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Titel

Kartierung ländlicher Gebiete

Vergabeverfahren

Beschränkte Ausschreibung
Dienstleistungsauftrag (VOL/VOF)

Auftraggeber

HCC Hessisches Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung
Rheingaustr. 186
65203 Wiesbaden

Ausführungsort

DE-65203 Wiesbaden

Frist

27.03.2015

Beschreibung

1. HCC Hessisches

Competence Center für Neue Verwaltungssteuerung

-Zentrale Beschaffung-

Rheingaustraße 186

65203 Wiesbaden

Deutschland

Telefon:+49 6116939-337

Fax:+40 6116939-400

E-Mail: Beschaffung(at)hcc.hessen.de

2. Art der Leistung : Dienstleistung.

3. Bezeichnung des Auftrags durch den Auftraggeber: Landesmonitoring und Expertise zur Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustands von Felsen und Wäldern trockenwarmer Standorte sowie Schlucht- und Hangmischwäldern (Lebensraumtypen und gesetzlich geschützte Biotope) im Taunus.

4. Form des Verfahrens: formloses Bewerbungsverfahren vor beschränkter Ausschreibung.

5. Frist, bis zu der die Interessenbekundung eingegangen sein muss: Bewerbungsfrist: 27.03.2015 12:00 Uhr.

6. Leistungsbeschreibung Art und Umfang des Auftragsgegenstandes :

Für die Durchführung eines Landesmonitorings und einer Expertise zur Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustands von Felsen und Wäldern trockenwarmer Standorte sowie Schlucht- und Hangmischwäldern (Lebensraumtypen und gesetzlich geschützte Biotope) im Taunus sollen in einem Gebiet von 10.590 ha Größe Fels- und Wald-Lebensräume und -biotope bearbeitet werden (s. Anlage Werkvertragsinhalt). Kern des Bearbeitungsraumes ist das FFH-Gebiet Wispertaunus (5913-308). Die Abgrenzung des Bearbeitungsgebietes ist der Anlage Übersichtskarte zu entnehmen. Für ausschließlich gesetzlich geschützte Fels-Biotope innerhalb großflächiger geschlossener Wälder soll in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber eine fachlich sinnvolle und gut umsetzbare Methodik zur Lokalisierung, Erfassung und Darstellung entwickelt, im Gelände erprobt und im Bereich des Bearbeitungsgebietes umgesetzt werden. Hierzu gehören auch fundierte Aussagen zum geeigneten Maßstab zur Erfassung der Felsen sowie zu deren Darstellung im GIS. Im Übrigen sollen die Lebensräume gemäß FFH-Richtlinie und die gesetzlich geschützten Biotope der Module 5 Wald und 7 Fels analog der Methodik der Pilotphase der Hessischen Lebensraum- und Biotopkartierung (HLBK) 2015 erfasst werden. Beim Wald ist zu beachten, dass die Buchenwald-LRT 9110 und 9130 - soweit Forsteinrichtungsdaten vorliegen - nicht im Gelände kartiert werden. Die Kartiergenauigkeit von 10 m bei Wäldern und 5 m bei Felsen ist vorgegeben. Für die Bearbeitung des Fels-Moduls sind besondere Artenkenntnisse im Bereich der Flechten und Moose unbedingt erforderlich. Im Bereich Wald und Fels sind außerdem 40 repräsentative Vegetationsaufnahmen zu erstellen, davon 10 Wiederholungsaufnahmen aus der GDE (letztere samt Auswertung und Vergleich zur GDE mit textlicher Interpretation der festgestellten Veränderungen). Methoden und Ergebnisse sind in einem Textteil zu erläutern und zu bewerten, mit Aussagen zum Erhaltungszustand der festgestellten Wald- und Fels-LRT und -GGBT, in den FFH-Gebieten mit Vergleich zur GDE. Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV) Hauptgegenstand: 71222200 Kartierung ländlicher Gebiete Ergänzende Gegenstände: Ort der Ausführung / Erbringung der Leistung : Hessen NUTS-Code : DE7 HESSEN Zeitraum der Ausführung : voraussichtlich von Mai 2015 bis Oktober 2015.

7. Wertungsmerkmale: Bewerbungsbedingungen: Der Interessent muss folgende

Eignungsanforderungen erfüllen:

- Abgeschlossenes Studium der Biologie oder vergleichbarer Abschluss

- Gute Kenntnisse der heimischen Flora einschließlich der Moose und Flechten

- Mindestens zweijährige Kartiererfahrung bei Biotop- und/oder Lebensraumtypenerfassungen

- Pflanzensoziologische Kenntnisse zu Wald- und Felsbiotopen des deutschen Mittelgebirgsraums und entsprechende Erfahrungen bei ihrer Erfassung und naturschutzfachlichen Bewertung.

Es werden aufgrund der Größe des Bearbeitungsgebietes mindestens zwei Kartierer mit entsprechender Qualifikation benötigt; maximal können 5 Kartierer benannt werden. Alle benannten Kartierer beim Auftraggeber müssen verbindlich an einer Schulung, an Kartierertreffen sowie Geländeterminen teilnehmen. Der Interessent hat die oben beschriebenen Kenntnisse / Fähigkeiten nachzuweisen durch:.

1. Vorlage von Referenzen über in den letzten 20 Jahren erbrachte vergleichbare Leistungen unter Angabe von:

- Art und Umfang

- Name des Auftraggebers

- Benennung von Ansprechpartnern und deren Telefonnummern

- Name der Kartierer

- Leistungszeit

Hinweis: Die Referenzen über vergleichbare Leistungen können aus den letzten 20 Jahren stammen. Es ist nicht erforderlich, dass in diesem Zeitraum durchgängig Leistungen vergleichbarer Art erbracht wurden.

2. Qualifikationsnachweis der benannten Kartierer.

3. Nachweis der verlangten pflanzensoziologischen und Lebensraumtyp-bezogenen Kenntnisse durch Angabe von Referenzprojekten der benannten Kartierer.

4. Nachweis von mind. drei Projektbearbeitungen unter Verwendung Geografischer Informationssysteme (GIS) unter Angabe von:

- Art und Umfang

- Name des Auftraggebers

- Benennung von Ansprechpartnern und deren Telefonnummern

- Leistungszeit. Der Interessenbekundung sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Eigenerklärung bezüglich des Nichtvorliegens einer Vergabesperre Das entsprechende Formular ist dieser Bekanntmachung beigefügt.

8. Beschränkung der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Teilnahme aufgefordert werden sollen: mindestens (soweit geeignet) :5 / ,höchstens 5 Anzahl gesetzte Bieter 0.

9. Auskünfte erteilt: siehe unter 1.

10. Kostenfreier Download der Unterlagen auf : Referenzsuche in der Onlinedatenbank der HAD (Anmeldung mit Benutzername und Passwort).

11. Sonstige Angaben: Bei mehr als fünf Interessenten erfolgt die Auswahl nach den untengenannten Wertungsmerkmalen. Dazu haben die Interessenten geeignete Angaben zu machen und ggf. Referenzprojekte zu benennen.

Wertungsmerkmale

- Existenzdauer des Büros (bei Bewerbergemeinschaften / Subunternehmern im Durchschnitt): max. 5 Punkte.

- Anzahl wissenschaftlicher Fachkräfte mit Abschluss Diplom-Biologie oder vergleichbarem Abschluss: max. 20 Punkte.

- Durchschnittliche Kartiererfahrung der benannten Kartierer, die über die geforderte Erfahrung von mindestens 2 Jahren hinausgeht: max. 20 Punkte.

- Methodikerfahrung: Anzahl folgender Erhebungen: wissenschaftliche Arbeiten im Bereich Fels / Wald, Datenerhebungen zur Grunddatenerhebung (GDE) in hess. Natura 2000-Gebieten oder Hessische Biotopkartierung oder vergleichbare Kartierungen anderer Länder: max. 50 Punkte.

- Kenntnis des Naturraums mit Biotopausstattung und Arten: Bearbeitung relevanter Gutachten im Bereich des Kartiergebiets bzw. dessen Umfeld: max. 50 Punkte.

- Anzahl Referenzprojekte zu vegetationskundlichen Aufnahmen im Bereich Wald bzw. Felsen: max. 20 Punkte.

- Referenzen über besondere Artenkenntnisse der Artengruppen Moose und Flechten: max. 20 Punkte.

- Anzahl Referenzen zu komplexen Konzeptionen zu Erhebungen: max. 20 Punkte.

Nach Abschluss des Interessenbekundungsverfahrens werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Ein Anspruch auf Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgrund der Interessenbekundung besteht nicht. Im Rahmen der Angebotsaufforderung werden dem Bieter darüber hinaus weitere Unterlagen zur Kartiermethodik und umfangreiche Vorinformationen zur Verfügung gestellt. Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wertungskriterien sind: Preis 100 %. Mit dem Interessenbekundungsverfahren werden folgende Unterlagen als

Anlage zur Verfügung gestellt:

- Werkvertragsinhalt (Entwurf)

- Übersichtskarte Taunus Expertise 2015

- Eigenerklärung Vergabesperre

Die Interessenbekundung ist unter Beifügung der verlangten Referenzliste und der unter Ziffer 7 genannten Nachweise / Unterlagen bis zum 27.03.2015, 12:00 Uhr schriftlich, per Fax oder per Mail an die Adresse unter Ziffer 1 mit der Beschriftung "VG-A0437-2015-0078, Ld 14, Taunus" zu richten. Das Interessenbekundungsverfahren und die beschränkte Ausschreibung erfolgen vorbehaltlich der zur Verfügungsstellung von Haushaltsmitteln durch das Fachministerium. Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben. Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU-Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtigung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.

Veröffentlichung

Geonet Ausschreibung 12136 vom 18.03.2015