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Titel

Ausführung einer organischen Spurenanalytik zur Untersuchung der Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern in Niedersachsen über einen Zeitraum von zwei Jahren

Vergabeverfahren

Vergebener Auftrag
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb Außenstelle Hannover
Podbielskistraße 166
30177 Hannover

Auftragnehmer

AGROLAB Labor GmbH Niederlassung Dr.Blasy - Dr.Busse
Moosstr. 6a
82279 Eching am Ammersee

Ausführungsort

DE-30177 Hannover

Beschreibung

I.1) Logistik Zentrum Niedersachsen Landesbetrieb - Außenstelle Hannover

Podbielskistraße 166

30177 Hannover

Fax: +49 51189848199

E-Mail: mailto: daniel.maniak@lzn.de

Internet: https://www.lzn.niedersachsen.de/

I.2) Informationen zur gemeinsamen Beschaffung Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben

I.4) Art des öffentlichen Auftraggebers Einrichtung des öffentlichen Rechts

I.5) Haupttätigkeit(en) Andere Tätigkeit: Zentrale Beschaffungsstelle des Landes Niedersachsen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1) Umfang der Beschaffung

II.1.1) Bezeichnung des Auftrags: Organische Spurenanalytik zur Untersuchung der Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern in Niedersachsen über einen Zeitraum von zwei Jahren Referenznummer der Bekanntmachung: 0105-DLG/2022-03.216

II.1.2) CPV-Code Hauptteil 71620000 Analysen

II.1.3) Art des Auftrags Dienstleistungen

II.1.4) Kurze Beschreibung: Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führte der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz und Energie Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern ganz Niedersachsens durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies sollte mit besonderem Blick auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrar-landschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollten Wasserproben von insgesamt 30 Oberflächengewässermessstellen innerhalb der Jahre 2023/2024/2025 (zusammenhängender Zeitraum von zwei Jahren ab Probenahmebeginn) auf bis zu 204 festgelegte Einzelverbindungen (u. a. Pflanzenschutzmittel, Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin mindestens quartalsweise untersucht werden. Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN und werden zentral im NLWKN-Labor in Hildesheim gesammelt. Der Auftraggeber behielt sich vor, die Frequenz der Probenahme und somit die Probenanzahl an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. z.B. monatliche oder zweimonatliche (alle zwei Monate) Probenahme, anstatt quartalsweise). Siehe dazu auch Ziff. 1.7 und 1.10 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.

II.1.6) Angaben zu den Losen Aufteilung des Auftrags in Lose: nein

II.1.7) Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR

II.2) Beschreibung

II.2.1) Bezeichnung des Auftrags

II.2.2) Weitere(r) CPV-Code(s) 90714500 Kontrolle der Umweltqualität

II.2.3) Erfüllungsort NUTS-Code: DE929

II.2.4) Beschreibung der Beschaffung: Im Rahmen des sog. "Niedersächsischen Weges" führte der NLWKN im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz und Energie Schadstoffuntersuchungen in Oberflächengewässern ganz Niedersachsens durch, um die Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen, u.a. auf den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer, zu überprüfen (nach NWG § 58). Dies sollte mit besonderem Blick auf Gewässer zweiter und dritter Ordnung sowie auf die Ausnahmekulisse Agrar-landschaften mit hoher Gewässerdichte erfolgen. Zu diesem Zweck sollten Wasserproben von insgesamt 30 Oberflächengewässermessstellen innerhalb der Jahre 2023/2024/2025 (zusammenhängender Zeitraum von zwei Jahren ab Probenahmebeginn) auf bis zu 204 festgelegte Einzelverbindungen (u. a. Pflanzenschutzmittel, Metaboliten, Abwasserindikatoren) in der Gesamtwasserphase hin mindestens quartalsweise untersucht werden. Die Probenahmen erfolgen durch die jeweiligen Betriebsstellen des NLWKN und werden zentral im NLWKN-Labor in Hildesheim gesammelt. Der Auftraggeber behielt sich vor, die Frequenz der Probenahme und somit die Probenanzahl an die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel anzupassen (d.h. z.B. monatliche oder zweimonatliche (alle zwei Monate) Probenahme, anstatt quartalsweise). Siehe dazu auch Ziff. 1.7 und 1.10 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A). Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags waren der Leistungsbeschreibung - Fachlicher Teil (Teil B) inkl. Anlage zu entnehmen.

II.2.5) Zuschlagskriterien Qualitätskriterium - Name: Anzahl der bestimmbaren Analyten mit Bestimmungsgrenze / Gewichtung: 60% Preis - Gewichtung: 40%

II.2.11) Angaben zu Optionen Optionen: nein

II.2.13) Angaben zu Mitteln der Europäischen Union Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

II.2.14) Zusätzliche Angaben Angaben zum jeweiliegen Auftragswert haben lediglich symbolischen Charakter und stellen nicht den tatsächlichen Wert der Vergabe dar.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1) Beschreibung

IV.1.1) Verfahrensart Offenes Verfahren

IV.1.3) Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem

IV.1.6) Angaben zur elektronischen Auktion

IV.1.8) Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA) Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: nein

IV.2) Verwaltungsangaben

IV.2.1) Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren

IV.2.2) Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge

IV.2.4) Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 250-729724

IV.2.8) Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems

IV.2.9) Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation Der öffentliche Auftraggeber vergibt keine weiteren Aufträge auf der Grundlage der vorstehenden Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe Auftrags-Nr.: 1 Bezeichnung des Auftrags: Organische Spurenanalytik zur Untersuchung der Wirksamkeit von Gewässerrandstreifen an Oberflächengewässern in Niedersachsen über einen Zeitraum von zwei Jahren Ein Auftrag / Los wurde vergeben: ja

V.2) Auftragsvergabe

V.2.1) Tag des Vertragsabschlusses 07.03.2023

V.2.2) Angaben zu den Angeboten Anzahl der eingegangenen Angebote: 6 Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0 Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 6 Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein

V.2.3) Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde Dr. Blasy - Dr. Busse Niederlassung der AGROLAB Labor GmbH Eching am Ammersee Deutschland NUTS-Code: DE21E Der Auftragnehmer ist ein KMU: ja

V.2.4) Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.) Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: 1,00 EUR Gesamtwert des Auftrags / Loses: 1,00 EUR

V.2.5) Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3) Zusätzliche Angaben Am 01. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei derVergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz - NTVergG) in Kraftgetreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleistensowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau- Dienst- und Lieferleistungen - einschließlichDienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs (ÖPV) - ab einem geschätzten Auftragswertvon 20.000 EUR (netto). Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen der Abschnitte 1 und 2 der VgV in der zum Zeitpunktder Vergabebekanntmachung gültigen Fassung, ohne dass diese Bestimmungen Vertragsbestandteil werden,sowie nach den Regelungen des § 2 Abs. 2 des Niedersächsisches Gesetzes zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (NTVergG) in der Fassung vom 01. Juli 2016. Hinsichtlich des Rechtes zur Akteneinsicht wird auf § 165 Abs. 1 GWB verwiesen. Entsprechende Erklärungsiehe beigefügten Vordruck "Angaben zur Firma und zum Firmenprofil". Angebote sind elektronisch einzureichen. Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform Internet: https://vergabe.niedersachsen.de angebotenen Bietertools elektronisch einzureichen. Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagengeforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln. Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail) führt zwingend zumAusschluss des Angebotes. Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme andiesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- undsonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aushaushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitigabgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten - zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren -Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendetwerden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht. Bekanntmachungs-ID: CXQ6YYHDZLN

VI.4) Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren

VI.4.1) Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 4131151334 E-Mail: mailto: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 Internet: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/

VI.4.2) Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 4131151334 E-Mail: mailto: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 Internet: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle hat ausdrücklich auf die für interessierte Unternehmen sowie Bewerber/Bieter und Bewerber-/Bietergemeinschaften bestehenden Rügeobliegenheiten und die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hingewiesen. Die Bestimmungen gem. § 160 Abs. 3 GWB lauten: "Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Die Vergabestelle weist zudem ausdrücklich auf § 134 Abs. 1 und 2 GWB hin. § 134 Abs. 1 und 2 GWB lauten: "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an." § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB lautet: "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber [...] 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist."

VI.4.4) Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung Auf der Hude 2 Lüneburg 21339 Deutschland Telefon: +49 4131151334 E-Mail: mailto: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Fax: +49 4131152943 Internet: https://www.mw.niedersachsen.de/startseite/themen/aufsicht_und_recht/vergabekammer/

VI.5) Tag der Absendung dieser Bekanntmachung Tag: 08.03.2023

Veröffentlichung

Geonet Vergabe 50168 vom 15.03.2023