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Titel

Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Bayerisches Landesamt für Umwelt Dienststelle Hof
Hans-Högn-Str. 12
95030 Hof

Auftragnehmer

Dipl. Geol. Maria Hermann
Schießstattsiedlung 17
82362 Weilheim

Auftragswert

83.300,00 EUR

Ausführungsort

DE-95030 Hof

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Bayerisches Landesamt für Umwelt

Hans-Högn-Straße 12

95030 Hof

E-Mail: vergabeservicezentrum(at)lfu.bayern.de

Internet: www.lfu.bayern.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000, Blatt 7437 Bruckberg (SW) und Blatt 7537 Moosburg (nur Anteil Tertiärhügelland) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Hof. NUTS-Code

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Erstellung der Geologischen Karte von Bayern 1:25 000, Blatt 7437 Bruckberg (SW) und Blatt 7537 Moosburg (nur Anteil Tertiärhügelland) mit Profilschnitten, Erläuterungen und Dokumentationen.

II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 71351910 Beschreibung: Geologische Untersuchungen.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang: Wert: 83 300 EUR incl. MwSt MwSt.-Satz (%) 19

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Offen

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien Niedrigster Preis

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 102-0270#172/2015

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Los-Nr: V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 28.07.2015 Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dipl.-Geologin Maria Hermann Schießstattsiedlung 17 82362 Weilheim Deutschland

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union

Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.1) Zusätzliche Angaben:

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern Maximilianstr. 39 80538 München Deutschland E-Mail: vergabekammer.suedbayern(at)reg-ob.bayern.de Telefon: +49 8921762411 Fax: +49 8921762847

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Sofern sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt sieht, ist gem. § 107 Abs. 3 Nr. 1 GWB der Verstoß gegen Vergabevorschriften unverzüglich bei der Vergabestelle des Bayerischen Landesamtes für Umwelt zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind gem. § 107 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe bei der Vergabestelle zu rügen. Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, kann gem. § 107 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt werden. Gem. § 101a GWB werden Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, in Textform informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischen Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.4) Date of dispatch of this notice: 29.07.2015

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 13193 vom 03.08.2015