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Titel

Durchführung von Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Deutsche Bahn AG Beschaffung Infrastruktur Großprojekt Stuttgart-Ulm (TEI 3)
Räpplenstraße 17
70191 Stuttgart

Auftragswert

225.000,00 EUR

Ausführungsort

DE-70173 Stuttgart

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH (Bukr 5S)

Räpplenstraße 17

Beschaffung Infrastruktur (TEI 3)

70191 Stuttgart

DEUTSCHLAND

E-Mail: einkauf-s21nbs(at)deutschebahn.com

Fax: +49 6926521939

Internet: http:// www.deutschebahn.com

I.2) Haupttätigkeit(en) Eisenbahndienste

I.3) Auftragsvergabe im Auftrag anderer Auftraggeber Der Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags Stuttgart, Bonatzbau, Bestandsstatik.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen

Dienstleistungskategorie Nr 12: Architektur, technische Beratung und Planung, integrierte technische Leistungen, Stadt- und Landschaftsplanung, zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung, technische Versuche und Analysen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: 70173 Stuttgart. NUTS-Code DE11

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:

Erstellung einer Bestandsstatik für das Bonatzgebäude des Hbf Stuttgart, um zu einer geschlossenen Darstellung und Nachweisführung der Einzelbauteile sowie des Gesamtsystems zu gelangen. Festlegung eines Ordnungssystems mit Definition von Positionsnummern. Erstellung von Lastenplänen. Standsicherheitsnachweise unter Berücksichtigung aktuell gültiger Normen sowie der Ergebnisse aus Materialerkundungen. Erdbebennachweis. Darstellung von Maßnahmen, um die dauerhafte Standsicherheit des Gebäudes zu gewährleisten. Zusammenstellung der Bestandsstatik, einer sinnvollen Ablageorganisation und ihrer Verlinkung.

II.1.5) Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) 71000000

II.1.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)

Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): nein

II.2) Endgültiger Gesamtauftragswert

II.2.1) Endgültiger Gesamtauftragswert Wert: 225 000 EUR ohne MwSt

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart

Verhandlungsverfahren mit einem Aufruf zum Wettbewerb I

V.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim Auftraggeber: 14TEI12500

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags regelmäßigen nichtverbindlichen Bekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2013/S 227-395612 vom 22.11.2013

Abschnitt V: Auftragsvergabe

V.1) Auftragsvergabe und Auftragswert

V.1.1) Tag der Zuschlagsentscheidung: 14.1.2015

V.1.2) Angaben zu den Angeboten

Anzahl der eingegangenen Angebote: 5

V.1.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Jäger Ingenieure GmbH Wichernstr. 12 01445 Radebeul DEUTSCHLAND

V.1.4) Angaben zum Auftragswert Endgültiger Gesamtauftragswert: Wert: 225 000 EUR ohne MwSt

V.1.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: nein

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 114 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 101a GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße unverzüglich nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 1-3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 107 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 101b Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer des Bundes Villemomblerstr. 76 53123 Bonn DEUTSCHLAND

VI.4) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung: 16.1.2015

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 11730 vom 22.01.2015