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Titel

Übernahme, den Transport und die Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Landratsamt Kitzingen – Kommunale Abfallwirtschaft
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen

Auftragnehmer

Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG
Bergwerkstr. 1
91257 Pegnitz

Ausführungsort

DE-97318 Kitzingen

Beschreibung

Abschnitt I:

I.1) Landratsamt Kitzingen

– Kommunale Abfallwirtschaft

Kaiserstraße 4

97318 Kitzingen

Internet: www.abfallwelt.de

Internet: www.staatsanzeiger-eservices.de

I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers Regional- oder Lokalbehörde

I.3) Haupttätigkeit(en) Umwelt

I.4) Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1) Beschreibung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrages Übernahme, Transport und Vermarktung von Altpapier im Landkreis Kitzingen.

II.1.2) Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung

Dienstleistungen Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Landkreis Kitzingen. NUTS-Code DE268

II.1.4) Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens Der Landkreis Kitzingen beabsichtigt, die Übernahme, den Transport und die Vermarktung des im Landkreisgebiet erfassten Altpapiers ab dem 1.1.2016 für zunächst 2 Jahre und einer Verlängerungsoption von zweimal je einem Jahr auf dem Wege einer EU-weiten öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Folgendes Leistungsbild ist hierbei erforderlich:

— Übernahme des kommunalen Anteils des Altpapiers in loser Form an einer Umschlagstelle des AG bzw. eines beauftragten Dritten und Transport zur Vermarktungs-/Verwertungseinrichtung des AN (inkl. Verwiegung),

— Vermarktung der im Landkreisgebiet Kitzingen erfassten kommunalen Altpapiermengen.

II.5) Common procurement vocabulary (CPV) 90500000 Beschreibung: Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen.

II.6) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen (GPA): ja

II.2.2) Angaben zu Optionen

II.2.1) Gesamtmenge bzw. -umfang:

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Verfahrensart

IV.1.1) Verfahrensart Offen

IV.2) Zuschlagskriterien

IV.2.1) Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste Angebot in Bezug auf die Kriterien, die in den Ausschreibungsunterlagen, der Aufforderung zur Angebotsabgabe oder zur Verhandlung bzw. in der Beschreibung zum wettbewerblichen Dialog aufgeführt sind 1. Niedrigster Angebotspreis Gewichtung 100

IV.2.2) Angaben zur elektronischen Auktion Eine elektronische Auktion wird durchgeführt: nein

IV.3) Verwaltungsangaben

IV.3.1) Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber: 20838 KT PPK 2016

IV.3.2) Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags Auftragsbekanntmachung Bekanntmachungsnummer im ABl: 2015/S 88-158857 vom 07.05.2015

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr: 20838 KT PPK 2016 Los-Nr: Übernahme, Transport und Vermarktung von Altpapier im Landkreis Kitzingen

V.1 Tag der Zuschlagsentscheidung: 27.07.2015 Angaben zu den Angeboten

V.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Veolia Umweltservice Süd GmbH & Co. KG Bergwerkstr. 1 91257 Pegnitz Deutschland

V.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen Es können Unteraufträge vergeben werden: ja

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein

VI.1) Zusätzliche Angaben: Die in Ziffer III.2.1) bis III.2.3) genannten Unterlagen sollen vollständig eingereicht werden. Stellt der Auftraggeber im Rahmen der Prüfung des Angebots fest, dass bestimmte Unterlagen fehlen, so kann er diese unter Setzung einer Nachfrist vom Bewerber anfordern. Reicht der Bewerber die geforderten Unterlagen nicht innerhalb der gesetzten Nachfrist ein, so wird das Angebot nicht berücksichtigt. Die Vergabeunterlagen sind vom Interessenten unverzüglich nach Erhalt genau durchzusehen, insbesondere auf möglicherweise fehlende Seiten. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Interessenten Fehler, Unstimmigkeiten oder Unklarheiten, so hat er die Vergabestelle unverzüglich und möglichst frühzeitig schriftlich postalisch oder per Telefax unter genauer Benennung der Unklarheiten darauf hinzuweisen. Die Antworten der Vergabestelle auf Anfragen werden allen Bietern – soweit zweckdienlich – in Form von Bieterinformationen per Telefax übermittelt. Sollten die Bieter bei Abforderung der Vergabeunterlagen noch keine Telefax-Nr. der für die Angebotsbearbeitung zuständigen Stelle angegeben haben, sollte dies im eigenen Interesse unverzüglich nachgeholt werden. Den Bieterinformationen wird jeweils ein Empfangsbekenntnis beigefügt sein. Dieses ist unverzüglich vom Bieter zu unterzeichnen und an die angegebene Anschrift bzw. Telefax-Nr. zurückzusenden. Der Auftragnehmer steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die örtlichen Verhältnisse genau überprüft und sich durch Einsicht in die Vergabeunterlagen über die Durchführung der Leistungen sowie Einhaltung der technischen und rechtlichen Vorschriften Klarheit verschafft hat. Mehrkosten, die dem Auftragnehmer dadurch entstehen, dass er die Unterlagen sowie die örtlichen Gegebenheiten ggf. durch Befragung des Auftraggebers nicht ausreichend berücksichtigt hat, sind nicht erstattungsfähig. Weiteres siehe Vergabeunterlagen.

VI.3) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.3.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Nordbayern, Regierung von Mittelfranken Promenade 27 91522 Ansbach Deutschland E-Mail: vergabekammer.nordbayern(at)reg-mfr.bayern.de Telefon: +49 981531277 Fax: +49 981531837

VI.3.2) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 12 EG Abs. 8 VOL/A sind rechtzeitig von den Bietern angeforderte zusätzliche Auskünfte vom Auftraggeber bis spätestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist zu erteilen. Um eine fristgemäße und sachgerechte Bearbeitung der zusätzlichen Auskünfte über die Vergabeunterlagen und das Anschreiben zu gewährleisten, wird gebeten, diese von den Bietern je nach Umfang der Anfrage bis spätestens 9 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist per Telefax zu übermitteln. Es gilt die Fassung des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) gemäß der Bekanntmachung vom 15.7.2005 (BGBl. I S. 2114, ber. 2009 I S. 3850), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21.7.2014 (BGBl. I S. 1066) m. W. v. 1.8.2014, insbesondere: § 101a Informations- und Wartepflicht: Demnach darf ein Vertrag erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information an die nicht berücksichtigten Bieter geschlossen werden. Wird die Information per Fax oder auf elektronischem Weg versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. § 101b Unwirksamkeit:

(1) Ein Vertrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der Auftraggeber gegen § 101a verstoßen hat oder einen öffentlichen Auftrag unmittelbar an ein Unternehmen erteilt, ohne andere Unternehmen am Vergabeverfahren zu beteiligen und ohne dass dies aufgrund des Gesetzes gestattet ist und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren nach Absatz 2 festgestellt worden ist.

(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe. § 107 Einleitung, Antrag:

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.3.3) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt

VI.4) Date of dispatch of this notice: 27.07.2015

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 13188 vom 31.07.2015