinstimmung mit der ALK bzw. mit dem ALB zu prüfen. Des Weiteren müssen die Gesamtflurstücksflächen aus den Flurstückslisten mit den entsprechenden ALB-Flächen übereinstimmen. Hinweis: Es kommt in der Praxis gelegentlich vor, dass die Forstbetriebe in den Flurstückslisten anstatt der Gesamtflurstücksflächen nur die Waldflächengrößen aufführen. Wenn ein Flurstück nur teilweise mit Wald bedeckt ist und dieser Umstand übersehen wird, kann dies zu Flächendifferenzen zur ALK und zu den digitalen Forstgrundkartendaten führen. Flurstücke, die nicht im Alleineigentum des Forstbetriebes (Eigentümer) sind, werden nicht eingerichtet und scheiden aus. Verpachtete Flächen sind für jeden Pächter unter einer gesonderten Forstbetriebsnummer zu führen. Die erforderlichen neuen Forstbetriebsnummern erhält der AN vom AG nach Rücksprache. Wegeflurstücke sind nur bei nichtöffentlicher Widmung als Nichtholzboden zu führen. Öffentlich gewidmete Wege, Plätze, Teiche u.Ä. werden bei einer Forsteinrichtung im Landeswald als Nichtforstliche Betriebsflächen geführt, im Kommunal- und Kirchenwald nicht mit eingerichtet. Widersprüchliche Flurstücksangaben zwischen den Flurstückslisten und der ALK oder dem ALB sind vom AN grundsätzlich mit dem Forstbetrieb bzw. mit den zuständigen amtlichen Stellen (Vermessungsamt, Grundbuchamt) zu klären. Der AG kann dem AN nach Absprache den Zugang zu den beim SBS eingerichteten Online-Diensten Web-ALB und FGIS_online ermöglichen, mit deren Hilfe aktuelle Flurstücksinformationen abgerufen werden können. Zur Aufklärung von Eigentumsverhältnissen steht beim SBS das elektronische Grundbuch als Abrufverfahren zur Verfügung. Wenn bei den weiteren Arbeitsabläufen fehlerhafte Flurstücksinformationen festgestellt werden, dann muss durch den AN zwingend eine erneute Flurstücksrecherche erfolgen. Im Zusammenhang mit der Realisierung der vorgenannten Arbeitsschritte wird auf Punkt 6 der Bearbeitungsgrundsätze verwiesen. Eine exakte Dokumentation aller vorgenommenen Flurstücks- bzw. Flächenänderungen ist vom AN zwingend durchzuführen (Nachmeldungen, Teilungen, Ausscheidungen, Verpachtungen, etc.). c) Ergebnis: aktuelle Flurstückslisten in digitaler Form mit Flurstücksangaben auf der Grundlage des Liegenschaftskatasters (xls-Format), Änderungsdokumentationen; (2) Selektieren der Flurstücke des Forstbetriebes und Herstellen eines Flurstückslayers; a) Ausgangsmaterial; Nachweise der Flurstücke und Katasterflächen des Waldeigentümers (Forstbezirk, Kommunalwaldforstbetrieb, Kirchenwaldforstbetrieb, Privatwaldbesitzer): Flurstückslisten; Daten der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK); b) Arbeitsschritte: Herstellen eines Flurstückslayers; Der AN stellt auf der Basis der Daten der ALK und der Flurstückslisten einen Flurstückslayer des Forstbetriebes her. Bei der Erstellung des Flurstückslayers des Forstbetriebes sind die ALB-Gesamtflurstücksflächen und ggf. die einzurichtenden Flächen aus der Flurstücksliste in die Sachdatentabelle des Flurstückslayers einzubinden, da diese Flächen später für die Herstellung der Flächenkarte benötigt werden. Wenn der Flurstückslayer Forstbetriebsflächen von mehreren Forstbetrieben beinhalten soll, dann müssen aus der Flurstücksliste die Forstbetriebsnummern der Forstbetriebe ebenfalls in die Sachdatentabelle des Flurstückslayers eingebunden werden, um im Flurstückslayer der Forstbetriebe die Flächen der einzelnen Forstbetriebe in unterschiedlichen Farben darzustellen. c) Ergebnis: Flurstückslayer des Forstbetriebes bzw. der Forstbetriebe (Shape-Format) entsprechend dem vorgegebenen Datenmodell des AG; Der Flurstückslayer wird zur Aufbereitung der Arbeits- und Flächenkarten 1:5000 benötigt. (3) Erstellung und Ausgabe der Flächen- und Arbeitskarten des Forstbetriebes; a) Ausgangsdaten: Forstgrundkartendaten mit der zum Arbeitsbeginn aktuell vorliegenden Waldeinteilung, Flurstückslayer des Forstbetriebes, Muster-Kartenblattschnitt-Layer (Shape); b) Arbeitsschritte: Erstellen eines Blattschnittlayers; Der AN erstellt mit Hilfe der in den Hintergrund gelegten Forstgrundkartendaten und des Flurstückslayers ein Blattschnittlayer, in dem die Blattschnitte der Kartenblätter der Flächenkarten und der Arbeitskarten festgelegt werden. Festlegung der Kartenblattschnitte: Hierfür erhält der AN vom AG ein Shape mit dem Blattschnittpolygon 1:5000 (Muster-Kartenblattschnittlayer) für die Berechnung der zukünftigen Kartenblätter. Die Größe (Extent) des Blattschnittpolygons darf vom AN nicht verändert werden. Durch Vervielfältigen, Verschieben und Durchnummerieren des Blattschnittpolygons legt der AN im Blattschnittlayer die Lage der einzelnen Kartenblätter fest. Die Kartenblattschnitte sind dabei nach dem Grundsatz festzulegen: "Minimale Anzahl von Kartenblättern mit maximal großer Forstbetriebsfläche". Die Abteilungen sollten auf den Kartenblättern jeweils mindestens einmal vollständig enthalten sein. Die Blattschnitte der analogen Kartenblätter der Flächenkarten 1:5000 sind in der Regel mit den Blattschnitten der Arbeitskarten identisch. Der AN übergibt den erzeugten Blattschnittlayer mit den festgelegten Kartenblattschnitten für die Arbeitskarten und für die Flächenkarten an den AG. Berechnung der Kartenblätter: Mit dem Kartenerstellungsprogramm AMKE werden vom AG auf der Basis der Forstgrundkartendaten, des Blattschnittlayers und des Flurstückslayers die einzelnen Kartenblätter berechnet und Graphik-Dateien (eps-Files) für die spätere Plottausgabe erzeugt. Ausgabe der Kartenblätter: Die Ausgabe der Kartenblätter der Flächenkarten 1:5000 durch den AG erfolgt unmittelbar danach entsprechend den in den Bearbeitungsgrundsätzen festgelegten Fristen. Die Ausgabe der Kartenblätter der Arbeitskarten 1:5000 durch den AG erfolgt nach der Abschlussprüfung, kurz vor Beginn der Außenaufnahmen, um alle erforderlichen Änderungen berücksichtigen zu können. Zudem werden vom AG Blattschnittübersichtskarten des Forstbetriebes erzeugt und an den AN übergeben. c) Ergebnis: Blattschnittlayer des Forstbetriebes mit den festgelegten Kartenblattschnitten der Flächen- und Arbeitskarten, Plott-Dateien der Flächen- und Arbeitskarten, Kartenblätter der Flächenkarten 1:5000 in Papierform, Blattschnittübersichtskarten des Forstbetriebes in Papierform; (4) Erstellung der vorläufigen Flächenverzeichnisse 1; a) Ausgangsdaten/-materialien; Flächenkarten 1:5000 in Papierform, Flurstückslisten, Excel_2003-Datei mit Leerformular für vorläufige Flächenverzeichnisse 1; b) Arbeitsschritte: Aufstellung der Katasterflächen und Ermittlung der Abteilungsflächen (siehe Arbeitsanweisung "Herstellung des Flächenwerkes eines Forstbetriebes"); Im vorläufigen Flächenverzeichnis 1 werden die Flurstücke und die Katasterflächen gemeindeweise nach Gemarkungen sortiert aufgeführt. Die Abteilungen werden nach Flurstücksflächen zusammengestellt und danach auf zehntel Hektar gerundet eingetragen. Bei der Zusammenstellung der Flurstücke mit den Katasterflächen für die Abteilungen ist die Flächenkarte 1:5000 ein nützliches Arbeitsmittel, denn sie enthält die Flurstücksnummern und die Flächengrößen. Die Fläche einer Abteilung kann sich wie folgt zusammensetzen: A aus der Fläche eines Flurstücks, B aus dem Flächenanteil eines Flurstücks, C aus den Flächen mehrerer Flurstücke, D aus den Flächenanteilen mehrerer Flurstücke oder aus einer Kombination von A bis D. In den Fällen B und D sind die Flächenanteile zu berechnen und auf die Katasterflächen abzustimmen. Die auf der Grundlage von Katasterflächen ermittelten Flächengrößen der Abteilungen sind Soll-Abteilungsflächen, auf die später ein Flächenabgleich der Waldeinteilung innerhalb der Abteilungen durchzuführen ist. Alle Abteilungen einschl. der Nichtholzböden sind somit flächenmäßig in den vorläufigen Flächenverzeichnissen 1 auszuweisen. Die Kataster- und Abteilungsflächen sind gemeindeweise, waldteilweise und bei mehreren vorkommenden Revieren auch revierweise aufzusummieren. Am Ende der vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 sind die Summen der Kataster- und Abteilungsflächen je Gemeinde gesondert zusammenzustellen. Die einzurichtende Forstbetriebsfläche ergibt sich aus der Aufsummierung dieser forstlichen Betriebsflächen der Gemeinden. c) Ergebnis: vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei); (5) Prüfung der Arbeitsergebnisse; a) Ausgangsmaterial; Flurstückslisten, Flurstückslayer, Flächenkarten, vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei); b) Arbeitsschritte: Prüfung, Mängelbehebung; Der AN übergibt dem AG nach Fertigstellung der vermessungstechnischen Vorbereitung die aktuellen Flurstückslisten einschl. der gemeldeten und eingearbeiteten Flächenveränderungen (Flächenänderungsdokumentationen), den aktuellen Flurstückslayer, den aktuellen Blattschnittlayer, die analogen Flächenkarten 1:5000, die analogen Übersichtskarten sowie die vorläufigen Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei) zu einer Abschlussprüfung (Zeitfenster maximal 4 Wochen); Ausgabe der analogen Arbeitskarten 1:5000; Nach der Abschlussprüfung und Mängelbehebung durch den AN werden die analogen Kartenblätter der Arbeitskarten 1:5000 durch den AG berechnet und in jeweils 2-facher Ausfertigung ausgeplottet. Die Arbeitsergebnisse stehen jetzt dem AG zur weiteren Verwendung für die Außenaufnahmen der Forsteinrichtung zur Verfügung. c) Ergebnis: analoge Kartenblätter der Arbeitskarten 1:5000 des Forstbetriebes (2-fach), vorläufige Flächenverzeichnisse 1 (Excel_2003-Datei); CPV-Referenznummer: 77230000-1, 77231900-7, 71353200-9; Zuschlagskriterien: wirtschaftlich günstigstes Angebot unter Berücksichtigung vom Preis

d) Aufteilung in mehrere Lose: nein; Einreichung der Angebote möglich für: alle Lose; Vergabe der Lose an verschiedene Bieter: nein

e) Ausführungsfrist für den Gesamtauftrag: /SBS/GL13- GL/U1: Beginn: 15.09.2010, Ende: 15.02.2011

f) Vergabeunterlagen sind bei folgender Anschrift erhältlich: Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 13, Bonnewitzer Str. 34, 01796 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542354, Fax: 542213, E-Mail: kerstin.muehmel(at)smul.sachsen.de; Anforderung der Verdingungsunterlagen: bis: 29.07.2010, 14.00 Uhr

g) Staatsbetrieb Sachsenforst, Geschäftsleitung, Referat 13, Bonnewitzer Str. 34, 01797 Pirna OT Graupa, Tel.: (03501) 542354, Fax: 542213, E-Mail: kerstin.muehmel(at)smul.sachsen.de; digital einsehbar: nein

h) Vervielfältigungskosten Gesamtmaßnahme: /SBS/GL13- GL/U1: 0,00 EUR; Lieferform: CD-ROM, PDF

i) 03.08.2010, 12.00 Uhr

l) siehe Verdingungsunterlagen

m) umfassende Kenntnisse im Vermessungs-, Liegenschaftswesen und in der Forstwirtschaft ; Nachweis von Ausbildung, mindestens zum staatlich geprüften Vermessungstechniker bzw. Forstingenieur (FH) oder einen ähnlichen Bachelor-Abschluss auf diesen Fachgebieten; Referenzobjekte zum Nachweis über das sichere Beherrschen des beim Staatsbetrieb Sachsenforst angewandten Verfahrens zur Aufbereitung der vermessungstechnischen Grundlagen der Forsteinrichtung; Angabe von Anzahl und namentliche Benennung der Bearbeiter und eventueller Unterauftragnehmer; Eigenerklärung

n) 16.08.2010

o) Der Bewerber unterliegt mit der Abgabe seines Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 27).

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 3741 vom 13.07.2010