Sie sehen Ausschreibungen, deren Frist abgelaufen ist. Bestellen Sie einen kostenlosen Demozugang.

Drucken

Titel

Übersicht über die bewährtesten Praktiken zur Beschränkung der Bodenversiegelung oder ihrer negativen Effekte in den Mitgliedstaaten der EU-27

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

Europäische Kommission
Generaldirektion Umwelt
F.2 — Finanzen BU-5 00/122
B-1049 Brüssel
Tel. +32 22960008
Fax +32 22994449
E-Mail: mailtoenv-tenders@ec.europa.eu
Internet: www.ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm

Ausführungsort

BE-1049 Brüssel

Frist

31.08.2009

Beschreibung

Original Dokumentennummer: 182783-2009

BEKANNTMACHUNG Dienstleistungsauftrag

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, F.2 — Finanzen BU-5 00/122, B-1049 Brüssel. Tel. +32 22960008. E-Mail: mailtoenv-tenders@ec.europa.eu. Fax +32 22994449. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Europäische Institution/Agentur oder internationale Organisation. Umwelt. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

II.1) BESCHREIBUNG

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Übersicht über die bewährtesten Praktiken zur Beschränkung der Bodenversiegelung oder ihrer negativen Effekte in den Mitgliedstaaten der EU-27.

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: Extra-muros.

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Die Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über „Die thematische Strategie zum Bodenschutz" beschreibt die 8 wesentlichen Bodenabbauprozesse, denen die Böden in der EU ausgesetzt sind. Diese sind wie folgt: Erosion, Rückgang der organischen Substanz im Boden, Kontamination, Salzablagerung, Kompaktion, Rückgang der biologischen Bodenvielfalt, Bodenversiegelung, Erdrutsche und Überschwemmungen. Um die Bodenfunktionen weitmöglichst zu erhalten, sieht der Vorschlag für eine Boden-Rahmenrichtlinie geeignete Maßnahmen zur Beschränkung der Bodenversiegelung vor, einschließlich der Rettung von Braunflächengebieten und somit der Verminderung des Verlusts von Grünflächen. An Stellen mit Bodenversiegelung sollten die Mitgliedstaaten Hilfsmaßnahmen vorsehen wie Konstruktions- und Drainagetechniken, die dazu beitragen, so viele Bodenfunktionen wie möglich zu erhalten. Das Ziel dieser Studie besteht darin, die obengenannte Studie durch eine vollständige Übersichtserstellung über die laufenden Initiativen und die bewährtesten Praktiken in den EU-27 Mitgliedstaaten zur Beschränkung der Bodenversiegelung oder ihrer negativen Folgen ergänzend zu vervollständigen. Die Übersicht beinhaltet neben der Ausarbeitung einer umfassenden Literaturübersicht auch die Verwendung von Gutachten, ferner die Auflistung von einschlägigen Studien, Veröffentlichungen, Übersichten, Berichten, Internetseiten und Gesetzestexten über Bodenversiegelung und Raumplanung sowie anderer zugehöriger Bereiche wie beispielsweise Konstruktionstechniken in den Mitgliedstaaten sowie die Zusammenfassung der Ergebnisse. Der vorliegende Auftrag erfordert jedoch nicht die Erstellung neuer Forschungsdaten.

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 90700000.

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Ja.

II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Einzelauftrag. Geschätzter Wert ohne MwSt.: 80 000 EUR.

II.2.2) Optionen: Nein.

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten: 11 (ab Auftragsvergabe). ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Entfällt.

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Der vorliegende Auftrag wird mit einem Pauschalbetrag abgegolten. Nach der Vertragsunterzeichnung wird eine Vorauszahlung von 30 % geleistet. Die Schlusszahlung in Höhe von 70 % wird geleistet, nachdem die Kommission den Abschlussbericht angenommen hat. Die Kommission behält sich das Recht vor, die Vorauszahlung gegebenenfalls abzulehnen, oder, falls sie dies für notwendig erachtet, die Stellung einer finanziellen Sicherheit zu verlangen. Die Kommission ist von allen Steuern und Abgaben, einschließlich der MwSt., befreit, und zwar gemäß den Bestimmungen der Artikel 3 und 4 des Protokolls über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Gemeinschaften in Bezug auf ihre Finanzbeiträge im Rahmen des Auftrags.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Zusammenschlüsse können unabhängig von ihrer Rechtsform Angebote abgeben. Die Bieter können nach Bildung eines Zusammenschlusses unter der Voraussetzung ein gemeinsames Angebot einreichen, dass die Wettbewerbsbestimmungen eingehalten werden. Solche Zusammenschlüsse (oder Konsortien) müssen angeben, welches Unternehmen oder welche Person das Projekt leitet. Außerdem müssen sie eine Kopie des Dokumentes vorlegen, das dieses Unternehmen/diese Person ermächtigt, ein Angebot einzureichen und im Fall der Auftragserteilung im Namen des Zusammenschlusses/Konsortiums einen Vertrag zu unterzeichnen. Es wird darauf hingewiesen, dass alle Mitglieder eines Konsortiums die maßgeblichen Unterlagen in Bezug auf die Ausschluss- und Auswahlkriterien vorlegen müssen.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A. Ausschlusskriterien: Auftragnehmer bzw. Bieter werden gemäß den in den Ausschreibungsunterlagen dargelegten Kriterien, wie in Artikel 93 und 94 der Verordnung (EG) Nr. 1995/2006 des Rates vom 13.12.2006 angegeben, von der Teilnahme am vorliegenden Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen. B. Genehmigung zur Ausführung des Vertrags: Der Bieter muss nachweisen, dass er gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften zur Ausführung des Auftrags befugt ist, beispielsweise anhand einer Bescheinigung über die Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder einer eidesstattlichen Erklärung bzw. anhand einer entsprechenden Bescheinigung, der Mitgliedschaft in einer fachspezifischen Organisation, der ausdrücklichen Genehmigung oder der Eintragung in das MwSt.-Register. C. Marktzugang: Bieter müssen angeben, in welchem Staat sie ihren Hauptgeschäftssitz bzw. Wohnsitz haben und müssen einen entsprechenden dokumentarischen Nachweis darüber einreichen, der im Allgemeinen den Gesetzen dieses Landes genügt.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — vereinfachte Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, obligatorisch auf Grundlage des Formulars in Anhang 5 der Spezifikationen. Wenn der Bieter nicht in der Lage ist, zu allen Punkten im Formular, wie oben vorgeschlagen, Angaben zu machen, wäre 1 der folgenden Alternativen zulässig: a. Jahresabschlüsse für die vergangenen 2 Finanzjahre oder b. Erklärung über den Umsatz im einschlägigen Bereich in den vergangenen 3 Geschäftsjahren, oder c. andere aussagekräftige Unterlagen, falls der Bewerber oder Bieter aus stichhaltigen Gründen die zuvor genannten Dokumente nicht einreichen kann.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Nachweis über Ausbildung und berufliche Qualifikationen und dementsprechende Erfahrung des Dienstleistungserbringers oder Auftragnehmers, seiner Führungskräfte und insbesondere der Person(en), die für die Ausführung der Dienstleistung/Arbeiten verantwortlich sein soll(en). Lebensläufe sind vorzulegen. Vorzulegen ist eine Referenzliste der maßgeblichen, in den letzten 3 Jahren ausgeführten Projekte, und zwar samt Angaben zu den Auftragswerten, Daten und Fristen sowie zu den öffentlichen oder privaten Empfängern.

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Nein.

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) VERFAHRENSART

IV.1.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren.

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:

1. Verständnis. Gewichtung: 30.

2. Methodik. Gewichtung: 40.

3. Projektmanagement und Verfügbarkeit. Gewichtung: 30.

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: ENV.B.1/ETU/2009/0057.

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Vorinformation Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2009/S 35-050290 vom 20.2.2009.

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung: Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 31.8.2009 - 16:00.

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Spanisch. Dänisch. Deutsch. Griechisch. Englisch. Französisch. Italienisch. Niederländisch. Portugiesisch. Finnisch. Schwedisch. Tschechisch. Estnisch. Ungarisch. Litauisch. Lettisch. Maltesisch. Polnisch. Slowakisch. Slowenisch. Irisch-Gälisch. Bulgarisch. Rumänisch.

IV.3.7) Bindefrist des Angebots: Frist in Monaten 6 (ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote).

IV.3.8) Bedingungen für die Öffnung der Angebote: Tag: 15.9.2009 - 10:30. Ort: avenue de Beaulieu 5, 1160 Brüssel, BELGIEN. Personen, die bei der Öffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Ja. Je Bieter darf 1 Vertreter (der sich ausweisen muss) bei der Öffnung der Angebote anwesend sein (es werden keine Auslagen erstattet). Vor der Öffnung ist der Name des Teilnehmers an env-tenders@ec.europa.eu zu übermitteln.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN: Gemäß Artikel 126 der Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung 2342/2002 vom 23.12.2002 behält sich die Generaldirektion Umwelt das Recht vor, mit dem Auftragnehmer über zusätzliche Dienstleistungen im Wert von maximal 50 % des Auftragswertes zu verhandeln:

a) wenn sich diese zusätzlichen Dienstleistungen in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht nicht ohne wesentlichen Nachteil für den öffentlichen Auftraggeber vom Hauptauftrag trennen lassen; oder

b) wenn diese zusätzlichen Dienstleistungen zwar von der Ausführung des ursprünglichen Auftrags getrennt werden können, aber für dessen Abschluss unbedingt erforderlich sind. Die Ausschreibungsunterlagen und zugehörigen Unterlagen können von der folgenden Website der Generaldirektion Umwelt heruntergeladen werden: www.ec.europa.eu/environment/funding/calls_en.htm Die auf dieser Website veröffentlichten Ausschreibungsunterlagen können unter Umständen durch eine Ergänzende Angabe/Berichtigung vervollständigt werden. In dem Falle werden diese Informationen spätestens 6 Tage vor dem Schlusstermin für die Angebotsabgabe veröffentlicht. Es wird daher empfohlen, die Website regelmäßig zu konsultieren. Die Kommission haftet nicht, wenn die Bieter vor Einreichung ihrer Angebote den Zusatz/die Berichtigung nicht zur Kenntnis nehmen. Diese Ausschreibung wurde in der Bekanntmachung der Vorinformation ABl. S 35-050290 vom 20.2.2009 veröffentlicht unter dem Tiel „Unterstützung bei der Ausarbeitung von technischen Richtlinien für bewährte Praktiken zur Beschränkung der Bodenversiegelung und ihrer negativen Auswirkungen“.

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften, boulevard Konrad Adenauer, L-2925 Luxemburg. E-Mail: ECJ.Registry@curia.europa.eu. Tel. +352 4303-1. URL: www.curia.europa.eu. Fax +352 433766.

VI.4.2) Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Innerhalb von 2 Monaten ab Mitteilung an den Kläger oder in Ermangelung dessen ab dem Zeitpunkt der Kenntnisnahme.

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 24.6.2009.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 2493 vom 17.07.2009