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Titel

Hochwasserrückhaltung Polder Mechtersheim; Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung, Örtliche Bauüberwachung

Vergabeverfahren

Verhandlungsverfahren

Auftraggeber

Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein
Industriestraße 70
Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Koch
67346 Speyer
Tel. 062 32-67 02-20
Fax 062 32-67 02-44
Email: wolfgang.koch@sgdsued.rlp.de

Ausführungsort

DE-67346 Speyer

Frist

20.03.2008

Beschreibung

ABSCHNITT I: ÖFFENTLICHER AUFTRAGGEBER

I.1) NAME, ADRESSEN UND KONTAKTSTELLE(N): Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft und Bodenschutz; Neubaugruppe Hochwasserschutz Oberrhein, Industriestraße 70, z. Hd. von Herrn Dipl.-Ing. Wolfgang Koch, D-67346 Speyer. Tel. 062 32-67 02-20. E-Mail: wolfgang.koch@sgdsued.rlp.de. Fax 062 32-67 02-44. Internet-Adresse(n): Hauptadresse des Auftraggebers: www.sgdsued.rlp.de. Weitere Auskünfte erteilen: die oben genannten Kontaktstellen. Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) sind erhältlich bei: den oben genannten Kontaktstellen. Angebote/Teilnahmeanträge sind zu richten an: die oben genannten Kontaktstellen.

I.2) ART DES ÖFFENTLICHEN AUFTRAGGEBERS UND HAUPTTÄTIGKEIT(EN): Regional- oder Lokalbehörde. Umwelt. Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: Nein.

ABSCHNITT II: AUFTRAGSGEGENSTAND

II.1) BESCHREIBUNG

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Hochwasserrückhaltung Polder Mechtersheim; Planungsleistungen für Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung.

II.1.2) Art des Auftrags sowie Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung: Dienstleistung. Dienstleistungskategorie: Nr. 12. Hauptort der Dienstleistung: Hauptort der Dienstleistung, Deutschland, Rheinland-Pfalz; für Planungsleistungen: Erfüllungsort Speyer, für Örtliche Bauüberwachung: Baustelle. NUTS-Code: DEB38.

II.1.3) Gegenstand der Bekanntmachung: Öffentlicher Auftrag.

II.1.5) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens: Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes am Rhein soll zusätzlicher Retentionsraum durch die zu planende Hochwasserrückhaltung (sog. geregelter Polder) geschaffen werden. Das beabsichtigte Rückhaltevolumen von mind. 3 600 000 cbm soll auf einer Fläche von rd. 135 ha realisiert werden. Die Maßnahme besteht im Wesentlichen aus: ca. 4 km Deichneubau, ca. 1 250 m Deichertüchtigung, einem (1) Ein- und Auslassbauwerk, einem (1) Entleerungsbauwerk, Anpassungsmaßnahmen zum Druckwasserschutz, Kabel- und Leitungstrassen sowie Wegebau. Eine – in einem Moderationsprozess entwickelte – grundsätzliche Realisierungsvariante, die auch Grundlage der weiteren Planung sein soll, liegt vor; diese kann unter E-Mail normen.karg@sgdsued.rlp.de angefordert werden. Die Auftraggeberin beabsichtigt für die Planung der Maßnahme folgende Leistungen zu vergeben: Teil VII HOAI, Leistungen bei Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; §§ 51 bis 61 HOAI (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 HOAI sowie § 57 HOAI, sowie ggfl. erforderlicher Besonderen Leistungen) Teil VII HOAI, Leistungen bei der Tragwerksplanung; §§ 62 bis 67 HOAI (§ 64 Abs. 3 Nr. 1 bis 6, sowie ggfl. die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung als Besondere Leistung).

II.1.6) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV): 74230000.

II.1.7) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): Nein.

II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein.

II.1.9) Varianten/Alternativangebote sind zulässig: Nein.

II.2) MENGE ODER UMFANG DES AUFTRAGS

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Die vergabegegenständlichen Planungs- und Überwachungsleistungen umfassen:

1. Grundleistungen bei der Objektplanung für Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen; (§ 55 Abs. 2 Nr. 1 bis 9 HOAI sowie § 57 HOAI; wobei die LPh 1 und 2 – auf Grund von Vorleistungen des Auftraggebers – nur mit Teilen der Grundleistungen beauftragt werden sollen) einschließlich erforderlicher besonderer Leistungen und Koordination und Integration erforderlicher Fachplanungen und Gutachten sowie Ausarbeitung einer Betriebsvorschrift in Anlehnung an DIN 19700 und Fertigung von Bestandsplänen.

2. Grundleistungen bei der Tragwerksplanung; (§ 64 Abs. 3 Nr. 1 bis 6) einschließlich erforderlicher besonderer Leistungen sowie ggfl. die Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung als Besondere Leistung.

II.2.2) Optionen: Ja. Beschreibung der Optionen: Im Auftragsfalle ist beabsichtigt, die Leistungen bis Leistungsphase 4 (einschließlich) zu übertragen (Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren). Weitere Leistungen sollen nach Vorlage des bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses und bei Realisierung der Maßnahme im Ganzen oder im Einzelnen übertragen werden. Voraussichtlicher Zeitplan für den Rückgriff auf diese Optionen: in Monaten 36 (ab Auftragsvergabe).

II.3) VERTRAGSLAUFZEIT BZW. BEGINN UND ENDE DER AUFTRAGSAUSFÜHRUNG: Dauer in Monaten: 20 (ab Auftragsvergabe). ABSCHNITT III: RECHTLICHE, WIRTSCHAFTLICHE, FINANZIELLE UND TECHNISCHE INFORMATIONEN

III.1) BEDINGUNGEN FÜR DEN AUFTRAG

III.1.1) Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Keine.

III.1.2) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen bzw. Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften (falls zutreffend): Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI); in der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen Fassung.

III.1.3) Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: Erklärung, ob sich der Bewerber als Generalplaner (ein Hauptplaner als Verantwortlicher ggfl. mit Nachunternehmer/n) oder als Bewerber-/Bietergemeinschaft bewirbt, die im Auftragsfalle eine Arbeitsgemeinschaft i.S. §§ 705 BGB begründet. Im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft als Bewerber hat diese eine gesamtschuldnerische Haftungserklärung - auch über den Zeitpunkt der Auflösung der Arbeitsgemeinschaft hinausgehend bis zum endgültigen Ausgleich sämtlicher gegenseitiger Forderungen aus dem Auftragsverhältnis - und eine Erklärung zur rechtsgeschäftlichen Vertretungsmacht sowie der namentlichen Benennung eines bevollmächtigten Vertreters mit der Bewerbung vorzulegen. Die Erklärungen sind von allen beteiligten Partnern (Gesellschaftern) rechtsverbindlich zu unterzeichnen. Das Fehlen einer der oben bezeichneten Erklärungen führt zum Ausschluss der Bewerbergemeinschaft vom weiteren Verfahren. Bei der Beurteilung der Eignung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft, wird die Bewerber-/Bietergemeinschaft als Ganzes beurteilt.

III.1.4) Sonstige besondere Bedingungen an die Auftragsausführung: Nein.

III.2) TEILNAHMEBEDINGUNGEN

III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sämtliche geforderten Erklärungen und Nachweise sind auf bzw. entsprechend dem Formular "Bewerbungsbogen VOF - Verfahren" der Vergabestelle vorzulegen. Die Bewerbungsbögen können per Fax oder unter E-Mail normen.karg@sgdsued.rlp.de angefordert werden. Der Versand erfolgt per E-Mail. Die ausgefüllten und rechtsverbindlich unterzeichneten Bewerbungen sind - vervollständigt durch die erforderlichen Anlagen - als Teilnahmeantrag einzureichen. Die Nichtverwendung des Bewerbungsbogens bzw. eigenmächtige Änderungen führen zum Ausschluss des Bewerbers vom weiteren Verfahren. Geforderte Nachweise

1. Auskünfte nach § 7 Abs. 2 VOF: Die Bewerber/Partner in Bewerber-/Bietergemeinschaften/Nachunternehmer müssen Auskünfte darüber geben, ob und auf welche Art sie wirtschaftlich mit Unternehmen verknüpft sind, die Liefer- oder Bauleistungsinteressen haben.

2. Auskünfte nach § 7 Abs. 3 VOF: Die Bewerber/Partner in Bewerber-/Bietergemeinschaften/Nachunternehmer sind verpflichtet, die Namen und berufliche Qualifikation der Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich erbringen, namentlich und insbesondere die der verantwortlichen Personen (Projektleiter/in, stellvertretende/r Projektleiter/in und Projektverantwortliche für die einzelnen Fachbereiche) (siehe auch III.2.3.3).

3. Eigenerklärung des Bewerbers/ der Partner in Bewerber-/Bietergemeinschaften/ des/der Nachunternehmer, dass weder die Ausschlussgründe nach § 11 Abs. 1 lit. a. bis g. VOF noch mögliche Ausschlussgründe nach § 11 Abs. 4 lit. a bis d. VOF vorliegen. Die Vergabestelle behält sich zur positiven Verifikation der Eigenerklärungen des Bewerbers ausdrücklich vor, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens und unbeschadet der Selbsterklärung des Bewerbers/Bieters zum Nachweis des Nichtvorliegens eines Ausschlussgrundes nach § 11 Abs. 1 VOF einen Nachweis gemäß § 11 Abs. 2 VOF zu verlangen und/oder entsprechende Nachweise der maßgeblichen Behörden und Institutionen soweit Ausschlussgründe nach § 11 Abs. 4 VOF auszuschließen sind. Die Vorlage hat innerhalb 14 Tagen nach schriftlicher Aufforderung zu erfolgen. Bei Nichtvorlage wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

4. Der Projektverantwortliche muss die Befähigung nach § 110 Abs. 2 Wassergesetz für das Land Rheinland-Pfalz (Landeswassergesetz LWG - i.d.F. vom 22. Januar 2004 - GVBL 2004, S. 54) durch eine Bescheinigung zum Nachweis der Fachkunde nachweisen. Dem Nachweis der Fachkunde gleichgestellt wird der Nachweis der Beantragung bei der zur Bescheinigung der Fachkunde berechtigten Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz, Schusterstraße 46 - 48, 55116 Mainz (E-Mail: info@ingenierukammer-rlp.de) und die Vorlage der Eingangbescheinigung sowie das Nachreichen der Bescheinigung zum Nachweis der Fachkunde bis spätestens 19.5.2008. Sofern die Fachkundebescheinigung bzw. deren Beantragung dem Teilnahmeantrag nicht beigefügt ist oder später verweigert werden sollte, wird der Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, unbeschadet des Verfahrensstandes.

III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Der Bewerber hat zum Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung (§12 Abs.1 lit. a. VOF) vorzulegen: Den Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 1 500 000 Euro für Personenschäden und 1 500 000 Euro für sonstige Schäden oder - für den Fall dass im Zeitpunkt der Bewerbung kein oder kein ausreichender Deckungsschutz besteht - die Erklärung einer Versicherungsgesellschaft, dass sie mit dem Bewerber im Auftragsfalle eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 1 500 000. Euro für Personenschäden und 1 500 000 Euro für sonstige Schäden abzuschließen bereit ist. Dem gleichgesetzt wird die Zusage eines Versicherers über eine projektbezogene Höherversicherung (sog. Excedenten-Versicherung). Bei Bewerber- / Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied ein Deckungsnachweis oder eine entsprechende Verpflichtungserklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.

2. Eigenerklärung des Bewerbers über den Gesamtumsatz und über den Umsatz für den vergabegegenständlichen Leistungen entsprechende Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2005, 2006, 2007); § 12 Abs.1 lit. b. VOF. Bewerber, mit weniger als 3 volle Kalenderjahre Geschäftsdauer, können ihre finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit durch andere geeignet erscheinende Belege nachweisen (z.B. Bankerklärung oder bei juristischen Personen durch Nachweis des Gesellschaftskapitals). Die Nachweispflicht der Berufshaftpflichtversicherung bleibt hiervon unberührt. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften sind für jedes Mitglied die Erklärungen zum Umsatz vorzulegen.

3. Sofern der Bewerber oder eine Bewerber-/Bietergemeinschaft beabsichtigt sich im Auftragsfalle bei der Erfüllung der Kapazitäten eines oder mehrerer anderer Unternehmen (Nachunternehmer) zu bedienen, sind sämtliche vom Bewerber verlangten Erklärungen und Nachweise auch für bzw. vom Nachunternehmer für dessen vorgesehenen Leistungsbereich vorzulegen. Dies gilt auch für Leistungen von (Nach-)Unternehmern die mit dem Bewerber zwar gesellschaftsrechtlich verbunden jedoch nicht identisch sind; unbeschadet organisatorisch struktureller Verknüpfungen. Zum Nachweis der Verfügbarkeit ist/sind entsprechende Verpflichtungserklärung/en vorzulegen.

III.2.3) Technische Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:

1. Nachweis der Bewerbers und/oder der Führungskräfte eines sich bewerbenden Unternehmens (in der Rechtsform einer juristischen Person) gemäß § 13 Abs. 2 lit. a. VOF, durch Vorlage der Diplom-Urkunde oder eines vergleichbaren Nachweises. (siehe auch III.3.1).

2. Liste der in den letzten 5 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen des Bewerbers (§ 13 Abs. 2 lit. b. VOF) in der Reihenfolge deren Relevanz im Vergleich zu der Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen mit Angabe der offiziellen Projektbezeichnung, des öffentlichen oder privaten Auftraggebers und Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und möglicherweise E-Mail Adresse, Name des Projektleiters auf Auftragnehmerseite, Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art und Umfang (z.B. Fachbereich und Leistungsphasen), Angabe der Leistungszeiten und der Honorare, sowie Angaben zum jeweiligen Rechtsverhältnis zum (Haupt-)Auftraggeber (z.B. Haupt(allein-)auftragnehmer, Partner in einer Planungsgemeinschaft (ARGE); Nachunternehmer, Angestellter) Um die Leistungsfähigkeit kleinerer Büros und junger Büroorganisationen angemessen zu berücksichtigen, können auch die Leistungen zu den Referenzprojekten im Rahmen eines angestellten oder freien Mitarbeiterverhältnisses erbracht worden sein.

3. Nachweis bzw. namentliche Benennung der für die Erbringung der Leistungen verbindlich vorgesehenen Personen entsprechend § 7 Abs. 3 VOF in Verbindung mit § 13 Abs. 2 lit a. VOF, (siehe auch III 2.1.2), einschließlich Befähigungsnachweis (z.B. durch Vorlage der Diplom-Urkunde oder eines vergleichbaren Nachweises; siehe auch III.3.1), Daten zum beruflichen Werdegang (fachlicher Lebenslauf), und Darstellung der Leistungen bei persönlichen Referenzprojekten, welche mit der Aufgabenstellung und den vergabegegenständlichen Leistungen vergleichbar sind. Die zu benennenden Personen umfassen sowohl den/die Projektleiter/in und deren Stellvertreter/in als auch die Fachkräfte, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich (1) Polder- und Deichbaumaßnahmen, (2) Schöpfwerken sowie (3) bei der örtlichen Bauüberwachung nachweisen können.

4. Darstellung des Projektteams unter Namensnennung der Leistungserbringer, zugewiesenem Fachbereich und Vertretungsverhältnissen (Organigramm) sowie kurze Beschreibung der Projektorganisation unter Berücksichtigung eventueller Schwerpunktsverschiebungen im Projektablauf [Planung (Lph. 1 bis 4); Planfeststellungsverfahren, Realisierungsplanung (LPh. 5 bis 7), Baudurchführung bzw. Objektüberwachung (LPh. 8, § 57 HOAI) und nachfolgend LPh. 9].

5. Aussagen zur Gewährleistung angemessener Verfügbarkeit der Mitglieder des Projektteams in der Planungs- und Ausführungsphase sowie Darstellung der örtlichen Präsenz während der Bauausführung.

6. Mitteilung der durchschnittlichen Anzahl der Beschäftigten in den letzten drei Jahren (2205/2006/2007) die für die Aufgabenstellung und die vergabegegenständlichen Leistungen relevant sind, gegliedert nach Berufsgruppen und getrennt nach Führungskräften, fest angestellten Fachleuten und freiberuflich tätigen Mitarbeitern; § 13 Abs. 2 lit. d. VOF.

7. Erklärungen zur technischen Ausstattung; (§13 Abs.2 lit. e. VOF) z.B. Liste der EDV-Ausstattung, Hard- und Software (u.a. vorgesehene Software für Planungsleistungen, verfügbare Datenaustauschformate etc.) und Liste sonstiger technischer Hilfsmittel.

8. Beschreibung der Maßnahmen des Bewerbers zur bürointernen Qualitätsüberwachung und -sicherung (Qualitätsmanagement). Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften ist die Kompatibilität der bei den Partnern jeweils existierenden Systeme nachzuweisen bzw. die Schnittstellenproblematik zu beleuchten und Lösungen zur Sicherstellung einer effektiven Qualitätsüberwachung zu erläutern; § 13 Abs. 2 lit. f. VOF.

9. Erklärung, welche Leistungen vom Bewerber bzw. den Partnern einer Bewerber-/ Bietergemeinschaft als Eigenleistung erbracht werden sollen bzw. für welche Leistungen die Weitervergabe an einen Nachunternehmer beabsichtigt ist. (siehe auch III 2.2.3). Hinweis: Nicht erwünscht sind umfangreiche Referenzunterlagen, Prospekte und anderes Material, welches üblicherweise für gewerbliche Zwecke verwendet wird und in keinem unmittelbaren fachlichen Zusammenhang mit den zu vergebenden Leistungen und den vom Bewerber angeführten Referenzprojekten steht. Möglicherweise geforderte Mindeststandards: Nachweis der Bearbeitung mindestens eines (1) Projektes mit Deichbaumaßnahmen (Deichneubau und -ertüchtigung) für eine Hochwasserrückhaltung (sog. geregelter Polder) einschließlich Ingenieurbauwerke (Ein- und Auslassbauwerk/e) sowie Schöpfwerk und Brunnen zum Druckwasserschutz innerhalb der letzten fünf Jahre. Der Nachweis ist sowohl vom Bewerber (unter III.2.3.2) als auch von dem/r als Projektleiter/in benannten Person (unter III.2.3.3) durch jeweils mindestens ein Referenzprojekt zu führen. Bewerbungen ohne Nachweis der Einhaltung des geforderten Mindeststandards werden nicht berücksichtigt.

III.2.4) Vorbehaltene Aufträge: Nein.

III.3) BESONDERE BEDINGUNGEN FÜR DIENSTLEISTUNGSAUFTRÄGE

III.3.1) Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: Ja. Qualifikation nach § 23 Abs. 3 VOF: Ingenieure mit der Spezialisierung für Wasserbau und Ingenieurbauwerke und Befähigungsnachweis nach § 110 LWG RLP (siehe auch III.2.1) Natürlichen Personen, die gemäß den Rechtsvorschriften ihres Heimatlandes am Tag der Bekanntmachung zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Bauingenieur berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung durch die Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristischen Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen der hier vergabegegenständlichen Art ausgerichtet ist. Bei Bewerber-/Bietergemeinschaften muss jedes Mitglied benannt und teilnahmeberechtigt sein. Unbeschadet obiger Regelungen ist der Befähigungsnachweis nach § 110 LWG RLP in jedem Fall erforderlich.

III.3.2) Juristische Personen müssen die Namen und die berufliche Qualifikation der Personen angeben, die für die Ausführung der betreffenden Dienstleistung verantwortlich sein sollen: Ja.

ABSCHNITT IV: VERFAHREN

IV.1) VERFAHRENSART

IV.1.1) Verfahrensart: Verhandlungsverfahren. Bewerber sind bereits ausgewählt worden: Nein.

IV.1.2) Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden: Geplante Mindestzahl: 3. Höchstzahl: 5 Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Der Auftraggeber wird mindestens 3, höchstens aber 5 Bewerber zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren auffordern. Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt, nach Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlusstatbeständen, nach folgenden Kriterien:

a) Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit des Bewerbers entsprechend den im Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag geforderten Erklärungen und Nachweisen;

b) Fachkunde und Erfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals (Projektteam), entsprechend den im Bewerbungsbogen/Teilnahmeantrag geforderten Erklärungen und Nachweisen.

IV.1.3) Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs: Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote Nein.

IV.2) ZUSCHLAGSKRITERIEN

IV.2.1) Zuschlagskriterien: Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien:

1. Fachliche Qualifikation und Erfahrung des vorgeschlagenen Personals. Gewichtung: 45.

2. Fachliche Qualifikation und Leistungsfähigkeit des Bewerbers/Bieters. Gewichtung: 15.

3. Persönlichkeit des Projekteiters, des benannten Personals und Eindrücke bei der Präsentation. Gewichtung: 25.

4. Preis/Honorar. Gewichtung: 15.

IV.2.2) Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein.

IV.3) VERWALTUNGSINFORMATIONEN

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 34/NBG-07.01.90.

IV.3.2) Frühere Bekanntmachungen desselben Auftrags: Nein.

IV.3.3) Bedingungen für den Erhalt von Verdingungs-/Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der BeschreibungSchlusstermin für die Anforderung von oder Einsicht in Unterlagen: 20.3.2008 - 16:00. Die Unterlagen sind kostenpflichtig: Nein.

IV.3.4) Schlusstermin für den Eingang der Angebote bzw. Teilnahmeanträge: 31.3.2008 - 16:00.

IV.3.5) Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber: 21.4.2008.

IV.3.6) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können: Deutsch.

ABSCHNITT VI: ZUSÄTZLICHE INFORMATIONEN

VI.1) DAUERAUFTRAG: Nein.

VI.2) AUFTRAG IN VERBINDUNG MIT EINEM VORHABEN UND/ODER PROGRAMM, DAS AUS GEMEINSCHAFTSMITTELN FINANZIERT WIRD: Nein.

VI.3) SONSTIGE INFORMATIONEN:

1. Die Bewerbungen/Teilnahmeanträge, einschließlich aller bewerbungsrelevanten Unterlagen, sind in verschlossenem Umschlag mit der Beschriftung "VOF-VERFAHREN - Ingenieurbauwerke und Tragwerksplanung - Hwr Polder Mechtersheim" bis spätestens 31.3.2008, 16:00 Uhr bei der Vergabestelle (siehe I.1) vorzulegen.

2. Eingereichte Unterlagen verbleiben bei der Vergabestelle und werden nicht zurückgegeben.

3. Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Bewerbern innerhalb mehrerer Bewerbergemeinschaften.

4. Geforderte Erklärungen und Nachweise sind in deutscher Sprache vorzulegen; Nachweise als Kopie. Nichtdeutsche Erklärungen oder Nachweise sind in/mit einer beglaubigten Übersetzung (Beglaubigung im Original) beizulegen.

5. Unvollständig ausgefüllte und/oder nicht rechtskräftig unterzeichnete Bewerbungsbögen und/oder fehlende Nachweise führen zum Ausschluss der Bewerbung.

6. Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft oder der Wechsel von Partnern einer Bewerbergemeinschaft oder das Ausscheiden eines Partners (z.B. nach Aufforderung zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren) ist nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung der Vergabestelle in begründeten Fällen möglich sofern keinem anderen am Verfahren beteiligten daraus ein Nachteil erwachsen könnte.

7. Übersteigt die Anzahl der geeigneten Bewerber die festgesetzte Höchstzahl in der Vergabebekanntmachung, so kann eine Auswahl durch Losentscheid getroffen werden.

VI.4) NACHPRÜFUNGSVERFAHREN/RECHTSBEHELFSVERFAHREN

VI.4.1) Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Stiftstraße 9, D-55116 Mainz. E-Mail: vergabekammer.rlp@mwvlw.rlp.de. Tel. 061 31 16-52 40. Fax 061 31 16 21 13.

VI.5) TAG DER ABSENDUNG DIESER BEKANNTMACHUNG: 29.2.2008.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 1357 vom 04.03.2008