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Titel

Geothermiebohrungen- Bohranlage und Bohrmanagement

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

SWM Services GmbH
Emmy-Noether-Straße 2
Kontakt s.o.
Herr Pelzer
80287 München

Ausführungsort

DE-80287 München

Frist

09.06.2010

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 72909-2010

Original-Vergabestelle: SWM SERVICES GMBH

ABSCHNITT I: AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): SWM Services GmbH, Emmy-Noether-Straße 2, Kontakt s.o., z. Hd. von Herrn Pelzer, 80287 München, DEUTSCHLAND. Tel. +49 892361-4805. Fax +49 892361-4853. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.swm.de. Adresse des Beschafferprofils: www.swm.de/de/aktuelles/ ausschreibungen.html. Weitere Informationen über das Prüfungssystem erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Weitere Unterlagen sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Teilnahmeanträge bzw. Bewerbungen sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

I.2) HAUPTTÄTIGKEIT(EN) DES AUFTRAGGEBERS: Erzeugung, Fortleitung und Abgabe von Gas und Wärme Strom.

ABSCHNITT II: GEGENSTAND DES PRÜFUNGSSYSTEMS

II.1) BEZEICHNUNG DES PRÜFUNGSSYSTEMS DURCH DEN AUFTRAGGEBER: Geothermiebohrungen- Bohranlage und Bohrmanagement.

II.2) ART DES AUFTRAGS: Bauleistung.

II.3) BESCHREIBUNG DER BAULEISTUNGEN, DIENSTLEISTUNGEN ODER WAREN, DIE ÜBER EIN PRÜFUNGSSYSTEM BESCHAFFT WERDEN SOLLEN: Tiefbohrungen in einem Teufenbereich von ca. 2 700 m MD bis 5 000 m MD zur Gewinnung von hydrothermaler Erdwärme im Raum München mit einer Bohranlage mit Mindesthakenlast 350 t; Airlift für Testarbeiten jeweils im Anschluss an die Bohrungen (optional); Bohrmanagement incl. der Koordinierung der übrigen an der Erstellung der Tiefbohrung Beteiligten. (Nicht Gegenstand der Aufträge sind die Servicleistungen Rohrlieferung, Rohrverschraubservice, Lieferung Liner Hanger, Zementation, Bohrplatzbau, Lieferung Bohrlochkopf, Lieferung Bohrwerkzeuge, Bohrlochmessung, Säuerung, Mudlogging, Spülung, Testarbeiten, Richtbohrservice, bohrunterstützende Maßnahmen beim Aufschluss des Speichergesteins; diese Leistungen sind Gegenstand gesonderter Aufträge und müssen im Rahmen des Bohrmanagements koordiniert werden).

II.4) GEMEINSAMES VOKABULAR FÜR ÖFFENTLICHE AUFTRÄGE (CPV): 76300000.

II.5) AUFTRÄGE IM RAHMEN DIESES PRÜFUNGSSYSTEMS FALLEN UNTER DAS BESCHAFFUNGSÜBEREINKOMMEN (GPA): Ja. ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.1.1) Qualifikation für das System Anforderungen, die die Wirtschaftsteilnehmer im Hinblick auf ihre Qualifikation erfüllen müssen: Zuverlässigkeit; technische, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit. Methoden, mit denen die Erfüllung der einzelnen Anforderungen überprüft wird: Die Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit wird anhand folgender Nachweise und Erklärungen geprüft: (1) Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 Abs. 1 und 2 sowie Abs. 4 SektVO vorliegen; (2) Aktueller Auszug aus dem Handelsregister; (3) Erklärung, dass weder das Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen nach § 5 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit wg. illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von wenigsten 2 500 EUR belegt worden sind; (4) Bei Bildung einer Bietergemeinschaft: Benennung sämtlicher Mitglieder sowie des vertretungsberechtigten Mitgliedes; (5) Erklärung über den Jahresgesamtumsatz der Jahre 2009, 2008 und 2007; (6) Erklärung über die Umsätze im Bereich von Tiefenbohrungen in den Jahren 2009, 2008 und 2007; (7) Angaben zur Betriebshaftpflichtversicherung; (8) Liste der Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren über Tiefbohrungen (> 2 000 m MD) jeweils unter Angabe der Bohranlage, der Bohrtiefe, des Bohrlochdurchmessers, der Richtbohrstrecke, des Bohrzwecks (Erdwärme/Öl/Gas etc.), des Standorts, etwaiger besonderer Anforderungen (bzgl. Geologie, Bohren im besiedelten Gebiet, Lärmschutzanforderungen etc.), des Auftraggebers, der Leistungszeit; (9) Beschreibung der für die Leistungserbringung vorgesehenen Bohranlage unter Angabe der Hakenlast (min. 350 t), der Anzahl der Spülpumpen (mindestens 3 Stück), des max. Drehmoments des Topdrives, der hydraulischen Leistung der Spülpumpen, des Typs der Bohranlage, der Verskiddfähigkeit, der Anzahl der Züge (die Anlage muss mindestens zweizügig sein), der Höhe des Bohrturms, der Schallemissionen, der Antriebsart (z. B. vollelektrisch); (10) Angaben zur Zusammensetzung des Personals /der Bohrmannschaft (Leiharbeiter oder Stammpersonal); (11) Angaben zu den Personen, die für die Aufsicht und Leitung (Bohrmeister/Bohringenieur) in Betracht kommen unter Benennung der jeweiligen Qualifikation und der persönlichen Referenzprojekte; (12) Erklärung, dass für die Aufsicht und Leitung nur fließend deutschsprachige Personen eingesetzt werden; (13) Erklärung, ob das Bohrmanagement voraussichtlich im eigenen Betrieb oder über Subunternehmer ausgeführt würde (Hinweis: Eine nähere Eignungsprüfung in Bezug auf das Bohramanagement erfolgt auftragsspezifisch; die Anforderungen entsprechender Eignungsnachweise wird für die jeweilige Angebotsaufforderung vorbehalten). (15) Erklärung, ob das Airlift-Verfahren voraussichtlich im eigenen Betrieb oder über Subunternehmer ausgeführt würde (Hinweis: Eine nähere Eignungsprüfung in Bezug auf das Airlift-Verfahren erfolgt auftragsspezifisch; die Anforderungen entsprechender Eignungsnachweise wird für die jeweilige Angebotsaufforderung vorbehalten).

III.1.2) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.1.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf folgende Kriterien: die Kriterien, die in den Verdingungs-/Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung aufgeführt sind.

IV.1.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

IV.2) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.2.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: B 5223/2010.

IV.2.2) Dauer der Gültigkeit des Prüfungssystems: Unbestimmte Dauer.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.2) SONSTIGE INFORMATIONEN: Die Prüfungsregeln sowie das zu verwendende Formular für den Antrag auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen können beim Auftraggeber (Ziffer I.1) per Fax unter +49 892361-4853 angefordert werden. Die Vorlage zur Anforderung der Unterlagen ist unter folgendem Internet-Link zu beziehen: www.swm.de/de/aktuelles/ausschreibungen.html. Der Antrag auf Aufnahme ist unter Angabe des Aktenzeichens B5223/2010 sowie der Kennung "Prüfungssystem Geothermiebohrungen – Bohranlage und Bohrmanagement" beim Auftraggeber (Ziffer I.1) postalisch einzureichen. Sollten dem Antrag geforderte Unterlagen/Erklärungen fehlen, werden diese nachgefordert. Die geforderten Erklärungen und Nachweise sind bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Dauer des Prüfungssystems von den eingetragenen Unternehmen aktualisierte Unterlagen/Nachweise einzufordern und deren Vorlage zur Voraussetzung der Angebotsaufforderung zu machen. Die Antragsunterlagen bleiben beim Auftraggeber und werden nicht zurückgegeben. Kosten, die dem Bewerber im Rahmen des Antrags auf Aufnahme in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen entstehen, werden nicht erstattet. Nach derzeitigem Stand ist geplant, die in das Verzeichnis geprüfter Unternehmen aufgenommenen Unternehmen erstmalig in 06/2010 zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es wird daher empfohlen, die Anträge auf Aufnahme in das Verzeichnis bis spätestens Ende April/Anfang Mai 2010 einzureichen.

VI.3) RECHTSBEHELFSVERFAHREN/NACHPRÜFUNGSVERFAHREN

VI.3.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Südbayern, Bayerstraße 30, 80534 München, DEUTSCHLAND. Tel. +49 895143-647. Fax +49 895143-767.

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. - soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind - bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 3 GWB).

VI.4) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 9.3.2010.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 3349 vom 11.03.2010