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Titel Ausführungsort Frist

Flächenberäumung; Abbruch baulicher Anlagen; Entsorgung von Abfällen DE-01968 05.06.2009

Vertikale Brunnenbohrung (Erkundungs- und Hauptbohrung) zwecks Errichtung eines neuen Trinkwasserbrunnens DE-36266 04.06.2009

Brunnenbauarbeiten mit einer Erkundungs- und einer Hauptbohrung - ca. 100 m in Buntsandstein, Pumpversuch, geophysikalische Bohrlochmessungen, Bau Brunnenkopf, Leistungspumpversuch DE-36266 04.06.2009

Einfluss des Verkehrs und seiner Entwicklung auf die Luftqualität im Land Brandenburg - Verkehrsgutachten , - Ermittlung der für das Land Brandenburg spezifischen Emissionsfaktoren , - Aufbereitung von Eingangsdaten für Ausbreitungsrechnungen aus vorha DE-14473 04.06.2009

Munitionsbeseitigung: 115.550 m² Absuchen des Baugeländes auf Kampfmittel bis zu einer Tiefe 1,30 m; 7.400 m² bis zu einer Tiefe von 6 m; 1.800 m² bis zu einer Tiefe von 3,50 m DE-06130 03.06.2009

Durchführung von Bodenerkundungsarbeiten: ca. 96 Bohrungen (rd. 772 Bohrmeter), ca. 12 Baggerschürfen, Kampfmittelsondierung zur Freimessung aller Bodenaufschlusspunkte DE-67657 03.06.2009

Arbeitshilfe, Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen DE-65189 03.06.2009

Aufstellen / Bau einer GW-Reinigungsanlage (Hallenkonstruktion, Anlagentechnik, E/MSR-Technik), eins. Probebetrieb; Herstellen von Sanierungsbrunnen und Grundwassermessstellen eins. Leitungsbau DE-44263 02.06.2009

Aufstellen / Bau einer GW-Reinigungsanlage (Hallenkonstruktion, Anlagentechnik, E/MSR-Technik) einschließlich Probebetrieb; Herstellen von Sanierungsbrunnen und Grundwassermessstellen einschließlich Leitungsbau DE-44263 02.06.2009

Durchführung von Analytikmaßnahmen in den Schwerpunktbereichen der Chemieparksicherung Bitterfeld DE-06749 02.06.2009

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Titel

Arbeitshilfe, Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen

Vergabeverfahren

Öffentliche Ausschreibung

Auftraggeber

Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV)
Zu Hdn. Herr Dr. Arnold Helmut
Mainzer Straße 80
D-65189 Wiesbaden
Telefon: 06118151365
Fax: 06118151941
E-Mail: Helmut.Arnold@hmuelv.hessen.de

Ausführungsort

DE-65189 Wiesbaden

Frist

03.06.2009

Beschreibung

1. Auftraggeber: Hessisches Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUELV), Mainzer Straße 80, 65189 Wiesbaden, Deutschland, Zu Hdn. von :Arnold, Dr. Helmut, Telefon: 06118151365, Fax: 06118151941, E-Mail: Helmut.Arnold@hmuelv.hessen.de

2. Art der Leistung: Dienstleistung

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Arbeitshilfe, Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen

4. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: 03.06.2009.14:00 Uhr

5. Leistungsbeschreibung:

Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Arbeitshilfe Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen

Veranlassung: Da die kommunale Bauleitplanung ein zentrales Instrument zur Steuerung und Gestaltung der Flächennutzungen und gemeindlichen Entwicklungen und damit auch der Bodenfunktionen ist, soll die Arbeitshilfe fachliche und methodische Anforderungen und Standards des Bodenschutzes in der Bauleitplanung verdeutlichen und damit die Berücksichtigung der Bodenschutzbelange in der Planung stärken.

Gemäß § 3 Abs. 3 HAltBodSchG sind die Bodenschutzbehörden, soweit Belange des Bodenschutzes berührt sind, zu beteiligen. Die Arbeitshilfe soll diese Beteiligungen fachlich unterstützen. Die UMK hat mit Umlaufbeschluss 6/2009 den Leitfaden für die Praxis der Bodenschutzbehörden in der Bauleitplanung (Fassung Januar 2009) z. Kts. genommen und den Ländern zur Anwendung empfohlen.

Dieser Leitfaden soll für Hessen entsprechend weiterentwickelt werden. Gesetzliche Grundlagen

Das zum 1. November 2007 in Kraft getretene Hessische Gesetz zur Ausführung des Bundes-Boden-schutzgesetzes und zur Altlastensanierung (Hessisches Altlasten- und Bodenschutzgesetz HAltBodSchG) verfolgt insbesondere die vorsorgeorientierten Ziele

- sparsamer und schonender Umgang mit dem Boden,

- Vorsorge gegen das Entstehen schadstoffbedingter schädlicher Bodenveränderungen,

- Schutz der Böden vor Erosion (vgl. § 1 HAltBodSchG).

Nach § 3 Abs. 1 haben dabei die Behörden des Landes, die Gemeinden, die Landkreise und die sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts vorbildhaft dazu beizutragen, dass die Zielsetzungen und Grundsätze des § 1 des Bundes-Bo-denschutzgesetzes (BBodSchG) und des § 1 HAltBodSchG erreicht werden.

Nach In-Kraft-Treten des HAltBodSchG sind die Anforderungen des Bodenschutzes für die für den Bodenschutz zuständigen Behörden herauszustellen und den Verantwortlichen zugänglich zu machen. Dies gilt im Besonderen für die Vorgaben des § 3 Abs. 3 HAltBodSchG, in dem die Beteiligung der Bodenschutzbehörden für alle Verfahren, bei denen Bodenschutzbelange berührt sind, vorgegeben wird. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB) sind die Belange des Umweltschutzes, zu denen auch die des Bodenschutzes gehören, bei der Aufstellung der Bauleitpläne zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 BauGB). Zudem gilt die Vorgabe des sparsamen Umgangs mit Grund und Boden (§ la Abs. 2 BauGB). Die Auswirkungen der Bauleitplanung sind unter Berücksichtigung der nach fachgesetzlichen Vorgaben beachtlichen Belange des Bodenschutzes einer Umweltprüfung zu unterziehen (§ 2 Abs. 4 BauGB) und in einem Umweltbericht darzulegen (Anlage 1 zum BauGB). Damit ist die Bauleitplanung ein wichtiges Instrument, die Belange des Bodenschutzes vorausschauend in die Gesamtplanung einzubinden und die Ziele des Bodenschutzes in der räumlichen Entwicklung zu verwirklichen. Leistungsrahmen und allgemeine Anforderungen Zur Durchführung der Aufgaben sind die im Folgenden näher beschriebenen Leistungen zu erbringen:

a) Die im Einzelnen zu erstellenden Inhalte werden so ausgerichtet, dass diese unmittelbar eine Arbeitshilfe für Gemeinden und Verwaltungen zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Umweltprüfung nach BauGB ergeben. Zu Beginn der Bearbeitung wird daher ein Gliederungskonzept für die Arbeitshilfe abgestimmt. Das Gliederungskonzept ist zugleich Leitlinie des Arbeitsprogramms.

b) Die Arbeitshilfe wird handlungsorientiert angelegt. Sie soll konkrete Vorgaben und Hilfestellungen geben, die in der Praxis unmittelbar umgesetzt werden können. Die Arbeitshilfe soll vor allem den Charakter einer to-do-Liste haben. Der Umfang der Handreichung soll auf diese Anforderung ausgerichtet werden.

c) Die Handreichung sollte sich neben dem vorrangigen kommunalen Adressatenkreis auch an Planungsbüros bzw. Sachverständige richten, die entsprechende Pläne und Fachbeiträge für Kommunen im Rahmen der Umweltprüfung erarbeiten. Auch den im Weiteren am Planungsverfahren Beteiligten kann die Arbeitshilfe als Checkliste dienen. Dazu gehören Träger öffentlicher Belange wie am Verfahren zu beteiligende Behörden, z. B. die für den Bodenschutz zuständigen Fachbehörden.

d) Kommunen besitzen oft Daten und Bodeninformationen, die in anderen Zusammenhängen gewonnen wurden und die aus diesem Grund nicht mit den Planungen und dem Bodenschutz in Verbindung gebracht werden. Hier sind in die Handreichung und besonders in die Checklisten und Fallbeispiele entsprechende Beispiele zur Sensibilisierung und Hinweise zur Erschließung dieser Datenquellen aufzunehmen.

e) Die zu erstellende Handreichung dient der Qualitätssicherung der Umweltprüfung in der Bauleitplanung im Hinblick auf die Berücksichtigung der Belange des Bodenschutzes. Damit sind nachfolgende Gesichtspunkte der Handreichung hervorzuheben:

Arbeitshilfe, um die Belange des Bodenschutzes bei der Aufstellung von Bauleitplänen im Zuge der Umweltprüfung angemessen zu berücksichtigen (Grundlagenermittlung, Datenquellen, Bewertung). Adressaten sind vor allem die Kommunen und die für diese tätigen Planer und Sachverständige. Leitlinie, um überprüfen zu können, ob die Auswirkungen auf das Schutzgut Boden in der Umweltprüfung ausreichend behandelt und die Belange des Bodenschutzes in Bauleitplänen angemessen berücksichtigt wurden. Einspeisung der schutzgutbezoge-nen Sachverhalte in den Planungsprozess, die Alternativen- und Umweltprüfung. Adressaten sind vor allem die Kommunen und ihre Entscheidungsträger sowie die Bodenschutzbehörden, insbesondere wenn die bodenschutzrelevanten Sachverhalte extern zugearbeitet werden. Insofern ist die Handreichung auch für Genehmigungsbehörden (§ 6 BauGB) von Interesse.

Arbeitshilfe zur Dokumentation von Umweltprüfung und Abwägung im Zuge des Verfahrens und im Umweltbericht nach den Vorgaben des BauGB. Leistungskatalog

1. Darstellung der rechtlichen und fachlichen Grundlagen

Darstellung der Grundlagen in zusammengefasster Form im Sinne einer Kurzdarstellung mit den folgenden Schwerpunkten und Inhalten: Darstellung der rechtlichen Grundlagen zur Berücksichtigung des Bodens in der Umweltprüfung nach dem BauGB als Basis der Arbeitshilfe. Belange des Bodenschutzes als Teil der in der Bauleitplanung zu berücksichtigenden Belange des Umweltschutzes (§ 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchst, a BauGB). Verhältnis zum BBodSchG, zur BBodSchV, zum HAltBodSchG und zu ggf. weiteren relevanten Rechtsgrundlagen (z. B. Bauordnungsrecht, Wasser-, Immissionsschutz-, Abfall- und Naturschutzrecht sowie Landesplanungsrecht).

Bodenrelevante Darstellungs- bzw. Festsetzungsinhalte (§ § 5 Abs. 2ff. u. 9 Abs. lff. BauGB) im Flächennutzungs- bzw. Bebauungsplan. Beschreibung wesentlicher Inhalte und Prüfschritte der Umweltprüfung mit Schwerpunkt bodenschutz-relevanter Anforderungen.

Darstellung der fachlichen und methodischen Grundlagen zur Berücksichtigung des Bodens in der Umweltprüfung nach dem BauGB als Basis der Arbeitshilfe.

Konkretisierung der Bodenschutzbelange gemäß BBodSchG, BBodSchV und HAltBodSchG. Differenzierung in die Bodenfunktionen und deren Operationalisierung durch Teilfunktionen und Kriterien.

2. Darstellung der Datenlage

Die Darstellung der Datenlage bezieht sich insbesondere auf die in Hessen verfügbaren Quellen, Daten und Materialien.

Auflistung der wesentlichen Bezugsquellen der aktuell in Hessen vorhandenen und für die Planung nutzbaren Daten und Bewertungen der Bodenfunktionen.

Darstellung nach Nutzbarkeitskriterien, vorliegender und evtl. zukünftiger Verfügbarkeit.

Bewertung der Datenquellen in Bezug auf ihre Eignung für die Planung.

Aufzeigen der Verwendungsmöglichkeiten und Hinweise zur Auswertung, Ableitung von Bewertungskategorien und Interpretierbarkeit der Quellen sowie zur Eignung für die unterschiedlichen Planungsebenen.

3. Verfahrensbezogene Hinweise Die Arbeitshilfe soll alle im Bereich des Bodens und Bodenschutzes im Planungsprozessen relevanten Themenbereiche und Inhalte aufgreifen und mit entsprechenden Anleitungen, Anforderungen sowie Er-arbeitungs- und Gestaltungsmöglichkeiten in den verschiedenen Stadien der Planungsprozesse darstellen.

In enger Abstimmung mit dem Auftraggeber sind praxistaugliche Hinweise und Checklisten zu erstellen. Die Struktur der Anforderungen ergibt sich aus den rechtlichen und fachlichen Grundlagen sowie den typischerweise infolge der Bauleitplanung zu erwartenden Auswirkungen auf den Boden. Die im Einzelnen zu formulierenden Anforderungen werden vor allem in Texten und Übersichten ausgearbeitet und an entsprechender Stelle in die Arbeitshilfe integriert.

Die Darstellungen sollen vor allem erläuternden Charakter haben, dabei möglichst gestrafft sein, denn verfahrensbezogene und inhaltliche Anforderungen werden insbesondere auch mit den zu entwickelnden Checklisten formuliert. Verfahrensbezogene Anforderungen nach den Prüfschritten Scoping, Umweltbericht und Monitoring.Inhaltliche Anforderungen nach den Belangen des Bodenschutzes in der bauleitplanerischen Abwägunggung. Inhaltliche Erfordernisse entsprechend der Prüfschritte in der Umweltprüfung. Inhaltliche Erfordernisse nach den gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a des BauGB im Umweltbericht zu machenden Angaben.

Erstellen von Checklisten und einer Agenda für die unterschiedlichen Planungsebenen. Darstellen von Indikatoren und Bewertungsschlüssel zu den Bodenfunktionsbewertungen und den weiteren bodenschutzrelevanten Themenbereichen. Im Rahmen der Umweltprüfung und der Erarbeitung des Umweltberichts ist der Zustand des Bodens näher zu beschreiben. Es werden Anforderungen formuliert, dass die bisher rein geologischen oder geo-morphologischen Ausführungen zum Schutzgut Boden durch die Betrachtung von natürlichen und nut-zungsbezogenen Bodenfunktionen sowie die Archivfunktion zu ersetzen sind. Dabei werden die Bodenfunktionen nach den Begriffsbestimmungen des BBodSchG § 2 Abs. 2 (2) Nrn. 1 und 2 sowie die Untergliederung in entsprechende Teilfunktionen zugrunde gelegt.

Es werden insbesondere folgende Aspekte behandelt:

Beschreibung und Bewertung des Bodens und seiner Funktionen ergänzt um Angaben zu beeinflussenden Nutzungen, vorhandene Empfindlichkeiten sowie Belastungen.

Zentrale Darstellungen beziehen sich auf die Aspekte:

Natürliche Bodenfunktionen Nutzungsfunktionen

Böden als Archive der Natur- und Kulturgeschichte Gefahrdungen und Bodenbeeinträchtigungen durch Erosion

Gefahrdungen und Bodenbeeinträchtigungen durch Versiegelung und Entsiegelung Gefahrdungen und Bodenbeeinträchtigungen durch Bodenauf- oder eintrag

Gebiete mit geogen oder siedlungsbedingt hohen Schadstoffgehalten Abgrenzung zu schädlichen Bodenveränderungen

Die Themenbereiche Altlasten und Altablagerungen werden nicht bearbeitet, sondern sind gegenüber den Inhalten der Arbeitshilfe entsprechend abzugrenzen.

4. Planungsbeispiele

Erstellen von zwei Planungsbeispielen als ergänzende Arbeitshilfe in Text und Karte nach Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Hierbei sollen typische fiktive, aber an der Wirklichkeit orientierte Fallbeispiele gebildet werden. Diese werden textlich und kartographisch näher beschrieben und dargestellt. In der Ausarbeitung wird Wert darauf gelegt, dass die Fallbeispiele entsprechend praxisnah ausgestaltet werden, so dass eine direkte Anlehnung der Nutzer bezüglich der notwendigen Arbeits- und Planungsschritte unmittelbar möglich wird.

Verdeutlichen der Arbeitsschritte zur ausreichenden Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes Boden in der Bauleitplanung.

Darstellung nach den unterschiedlichen Planungsebenen.

Vermittlung einer praxisorientierten und nach Möglichkeit auch pragmatischen Herangehensweise. Beispiele für zeichnerische Darstellungen in den Bauleitplänen

Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

Hauptgegenstand:

7130 00 00 Dienstleistungen von Ingenieurbüros Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Mainzer Straße 80,65189 Wiesbaden NUTS-Code: DE7 Hessen Zeitraum der Ausführung: voraussichtlich vom 01.08.2009 bis 01.08.2010 6. Wertungsmerkmale: Nach der Bewerbung erfolgt eine Auswahl von 3 bis 5 Bewerbern, die in Bezug auf die Leistungsbeschreibung zur Erarbeitung eines Bearbeitungskonzeptes (Angebotes) aufgefordert werden.

Die Angebotsbewertung erfolgt entsprechend der Voraussetzungen (siehe 7. Sonstige Angaben) auf der Grundlage folgender Kriterien:

1. Inhaltliche und fachliche Qualität des Angebotes

2. Bisherige Referenzprojekte

3. Nachweis eines interdisziplinären Bearbeitungsansatzes

4. Technische und personelle Umsetzung

5. Nachweis der Kenntnisse regionaler Strukturen

6. Honorar

7. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.

8. Sonstige Angaben: Mit der Interessensbekundung ist eine umfassende Bewerbung des Bewerbers vorzulegen mit Angaben/Unterlagen zu: Leistungsprofilen und Tätigkeitsfeldern; Referenzen und Referenzprojekten; Der beruflichen Qualifikation und Referenzen der für die Leistungserbringung vorgesehenen Personen im Leistungsbereich.

Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen und nachzuweisen: Methodenkompetenz, insbesondere für beteiligungsorientierte Planungsprozesse; Moderations- und Kommunikationserfahrungen in Planungsprozessen; Kenntnisse der regionalen Gegebenheiten im Auftragsgebiet; Interdisziplinäres Bearbeitungsteam .

Weiterhin nachzuweisen sind Erfahrungen: Mit der Erstellung integrierter Handlungs- bzw. Entwicklungskonzepte; Mit aktivierenden Planungsverfahren; mit spezifischen regionalen und lokalen Problemstellungen; Mit öffentlichen Verwaltungen, Verwaltungsvorschriften und Verwaltungsabläufen. Der Ausführungszeitraum kann sich, vorbehaltlich der Haushaltsverabschiedung durch den Hessischen Landtag, verschieben.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 1987 vom 28.05.2009